Andrissek | Vergeltung als Strafzweck | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 13, 270 Seiten

Reihe: Studien und Beiträge zum Strafrecht

Andrissek Vergeltung als Strafzweck

Empirisch-soziologische Begründung und kriminalpolitische Folgerungen

E-Book, Deutsch, Band 13, 270 Seiten

Reihe: Studien und Beiträge zum Strafrecht

ISBN: 978-3-16-155326-4
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



In der deutschen Strafzweckdiskussion wird Vergeltung heute meist als archaisch abgelehnt, ihre wenigen Befürworter argumentieren philosophisch. Tobias Andrissek begründet sie dagegen empirisch, indem er Studien aus der Evolutionsbiologie, der Verhaltenspsychologie und der Hirnforschung heranzieht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es tief verwurzelte menschliche Vergeltungsbedürfnisse gibt, die der Staat befriedigen darf und muss, um für Rechtsfrieden zu sorgen und seine Autorität zu sichern. Vergeltung ist damit kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Für die Kriminalpolitik ergeben sich mehrere Folgen: Der Gesetzgeber sollte die zugrundeliegenden konkreten Gerechtigkeitsintuitionen durch kriminologische Schwereforschung ermitteln, Strafhöhen sowie Strafzumessungskriterien danach ausrichten und insgesamt präziser fassen. Präventive Erwägungen sind dagegen nur zulässig, um die geeignete Art der Strafe zu bestimmen.
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1;Cover;1
2;Geleitwort;6
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;A. Einführung;14
4.1;I. Ausrichtung und Anlass der Untersuchung;14
4.2;II. Praktische Auswirkungen der Strafzweckbestimmung;15
4.3;III. Der empirisch-soziologische Ansatz;17
5;B. Erster Hauptteil: Legitimation von Strafe;20
5.1;I. Das Vergeltungsbedürfnis als Wurzel der Strafe;20
5.1.1;1. Wichtige Begriffe und Ausgangspunkt;20
5.1.1.1;a) Was bedeutet „Strafe“?;20
5.1.1.2;b) Strafintuition und Straftheorien;21
5.1.1.3;c) Ausgangspunkt: Beschreibung statt Rechtfertigung;23
5.1.1.4;d) Strafbedürfnis, Rachebedürfnis, Vergeltungsbedürfnis;24
5.1.2;2. Empirische Erkenntnisse zum Vergeltungsbedürfnis;27
5.1.2.1;a) Evolutionsbiologische Ansätze;28
5.1.2.2;b) „Altruistische Bestrafung“;33
5.1.2.3;c) Ist die Strafneigung angeboren oder erlernt?;37
5.1.2.4;d) Die moralische Proportionalität als subjektiver Maßstab;43
5.1.2.5;e) Neurologische Grenzen moralischer Vorstellungen und mögliche Folgerungen für das Strafrecht;46
5.1.3;3. Zwischenergebnis: Das Vergeltungsbedürfnis beruht auf menschlichen Gerechtigkeitsintuitionen;48
5.2;II. Gerechtigkeitsintuitionen und Staat;50
5.2.1;1. Die Anfänge der staatlichen Strafe;51
5.2.2;2. Legitimationskrise und metaphysische Ansätze;53
5.2.2.1;a) Kant: Eine absolute Straftheorie;54
5.2.2.2;b) Hegel: Die Relativierung der Gerechtigkeit;56
5.2.3;3. Der Niedergang der alten Vergeltungstheorien;58
5.2.4;4. Der Zustand der klassischen Präventionstheorien;60
5.2.4.1;a) Die negative Generalprävention;60
5.2.4.2;b) Die Spezialprävention;63
5.2.4.3;c) Allgemeine Kritik;65
5.2.4.4;d) Vereinigungstheorien;67
5.2.5;5. Abolitionismus und außerstrafrechtliche Instrumente;68
5.2.6;6. Exkurs: Die Entwicklung in den USA;70
5.2.6.1;a) „Nothing works“ und „Just deserts“;70
5.2.6.2;b) Der Krieg gegen das Verbrechen;72
5.2.7;7. Zwischenergebnis: Zwecklose Gerechtigkeit und ungerechte Prävention sind zur Legitimation von Strafe nicht geeignet;74
5.3;III. Einordnung des empirisch-soziologischen Ansatzes in die Diskussion;75
5.3.1;1. Verwandte Konzepte;75
5.3.1.1;a) Vorab: Was ist eigentlich positive Generalprävention?;75
5.3.1.2;b) Haffke und Streng: „Tiefenprävention“;77
5.3.1.3;c) Jakobs: Strafe als Kommunikation;82
5.3.1.4;d) Baurmann: Anforderungen an eine empirische Variante der positiven Generalprävention;86
5.3.1.5;e) Robinson: „Empirical deserts“;88
5.3.2;2. Systematische Einordnung;94
5.3.2.1;a) Eine subjektive Vergeltungstheorie?;94
5.3.2.2;b) Expressiv oder präventiv?;96
5.3.3;3. Zwischenergebnis: Vergeltung ist ein Mittel zum Zweck;100
5.4;IV. Einzelfragen der Legitimation;100
5.4.1;1. Zum naturalistischen Fehlschluss;101
5.4.2;2. Die tatsächlichen Wirkungen der Strafe;103
5.4.2.1;a) Warum sich Menschen an Strafgesetze halten;104
5.4.2.2;b) Kooperationseffekte;107
5.4.2.3;c) Lerneffekte?;110
5.4.2.4;d) Das Problem der schwankenden Punitivität;114
5.4.2.5;e) Lösung: Gesellschaftlicher Kompromiss sowie Trennung von Mikro- und Makroebene;119
5.4.2.6;f) Das Problem der Kommunikation bei Gesetzen und Urteilen;123
5.4.3;3. Die Trennung von legitimen und illegitimen Bedürfnissen;126
5.4.3.1;a) Braucht man einen objektiven Wertungsfilter?;126
5.4.3.2;b) Gerechtigkeitsintuitionen als Ausgangspunkt der kriminalpolitischen Abwägung;129
5.4.4;4. Die Legitimation gegenüber dem Täter;132
5.4.4.1;a) Das Schuldprinzip;134
5.4.4.2;b) Willensfreiheit?;143
5.4.4.3;c) Verhältnismäßigkeitsprinzip, Fairness, Gesellschaftsvertrag;151
5.4.5;5. Die Latenzproblematik;155
5.4.6;6. Ausblick: Rechtsfrieden oder Vernunft?;157
5.4.6.1;a) Der Drahtseilakt jeder Strafrechtsreform;157
5.4.6.2;b) Die psychologischen Folgen der Vergeltung;160
5.5;V. Ergebnis des ersten Hauptteils;161
6;C. Zweiter Hauptteil: Kriminalpolitische Folgerungen;164
6.1;I. Allgemeine Umsetzungsschranken;164
6.1.1;1. Verfassungsrechtliche Vorgaben;164
6.1.2;2. Mögliche Konflikte zwischen Intuitionen und Verfassung;166
6.1.2.1;a) Das Gesetzlichkeitsprinzip;166
6.1.2.2;b) Beweisverwertungsverbote;167
6.1.2.3;c) Die beschränkte Öffentlichkeit des Verfahrens;168
6.1.2.4;d) „Deals“ im Strafprozess;169
6.1.2.5;e) Sonstige Schranken;169
6.2;II. Die Höhe der Strafe;170
6.2.1;1. Strafbares Verhalten und Strafrahmen;170
6.2.1.1;a) Welches Verhalten soll bestraft werden?;170
6.2.1.2;b) Einschränkungen durch die Rechtsgutslehre?;174
6.2.1.3;c) Die Stellung der Ordnungswidrigkeiten;176
6.2.1.4;d) Die unangemessene Gestaltung der Strafrahmen im geltenden Recht;178
6.2.2;2. Die Ermittlung von Gerechtigkeitsintuitionen in der Praxis;184
6.2.2.1;a) Schwereuntersuchungen nach Sellin und Wolfgang;184
6.2.2.2;b) Die Studien von Robinson und Darley;188
6.2.2.3;c) Die nötige Übereinstimmungsquote und der absolute Endpunkt der Strafskala;194
6.2.3;3. Fragen der technischen Umsetzung;196
6.2.3.1;a) Alle Macht dem Gesetzgeber?;196
6.2.3.2;b) Regelbeispiele als untauglicher Kompromiss zwischen Gerechtigkeit und Bestimmtheit;199
6.2.3.3;c) Probleme bei der richterlichen Auslegung und Strafzumessung;205
6.2.3.4;d) Relative Gerechtigkeit und „Sentencing guidelines“;210
6.2.3.5;e) Präventive Aspekte in der Strafzumessung?;215
6.2.4;4. Die Behandlung von Vorstrafen;218
6.2.4.1;a) Baseballregeln für Rückfalltäter?;218
6.2.4.2;b) Die allgemeine Relevanz von Vorstrafen;220
6.3;III. Die Art der Strafe;225
6.3.1;1. Der Strafvollzug;225
6.3.2;2. Die Strafaussetzung zur Bewährung;229
6.3.2.1;a) Die Bewährungsstrafe als eigenständige Sanktion;229
6.3.2.2;b) Verbot und zwingende Anordnung der Freiheitsstrafe;231
6.3.3;3. Alternative Sanktionen;234
6.3.3.1;a) Die gemeinnützige Arbeit;237
6.3.3.2;b) Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich;240
6.3.3.3;c) Weitere Sanktionsarten;244
6.4;IV. Sonstige Folgerungen;247
6.5;V. Ergebnis des zweiten Hauptteils;248
7;D. Thesen in Kurzform;250
8;Schrifttum;252
9;Sachverzeichnis;266


Andrissek, Tobias R.
Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Nürnberg; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg; seit 2016 Notarassessor, derzeit in Regensburg.


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