Dauber / Ulbrich | Lohnsteuer für Vereine | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 169 Seiten

Dauber / Ulbrich Lohnsteuer für Vereine

E-Book, Deutsch, 169 Seiten

ISBN: 978-3-95554-797-4
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Praktische Hilfe für Vereine, Vereinsmitarbeiter und deren Berater
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps, Schaubildern und Übersichten
Mit den aktuellen Hinweisen zu den steuerlichen Förderungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen
und finanziellen Einschränkungen bzw. Verluste durch die Corona-Pandemie
Dieses Buch erläutert die für Vereine wichtigen Punkte der Lohnsteuer:

Verein als Arbeitgeber, Arbeitnehmer des Vereins, Lohnkonto, Berechnung der Lohnsteuer, Elektronische
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM), Kinder, Kinderbetreuungskosten, Kindergeld,
Kinderfreibetrag/Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, Günstigerprüfung,
Sachbezüge, Steuerfreie Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten/
Übungsleiterpauschale, Steuerfreier Kostenersatz durch den Verein/Aufwandsentschädigungen/
Aufwendungsersatz, Lohnsteuerhaftung des Vereinsvorsitzenden, Solidaritätszuschlag, Anmeldung
und Abführung der Lohnsteuer, Lohnsteueranmeldung.
Dem Vereinsmitarbeiter und dessen Berater werden umfangreiche Hilfestellungen gegeben. Mit
zahlreichen Beispielen, Praxistipps, Schaubildern und Übersichten.
Mit den aktuellen Hinweisen zu den steuerlichen Förderungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen
und finanziellen Einschränkungen bzw. Verluste durch die Corona-Pandemie, z.B. der Aufstockungsbetrag
zum Kurzarbeitergeld, die Verlängerung der Frist zur Anmeldung der Lohnsteuer, der
Corona-Bonus sowie die Steuerfreiheit nebenberuflicher Tätigkeiten in Impfzentren.
Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und inhaltlich erweitert.
Dauber / Ulbrich Lohnsteuer für Vereine jetzt bestellen!

Zielgruppe


Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.

Weitere Infos & Material


Vorwort der 2. Auflage. V
Die Autoren VII
Abkürzungsverzeichnis. XIII
1. Allgemeines.1
2. Der Verein als Arbeitgeber.1
3. Arbeitnehmer des Vereins.1
3.1 Allgemeiner Überblick. 1
3.2 Sportler als Arbeitnehmer. 3
3.2.1 Berufsportler. 3
3.2.2 Amateursportler. 7
3.2.3 Sportliche Veranstaltungen i.S.d. § 67a AO. 8
4. Lohnkonto. 12
4.1 Allgemeines. 12
4.2 Aufzeichnungserleichterungen. 13
4.2.1 Verpflegungszuschüsse. 14
4.2.2 Sachbezüge. 14
4.3 Lohnlisten. 15
5. Berechnung der Lohnsteuer. 15
5.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale oder Ersatzbescheinigung.
16
5.1.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM). 16
5.1.2 Ersatzbescheinigung. 18
5.1.3 Ersatzverfahren. 19
5.2 Ausschreibung von (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigungen
. 20
5.3 Unbeschränkte Steuerpflicht/Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
. 37
5.4 Beschränkte Steuerpflicht. 38
5.4.1 Einkünfte aus der Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler
oder Berufssportler (§ 50a Abs. 1 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2
bis 4 EStG). 38
5.4.2 Doppelbesteuerungsabkommen und inländische Einkünfte von
ausländischen
Sportlern. 46
5.4.3 Beschränkte Steuerpflicht aufgrund von Verträgen über Bandenwerbung
bei Sportveranstaltungen. 47
5.5 Besteuerung laufender oder sonstiger Bezüge. 47
5.5.1 Besteuerung laufender Bezüge. 47
5.5.2 Besteuerung sonstiger Bezüge. 47
5.6 Auszahlung von Brutto- oder Nettolöhnen. 49
5.7 Individuelle oder pauschale Berechnung der Steuer. 51
5.7.1 Individuelle Steuerberechnung. 51
5.7.2 Pauschale Steuerberechnung nach § 40 EStG. 51
5.7.3 Pauschale Steuerberechnung nach § 40a EStG (pauschale Besteuerungder
Bezüge von Teilzeit- und Aushilfskräften). 59
5.7.4 Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37a EStG. 66
5.7.5 Sachprämien gemäß § 3 Nr. 38 EStG. 66
5.7.6 Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG. 67
5.7.7 Steuerfreie Umlagen nach § 3 Nr. 56 EStG. 71
5.8 Berechnung der Lohnkirchensteuer. 71
5.8.1 Kirchgeld. 76
5.8.2 Berechnung der Lohnkirchensteuer bei Lohnsteuerpauschalierung. 76
6. Kinder. 79
6.1 Kinderbetreuungskosten. 79
6.2 Kindergeld. 80
6.3 Kinderfreibetrag/Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs-
oder
Ausbildungsbedarf. 81
6.4 Günstigerprüfung. 82
7. Sachbezüge. 82
7.1 Sachbezugswerte 2022. 86
7.2 Überlassung von Pkw an Arbeitnehmer. 88
7.3 Fahrradüberlassung. 89
8. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche
Tätigkeiten/
Übungsleiterpauschale. 90
8.1 Allgemeines. 90
8.2 Nebenberuflichkeit. 104
8.2.1 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit. 104
8.2.2 Unselbständige nebenberufliche Tätigkeit. 105
8.2.3 Abgrenzung der nebenberuflichen Tätigkeiten zum Vollzeiterwerb. 107
8.3 Aufwandsentschädigungen für Ein-Euro-Jobs. 108
8.4 Steuerfreiheit von Stipendien gemeinnütziger EU-/EWR-Institutionen. 108
9. Aufwandspauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten. 108
9.1 Die begünstigten Tätigkeiten. 108
9.2 Zusammenfassende Übersicht. 110
10. Steuerfreier Kostenersatz durch den Verein/Aufwandsentschädigungen/
Aufwendungsersatz. 111
10.1 Allgemeiner Überblick. 111
10.2 Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/
Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. 119
10.3 Steuerfreiheit bei Arbeit an Sonn- und Feiertagen. 120
10.4 Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen
Gesundheitszustands (Primärprävention) und der betrieblichen
Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG). 121
11. Die Lohnsteuerhaftung des Vereinsvorsitzenden. 124
12. Solidaritätszuschlag. 128
13. Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer. 130
14. Lohnsteueranmeldung 2022, ein praktischer Fall. 132
15. Lohnsteuer-Nachschau. 134
Weitere Bücher des HDS-Verlags. 135
Stichwortverzeichnis 147


In Deutschland gibt es nach einer Erhebung der Bertelsmann-Stiftung im Jahr 2017 603.886
und laut einer Mitteilung der FAZ aus 2013 rund 620.000 eingetragene Vereine, in denen sich
laut Bundesverband der Vereine und des Ehrenamts unter Bezugnahme auf des DOSB 27,2
Millionen Mitglieder in Sportvereinen und unter Bezug auf die Stiftungen Bertelsmann und
Thyssen 22,8 Millionen Mitglieder im Bereich Kultur, Freizeit, Soziales, etc. engagieren. Nach
der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts vom 21.1.2022 gab es 2021 rd. 23,4 Millionen
Mitglieder in den Sportvereinen (2020: knapp 88.000). Das gesamte ehrenamtliche Engagement
verteilt sich dabei auf verschiedene Vereinsarten, u.a.:

- Umwelt-/Naturschutzvereine:

z.B. Imker, Brieftauben, Hundevereine, Fischereivereine.
Nach der Vfg. der OFD Nordrhein-Westfalen vom 11.10.2018 (Kurzinformation KSt
Nr. 05/2018) bestehen keine Bedenken, foodsharing-Vereine bei entsprechender Satzung
wegen Förderung des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO) von der Körperschaftund
Gewerbesteuer freizustellen;
- Kultur-/Kunstvereine:

z.B. Theaterverein, Historischer-Verein, Geschichts- und Museumsverein;
- Soziale Vereine/Wohlfahrtsvereine:

DRK, ASM, Caritas, Lebensrettung, Kolpingverein, Feuerwehrverein;
- Sportvereine:

- Ballsport: Fußball, Handball, Tennis, Badminton, Baseball, Basketball, Beachball, Faustball,
Hockey, Tischtennis, Squash, Volleyball, Golf, Minigolf,
- Luftsport: Fallschirmspringen, Drachen- und Gleitschirmfliegen, Segelflug, Modellflug,
Ballonfahren,
- Leichtathletik,
- Wassersport: Schwimmen, Segeln, Rudern, Surfen, Tauchen, Kanu, Wasserball, Wasserski,
Angeln,
- Wintersport: Abfahrtslauf, Eishockey, Skeleton, Curling, Skilanglauf, Skispringen, Biathlon,
Bob, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Rennrodeln, Snowboard,
- Kampfsport: Fechten, Boxen, Judo, Ringen, Karate, Teakwondo,
- Radsport: Straßenrennen, Kunstradfahren, Trail, Bahnradfahren, Radball,
- Kraftsport: Gewichtheben, Bodybuilding, Turnen,
- Sonstige: Kegeln, Billard, Boule, Bowling, Dart, Reitsport, Tanzsport, Schach, Wandersport,
Rollsport, Motorsport, Schießsport;
- Freizeit-/Heimatpflegevereine:

z.B. Eisenbahnverein, Kleingartenverein, Brauchtumsverein, Junggesellenverein, Doppelkopfverein,
Sammlerverein, Skatverein, Bastelverein, Heimatverein, Fanclub, Bridge, Karnevalclub,
Karnevalverein, Narrenzunft, Fastnachtsverein;
- Berufs-/Wirtschaftsverbände/Politik:

z.B. Gewerbe- und Fremdenverkehr.
Jeder der Vereine hat sich mit der Vereinsbesteuerung zu beschäftigen, ein Thema, das Steuerberater,
Geschäftsführer, Vereinsvorstände, Kassierer/Schatzmeister oder sonstige Vorstandsbzw.
Vereinsmitglieder betrifft, ein komplexes Gebiet, das mehrere Steuerarten, Buchführungspflichten,
Gesetze, Vorschriften und das Ausfüllen von Formularen umfasst.
Die Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht ist schwierig und doch müssen sie sich immer
wieder mit der Problematik dieses Gebiets beschäftigen. Der Gesetzgeber, die Gerichte und
die Finanzverwaltung haben durch zahlreiche Gesetze, Urteile, Verordnungen und Erlasse z.B.:

- Jahressteuergesetz 2020:

– Steuerfreiheit eines sog. Corona-Bonus von 1.500 €, wenn dieser zusätzlich und zwischen
1.3.2020 und bis zum 31.3.2022 gezahlt wird.
– Erhöhung der Steuerfreistellung von Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im
Ehrenamt auf 3.000 € (sog. Übungsleiter-Freibetrag, § 3 Nr. 26 EStG) und 840 € (sog.
Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26a EStG) im Jahr ab 2021,
– Verlängerung der Steuerbefreiung für Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers zum
Kurzarbeitergeld (§ 3 Nr. 28a EStG) bis Ende 2021,
– Anhebung der Freigrenze bei Sachbezügen von 44 € auf 50 € /Monat ab 1.1.2022.
- Corona-Steuerhilfegesetze:

– Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld (§ 3 Nr. 28a EStG) werden bis 80 % des
Soll-Arbeitsentgelt – befristet für Zahlungen nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.4.2022
– ebenfalls steuerfrei gestellt.
Die Neuregelungen führen dazu, dass die bisher ohnehin schon schwer zu überschauende
Materie noch komplizierter geworden ist. Dies macht es für den steuerlichen Berater sowie
den mit den Finanzen betrauten Vereinsmitarbeiter oder -vorstand bzw. Geschäftsführer
zwingend notwendig, den Überblick zu behalten.
Da die Finanzverwaltung ihre Prüfungstätigkeit auch im Vereinsbereich ausdehnt, ergeben
sich für Vereine immer größere Unsicherheiten, z.B. im Bereich der Haftung oder der Gefährdung
der Gemeinnützigkeit. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es wichtig, dem Anwender
für seine Praxis zahlreiche Hilfestellungen zu geben.
Deshalb zeigt dieses Werk eine Vielzahl von Beispielen und Tipps zeigt in der Praxis denkbare
Lösungen auf.
Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und inhaltlich erweitert.
Weil im Schönbuch/Kranichfeld, im Februar 2022 Harald Dauber/Frank Ulbrich


Dauber, Harald
Harald Dauber ist Inhaber der Unternehmen HDS-Verlag (Erstellung von Fachliteratur im Bereich Steuern, Wirtschaft und Recht), HDS-Buchhandelsversand (Spezialist für die Lieferung von Fachliteratur im Bereich Steuern, Wirtschaft und Recht), HDS-Unternehmensberatung sowie Fachautor für Steuern, Wirtschaft und Recht, insbesondere für Vereinsbesteuerung und Gemeinnützigkeitsrecht.

Ulbrich, Frank
Dipl. Finanzwirt (FH), Dipl. Kaufmann Frank Ulbrich ist hauptamtlicher Dozent, stellver­tretender Fachbereichsleiter und Fachgruppenleiter „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ der Thüringer Verwaltungsfachhochschule und stellvertretender Leiter der Landesfinanz­schule Thüringen. Davor war er Sachbearbeiter, später Sachbereichsleiter und Referatsleiter im Ertragsteuerreferat der Thüringer Landesfinanzdirektion.


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