Antomo | Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung? | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 373, 755 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Antomo Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung?

Eine Untersuchung von Schadensersatz- und anderen materiellrechtlichen Erstattungsansprüchen wegen der Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

E-Book, Deutsch, Band 373, 755 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

ISBN: 978-3-16-154913-7
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Parteien internationaler Handelsverträge vereinbaren häufig die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eines bestimmten Staates. Solche Gerichtsstandsvereinbarungen werden von den Vertragspartnern jedoch nicht immer beachtet und sind auch vor den Gerichten mancher Staaten nicht wasserfest. Abwehrmöglichkeiten, etwa Prozessführungsverbote, sind nur bedingt verfügbar und geeignet, die redliche Partei vor den Folgen einer Klage im derogierten Forum zu schützen. Können aus der Missachtung der Gerichtsstandsvereinbarung Schadensersatzansprüche erwachsen? Jennifer Antomo untersucht die einschlägige ausländische Rechtsprechung und erörtert die dogmatischen und rechtspolitischen Aspekte der Thematik aus Sicht der deutschen Gerichte. Auch die Besonderheiten, die sich aus der Geltung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens oder der revidierten EuGVVO ergeben können, werden umfassend diskutiert.
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1;Cover;1
2;Vorwort;8
3;Inhaltsübersicht;10
4;Inhaltsverzeichnis;12
5;Abkürzungsverzeichnis;30
6;§ 1 Einleitung;38
6.1;A. Bedeutung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen und Untersuchungsgegenstand;38
6.2;B. Einbettung der Problematik;40
6.2.1;I. Unproblematische Durchsetzbarkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen ohne Auslandsbezug;40
6.2.2;II. Das Bedürfnis nach geeigneten Schutzmöglichkeiten internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen;42
6.2.2.1;1. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO;42
6.2.2.2;2. Das Verhältnis gegenüber Drittstaaten, insbesondere am Beispiel der USA;43
6.2.2.3;3. Unzureichender Schutz gegen die Missachtung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen;44
6.2.3;III. Mögliche Bedenken gegenüber einer Schadensersatzhaftung;46
6.2.3.1;1. Überblick;46
6.2.3.2;2. Rechtsdogmatische Bedenken;47
6.2.3.3;3. Rechtspolitische Bedenken;49
6.3;C. Begriffsbestimmung sowie Grenzen und Gang der Untersuchung;50
6.3.1;I. Begriffsbestimmung;50
6.3.1.1;1. Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung;50
6.3.1.2;2. Schadensersatzansprüche;51
6.3.1.3;3. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO und gegenüber Drittstaaten;51
6.3.1.4;4. EuGVVO alter und neuer Fassung;53
6.3.2;II. Grenzen der Untersuchung;54
6.3.2.1;1. Beschränkung auf Schadensersatz- und andere Erstattungsansprüche;54
6.3.2.2;2. Beschränkung auf Fälle der Missachtung von Gerichtsstandsvereinbarungen;55
6.3.2.3;3. Keine Untersuchung der parallelen Problematik bei Schiedsvereinbarungen;56
6.3.3;III. Gang der Untersuchung;59
7;Teil I: Abschluss und Durchsetzbarkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung: der status quo;60
7.1;§ 2 Einführung zum ersten Teil der Untersuchung;62
7.2;§ 3 Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen im Spannungsfeld von staatlicher Regelung und Parteiinteressen;64
7.2.1;A. Überblick;64
7.2.2;B. Gerichtsstandsvereinbarungen im System der internationalen Entscheidungszuständigkeit;65
7.2.2.1;I. Die Anarchie der internationalen Zuständigkeit;65
7.2.2.2;II. Folge des anarchischen Systems: Positive Kompetenzkonflikte und fehlende Rechtssicherheit;67
7.2.2.3;III. Regulierung des anarchischen Systems;71
7.2.2.3.1;1. Selbstregulierung des Systems;71
7.2.2.3.2;2. Gerichtliches Ermessen;73
7.2.2.3.3;3. Parteiautonome Regulierung im Einzelfall;78
7.2.3;C. Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen im Kontext des forum shopping;80
7.2.3.1;I. Definition des forum shopping;80
7.2.3.2;II. Gründe für forum shopping vor staatlichen und Schiedsgerichten;80
7.2.3.2.1;1. Überblick;80
7.2.3.2.2;2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping;81
7.2.3.2.3;3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping;82
7.2.3.2.4;4. Der Heimvorteil und sonstige Gründe für forum shopping;84
7.2.3.2.5;5. Besondere Gründe für die Wahl der Schiedsgerichtsbarkeit;85
7.2.3.3;III. Forum shopping – in a broad sense and as a matter of fact;87
7.2.4;D. Die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung;90
7.2.4.1;I. Motive für die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung;90
7.2.4.1.1;1. Überblick;90
7.2.4.1.2;2. Ex post-opportunistisches Heimwärtsstreben;91
7.2.4.1.3;3. Vorteile des vom angerufenen Gericht anzuwendenden Rechts;91
7.2.4.1.4;4. Verzögerungstaktiken in Form von Torpedo-Klagen;92
7.2.4.2;II. Die Reaktion des abredewidrig angerufenen Gerichts;93
7.2.4.2.1;1. Überblick;93
7.2.4.2.2;2. Die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit;93
7.2.4.2.3;3. Die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit;94
7.2.4.2.3.1;a) Nichtbeachtung der Vereinbarung;94
7.2.4.2.3.2;b) Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit der Vereinbarung nach der prozessualen lex fori;94
7.2.4.2.3.3;c) Unwirksamkeit der Vereinbarung aus materiellrechtlichen Gründen;96
7.2.4.2.3.4;d) Ordre public-Widrigkeit der Vereinbarung;96
7.2.4.2.3.5;e) Keine Bindung an die Vereinbarung aufgrund einer Ermessensentscheidung;99
7.3;§ 4 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten;102
7.3.1;A. Überblick;102
7.3.2;B. Keine direkten Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung;103
7.3.2.1;I. Folgen aus der Definition der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung;103
7.3.2.2;II. Unzulässigkeit oder Formunwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen;104
7.3.2.3;III. Unwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen aus materiellrechtlichen Gründen;106
7.3.2.3.1;1. Anwendbarkeit des materiellen Rechts;106
7.3.2.3.2;2. Problematische Ermittlung des Prorogationsstatuts;109
7.3.2.3.2.1;a) Die bisherige Rechtlage;109
7.3.2.3.2.2;b) Die Einführung von Art. 25 Abs. 1 S. 1 und Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F.;110
7.3.2.3.3;3. Sonderproblem: Inhaltskontrolle von AGB-Gerichtsstandsvereinbarungen;113
7.3.2.3.4;4. Zusammenfassung;114
7.3.2.4;IV. Kein gerichtliches Ermessen zur Beurteilung von Prorogation und Derogation;114
7.3.2.5;V. Keine Anwendung des ordre public-Vorbehalts auf Gerichtsstandsvereinbarungen;115
7.3.2.6;VI. Kaum Anreize für ein law shopping through forum shopping;117
7.3.2.7;VII. Das Verhältnis zur rügelosen Einlassung;117
7.3.2.8;VIII. Zusammenfassung und Zwischenstand;118
7.3.3;C. Indirekte Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung: Verzögerung durch Torpedo-Klagen;120
7.3.3.1;I. Die Rechtslage vor der Gasser-Entscheidung des EuGH;120
7.3.3.1.1;1. Prioritätsprinzip und die The Tatry-Entscheidung machen Torpedo-Klagen möglich;120
7.3.3.1.2;2. Besonders problematische Fälle;123
7.3.3.1.3;3. Umstrittene Einschränkung des Prioritätsprinzips;125
7.3.3.2;II. Die Gasser-Entscheidung des EuGH: Keine Einschränkung des Prioritätsprinzips;127
7.3.3.3;III. Kritik an der Gasser-Entscheidung und ihren Folgen;129
7.3.3.4;IV. Die Revision der EuGVVO;131
7.3.3.4.1;1. Durchbrechung des Prioritätsprinzips durch Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F.;131
7.3.3.4.2;2. Weitere Stärkung von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die neue EuGVVO;133
7.3.3.4.3;3. Folgen für die redliche Partei;133
7.3.3.4.4;4. Sonderproblem: Die revidierte EuGVVO und sog. umgekehrte Torpedo-Klagen;135
7.3.3.4.4.1;a) Besteht die Gefahr sog. umgekehrter Torpedo-Klagen?;135
7.3.3.4.4.2;b) Welche Prüfungskompetenz hat das zuerst angerufene Gericht?;136
7.3.3.4.5;5. Sonderproblem: Das Verhältnis zwischen Art. 31 Abs.und 3 und Art. 30 EuGVVO n. F.;139
7.3.3.4.5.1;a) Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F. gelten nur für Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien;139
7.3.3.4.5.2;b) Besteht eine Torpedo-Gefahr bei lediglich im Zusammenhang stehenden Verfahren?;141
7.3.4;D. Gesamtbetrachtung der aus der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung folgenden Nachteile für die nicht vertragsbrüchige Partei;144
7.3.4.1;I. Zukünftig gilt: Kaum direkte wie indirekte Anreize für die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung;144
7.3.4.2;II. Dennoch mögliche Schäden der nicht vertragsbrüchigen Partei;145
7.3.4.2.1;1. Kosten und sonstige Nachteile aus dem Verfahren im forum derogatum;145
7.3.4.2.2;2. Grundsätzliche Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei;146
7.3.4.2.3;3. Schäden trotz Geltung des Unterliegensprinzips;147
7.3.4.3;III. Ausnahmsweise Gefahr des Wettlaufs zur früheren Sachentscheidung;150
7.3.5;E. Zum Vergleich: Die Problematik im Bereich von Schiedsvereinbarungen;151
7.3.5.1;I. Überblick;151
7.3.5.2;II. Die bisherige Rechtslage;152
7.3.5.3;III. Mögliche Änderungen durch die Reform der EuGVVO;156
7.3.5.3.1;1. Reformvorschlag und tatsächliche Änderungen der EuGVVO;156
7.3.5.3.2;2. Der neue Erwägungsgrund (12) zur EuGVVO;158
7.3.5.3.2.1;a) Der erste Abschnitt;158
7.3.5.3.2.2;b) Der zweite Abschnitt;158
7.3.5.3.2.3;c) Der dritte Abschnitt;161
7.3.5.3.2.4;d) Der vierte Abschnitt;162
7.3.5.4;IV. Fazit und Vergleich zu internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen;163
7.4;§ 5 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung durch Klageerhebung in einem Drittstaat am Beispiel der USA;166
7.4.1;A. Überblick;166
7.4.2;B. Gründe für die Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum;167
7.4.2.1;I. Geringe Anreize für Torpedo-Klagen außerhalb der Geltung international vereinheitlichter Regelungssysteme;167
7.4.2.2;II. Andere Gründe für eine Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum;172
7.4.2.2.1;1. Überblick: Forum shopping in den USA;172
7.4.2.2.2;2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping in den USA;172
7.4.2.2.2.1;a) Überblick;172
7.4.2.2.2.2;b) Beweiserhebung und Beweiswürdigung im adversary system;173
7.4.2.2.2.3;c) Besonderheiten des US-amerikanischen Kostenrechts;177
7.4.2.2.3;3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping in den USA;181
7.4.2.2.4;4. Gesamtbewertung: Kläger- und Inländerbevorzugung im US-amerikanischen Recht?;183
7.4.3;C. Das zivilgerichtliche Zuständigkeitssystem der USA;187
7.4.3.1;I. Zweigliedriges System aus Bundes- und Staatengerichten;187
7.4.3.2;II. Die Zuständigkeitsanforderungen im Einzelnen;188
7.4.3.2.1;1. Überblick;188
7.4.3.2.2;2. Subject matter jurisdiction;189
7.4.3.2.2.1;a) Ausschließliche und konkurrierende Bundeszuständigkeiten;189
7.4.3.2.2.2;b) Removal;191
7.4.3.2.3;3. Personal jurisdiction;191
7.4.3.2.3.1;a) General personal jurisdiction und specific personal jurisdiction;191
7.4.3.2.3.2;b) Personal jurisdiction durch Unterwerfung;194
7.4.3.2.4;4. Venue;196
7.4.4;D. Die Derogation US-amerikanischer Gerichte durch internationale Gerichtsstandsvereinbarungen;197
7.4.4.1;I. Die non ouster-Doktrin;197
7.4.4.2;II. Liberalisierung in der Rechtsprechung der Federal Courts;200
7.4.4.2.1;1. Die Bremen-Entscheidung;200
7.4.4.2.2;2. Die Carnival Cruise-Entscheidung;201
7.4.4.2.3;3. Der Inhalt der ermessensbasierten reasonableness-Doktrin;203
7.4.4.2.4;4. Das Verhältnis zwischen reasonableness- und forum non conveniens-Doktrin und die Atlantic Marine-Entscheidung;207
7.4.4.2.5;5. Umstrittene Anwendung der reasonableness-Doktrin in Fällen der diversity jurisdiction;212
7.4.4.3;III. Die Behandlung der Derogation durch die State Courts;214
7.4.4.4;IV. Gesamtbetrachtung der US-amerikanischen Rechtsprechung zur Derogationswirkung;216
7.4.4.5;V. Vergleich zur Rechtslage im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten;221
7.4.4.6;VI. Vergleich zur Behandlung von Schiedsvereinbarungen durch die US-amerikanischen Gerichte;222
7.4.5;E. Mögliche Nachteile für den Beklagten aus der Klage im US-amerikanischen forum derogatum;226
7.4.5.1;I. Überblick;226
7.4.5.2;II. Das Gericht erkennt die Vereinbarung nicht an;227
7.4.5.2.1;1. Als „prozessual“ bezeichnete Nachteile;227
7.4.5.2.2;2. Als „materiell“ bezeichneter Nachteil;227
7.4.5.3;III. Das Gericht erkennt die Vereinbarung an;228
7.4.5.3.1;1. Kein materieller, aber prozessuale Nachteile möglich;228
7.4.5.3.2;2. In aller Regel bestehen auch keine Ausnahmen von der American rule of costs;229
7.4.5.4;IV. Rügelose Einlassung des Beklagten;232
7.5;§ 6 Schutz- und Abwehrmöglichkeiten gegen Klagen im derogierten Forum;234
7.5.1;A. Überblick;234
7.5.2;B. (Parallele) Klageerhebung vor dem gewählten Gericht;235
7.5.2.1;I. Zeitlich frühere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht;235
7.5.2.2;II. Zeitlich spätere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht;238
7.5.3;C. Verhinderung der Zustellung der abredewidrig erhobenen Klage;240
7.5.4;D. Zuständigkeitsrüge und Verlust des Prozesses im abgewählten Forum;241
7.5.5;E. Einstweiliger Rechtsschutz;243
7.5.5.1;I. Überblick;243
7.5.5.2;II. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten;243
7.5.5.2.1;1. Die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes nach der alten EuGVVO;243
7.5.5.2.1.1;a) Kein lis pendens-Prinzip im Verhältnis zwischen Hauptsache und vorläufigem Rechtsschutz;243
7.5.5.2.1.2;b) In aller Regel geringe Erfolgsaussichten mangels besonderer Dringlichkeit;245
7.5.5.2.1.3; c) Vor- und Nachteile einstweiliger Maßnahmen zum Schutz gegen Torpedo-Klagen;247
7.5.5.2.2;2. Die Rechtslage unter der revidierten EuGVVO;249
7.5.5.3;III. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zu Drittstaaten;249
7.5.6;F. Prozessführungsverbote;251
7.5.6.1;I. Überblick;251
7.5.6.2;II. Prozessführungsverbote in England und in den USA;251
7.5.6.2.1;1. Prozessführungsverbote in England;251
7.5.6.2.2;2. Prozessführungsverbote in den USA;256
7.5.6.2.3;3. Gegenläufige anti-suit injunctions und der Fall Laker;259
7.5.6.3;III. Unzulässigkeit von Prozessführungsverboten im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten;260
7.5.6.3.1;1. Turner und das Verbot von anti-suit injunctions;260
7.5.6.3.2;2. West Tankers und die Erstreckung der Turner-Grundsätze auf Schiedsvereinbarungen;263
7.5.6.4;IV. Prozessführungsverbote zum Schutz gegen Klagen in drittstaatlichen Gerichten;267
7.5.6.4.1;1. Überblick;267
7.5.6.4.2;2. Das sog. right not to be sued abroad als Verfügungsanspruch;268
7.5.6.4.3;3. Keine Unvereinbarkeit mit der EuGVVO;270
7.5.6.4.4;4. Unzulässigkeit aus anderen Gründen;272
7.5.6.4.4.1;a) Ausschluss der Klagbarkeit oder fehlendes Rechtsschutzbedürfnis?;272
7.5.6.4.4.2;b) Völkerrechtliche Unzulässigkeit wegen Verletzung der comitas – außer von contractual injunctions;275
7.5.6.5;V. Zusammenfassung und Ausblick;278
7.5.7;G. Feststellungsklagen;281
7.5.7.1;I. Überblick;281
7.5.7.2;II. Feststellungsklagen im Verhältnis zu Drittstaaten;281
7.5.7.2.1;1. Vielfältige Möglichkeiten von Feststellungsklagen;281
7.5.7.2.2;2. Internationale Zuständigkeit;283
7.5.7.2.3;3. Feststellungsinteresse;285
7.5.7.2.3.1;a) Feststellungsinteresse im engeren Sinne;285
7.5.7.2.3.2;b) Vorrang anderer Rechtsschutzmöglichkeiten;287
7.5.7.2.3.3;c) Kein Feststellungsinteresse hinsichtlich der fehlenden Anerkennungsfähigkeit der ausländischen Entscheidung;287
7.5.7.2.4;4. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der comitas;288
7.5.7.2.5;5. Wirkungen von Feststellungsklagen im Ausland;289
7.5.7.2.5.1;a) Überblick;289
7.5.7.2.5.2;b) Anerkennung in den USA nach der bisherigen Rechtslage;290
7.5.7.2.5.3;c) Anerkennung nach Inkrafttreten des HGÜ in den USA;293
7.5.7.3;III. Feststellungsklagen im Verhältnis zu anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten;295
7.5.7.4;IV. Zusammenfassung;298
7.5.8;H. Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Entscheidung;299
7.5.8.1;I. Überblick;299
7.5.8.2;II. Zwingende Anerkennung von Entscheidungen der anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten;300
7.5.8.3;III. Keine Anerkennung von Entscheidungen drittstaatlicher derogierter Gerichte;301
7.5.8.4;IV. Ergebnis;303
7.5.9;I. Zusammenfassung;304
8;Teil II: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung in Rechtsprechung und Schrifttum ausländischer Staaten;308
8.1;§ 7 Einführung zum zweiten Teil der Untersuchung;310
8.2;§ 8 Rechtsprechung und Schrifttum in England und in den USA;312
8.2.1;A. Überblick;312
8.2.2;B. Das anglo-amerikanische Recht als Wiege der Schadensersatzlösung;313
8.2.2.1;I. Vertragliche Qualifikation der Schadensersatzansprüche;313
8.2.2.2;II. Gerichtsstandsvereinbarungen als „ganz normale“ Verträge;314
8.2.2.2.1;1. Non ouster-Doktrin und Ermessensprüfung von Gerichtsstandsvereinbarungen;314
8.2.2.2.2;2. Folge: Verpflichtungswirkungen von Gerichtsstands-vereinbarungen und das right not to be sued abroad;318
8.2.2.3;III. Schadensersatz als primäre Folge einer Vertragsverletzung;320
8.2.2.4;IV. Die Verschuldensunabhängigkeit des Schadensersatzes;321
8.2.3;C. Die Rechtslage in England;322
8.2.3.1;I. Stay of proceedings und anti-suit injunctions als traditionelle Mittel gegen unzulässiges forum shopping;322
8.2.3.2;II. Die Rechtsprechung der englischen Gerichte;324
8.2.3.2.1;1. Die Rechtsprechung zu Gerichtsstandsvereinbarungen;324
8.2.3.2.1.1;a) Der eigenen Zeit voraus: Ellerman Lines Ltd v. Read;324
8.2.3.2.1.2;b) Der Durchbruch im neuen Jahrtausend: Union Discount Co. Ltd v. Robert Zoller and others;326
8.2.3.2.1.3;c) Das obiter dictum in Donohue v. Armco Inc. & others;329
8.2.3.2.1.4;d) Die Bestätigung der Union Discount-Entscheidung in A/S D/S Svendborg v. Akar;333
8.2.3.2.1.5;e) Weitere Entscheidungen;335
8.2.3.2.1.6;f) Zusammenfassung der bisherigen englischen Rechtsprechung;336
8.2.3.2.1.7;g) In the matter of the „Alexandros T“: Schadensersatz im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten?;337
8.2.3.2.2;2. Die Rechtsprechung zu Schiedsvereinbarungen;340
8.2.3.2.2.1;a) Die Mantovani-Entscheidung und einige weitere Entscheidungen;340
8.2.3.2.2.2;b) Die Entscheidung in CMA v. Hyundai;343
8.2.3.2.2.3;c) Die West Tankers-Entscheidung;345
8.2.3.2.2.4;d) Bedeutung für die Rechtsprechung in Bezug auf Gerichtsstandsvereinbarungen;346
8.2.3.3;III. Das englische Schrifttum;348
8.2.3.3.1;1. Gegner vertraglicher Schadensersatzansprüche;348
8.2.3.3.2;2. Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche;352
8.2.3.3.2.1;a) Briggs – Verfechter der Schadensersatzmöglichkeit;352
8.2.3.3.2.2;b) Weitere Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche;356
8.2.4;D. Die Rechtslage in den USA;360
8.2.4.1;I. Überblick über die Rechtslage in den USA;360
8.2.4.2;II. US-amerikanische Gerichtsentscheidungen;362
8.2.4.2.1;1. Die Nute-Entscheidung aus dem Jahr 1856;362
8.2.4.2.2;2. Vereinbarter Schadensersatz für abredewidrig erhobene Klagen;362
8.2.4.2.3;3. Schadensersatz ohne explizite Vereinbarung – die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten;363
8.2.4.2.4;4. Entscheidungen zu Schiedsvereinbarungen;368
8.2.4.2.5;5. Fazit aus der US-amerikanischen Rechtsprechung;368
8.2.4.3;III. Das US-amerikanische Schrifttum;370
8.2.5;E. Zusammenfassung und Ausblick;372
8.3;§ 9 Die Rechtsprechung und die Diskussion in anderen Staaten;376
8.3.1;A. Überblick;376
8.3.2;B. Australien;377
8.3.3;C. Spanien;379
8.3.3.1;I. Die Schadensersatzidee erreicht den civil law-Kreis;379
8.3.3.2;II. Das Entscheidungsduo des Tribunal Supremo;379
8.3.3.2.1;1. Die Entscheidung aus dem Jahr 2007;379
8.3.3.2.2;2. Die Entscheidung aus dem Jahr 2009;380
8.3.3.3;III. Das spanische Schrifttum;383
8.3.3.4;IV. Rückschlüsse für andere Staaten des civil law-Kreises?;384
8.3.4;D. Belgien;385
8.3.5;E. Frankreich;388
8.3.6;F. Die Schweiz;390
8.3.7;G. Japan;391
8.3.8;H. Zusammenfassung und Ausblick;394
9;Teil III: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung vor deutschen Gerichten;396
9.1;§ 10 Einführung zum dritten Teil der Untersuchung;398
9.2;§ 11 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Zulässigkeit einer Klage und anwendbares Recht;402
9.2.1;A. Überblick;402
9.2.2;B. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte;402
9.2.2.1;I. Grundsatz: Die Zuständigkeit folgt aus der Gerichtsstandsvereinbarung;402
9.2.2.2;II. Zuständigkeit des derogierten, abredewidrig angerufenen Gerichts?;404
9.2.3;C. Der res iudicata-Einwand;406
9.2.3.1;I. Problemaufriss;406
9.2.3.2;II. Einteilung in mögliche Fallgruppen;407
9.2.3.2.1;1. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft weder eine Sach-noch Kostenentscheidung;407
9.2.3.2.2;2. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft keine Sach-, aber eine Kostenentscheidung;407
9.2.3.2.3;3. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft eine Entscheidung in der Sache;409
9.2.3.2.3.1;a) Grundsätzlich keine res iudicata-Wirkung wegen Verletzung des Spiegelbildprinzips;409
9.2.3.2.3.2;b) Res iudicata-Wirkung bei rügeloser Einlassung der im Ausland beklagten Partei?;411
9.2.3.2.4;4. Die Parteien schließen vor dem abredewidrig angerufenen Gericht einen Vergleich;412
9.2.3.2.5;5. Das abredewidrig angerufene Gericht gewährt materiellrechtlichen Schadensersatz;413
9.2.4;D. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage;414
9.2.4.1;I. Überblick;414
9.2.4.2;II. Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei rügeloser Einlassung;414
9.2.4.2.1;1. Grundsatz;414
9.2.4.2.2;2. Einschränkungen;415
9.2.4.3;III. Sonstige erforderliche Anstrengungen der nicht vertragsbrüchigen Partei?;417
9.2.4.4;IV. Rechtsschutzbedürfnis im Falle eines Vergleichs;418
9.2.4.5;V. Zusammenfassung;418
9.2.5;E. Das auf den vertraglichen Schadensersatzanspruch anwendbare Recht;419
9.2.5.1; I. Vertragliche Schadensersatzansprüche unterliegen dem Prorogationsstatut;419
9.2.5.2;II. Bestimmung des Prorogationsstatuts von Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß Art. 25 EuGVVO n. F.;420
9.2.5.2.1;1. Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F. als Gesamtverweisung;420
9.2.5.2.2;2. Auf welche Kollisionsvorschriften verweist Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F.?;421
9.2.5.2.3;3. Mit welcher Rechtsordnung ist die Gerichtsstandsvereinbarung am engsten verbunden?;423
9.2.5.2.4;4. Die Folgen einer Rechtswahl durch die Parteien;430
9.2.5.2.5;5. Geltung des Günstigkeitsprinzips?;432
9.2.5.2.6;6. Ergebnis;433
9.3;§ 12 Das Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB;436
9.3.1;A. Überblick;436
9.3.2;B. Schuldverhältnis und Pflichtverletzung;437
9.3.2.1;I. Vereinbarungen über Verpflichtungswirkungen, Schadensersatz oder Vertragsstrafen;437
9.3.2.2;II. Die Unergiebigkeit der deutschen Rechtsprechung;439
9.3.2.3;III. Deutsches Prorogationsstatut und internationale Problematik;441
9.3.2.4;IV. Frühe Ansichten: Die Trennung zwischen Zivil- und Prozessrecht;442
9.3.2.5;V. Schiedermair: Gerichtsstandsvereinbarungen als echte prozessrechtliche Verträge ohne Verpflichtungswirkung;446
9.3.2.5.1;1. Gerichtsstandsvereinbarungen als rein prozessrechtliche Verträge;446
9.3.2.5.2;2. Prozessrechtliche Verträge als Verfügungsverträge;447
9.3.2.5.3;3. Zusammenfassung und Bewertung;450
9.3.2.6;VI. Weitere Gegner der verpflichtenden Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen;451
9.3.2.7;VII. Hellwig: Prozessverträge mit Verpflichtungswirkung;452
9.3.2.7.1;1. Die gewollten Wirkungen bestimmen die Natur des Vertrags;452
9.3.2.7.2;2. Mit der negativen Verfügungswirkung gehen Verpflichtungswirkungen einher;453
9.3.2.7.3;3. Keine Übertragung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips;456
9.3.2.8;VIII. Konzen und die weitere Aufweichung des Trennungsdenkens;458
9.3.2.9;IX. Wagner: Verpflichtungswirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen widersprechen häufig dem Parteiwillen;460
9.3.2.9.1;1. Prozessverträge modifizieren die Verfahrensregeln pro futuro;460
9.3.2.9.2;2. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Primärprozess;462
9.3.2.9.3;3. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Sekundärprozess;464
9.3.2.10;X. Die aktuelle Diskussion im modernen deutschen Schrifttum;465
9.3.2.10.1;1. Überblick: Gesteigertes Interesse an der Problematik;465
9.3.2.10.2;2. Die eine Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Verpflichtungswirkung;466
9.3.2.10.3;3. Die andere Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten grundsätzlich Verpflichtungswirkung;470
9.3.2.11;XI. Auseinandersetzung mit dem Meinungsspektrum und Erarbeitung einer eigenen Ansicht;477
9.3.2.11.1;1. Das Bedürfnis nach verpflichtenden Wirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen;477
9.3.2.11.2;2. Dogmatische Argumente gegen die Übertragung des Abstraktionsprinzips und für das Bestehen prozessualer Verpflichtungswirkungen;478
9.3.2.11.2.1;a) Ausgangspunkt: Das Zirkelschlussargument Schiedermairs;478
9.3.2.11.2.2;b) Das Abstraktionsprinzip als deutsche Eigenheit;478
9.3.2.11.2.3;c) Die fehlende Übertragbarkeit des Verfügungsbegriffs auf die prozessuale Ebene;480
9.3.2.11.2.4;d) Ein vertragliches Verbot entfaltet zwingend auch echte Unterlassungspflichten;485
9.3.2.11.2.5;e) Prozessverträge entfalten eigene prozessuale Verpflichtungswirkungen;489
9.3.2.11.3;3. Der Vergleich zum Ausland;490
9.3.2.11.4;4. Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit und zu anderen Vereinbarungen;493
9.3.2.11.4.1;a) Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit;493
9.3.2.11.4.2;b) Der Vergleich zu Rechtswahlvereinbarungen;494
9.3.2.11.4.3;c) Der Vergleich zu anderen Prozessverträgen und Schiedsvereinbarungen;496
9.3.2.11.5;5. Der Wille der Parteien;499
9.3.2.11.5.1;a) Der Rechtsbindungswille beinhaltet auch den Haftungswillen;499
9.3.2.11.5.2;b) Andere Erwägungen;501
9.3.2.11.5.3;c) Sonderproblem: Keine Vermutung für die Ausschließlichkeit gemäß Art. 25Abs. 1 S. 2 EuGVVO n. F.?;503
9.3.2.11.6;6. Ergebnis;504
9.3.2.11.7;7. Sonderfrage: Pflichtverletzung trotz unwirksamer Gerichtsstandsvereinbarung?;505
9.3.3;C. Die Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung;508
9.3.3.1;I. Überblick;508
9.3.3.2;II. Die Rechtfertigung der Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens im autonomen deutschen Recht;509
9.3.3.3; III. Übertragung der Grundsätze auf die Prozesseinleitung und Prozesshandlungen im Ausland;512
9.3.3.4;IV. Besonderheiten bei abredewidrig im Ausland erhobenen Klagen;513
9.3.3.5;V. Eigene Ansicht: Die Vertragswidrigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit;519
9.3.4;D. Das Vertretenmüssen des Auslandsklägers;522
9.3.4.1;I. Überblick;522
9.3.4.2;II. Einschränkung der Haftung auf arglistiges Verhalten?;522
9.3.4.3;III. Einschränkung der Vermutung für das Vertretenmüssen in § 280 Abs. 1 S. 2 BGB?;523
9.3.4.4;IV. Die im Schrifttum vertretenen Ansichten zu den Anforderungen an Vorsatz und Fahrlässigkeit;524
9.3.4.5;V. Eigene Ansicht;526
9.3.4.5.1;1. Grundsätzlich genügt das Kennenmüssen der Vertragswidrigkeit für den Fahrlässigkeitsvorwurf;526
9.3.4.5.2;2. Einschränkungen für bestimmte Fallgruppen?;529
9.3.4.5.2.1;a) Irrtum über Wirksamkeit, Umfang oder Ausschließlichkeit der Vereinbarung;529
9.3.4.5.2.2;b) Keine Kenntnis von der Existenz der Vereinbarung;530
9.3.4.5.2.3;c) Klageerhebung, „um die Gerichtsstandsvereinbarung nach dem heimischen Recht überprüfen zu lassen“;530
9.3.4.5.3;3. Vertretenmüssen der Fortführung des Verfahrens im forum derogatum;532
9.3.5;E. Ausschluss vertraglicher Schadensersatzansprüche aus rechtspolitischen Erwägungen?;533
9.3.6;F. Zusammenfassung;538
9.4;§ 13 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Anspruchsumfang und Durchsetzung der Entscheidung im Ausland;540
9.4.1;A. Überblick;540
9.4.2;B. Der Umfang des vertraglichen Schadensanspruchs;540
9.4.2.1;I. Einführung und Aufteilung in Fallgruppen;540
9.4.2.2;II. Die Differenzhypothese – worin besteht der hypothetische Rechtsgüterstand?;543
9.4.2.3;III. Die erste Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht keine Sachentscheidung trifft;548
9.4.2.3.1;1. Überblick;548
9.4.2.3.2;2. Grundsätzlich ersetzbare Schadensposten;548
9.4.2.3.3;3. Vorteilsausgleichung wegen hypothetischer Reserveursachen;552
9.4.2.3.4;4. Kürzung des Umfangs des Schadensersatzanspruchs gemäß § 254 BGB;554
9.4.2.3.4.1;a) Grundsätzlich keine Kürzung wegen Mitverursachung des Schadens gemäß § 254 Abs. 1 BGB;554
9.4.2.3.4.2;b) Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit aus § 254 Abs. 2 Var. 3 BGB;554
9.4.2.3.5;5. Zusammenfassung;558
9.4.2.4;IV. Die zweite Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht eine Sachentscheidung trifft;558
9.4.2.4.1;1. Problemaufriss;558
9.4.2.4.2;2. Sachentscheidung zugunsten der nicht vertragsbrüchigen Partei;559
9.4.2.4.3;3. Sachentscheidung zulasten der nicht vertragsbrüchigen Partei;559
9.4.2.4.3.1;a) Entstehung eines prozessualen und eines materiellen Schadens;559
9.4.2.4.3.2;b) Ersatzfähigkeit des materiellen Schadens vor dem Hintergrund der comitas;560
9.4.2.4.3.2.1;(1) Die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Ansichten;560
9.4.2.4.3.2.2;(2) Eigene Ansicht und Vergleich mit Prozessführungsverboten;563
9.4.2.4.3.3;c) Zusammenfassung;565
9.4.2.5;V. Sonderfall: Prozessvergleich;565
9.4.2.6;VI. Gesamtergebnis;566
9.4.3;C. Durchsetzung einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung im Ausland;567
9.4.3.1;I. Einführung;567
9.4.3.2;II. Vollstreckung in dem Staat des Erstverfahrens;567
9.4.3.2.1;1. Überblick;567
9.4.3.2.2;2. Anerkennungsversagung wegen fehlender Anerkennungszuständigkeit;570
9.4.3.2.3;3. Anerkennungsversagung wegen unvereinbarer inländischer Entscheidung;571
9.4.3.2.4;4. Anerkennungsversagung wegen Verletzung des ordre public;573
9.4.3.2.5;5. Zusammenfassung;575
9.4.3.3;III. Vollstreckung in einem unbeteiligten Drittstaat;576
9.4.3.4;IV. Ergebnis;577
9.5;§ 14 Deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche;580
9.5.1;A. Überblick;580
9.5.2;B. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte;581
9.5.3;C. Das auf deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht;583
9.5.3.1;I. Das anwendbare Kollisionsrecht;583
9.5.3.2;II. Das nach der Rom II-VO auf deliktische Ansprüche anwendbare Recht;585
9.5.3.3;III. Das nach der Rom II-VO auf bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht;589
9.5.3.4;IV. Rechtswahl durch die Parteien;590
9.5.3.5;V. Ergebnis;591
9.5.4;D. Deliktische Ansprüche nach deutschem Recht;592
9.5.4.1;I. Einführung;592
9.5.4.2;II. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB;594
9.5.4.2.1;1. Keine Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechte und Rechtsgüter;594
9.5.4.2.2;2. Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb;594
9.5.4.2.3;3. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts;597
9.5.4.3;III. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. der Verletzung eines Schutzgesetzes;599
9.5.4.4;IV. Ansprüche aus § 826 BGB;601
9.5.4.5;V. Zusammenfassung;607
9.5.5;E. Bereicherungsrechtliche Ansprüche nach deutschem Recht;608
9.5.5.1;I. Einführung;608
9.5.5.2;II. Bereicherung des Schuldners: das sog. „erlangte Etwas“;610
9.5.5.2.1;1. Die Urteilssumme;610
9.5.5.2.2;2. Verfahrens- und andere Kosten?;611
9.5.5.2.3;3. Ergebnis;612
9.5.5.3;III. Leistungs- oder Eingriffskondiktion;612
9.5.5.3.1;1. Eingriffskondiktion, wenn die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist;612
9.5.5.3.2;2. Umstrittene Rechtsfolge, wenn freiwillig bezahlt wurde;613
9.5.5.3.3;3. Ergebnis;615
9.5.5.4;IV. Fehlen eines Rechtsgrundes;615
9.5.5.4.1;1. Überblick;615
9.5.5.4.2;2. Die einen Rechtsgrund bejahende Ansicht;615
9.5.5.4.3;3. Die einen Rechtsgrund verneinende Ansicht;617
9.5.5.4.4;4. Stellungnahme;617
9.5.5.5;V. Umfang der Herausgabepflicht und Ausschluss nach § 814 BGB;621
9.5.5.6;VI. Sonderfall: Die ausländische Sachentscheidung wäre inhaltsgleich in Deutschland ergangen;622
9.5.5.7;VII. Zusammenfassung;624
9.5.6;F. Durchsetzung der Entscheidung im Ausland;625
9.5.6.1;I. Anerkennungsfähigkeit einer deliktischen Schadensersatz gewährenden Entscheidung;625
9.5.6.2;II. Anerkennungsfähigkeit einer eine bereicherungsrechtliche Rückforderung gewährenden Entscheidung;626
9.5.7;G. Zusammenfassung;628
9.6;§ 15 Besonderheiten im Bereich international vereinheitlichten Rechts;632
9.6.1;A. Überblick;632
9.6.2;B. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten;633
9.6.2.1;I. Geringes Bedürfnis nach Schadensersatzpflichten seit der Revision der EuGVVO;633
9.6.2.2;II. Die prozessuale Ausgangslage;636
9.6.2.2.1;1. Einführung;636
9.6.2.2.2;2. Die Rechtshängigkeitsregeln der EuGVVO;638
9.6.2.2.2.1;a) Durchbrechung der vormals strikten Prioritätsregel durch Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F.;638
9.6.2.2.2.2;b) Folgerungen für die hier untersuchten Schadensersatzklagen;639
9.6.2.2.3;3. Die Anerkennungsregeln der EuGVVO;642
9.6.2.2.3.1;a) Die EuGVVO als System großzügiger wechselseitiger Anerkennung und Vollstreckung;642
9.6.2.2.3.2;b) Zur Anerkennung der Sachentscheidung und dem Verbot der révision au fond;642
9.6.2.2.3.3;c) Zur Anerkennung der Entscheidung über die Zuständigkeitsfrage;644
9.6.2.2.3.4;d) Zur Anerkennung der Kostenentscheidung;648
9.6.2.2.3.5;e) Folgerungen aus den Anerkennungsvorschriften der EuGVVO;650
9.6.2.2.4;4. Der Vertrauensgrundsatz und das Verbot von anti-suit injunctions;651
9.6.2.2.5;5. Das Ziel der EuGVVO, parallele Verfahren zu verhindern;655
9.6.2.3;III. Folgerungen für die einzelnen Fallgruppen;657
9.6.2.3.1;1. Überblick;657
9.6.2.3.2;2. Folgerungen für die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit;657
9.6.2.3.2.1;a) Die Auseinandersetzung im Schrifttum;657
9.6.2.3.2.2;b) Eigene Stellungnahme;660
9.6.2.3.2.2.1;(1) Keine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes und der Wertungen der EuGVVO;660
9.6.2.3.2.2.2;(2) Keine Differenzierung zwischen vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen;661
9.6.2.3.2.2.3;(3) Wirkungen einer ausländischen Kostenentscheidung;663
9.6.2.3.2.3;c) Ergebnis für die erste Fallgruppe;664
9.6.2.3.3;3. Folgerungen für die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit und trifft eine Sachentscheidung;664
9.6.2.3.3.1;a) Einführung;664
9.6.2.3.3.2;b) Schadensersatz in Bezug auf den sog. prozessualen Schaden;665
9.6.2.3.3.3;c) Keine Ersatzfähigkeit des sog. materiellen Schadens;670
9.6.2.3.3.4;d) Keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche;675
9.6.2.3.3.5;e) Ergebnis für die zweite Fallgruppe;676
9.6.2.3.4;4. Zur Schadensminderungsobliegenheit der abredewidrig verklagten Partei;677
9.6.2.4; IV. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten;678
9.6.3;C. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den HGÜ-Vertragsstaaten;680
9.6.3.1;I. Entstehungsgeschichte des HGÜ;680
9.6.3.2;II. Anwendungsbereich des HGÜ;683
9.6.3.2.1;1. Sachlicher, räumlich-persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich;683
9.6.3.2.2;2. Das Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten;684
9.6.3.3;III. Die wesentliche Bestimmungen des HGÜ;686
9.6.3.3.1;1. Wirksames Zustandekommen der Gerichtsstandsvereinbarung;686
9.6.3.3.2;2. Sichere Durchsetzung der Gerichtsstandsvereinbarung;687
9.6.3.3.3;3. Anerkennung und Vollstreckung;692
9.6.3.3.4;4. Vergleich mit dem Schutz von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die EuGVVO;694
9.6.3.4;IV. Schadensersatzansprüche im System des HGÜ;696
9.6.3.5;V. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen HGÜ-Vertragsstaaten;700
9.7;§ 16 Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung;704
10;Literaturverzeichnis;714
11;Register;752


Antomo, Jennifer
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Athen; 2011 Erstes Staatsexamen; Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Mainz mit Forschungsaufenthalt an der NYU School of Law; Referendariat am Landgericht Wiesbaden mit Stationen in Wirtschaftskanzleien in Frankfurt a.M. und London; 2016 Promotion und Zweites Staatsexamen; ab dem WS 2016 Habilitandin an der Universität Mainz.


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