Arndt | Einkommensteuererklärung 2023 Kompakt | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, 849 Seiten

Arndt Einkommensteuererklärung 2023 Kompakt


15. Auflage 2024
ISBN: 978-3-95554-903-9
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, 849 Seiten

ISBN: 978-3-95554-903-9
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Mit den gewohnten Checklisten und neuer „Pass uff“-Abbildung zu jeder Anlage der Einkommensteuererklärung 2023
Praxisnahe Darstellung der Sachverhalte und Gestaltungen an den Zeilen der Formulare erläutert
Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen bis einschließlich November 2023
Hunderte von Beispielen und Abbildungen erleichtern das Verständnis in gewohnter Weise

Da lacht das Herz vor Freude, wenn die neugestalteten Formulare erkannt werden. Nicht zu übersehen sind die neuen Anlagen Ferienwohnungen und Doppelte Haushaltsführung. Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen halten sich die Waage mit den diversen FAQs der Finanzverwaltung.

Ob die sich nun schnell entwickelnde Elektronik eine Erleichterung bei der Bearbeitung ergibt, bleibt abzu-warten. In jedem Fall sollte die Erkenntnis, dass die elektronisch eingespielten Rentendaten kaum überprüft wurden und dadurch die fehlerhafte Besteuerung der Grundrenten (fast) nicht bemerkt wurde, zu denken geben.

Die Auswirkung jeder ausgefüllten Kennziffer der elektronischen Programme muss hinterfragt werden. Das Desaster der Grundsteuerfeststellungserklärungen sollte mahnend wirken! Die Kennziffern in dem Elsterprogramm auszufüllen, solange bis gesendet werden konnte, war die eine Seite. Der dann erteilte Bescheid führte dann aber häufig zur Verzweiflung, weil die Auswertung dieser Datenfriedhöfe überhaupt nicht nachvollzogen werden kann. Gleiches sollte bei der Einkommensteuer verhindert werden.

Diese Kompaktausgabe zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2023 soll helfen, auch weiterhin den Überblick über die weitergeleiteten Daten zu behalten.

„Pass uff“ ist daher ein jeder Abbildungsreihe neu vorangestellter Überblick der wichtigsten Punkte zu jeder Anlage.

Arndt Einkommensteuererklärung 2023 Kompakt jetzt bestellen!

Zielgruppe


Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Finanzverwaltung, Arbeitnehmer, Vermieter, Sparer, Gewerbetreibende, Freiberufler und Existenzgründer.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Vorwort zur 15. Auflage. III
Der Autor. IV
Abkürzungsverzeichnis. XI
1. Der Hauptvordruck. 1
1.1 Wer muss bis wann die Steuererklärungen abgeben. 4
1.2 Wahl der Veranlagungsart (Zeile 19). 6
1.3 Einkommensersatzleistungen und Progressionsvorbehalt (Zeilen 35 + 36). 10
1.4 Ergänzende Angaben (Freitextfeld) in Zeile 37. 11
1.5 Abbildungen zu Kapitel 1. 12
2. Anlage Sonderausgaben und Anlage U. 20
2.1 Anlage Sonderausgaben. 20
2.1.1 Kirchensteuer (Zeile 4). 23
2.1.2 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge). 25
2.1.3 Berufsausbildungskosten. 31
2.1.4 Weitere Aufwendungen (Zeilen 15–41). 32
2.1.5 Abbildungen zu Kapitel 2.1. 36
2.2 Anlage U. 47
2.2.1 Allgemeines. 48
2.2.2 Abbildungen zu Kapitel 2.2. 52
3. Anlage Außergewöhnliche Belastungen. 54
3.1 Außergewöhnliche Belastungen (Zeilen 4–9). 58
3.2 Abbildungen zu Kapitel 3. 68
4. Haushaltsnahe Aufwendungen + Anlage Energetische Maßnahmen. 72
4.1 Haushaltsnahe Aufwendungen. 72
4.1.1 Steuerermäßigung für Aufwendungen. 74
4.1.2 Abbildungen zu Kapitel 4.1. 82
4.2 Anlage energetische Maßnahmen. 87
4.2.1 Abbildungen zu Kapitel 4.2. 112
5. Anlage Sonstiges. 116
5.1 Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (Zeilen 4–8). 119
5.2 Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter (Zeilen 9–15). 119
5.3 Spendenvortrag und Verlustabzug nach §§ 10b + 10d EStG (Zeilen 16–18). 120
5.4 Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten. 123
5.5 Freibetrag für Alt-Anteile an Investmentfonds
. 123
5.6 Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung
von Ehegatten/Lebenspartnern. 123
5.7 Forschungszulage (Zeile 22). 123
5.8 Abbildungen zu Kapitel 5. 124
6. Anlage WA-ESt. 130
6.1 Anlage WA-ESt. 133
6.2 Abbildungen zu Kapitel 6. 137
7. Anlage Unterhalt. 140
7.1 Angaben zu den Aufwendungen (Zeilen 7–16). 149
7.2 Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen (Zeilen 13–20). 152
7.3 Wer ist unterhaltsberechtigt? (Zeilen 21–32). 154
7.4 Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person (Zeilen 33–42). 155
7.5 Abbildungen zu Kapitel 7. 156
8. Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage AV. 161
8.1 Anlage Vorsorgeaufwand. 161
8.1.1 Beiträge zum „Faltentopf“, Altersvorsorgebeiträge ohne „Riester“
aber mit „Rürup“ (Zeilen 4–10). 164
8.1.2 Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. 169
8.1.3 Übrige Versicherungsbeiträge. 173
8.1.4 Abbildungen zu Kapitel 8.1. 173
8.2 Anlage AV. 183
8.2.1 Allgemeines. 185
8.2.2 Abbildungen zu Kapitel 8.2. 188
9. Anlage Kind. 191
9.1 Allgemeines. 196
9.2 Sorgfalt beim Eintragen der persönlichen Daten des Kindes (Zeilen 1–9). 196
9.3 Volljährige Kinder – Berücksichtigungsgründe (Zeilen 16–25). 199
9.4 Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (Zeilen 22–25). 201
9.5 Kranken- und Pflegeversicherung (Zeilen 25–35). 205
9.6 Übertragung der Freibeträge für Kinder (Zeilen 38–43). 205
9.7 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist verfassungsgemäß
(Zeilen 44–50). 206
9.8 Ausbildungsfreibetrag für volljährige, auswärtig
untergebrachte Kinder (Zeilen 51–54). 208
9.9 Schulgeld (Zeilen 54–57). 209
9.10 Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags
(Zeilen 58–62). 210
9.11 Übertragung der behindertenbedingten Fahrtkostenpauschale
(Zeilen
63–65). 210
9.12 Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben im § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
geregelt (Zeilen 66–72). 210
9.13 Abbildungen zu Kapitel 9. 211
10. Anlage G, Anlage § 34a, Anlage Zinsschranke und Anlage S. 219
10.1 Anlage G. 219
10.1.1 Betriebsaufspaltung. 223
Inhaltsverzeichnis VII
10.1.2 Steuerstundung bei aufgedeckten stillen Reserven durch
§ 6b Abs. 2a EStG. 228
10.1.3 Kfz ist notwendiges Betriebsvermögen, wenn …
BFH vom 13.05.2014, III B 152/13. 229
10.1.4 Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge. 234
10.1.5 Kostendeckel und Fahrtenbuch. 235
10.1.6 Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit dem betrieblichen
oder dem privaten Kfz. 237
10.1.7 Investitionsabzugsbetrag. 240
10.1.8 Das bloße Aufgreifen einer Gestaltungsidee rechtfertigt nicht die
Annahme eines Steuerstundungsmodells; BFH vom 17.01.2017,
VIII R 7/13. 242
10.1.9 Eintragungen zur Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35
EStG (Zeilen 35–41) – BMF vom 03.11.2016, BStBl I 2016, 1187. 243
10.1.10 Veräußerungsgewinne und Teileinkünfteverfahren (Zeilen 42–54). 244
10.1.11 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
(Zeilen 55–56). 246
10.1.12 Arbeitsverträge zwischen Angehörigen mit Arbeitszeitnachweis. 249
10.1.13 Besteuerung der Sanierungsgewinne durch §§ 3a und
3c Abs. 4 EStG. 251
10.1.14 Abbildungen zu Kapitel 10.1. 252
10.2 Anlage § 34a. 286
10.2.1 Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne und die Folgen. 288
10.2.2 Eintragungen zur Berechnung des begünstigten Gewinns nach
§ 34a EStG (Zeilen 7–14). 292
10.2.3 Abbildungen zu Kapitel 10.2. 293
10.3 Anlage Zinsschranke. 296
10.3.1 Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen. 296
10.3.2 Abbildungen zu Kapitel 10.3. 298
10.4 Anlage S. 299
10.4.1 Abgrenzung und Zuordnung. 302
10.4.2 Der Gewinn (Zeilen 4–16). 313
10.4.3 Veräußerungsgewinne (Zeilen 22–36). 314
10.4.4 Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit
(Zeilen 38–39 + EÜR Zeilen 75–78). 318
10.4.5 Abbildungen zu Kapitel 10.4. 319
10a. Anlage Corona-Hilfen. 322
11. Anlage EÜR. 327
11.1 Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung der Werte der EÜR. 339
11.2 Betriebseinnahmen (Zeilen 11–22). 339
11.3 Betriebsausgaben (Zeilen 23–64). 340
11.4 Ermittlung des Gewinns (Zeilen 73–97). 347
11.5 Ergänzende Angaben (Zeilen 121–124). 348
11.6 Abbildungen zu Kapitel 11. 353
12. Anlagen N und N-AUS. 369
12.1 Anlage N. 369
12.1.1 Stimmen die Eintragungen in der Lohnbescheinigung?
(Zeilen 5–10). 386
12.1.2 Versorgungsbezüge (Zeilen 11–16). 397
12.1.3 Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre,
BMF-Schreiben vom 01.11.2013, IV C 4 – S 2290/13/10002,
DOK 2013/0929313 (Zeilen 16–20). 399
12.1.4 Steuerfreier Arbeitslohn für Tätigkeiten im Ausland
(Zeilen 24–29). 401
12.1.5 Lohnersatzleistungen und Progressionsvorbehalt (Zeile 23). 401
12.1.6 Entfernungspauschale (Zeilen 30–55). 402
12.1.7 Beiträge zu Berufsverbänden und Arbeitsmittel (Zeilen 56). 409
12.1.8 Arbeitszimmer (Zeile 57–62), BMF-Schreiben vom 15.08.2023
beachten. 411
12.1.9 Fortbildungskosten (Zeile 63). 415
12.1.10 Weitere Werbungskosten (Zeilen 64–67). 415
12.1.11 Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
(Zeilen 68–80). 416
12.1.12 Doppelte Haushaltsführung, eigenständiges Formular
Berufliche Veranlassung (Zeilen 4–12). 420
12.1.13 Abbildungen zu Kapitel 12.1. 425
12.2 Anlage N-AUS. 456
12.2.1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten. 460
12.2.2 Allgemeine Angaben. 460
12.2.3 Aufenthaltstage. 460
12.2.4 Angaben zum Arbeitslohn. 461
12.2.5 Abbildungen zu Kapitel 12.2. 462
13. Anlagen KAP und KAP-INV. 465
13.1 Anlage KAP. 465
13.1.1 Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG (Zeile 4). 493
13.1.2 Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts – keine tarifliche
Besteuerung
– nach § 32d Abs. 4 EStG (Zeile 5 und 7–15). 494
13.1.3 Antrag auf erstmalige Besteuerung der Kapitalerträge mit
Kirchensteuern nach § 51a Abs. 2d EStG (Zeile 6). 498
13.1.4 Nachweise und Besonderheiten für Kapitalerträge,
die in den Zeilen 7–15 einzutragen sind (Zeilen 7–15). 499
13.1.5 Nicht ausgeglichene Verluste (Zeilen 12–15). 500
13.1.6 Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16–17). 503
13.1.7 Welche Kapitalerträge wurden bisher nicht besteuert und
unterliegen der Abgeltungsbesteuerung? (Zeilen 18–26). 503
13.1.8 Welche Kapitalerträge unterliegen der tariflichen
Einkommensteuer? (Zeilen 27–34). 504
13.1.9 Kapitalerträge, für die eine Steuerermäßigung nach
§ 34 Abs. 1 EStG gilt (Zeilen 35 + 36). 511
13.1.10 Kapitalerträge aus Beteiligungen sind in die Anlage KAP-BET
einzutragen
. 511
13.1.11 Anzurechnende Steuern. 511
13.1.12 Abbildungen zu Kapitel 13.1. 512
13.2 Anlage KAP-INV. 536
13.2.1 Allgemeines. 536
13.2.2 Abbildungen zu Kapitel 13.2. 537
14. Anlage Vermietung und Verpachtung. 547
14.1 Warum das Einheitswert-Aktenzeichen, die Nutzung als Ferienwohnung,
kurzfristige Vermietung oder Vermietung an Angehörige
angegeben
werden soll (Zeile 6). 577
14.2 Einzelheiten zu den Einnahmen (Zeilen 12–32). 577
14.2.1 Ortsübliche Miete. 579
14.2.2 Vermietung an Angehörige. 580
14.2.3 BFH-Urteil vom 11.07.2017, IX R 42/15 zur steuerlichen
Anerkennungeines
Mietverhältnisses zwischen nahen
Angehörigen. 582
14.3 Abschreibungen; linear, degressiv, erhöhte und
Sonderabschreibungen
(Zeilen 33–44). 584
14.4 Schuldzinsen und Geldbeschaffungskosten (Zeilen 45–50). 592
14.5 Erhaltungsaufwendungen (Zeilen 54–71). 597
14.6 Sonstige Werbungskosten (Zeilen 72–81). 604
14.7 Ferienwohnungen. 609
14.8 Anteile an Einkünften und andere Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung–
Neue Anlage V-Sonstige. 613
14.9 Andere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Zeilen 22–30). 613
14.10 Abbildungen zu Kapitel 14. 614
15. Anlagen R + R-AV/bAV + R-AUS + SO + FW + AUS +
Mobilitätsprämie. 659
15.1 Anlage R + R-AV/bAV + R-AUS. 659
15.1.1 Besteuerung der Alterseinkünfte. 662
15.1.2 Gesetzliche Leibrenten
(§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG). 663
15.1.3 Andere Leibrenten (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a
Doppelbuchstabe bb EStG) (Zeilen 13–18). 669
15.1.4 Leistungen aus sonstigen Verpflichtungsgründen, z.B.
Veräußerungsleibrenten nach Verkauf des Betriebes gegen
lebenslange Rentenzahlungen (Zeilen 19–24). 671
15.1.5 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen
Altersversorgung (§ 22 Nr. 5 EStG) Anlage R-AV/bAV. 672
15.1.6 Abbildungen zu Kapitel 15.1. 684
15.2 Anlage SO. 708
15.2.1 Was fällt unter diese Einkunftsart (§ 22 Nr. 1–5 EStG)? (Zeile 4). 712
15.2.2 Unterhaltsleistungen (Zeile 6). 714
15.2.3 Leistungen (Zeilen 10–15). 715
15.2.4 Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 31–52). 721
15.2.5 Abbildungen zu Kapitel 15.2. 730
15.3 Anlage FW. 741
15.3.1 Steuerbegünstigung für bestimmte Baumaßnahmen. 743
15.4 Anlage AUS. 746
15.4.1 Ausländische Einkünfte und Steuern (Zeilen 4–13). 781
15.4.2 Pauschalierungen – Hinzurechnungen – Familienstiftungen
(Zeilen 14–30). 783
15.4.4 Negative und steuerfreie ausländische Einkünfte mit und
ohne DBA (Zeilen 31–35). 785
15.4.5 Abbildungen zu Kapitel 15.4. 788
15.5 Anlage Mobilitätsprämie. 793
15.5.1 Abbildungen zu Kapitel 15.5. 796
Stichwortverzeichnis. 797
Weitere Bücher des HDS-Verlags. 811


Die vier Paragrafen zur Besteuerung der „Dezemberhilfe 2022“ werden vermutlich
ersatzlos aufgehoben, noch bevor die sehr spezielle Milderungszone im Veranlagungszeitraum
2023 angewendet werden kann. Dem Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz
ist zu entnehmen, dass „der Vollzugsaufwand der Verwaltung“ zu hoch
wäre. Der dadurch frei gewordene personelle Bestand der Verwaltung kann besser für
höher priorisierte Aufgaben eingesetzt werden. Die Folgen sind im – zum Zeitpunkt der
Drucklegung des Buchs noch nicht verabschiedeten – „Wachtumschancengesetz“ zu
finden, dass in einigen Änderungen auch noch den Veranlagungszeitraum 2023 betrifft.
Neben den beiden neuen Formularen
- „Anlage N doppelte Haushaltsführung“ und
- „Anlage V-Ferienwohnungen“,
und den erweiterten Abfragen in der Anlage SO zu den virtuellen Währungen, sind insbesondere
folgende (geplante) Änderungen für das Jahr 2023 zu beachten:
- verlangsamter Abbau des Versorgungsfreibetrages, § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG,
- verlangsamter Anstieg des Besteuerungsanteils der Rentenbesteuerung § 22 Nr. 1
Satz 3 EStG,
- verlangsamter Abbau des Altersentlastungsbetrages, § 24a EStG,
- befristete Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter,
§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG vom 01.10.2023–31.12.2024,
- befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude mit 6 %
vom jeweiligen Buchwert, § 7 Abs. 5a EStG vom 01.10.2023–30.09.2028,
- auf 1.230 € erhöhter Arbeitnehmer-Pauschbetrag,
- auf 1.000 € erhöhter Sparer-Pauschbetrag.
Die Änderungen zum Verlustrücktrag, die neue Tagespauschale und Aufwendungen für
das häusliche Arbeitszimmer, die auch für 2023 geltende steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
von bis zu 3.000 €, der steuerfreie Pflegebonus von bis zu 4.500 €, die Erhöhung
der Betriebsausgabenpauschalen und die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte in
allen Bereichen sind ebenfalls zu beachten.
Die kaum überschaubare Anzahl von neuen BMF-Schreiben wird von den von der
Verwaltung bestückten FAQs begleitet.
Fazit für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2023:
Keine großen Überraschungen. Systematisches Herangehen an die Bearbeitung schränkt
das Übersehen steuerlicher Vorschriften ein. Elektronische Hilfen einschließlich KI
bedürfen der sinnvollen Nutzung und Überprüfung.
Berlin, im November 2023 Thomas Arndt


Arndt, Thomas
Thomas Arndt, Diplom-Finanzwirt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Steuerberater
und Fachberater für Internationales Steuerrecht ist als selbstständiger Steuerberater in
einer mittelgroßen Kanzlei tätig. Zuvor war er als Beamter in der Berliner Finanzverwaltung
beschäftigt und ist seit dieser Zeit selbstständiger Dozent für das Fach Einkommensteuer.
Seit vielen Jahren unterrichtet er angehende Steuerberater in den Vorbereitungskursen
auf die Steuerberaterprüfung, hält zahlreiche Vorträge in den Berufsverbänden,
bei der Steuerberaterkammer des Freistaats Sachsen, Banken und Versicherungen sowie
in größeren und mittleren Wirtschaftsprüferkanzleien.



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