E-Book, Deutsch, 150 Seiten
Ehrhardt / Gamperl / Zeller Fallbuch zur Sozialen Diagnostik in der Klinischen Sozialen Arbeit
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-8463-6103-0
Verlag: UTB
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, 150 Seiten
ISBN: 978-3-8463-6103-0
Verlag: UTB
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Mag.a Saskia Ehrhardt, MA, Studien der Erziehungswissenschaft, psychoanalytisch orientierte Sozialtherapie im Suchtbereich, Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit. Lehrende am Masterstudiengang 'Sozialraumorientierte und Klinische Soziale Arbeit' an der FH Campus Wien. Vorstandsmitglied des European Centre for Clinical Social Work (ECCSW).
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Einleitung 9
1 Soziale Diagnostik und ihre historische Entwicklung 11
1.1 Die Anfänge: Armenfürsorge und beginnende Professionalisierung 11
1.2 Zeit des Nationalsozialismus: Eine Zäsur 13
1.3 Nachkriegsjahre: Diagnosekritik und Renaissance 14
1.4 Aktuelle wissenschaftliche Einordnung 15
2 Soziale Diagnostik und ihre Qualitätsstandards 17
3 Funktionen Sozialer Diagnostik 19
4 Theoretische Fundierung Sozialer Diagnostik 22
4.1 Der Lebensbewältigungsansatz 23
4.1.1 Grundlagen 23
4.1.2 Einordnung der Sozialen Diagnostik 25
4.2 Das Systemtheoretische Paradigma 28
4.2.1 Grundlagen 28
4.2.2 Einordnung der Sozialen Diagnostik 30
5 Diagnostischer Prozess 33
5.1 Einordnung Sozialer Diagnostik in den Prozess der Fallarbeit 33
5.1.1 Anamnese 33
5.1.2 Diagnose 34
5.1.3 Intervention 36
5.1.4 Evaluation 40
5.2 Die professionelle Arbeitsbeziehung 41
5.3 Ebenen der sozial-diagnostischen Abklärung 42
5.3.1 Primäre Ebene sozial-diagnostischer Abklärung 42
5.3.2 Sekundäre Ebene sozial-diagnostischer Abklärung 43
6 Ausgewählte Verfahren der Sozialen Diagnostik 45
6.1 Lebensweltorientierte Verfahren 47
6.2 Klassifikatorische Verfahren 50
6.3 Soziometrische Verfahren 55
6.3.1 Egozentrierte Netzwerkkarten 56
6.3.2 Soziales Atom 62
6.4 Biografieorientierte Verfahren 65
6.4.1 Life-Charts 66
6.4.2 Biografischer Zeitbalken 70
6.5 Ressourcenorientierte Verfahren 70
Fallgeschichten 75
Fall A: Psychosoziale Beratungsstelle 77
Fall B: Sozialamt 78
Fall C: Tageszentrum für Obdachlose 79
Fall D: Erwachsenenpsychiatrie 80
Fall E: Senior:innenwohnheim 81
Fall F: Wohngemeinschaft für fremduntergebrachte Kinder 82
Fall G: Psychosoziale Beratungsstelle 83
Fall H: Lebensmittelausgabe mit Beratungsangebot 84
Fall I: Haftentlassenenhilfe 85
Fall J: Tageszentrum für Obdachlose 86
Fall K: Frauenberatung 87
Fall L: Pflegeheim 88
Fall M: Berufsberatungsstelle für Jugendliche 89
Fall N: Pflegeheim 90
Fall O: Erwachsenenpsychiatrie 91
Fall P: Stationäre Suchteinrichtung 92
Fall Q: Wohngemeinschaft für fremduntergebrachte Kinder 93
Fall R: Familienberatung 94
Fall S: Sozialberatung 95
Fall T: Frauenberatung 96
Fall U: Schuldner:innenberatung 97
Fall V: Sozialberatung 98
Fall W: Sozialpsychiatrisches Ambulatorium 99
Fall X: Frauenhaus 100
Fall Y: Berufsberatungsstelle für Jugendliche 101
Lösungen 103
Aufgabenübersicht 105
Lösung Fall A: Psychosoziale Beratungsstelle 106
Lösung Fall B: Sozialamt 109
Lösung Fall C: Tageszentrum für Obdachlose 111
Lösung Fall D: Erwachsenenpsychiatrie 113
Lösung Fall E: Senior:innenwohnheim 115
Lösung Fall F: Wohngemeinschaft für fremduntergebrachte Kinder 117
Lösung Fall G: Psychosoziale Beratungsstelle 119
Lösung Fall H: Lebensmittelausgabe mit Beratungsangebot 121
Lösung Fall I: Haftentlassenenhilfe 123
Lösung Fall J: Tageszentrum für Obdachlose 127
Lösung Fall K: Frauenberatung 129
Lösung Fall L: Pflegeheim 131
Lösung Fall M: Berufsberatungsstelle für Jugendliche 133
Lösung Fall N: Pflegeheim 135
Lösung Fall O: Erwachsenenpsychiatrie 137
Lösung Fall P: Stationäre Suchteinrichtung 139
Lösung Fall Q: Wohngemeinschaft für fremduntergebrachte Kinder 141
Lösung Fall R: Familienberatung 144
Lösung Fall S: Sozialberatung 148
Lösung Fall T: Frauenberatung 150
Lösung Fall U: Schuldner:innenberatung 152
Lösung Fall V: Sozialberatung 154
Lösung Fall W: Sozialpsychiatrisches Ambulatorium 156
Lösung Fall X: Frauenhaus 158
Lösung Fall Y: Berufsberatungsstelle für Jugendliche 159
Literatur und Quellen 161
Stichwortverzeichnis 164
Über die Autorinnen 167
1Soziale Diagnostik und ihre historische Entwicklung
1.1Die Anfänge: Armenfürsorge und beginnende Professionalisierung
Sozial-diagnostische Elemente lassen sich bis weit in die Vergangenheit zurückverfolgen, auch wenn sie noch nicht so benannt wurden. Bei der Nachzeichnung der historischen Entwicklung Sozialer Diagnostik ist zu bedenken, dass diese immer auch im Kontext ihres jeweiligen Zeitgeistes zu verstehen ist. Beginnen wir mit der Betrachtung im 18. Jahrhundert: Die Armenfürsorge widmete sich damals vor allem bestimmten Gruppen von armen Menschen. Es fand eine Unterscheidung dahingehend statt, wer als bedürftig und unterstützungswürdig galt. Bestimmte Gruppen von Personen wurden als einer Hilfe würdig deklariert (z. B. Kinder armer Eltern), andere dagegen nicht (z. B. Trunksüchtige, siehe dazu Spode, 2013). Die Würdigkeit bzw. Unwürdigkeit hinsichtlich des Anspruchs auf Unterstützung lässt sich vor dem Hintergrund der damals herrschenden gesellschaftlichen Verhältnisse und Weltanschauung sowie dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse erklären.
Bereits Ende des 18. Jahrhunderts waren Grundgedanken eines kommunalen Jugendamtes mit einer primären Leitlinie in der Hilfe für Kinder und Jugendliche durch Erziehung und Bildung vorhanden (Thole et al., 1998, S. 40). Das Rauhe Haus, das 1833 in Hamburg von Johann Hinrich Wichern gegründet wurde, ist ein Beispiel für eine religiös orientierte Fürsorge, die armen Kindern den Zugang zu einem gesellschaftlich akzeptierten Stand ermöglichen sollte. Das Rauhe Haus richtete sein Angebot an den Bedürfnissen der Armen aus (Wichern, 1833, S. 67). Kinder und Jugendliche, die aus ärmlichen Verhältnissen stammten, sollten mit einem Angebot von Erziehung, Bildung und Fürsorge unterstützt werden.
Gahleitner, Hahn und Glemser (2014, S. 7) verweisen darauf, dass das Hauptziel der Beurteilung der Unterstützungswürdigkeit im 19. Jahrhundert im Verhindern des Missbrauchs von Unterstützungsleistungen lag. Die Beurteilungskriterien seien dabei vom Hausverstand und vom moralischen Wertesystem des bürgerlichen Mittelstands geprägt gewesen. Eine beginnende Professionalisierung, bei der Soziale Diagnostik als Instrument sozialer Hilfen verstanden wird, lässt sich erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschreiben.
1917 veröffentlichte die US-Amerikanerin Mary Richmond das Werk „Social Diagnosis“, das bald „zum Standardwerk des case work avancierte“ (Buttner et al., 2018, S. 11). Für die Feststellung sozialer Bedürfnisse müssten Fakten gesammelt, verglichen, ausgewertet und interpretiert werden. Erst den letzten Schritt des Interpretierens bezeichnete Mary Richmond als Diagnose (Buttner et al., 2018, S. 11). Die Datensammlung sollte multiperspektivisch erfolgen, indem verschiedene Aspekte und Hinweise in Bezug auf das vorliegende Problem berücksichtigt werden. Die Beziehung zwischen Fachkraft und Klient:in diente dabei ebenso als Basis für das Verständnis der Problematik wie Informationen über das familiäre und soziale Umfeld der Hilfesuchenden. Mary Richmond machte außerdem deutlich, dass ein interpretatives bzw. verstehendes Vorgehen bei der Sozialen Diagnostik wichtig ist. Ziel der Diagnose sei es, Hinweise „auf die in Angriff zu nehmenden sozialarbeiterischen Interventionen“ (Buttner et al., 2018, S. 12) zu erhalten. Gleichzeitig gab Mary Richmond aber auch zu bedenken, dass „eine vollständige und korrekte Diagnose nicht immer möglich und keine Diagnose endgültig“ sei (Buttner et al., 2018, S. 12). Die wichtigsten Aspekte zu Mary Richmonds Verständnis der Sozialen Diagnose sollen hier noch einmal zusammengefasst werden:
Die Datensammlung soll umfassend und multiperspektivisch sein. Fakten müssen im Hinblick auf die zugrunde liegende Fragestellung interpretiert werden, erst das ist der diagnostische Vorgang. Ein interpretatives bzw. verstehendes Vorgehen ist wichtig für das Planen von Interventionen und zur Vermeidung von Fehlinterpretationen. Eine Soziale Diagnose kann unvollständig sein und ist nicht endgültig.
Mit diesen Grundannahmen hat Mary Richmond bereits die wesentlichen Impulse für unser heutiges Verständnis Sozialer Diagnostik gesetzt. Alice Salomon griff die Gedanken von Mary Richmond auf und entwickelte davon ausgehend ihre Überlegungen zu einer systematischen Sozialen Diagnostik, die sie 1926 in ihrem Werk „Soziale Diagnose“ veröffentlichte (Salomon, 1926). Sie formulierte Anforderungen an eine diagnostische Zusammenfassung (Salomon, 1947, S. 38):
„1. Die Darlegung des Notstandes, der sozialen Schwierigkeit, 2. die Darlegung der besonderen Umstände und der Eigenart der Person, durch die sich der Fall von anderen unterscheidet, 3. die Darlegung der Ursachen, die den Notstand herbeigeführt haben, soweit sie in ihrer Bedeutung festzustellen sind, 4. die Möglichkeiten der Hilfe und Hemmungen, mit denen bei der Hilfstätigkeit zu rechnen ist, soweit sie in der Person des Klienten, in seiner unmittelbaren Umgebung oder in der übrigen Umwelt liegen.“
Im Ansatz von Alice Salomon werden keine sozial-diagnostischen Instrumente beschrieben. Zu betonen ist ihr Anspruch einer differenzierten Anamnese und Datensammlung sowie deren anschließende Bewertung. Alice Salomon bezieht bei ihren Überlegungen personale Ressourcen und Umweltressourcen mit ein. Das ist auch heute ein zentrales Verständnis Sozialer Diagnostik. Alice Salomon verfolgte mit ihrer Begründung der Notwendigkeit einer Sozialen Diagnose vor allem das Ziel, soziale Hilfen zu professionalisieren. Durch den Einsatz Sozialer Diagnostik sollte die „richtige Auswahl der Hilfe, die sich inzwischen nicht mehr nur in materiellen Hilfen erschöpfte“ (Heiner, 2004, S. 12), ermöglicht werden. Bereits 1933 musste Alice Salomon ihre Arbeit nach der Machtübernahme der NSDAP in Deutschland einstellen. 1937 emigrierte sie in die USA, wo sie 1948 verstarb.
1.2Zeit des Nationalsozialismus: Eine Zäsur
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten und der Errichtung der NS-Diktatur wurde der Prozess der Professionalisierung der Sozialen Arbeit jäh unterbrochen. Die von Alice Salomon 1908 gegründete „Soziale Frauenschule“ wurde aufgelöst und der Name der Gründerin wurde verworfen. Bis 1945 wurde die Schule unter nationalsozialistischer Führung als „Schule für Volkspflege“ weitergeführt (ASH Berlin, 2023). Die nationalsozialistische Staatsführung beeinflusste direkt die Lehrplangestaltung der „Volkspflegeschulen“. Konzepte der Sozialhygiene wurden konsequent von der Lehre der Rassenhygiene abgelöst, welches nun „das zentrale Fach“ (Thole, 2012, S. 92) in der Ausbildung darstellte.
Das Verständnis der „Volkspflege“ wurde fortan entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie ausgelegt. Die sogenannte nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) verfolgte drei Hauptziele:
•Als Erstes sollte die öffentliche (materielle) Fürsorge reduziert werden. In der Zeit der Weimarer Republik sei die Fürsorge zu großzügig gewesen und die „Unterhaltsmittel“ seien „falsch verteilt“ worden. Fürsorge für die „sozial Untüchtigen“ sollte „radikal gekürzt“ werden (Schilling & Zeller, 2007, S. 45).
•Zweitens wurde die Orientierung am individuellen Verständnis des Einzelfalls, die bei Mary Richmond und Alice Salomon bereits etabliert war, aufgegeben.
•Drittens sollten nur noch „erbgesunde und wertvolle“ Familien und „förderungswürdige“ Menschen Unterstützung erhalten. Diagnostik wurde zur Unterscheidung der „arischen Rasse“ einerseits und von „ungesundem Erbgut“ und „kranken Erbströmen“ andererseits missbraucht (Schilling & Zeller, 2007, S. 45).
Mit der Unterscheidung in wertvoll und förderwürdig oder sozial untüchtig und förderungsunwürdig wurde eine Klassifizierung wiederbelebt, die mit den Professionalisierungserfolgen zu Beginn des 20. Jahrhunderts bereits überwunden war. Ein aus nationalsozialistischer Sicht wesentlicher Schritt, ihre Ideologie im Staatswesen fest zu verankern, war die Verabschiedung des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens im Juli 1934. Damit wurden Fürsorgekräfte Mediziner:innen als Hilfskräfte unterstellt. Das amtsärztliche Gutachten wiederum entschied „nicht nur über das Wohl und Wehe einer Person, sondern über das Wohl und Wehe der deutschen Zukunft überhaupt“ (Labisch & Tennstedt, 1985, S. 327). Bei der Umsetzung der rassenhygienischen Vorgaben fanden sich in medizinisch verfassten Gutachten „in vielen Fällen wortgetreu die Verhaltensbeobachtungen und Wertungen aus den Gutachten der Fürsorgerinnen“ (Thole, 2012, S. 91). Als Folge konnte die Idee einer Sozialen Diagnose „pervertiert und für menschenverachtende, selektive und eugenische Zwecke missbraucht“ werden (Gahleitner et al., 2014, S. 8).
Die Rolle der Sozialen Diagnostik als Erfüllungsgehilfin nationalsozialistischer Rassenhygiene, durchgeführt von Fachkräften der Fürsorge, ist hauptursächlich für die langandauernde...