E-Book, Deutsch, 515 Seiten
Dettenborn / Walter Familienrechtspsychologie
4. vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl 2022
ISBN: 978-3-8463-8811-2
Verlag: UTB
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, 515 Seiten
ISBN: 978-3-8463-8811-2
Verlag: UTB
Format: EPUB
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Professor Dr. Harry Dettenborn lehrte bis 2004 an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist nun als Fachpsychologe der Rechtspsychologie und Klinischen Psychologie tätig.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Abkürzungen 14
Vorwort 15
1 Familienrechtspsychologie als Spezialfach 16
1.1 Gegenstand der Familienrechtspsychologie 16
1.2 Die fachlichen Grundlagen der Familienrechtspsychologie 17
1.2.1 Rechtspsychologie 17
1.2.1.1 Gegenstand und Arbeitsgebiete 17
1.2.1.2 Psychologie und Recht: Gemeinsamkeiten und Unterschiede 19
1.2.2 Familienpsychologie 21
1.2.3 Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Kindschaftsrecht 22
1.2.4 Integration – Bausteine einer familienrechtspsychologischen Systematik 26
1.2.5 Tendenzen 27
1.3 Das Spannungsfeld von Diagnostik und Intervention 29
2 Psychologische Beurteilung familienrechtlicher Probleme – Theoriebausteine 32
2.1 Zur Systematik 32
2.2 Konflikt 32
2.3 Beziehungen und Bindungen in familiären Rechtskonflikten 35
2.3.1 Beziehungen 35
2.3.1.1 Was kennzeichnet Beziehungen? 36
2.3.2 Bindungen 36
2.3.2.1 Bindungstheorie und Kindeswohlbezug 36
2.3.2.2 Bindungsmuster 41
2.3.2.3 Entwicklung von Bindungen 43
2.3.2.4 Diagnostik von Bindungen 46
2.3.2.5 Fehlerquellen der Bindungsdiagnostik 49
2.3.2.6 Exkurs: Bindungen und Zeiterleben des Kindes 53
2.4 Stresserleben und Coping bei kritischen Familienereignissen 55
2.4.1 Familiäre Konflikte mit und ohne Stress 55
2.4.2 Risikofaktoren 56
2.4.2.1 Personale Risikofaktoren 57
2.4.2.2 Risikofaktoren in der Umwelt (Stressoren) 58
2.4.3 Schutzfaktoren 59
2.4.4 Das Zusammenwirken von Risiko- und Schutzfaktoren 59
2.4.4.1 Vulnerabilität und Resilienz 59
2.4.5 Bewältigung von Stress 60
2.4.5.1 Copingarten 60
2.4.5.2 Coping im Kindesalter 62
2.4.6 Wahrgenommene Kontrollierbarkeit kritischer Familienereignisse 64
2.4.7 Initiatorstatus und Kontrollüberzeugung 67
2.5 Das Wohl des Kindes 68
2.5.1 Problematik und Funktion des Begriffs 68
2.5.2 Definition 71
2.5.3 Gebrauchskontexte 74
2.5.3.1 Die Bestimmung der Bestvariante 75
2.5.3.2 Die Bestimmung der Genug-Variante 75
2.5.3.3 Gefährdungsabgrenzung 76
2.6 Der Wille des Kindes 79
2.6.1 Rechtliche Grundlagen 79
2.6.1.1 Übergreifende Intentionen 80
2.6.2 Psychologie des Kindeswillens 81
2.6.2.1 Definition 81
2.6.2.2 Stadien der Willensbildung 82
2.6.2.3 Mindestanforderungen 84
2.6.2.4 Kindeswille und Kindesalter 86
2.6.3 Kindeswohl und Kindeswille 93
2.6.4 Selbstgefährdender Kindeswille 95
2.6.5 Induzierter Kindeswille 99
2.6.5.1 Arten der Induzierung 99
2.6.5.2 Effekte der Induzierung 100
2.6.6 Die Diagnostik des Kindeswillens 102
2.6.6.1 Methodische Zugänge 102
2.6.6.1.1 Formale Ebene 102
2.6.6.1.2 Inhaltliche Ebene 103
2.6.6.2 Komplikationen und Gefahren 106
2.6.7 Der Umgang mit dem Kindeswillen 108
2.6.8 Kindeswille und Extremkonflikte 111
2.6.8.1 Parental Alienation Syndrom (PAS) als Streitobjekt 111
2.6.8.1.1 Was ist PAS? 111
2.6.8.1.2 Was bringt PAS? 113
2.6.8.1.3 Die Negierung des Kindeswillens 114
2.6.8.2 Kindeswille und Entfremdungsgeschehen 114
2.6.8.2.1 Beeinflussung, Stress, Entfremdung 114
2.6.8.2.2 Bewältigungsprozesse und Kindeswille 115
2.6.8.2.3 Eigenanteil des Kindes – Initiatorstatus 117
2.6.8.2.4 Interventionsrisiko und Entfremdung 118
2.7 Erziehungsfähigkeit 123
2.7.1 Definition 123
2.7.2 Die Fragestellung der Erziehungsfähigkeit im familiengerichtlichen Verfahren 123
2.7.3 Individuelle Bestimmungsgrößen der Erziehungsfähigkeit 124
2.7.3.1 Erziehungsziele 124
2.7.3.2 Erziehungseinstellungen 125
2.7.3.3 Erziehungskenntnisse 127
2.7.3.4 Kompetenzen des Erziehenden 128
2.7.3.5 Erziehungsverhalten 129
3 Konfliktbehandlung im familienrechtlichen Bereich 135
3.1 Die Zugänge zum Konflikt 135
3.2 Der Paradigmenwandel im familienrechtlichen Konfliktmanagement 136
3.2.1 Von der engen Verfahrenssicht zum psychologischen Konfliktmanagement 136
3.3 Mediation als Inflation und richterliche Tätigkeit 138
3.4 Mediation, Beratung und Freiwilligkeit 140
3.4.1 Pflichtberatung ohne Scheinakzeptanz 140
3.5 Kooperation und Kompetition – Vorteile und Nachteile 142
3.5.1 Kompetitive Anspruchspositionen 143
3.5.2 Interessenausgleich und Kooperation 144
3.5.3 Autonomie als Vorteil und Bürde 144
3.6 Konfliktentwicklung bei Trennung und Scheidung 145
3.6.1 Konflikteskalation und Hochkonflikt 145
3.6.2 Hochkonflikthaftigkeit als Verhalten 147
3.6.3 Eskalationskriterien bei Hochkonflikthaftigkeit 150
3.6.4 Umgang mit den Eskalationskriterien 152
3.6.5 Hochkonflikt und Intervention 153
3.6.5.1 Spezifische Interventionsbedingungen 153
3.6.5.2 Die Grenzen und Möglichkeiten des Hinwirkens auf Einvernehmen bei Hochkonflikthaftigkeit 155
3.6.5.3 Hochkonflikthaftigkeit und Kindeswohlgefährdung 156
3.6.5.4 Vernetzung und Kontrolle 157
3.6.5.5 Wege und Abwege 158
3.6.5.6 Gebrauch von Machtmitteln 162
3.7 Das Vertrauensdilemma 163
3.8 Einwandbegegnung 166
3.8.1 Funktionen, Formen und Inhalte von Einwänden 166
3.8.2 Grundsätze der Einwandbegegnung 167
3.8.3 Techniken der Einwandbegegnung 168
3.9 Querulanz als spezifische Konfliktquelle 170
3.9.1 Der Querulant als Teilnehmer am Rechtsgeschehen 170
3.9.2 Beurteilung von Querulanz 171
3.9.2.1 Querulanz als Eigenschaft 171
3.9.2.2 Querulanz als fehlgelerntes Verhalten 172
3.9.2.3 Querulieren als motiviertes, zielgerichtetes Handeln 172
3.9.2.4 Querulieren als gestörte Kommunikation 173
3.9.2.5 Querulanz als Zuschreibungseffekt 173
3.9.3 Umgang mit Querulanz 174
3.9.3.1 Selbstmanagement 174
3.9.3.2 Interaktionsmanagement 176
4 Die elterliche Sorge 178
4.1 Rechtliche Grundlagen 178
4.1.1 Elterliche Sorge 178
4.1.2 Elterliche Sorge bei Trennung 179
4.2 Die psychologische Problematik und ihre Beurteilung 184
4.2.1 Die juristischen und psychologischen Fragestellungen 184
4.2.2 Ziele der Sorgerechtsregelung 187
4.2.3 Die Vorteile einer gelungenen Sorgerechtsregelung 187
4.2.4 Die Eigendynamik einer misslungenen Sorgerechtsregelung 191
4.3 Trennungsfolgen 199
4.3.1 Folgen für die Eltern 199
4.3.2 Folgen für das Kind 200
4.3.2.1 Verlauf 200
4.3.2.2 Geschlecht 203
4.3.2.3 Alter und Entwicklungsstand 203
4.3.2.3.1 Erstes Lebensjahr 203
4.3.2.3.2 Zweites und drittes Lebensjahr 205
4.3.2.3.3 Viertes und fünftes Lebensjahr 206
4.3.2.3.4 Sechstes bis neuntes Lebensjahr 207
4.3.2.3.5 Neuntes bis elftes Lebensjahr 208
4.3.2.3.6 Zwölftes Lebensjahr und älter 209
4.4 Beurteilungskriterien zur Regelung der elterlichen Sorge 210
4.4.1 Das Kontinuitätsprinzip 210
4.4.2 Die Beziehungen und Bindungen des Kindes 213
4.4.3 Die Geschwisterbeziehungen 216
4.4.4 Der Wille des Kindes 218
4.4.5 Die Erziehungsfähigkeit 220
4.4.6 Die elterliche Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft 221
4.4.7 Die elterliche Bindungstoleranz 224
4.5 Betreuungsmodelle bei Getrenntleben der Eltern 225
4.5.1 Formen und Häufigkeiten 226
4.5.2 Psychologische Beurteilungskriterien 229
4.5.2.1 Bisherige Betreuungsanteile 229
4.5.2.2 Wechselhäufigkeit 231
4.5.2.3 Konfliktniveau der Eltern 231
4.5.2.4 Rigidität versus Flexibilität der Regelung 232
4.5.2.5 Altersabhängigkeit der Regelung 233
4.5.2.5.1 Erstes bis drittes Lebensjahr 233
4.5.2.5.2 Viertes und fünftes Lebensjahr 235
4.5.2.5.3 Sechstes bis elftes Lebensjahr 235
4.5.2.5.4 Zwölftes Lebensjahr und älter 236
4.5.2.6 Geschwister 236
5 Der Umgang mit dem Kind 238
5.1 Rechtliche Grundlagen 238
5.2 Die psychologische Problematik im Umgangsstreit und ihre Beurteilung 243
5.2.1 Umgang und Umgangsstreit 243
5.2.2 Umgang und Kindeswohl 244
5.2.3 Die juristischen Fragestellungen 245
5.2.4 Die psychologischen Fragestellungen 247
5.2.5 Ziele des Umgangsrechts 248
5.2.6 Die Vorteile gelungenen Umgangs 250
5.2.6.1 Die langfristigen Folgen für das Kind 252
5.2.6.2 Unmittelbare Vorteile für den betreuenden Elternteil 252
5.2.6.3 Langfristige Vorteile für den betreuenden Elternteil 253
5.2.6.4 Die Vorteile für den umgangsberechtigten Elternteil 254
5.2.7 Die Eigendynamik misslungenen Umgangs 254
5.3 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangs 259
5.3.1 Eingriffsschwellen und Voraussetzungen 259
5.3.1.1 Zur Eingriffsschwelle Erforderlichkeit 259
5.3.1.2 Zur Eingriffsschwelle Kindeswohlgefährdung 260
5.3.2 Gründe für Einschränkung oder Ausschluss des Umgangs 260
5.3.2.1 Gründe auf Seiten beider Bezugspersonen 260
5.3.2.2 Gründe auf Seiten des Umgangssuchenden 261
5.3.2.3 Gründe auf Seiten der betreuenden Bezugsperson 267
5.3.2.4 Gründe auf Seiten des Kindes 267
5.4 Interventionen zur Regelung des Umgangs 268
5.4.1 Ziele und Voraussetzungen 268
5.4.2 Interventionsrichtungen 270
5.4.3 Gespräch 270
5.4.3.1 Anlässe und Ansätze 270
5.4.3.2 Anhörungen 272
5.4.3.3 Mögliche Reaktionen auf ein „Nein“ des Kindes zum Umgang 274
5.4.3.4 Mögliche Reaktionen auf ein „Nein“ des betreuenden Elternteils 276
5.4.4 Zwang 277
5.4.5 Umgangsgestaltung 282
5.4.5.1 Gestaltungsprinzipien 282
5.4.5.2 Schriftliche Umgangsvereinbarungen 288
5.4.5.3 Umgangs(wieder)anbahnung 290
Kindeswohlgefährdung – Gebote, Verbote und Eingriffe ins Sorgerecht 291
6.1 Rechtliche Grundlagen 291
6.1.1 Elterliche Erziehungsbefugnisse 291
6.1.2 Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls 293
6.2 Die psychologische Problematik und ihre Beurteilung 296
6.2.1 Die juristischen und psychologischen Fragestellungen 296
6.2.2 Ziele familiengerichtlicher Maßnahmen 297
6.3 Psychologie der Kindeswohlgefährdung 298
6.3.1 Definition und Erscheinungsformen 298
6.3.2 Häufigkeiten 298
6.3.3 Risikofaktoren 302
6.4 Beurteilungskriterien 303
6.4.1 Personale Dispositionen des Kindes 304
6.4.2 Aussage des Kindes 305
6.4.3 Wille des Kindes 305
6.4.4 Beziehungsmerkmale 307
6.4.5 Bindungsmerkmale 308
6.4.6 Kontinuität 308
6.4.7 Personale Dispositionen der Bezugspersonen 309
6.4.8 Krankheitsbedingte Einschränkungen elterlicher Erziehungsfähigkeit 311
6.4.8.1 Störungen durch Substanzkonsum 313
6.4.8.2 Psychotische Störungen 317
6.4.8.3 Affektive Störungen 320
6.4.8.4 Angststörungen 323
6.4.8.5 Zwangsstörungen 325
6.4.8.6 Posttraumatische Belastungsstörungen 326
6.4.8.7 Persönlichkeitsstörungen 327
6.4.8.8 Intelligenzminderungen 329
6.4.8.9 Suizidalität 331
6.4.8.10 Andere Erkrankungen 333
6.4.9 Entwicklungsperspektiven 333
6.5 Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung 334
6.5.1 Vernachlässigung 334
6.5.1.1 Definition 334
6.5.1.2 Häufigkeit 335
6.5.1.3 Ursachen 336
6.5.1.4 Folgen 336
6.5.2 Physische Misshandlung 338
6.5.2.1 Definition 338
6.5.2.2 Häufigkeit 339
6.5.2.3 Ursachen 340
6.5.2.4 Folgen 341
6.5.3 Psychische Misshandlung 342
6.5.3.1 Definition 342
6.5.3.1.1. Der § 1631 Abs. 2 BGB 343
6.5.3.1.2. Psychische Kindesmisshandlung und elterliches Erziehungsrecht 344
6.5.3.1.3. Psychische Kindesmisshandlung und staatliche Sanktionierbarkeit 344
6.5.3.2 Häufigkeit 345
6.5.3.3 Erscheinungsweisen 347
6.5.3.3.1. Primäre Kategorien 347
6.5.3.3.2. Sekundäre Kategorien 350
6.5.3.4 Ursachen 350
6.5.3.5 Folgen 351
6.5.3.6 Diagnostik psychischer Kindesmisshandlung 351
6.5.4 Sexueller Missbrauch 353
6.5.4.1 Definition 353
6.5.4.2 Häufigkeiten 354
6.5.4.3 Rechtsbezug und Erscheinungsweisen 356
6.5.4.4 Ursachen 357
6.5.4.5 Beurteilung – Die Relevanz der Verdachtsquellen 360
6.5.4.5.1. Das Verhalten des Kindes und sein Symptomwert 360
6.5.4.5.2. Die Aussagen des Kindes und ihre Glaubhaftigkeit 364
6.5.4.5.3. Die Verdachtsproblematik in familiengerichtlichen Verfahren 365
6.5.4.6 Ursachen von Falschbezichtigungen 366
6.5.4.6.1. Sensibilisierung 366
6.5.4.6.2. Urteilsfehler 367
6.5.4.6.3. Familiäre Beziehungsaffekte 370
6.5.4.6.4. Die Folgen strapazierter Aussagen 370
6.5.4.7 Der Scheinkonflikt zwischen Schutz des Kindes und Wahrheitsfindung 371
6.5.4.8 Risikominimierung durch Verbesserung der Verdachtsbasis 374
6.5.4.9 Die Lage bei bestätigtem Missbrauchsvorwurf 377
6.5.5 Partnerschaftsgewalt 379
6.5.5.1 Definition 379
6.5.5.2 Häufigkeit 380
6.5.5.3 Ursachen 382
6.5.5.4 Folgen 383
6.5.5.5 Diagnostik 385
6.5.6 Münchhausen-by-proxy-Syndrom (MbpS) 386
6.5.6.1 Definition 386
6.5.6.2 Häufigkeit 387
6.5.6.3 Ursachen 388
6.5.6.4 Folgen 390
6.5.6.5 Diagnostik 391
7 Die Herausgabe des Kindes 393
7.1 Rechtliche Grundlagen 393
7.2 Die psychologische Problematik und ihre Beurteilung 396
7.2.1 Die juristischen und psychologischen Fragestellungen 396
7.2.2 Beurteilungskriterien 400
7.2.2.1 Bindungsmerkmale 401
7.2.2.2 Der Wille des Kindes 402
7.2.2.3 Personale Dispositionen des Kindes 403
7.2.2.4 Personale Dispositionen der leiblichen Eltern 406
7.2.2.5 Personale Dispositionen bei den Pflegeeltern 406
7.2.2.6 Das Verhältnis zwischen den leiblichen und faktischen Eltern 407
7.2.3 Das Zeitproblem 407
7.2.3.1 Reale Dauer 407
7.2.3.2 Erlebte Zeit 408
7.2.4 Prävention von Zeitproblemen – Verbleiben, Rückkehr, Dauerpflege 409
7.2.4.1 Zweck verhält sich zu Dauer wie Inhalt zu Form – Maßnahmen 411
7.2.5 Umgang 413
7.3 Herausgabeverlangen zwischen Eltern 415
8 Die Adoption Minderjähriger 417
8.1 Rechtliche Grundlagen 417
8.2 Die psychologische Problematik und ihre Beurteilung 426
8.2.1 Psychologische Dimensionen der Adoption 426
8.2.1.1 Erscheinungsformen und Häufigkeiten 426
8.2.1.2 Die Abgebenden 427
8.2.1.3 Die Annehmenden 430
8.2.1.4 Das Adoptivkind 431
8.2.1.4.1 Das Adoptivkind in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften 435
8.2.2 Die juristischen und die psychologischen Fragestellungen 436
8.2.3 Beurteilungskriterien 438
8.2.3.1 Die Adoptionseignung des Kindes 438
8.2.3.2 Die Eignung der Adoptionsbewerber 440
8.2.3.3 Die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses 443
9 Nichtjuristische Fachkräfte im familiengerichtlichen Verfahren 445
9.1 Tätigkeitsfelder und Abgrenzungskriterien 445
9.2 Die Jugendhilfe 446
9.3 Die Verfahrensbeistandschaft 455
9.4 Die Umgangspflegschaft 461
9.5 Der begleitete Umgang 463
9.6 Die psychologische Sachverständigentätigkeit 469
9.7 Vernetzung 480
Literatur 482
1 Familienrechtspsychologie als Spezialfach
1.1 Gegenstand der Familienrechtspsychologie
Gegenstand der Familienrechtspsychologie sind Erleben und Verhalten beim Auf- und Abbau familiärer Beziehungen, soweit dabei Konflikte der rechtlichen Einflussnahme bedürfen.
Zwar ist das auf alle Phasen der familiären Entwicklung zu beziehen. Im Mittelpunkt stehen aber sicher Abbau bzw. Reorganisation bestehender familiärer Beziehungen, weil hier die Wahrscheinlichkeit überfordernder Konfliktverläufe am größten ist.
Der erste Teil der Gegenstandsbestimmung – „Erleben und Verhalten . . .“ – bezieht sich sowohl auf Konfliktbetroffene, z. B. Kinder und ihre Bewältigungsstrategien oder Trennungseltern und ihr Streitverhalten, als auch auf das (Re-)Agieren beteiligter Konfliktmanager, z. B. Richter, Jugendamtsmitarbeiter oder Gutachter.
Familienrechtspsychologie ist ein Teilbereich der Rechtspsychologie. Sie nutzt und bereichert die Familienpsychologie – neben Bezügen zu anderen Zweigen der Psychologie wie Entwicklungs- oder Sozialpsychologie. Aktionsfeld und Bezugsrahmen sind dabei sowohl geltendes Familien-, Verfahrens- und Jugendhilferecht als auch notwendiges wünschenswertes Recht, d. h., es wird auch de lege ferenda gearbeitet und dazu beigetragen, Recht zu entwickeln.
Die Aufgaben und Arbeitsgebiete der Familienrechtspsychologie sind als Teilmenge jener Aufgaben und Arbeitsgebiete zu entnehmen, die in Abschnitt 1.2.1 für die Rechtspsychologie insgesamt genannt werden. Als spezifische Akzente sind zu beachten:
¦ die Fokussierung auf ein soziales Gebilde, die Familie, und deren Verständnis als in ständiger Entwicklung begriffenes intimes Beziehungsgefüge mit divergenten Bedürfnissen als Konfliktpotential,
¦ die Grenzen der Familie bzw. der Konfliktparteien, aus eigenen Kräften und autonom Konflikte zu bewältigen und dabei die Interessen aller Beteiligten, vor allem der Kinder, zu berücksichtigen,
¦ das Interesse des Staates, familiäre Konfliktverläufe so zu gestalten, dass die Interessen Beteiligter, vor allem der Kinder, berücksichtigt werden und dass die sinnvolle Entwicklung bzw. Reorganisation der Familie erleichtert wird.
1.2 Die fachlichen Grundlagen der Familienrechtspsychologie
Wurzeln der Familienrechtspsychologie finden sich primär in der Rechtspsychologie, der Familienpsychologie sowie im Familien- und Jugendhilferecht. Auf diese wird im Folgenden eingegangen. Selbstverständlich ist, dass den Boden für diese Wurzeln solche Zweige wie Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie und Pädagogische Psychologie bilden.
1.2.1 Rechtspsychologie
1.2.1.1 Gegenstand und Arbeitsgebiete
Die Rechtspsychologie ist einer der ältesten Zweige der angewandten Psychologie. Schon Ende des 18. Jahrhunderts (z. B. Schaumann 1792) und im Verlauf des 19. Jahrhunderts erschienen erste systematische Darstellungen (z. B. Hoffbauer 1808, Friedreich 1835, Krafft-Ebbing 1872). Mit der Etablierung der Psychologie als selbständige Wissenschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts formierte sich die Forensische Psychologie – noch stark im Gewand der Aussagepsychologie. In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts erfolgte eine Ausweitung im Sinne einer umfassenderen Rechtspsychologie (ausführlicher zur Geschichte des Zweiges: Undeutsch 1967, 1992; Dettenborn u. a. 1989, Hommers 1991, Kury/Obergfell-Fuchs 2012).
Gegenstand der Rechtspsychologie sind Erleben und Verhalten mit Bezug zum Recht, d. h. beim Befolgen bzw. Missachten, beim Nutzen und Missbrauchen, Durchsetzen oder Weiterentwickeln des Rechts. Die Aufgaben der Rechtspsychologie sind in Kasten 1.1 zusammengefasst.
Aufgaben der Rechtspsychologie
1. Beitrag zu effektiver Rechtsverwirklichung
– de lege data (Durchsetzung geltenden Rechts, z. B. sachgerechte Konfliktbehandlung im Sorgerechtsverfahren)
– de lege ferenda (Anwendung der Psychologie bei Gesetzesänderungen)
2. Analyse der Erlebens- und Verhaltensweisen der im Rechtssystem agierenden Personen und Gruppen, d. h. bei professionellen Rechtsanwendern wie bei Klägern, Beklagten, Beschuldigten oder Zeugen (z. B. Untersuchungen zur Verhandlungsführung, zur Vernehmung, zum Zeugenverhalten, zur Täter-Opfer-Beziehung)
3. Analyse der Entstehung, Funktionsweise und Wirkung des Rechts unter psychologischem Aspekt
– psychologisch relevante Grundannahmen des Rechts
– Grundprozesse der Urteilsbildung beteiligter individuen, Gruppen und Institutionen
Kasten 1.1: Aufgaben des Rechts
Arbeitsgebiete: Die sehr komplexen Arbeitsgebiete lassen sich nach ganz unterschiedlichen Kriterien gliedern, wobei Überschneidungen nicht zu vermeiden sind (systematische Übersichten siehe Bartol/Bartol 2021, Dettenborn u.a. 1989, 2010, Lösel/Bender 2000, Pfundmair 2020, Volbert/Steller 2008.
1. Allgemeiner Gegenstand
¦ Forensische Psychologie (lat. Forum: Markt, Gerichtsplatz): Zeugenpsychologie, Täterpsychologie, Beurteilung psychologischer Fragestellungen innerhalb von familienrechtlichen Konfliktkonstellationen, Verhandlungspsychologie, Konfliktlösungen.
¦ Kriminalpsychologie: Beschreibung, Erklärung, Prognose und Prävention kriminellen Verhaltens, aber auch des Opferwerdens; Aspekte der Polizeiarbeit, des institutionellen Justizhandelns inkl. Vollzugspsychologie; forensische Psychotherapie und Prognosearbeit.
¦ Rechtspsychologie: historisch jüngere Untersuchung der Annahmen des Rechts im Verhältnis zu Bedürfnissen der Rechtsnormadressaten; Verhältnis von öffentlicher Meinung und Rechtssetzung; psychologische Annahmen von Rechtsnormen (z. B. Schuldkonzept); rechtliche Sozialisation.
2. Psychologische Problemebene
¦ Diagnostik (z. B. der Erziehungsfähigkeit von Eltern oder der Urteilskompetenz von Richtern).
¦ Erklärung (z. B. der Ursachen strafbaren Handelns oder der Prinzipien richterlicher Strafzumessung).
¦ Prognose (z. B. der Rückfallwahrscheinlichkeit von Tätern oder der Beachtung der Wohlverhaltensklausel bei der Gestaltung des Umgangs mit dem Kind durch Eltern gemäß § 1684 Abs. 2 BGB).
¦ Intervention (z. B. Mediation im Familienkonflikt oder Kompetenztraining für Juristen).
¦ Psychotherapie (nicht nur als Straftäterbehandlung, sondern auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, des Betreuungsrechts, der Suchtbehandlung bei Kindeswohlgefährdungen usw.).
¦ Methodenentwicklung.
3. Rechtliche Problemebene
¦ Analyse der Postulate von Rechtsnormen (z. B. zur Generalprävention oder zur Schuld).
¦ Analyse des Verhaltens von Rechtsnormadressaten (Beachtung, Missachtung, Nutzung, Missbrauch von Rechtsnormen).
¦ Analyse der Rechtsanwendung (z. B. bei Sorgerechtsentzug oder vorzeitiger Entlassung aus dem Strafvollzug).
4. Rechtsbereich
Der Bereich des Strafrechts ist ungleich besser rechtspsychologisch bearbeitet als die Bereiche des Zivilrechts, Familienrechts, Verkehrsrechts, Arbeitsrechts oder Sozialrechts.
5. Untersuchte Personen
Im Mittelpunkt rechtspsychologischer Forschung oder praktischer Anwendung können einzelne Personen stehen, z. B. im Sinne der Täterpsychologie oder auch der Psychologie des Richters, oder Personengruppen, z. B. kriminelle Gruppen und deren Dynamik, aber auch Beziehungen zwischen Personen, z. B. die Täter-Opfer-Beziehung oder die Interaktion von Bürger und Polizei.
6. Adressat bzw. Nutzer
Psychologen, z. B. im Strafvollzug oder als Gutachter, bilden eine große Adressatengruppe rechtspsychologischer Forschung – und zugleich Produzenten von Fachwissen. Juristen sind die anderen Hauptadressaten, ferner Mitarbeiter der Polizei, in Jugendämtern sowie weitere an der Umsetzung des Rechts beteiligte Professionen.
Tendenzen in der Rechtspsychologie: Indikator für die Vitalität und Dynamik des Faches sind die Entwicklungen und Veränderungen in den Schwerpunkten und Akzenten. Weitgehend vollzogen ist das Hinauswachsen aus dem Areal der Sachverständigenpsychologie bzw. Begutachtungskunde hin zu einem viel breiteren Gegenstandsverständnis. Einvernehmlich werden ebenso die Grenzen von Zeugen- und Täterpsychologie als zu eng beurteilt, wenn auch hier die historischen Wurzeln und die gegenwärtigen Meriten des Faches liegen. Wirksam ist allerdings noch die Tendenz, das bestehende Übergewicht des Strafrechts, insbesondere der Aussagepsychologie und Kriminalitätsursachenforschung, im Beachtungsrelief der Rechtspsychologie zu relativieren. Das geschieht durch die forcierte Hinwendung zu justiziellen Entscheidungsprozessen und insbesondere zu zivilrechtlichen, vor allem familienrechtlichen Problemen. Übergreifend können eine rasante Diversifizierung des Faches sowie eine zunehmende Akzeptanz in Justiz, Polizei und Verwaltung registriert...