Elwert / Flassak Nachtragsmanagement in der Baupraxis
2.Auflage 2008
ISBN: 978-3-8348-9427-4
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Grundlagen - Beispiele - Anwendung
E-Book, Deutsch, 205 Seiten, eBook
ISBN: 978-3-8348-9427-4
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Kaum ein größeres Bauvorhaben wird ohne Bauablaufstörungen und Nachtragsforderungen abgewickelt. Selbst bei einer im Wesentlichen reibungslos abgewickelten Hochbaumaßnahme muss mit einem Nachtragsvolumen in Höhe von ca. 5 % der ursprünglichen Vertragssumme gerechnet werden.
Das Buch stellt auf Basis baurechtlicher und baubetrieblicher Grundlagen mögliche Nachtragsursachen und -folgen sowie die zugehörigen Anspruchsgrundlagen dar, zeigt geeignete Methoden zur Dokumentation von Nachtragssachverhalten auf und bietet Lösungshilfen bei der Analyse und Bewertung von Nachträgen. Abgerundet wird die Thematik durch zahlreiche Praxisbeispiele und eine ausführliche Darstellung von Möglichkeiten zur Nachtragsprophylaxe und innovativen Instrumenten zur alternativen, außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die aktualisierte 2. Auflage berücksichtigt die Neufassung der VOB/B 2006 und die aktuelle Rechtsprechung mit interessanten neuen Urteilen zu den im Buch behandelten Themen, so z. B. AGB, Behinderungen, Vergütung von Nachträgen oder der Planerhonorarerhöhung bei Bauzeitenverlängerungen.
Prof. Ulrich Elwert, Dipl.-Ing. Freier Architekt ist Professor an der Fachhochschule Mainz mit den Lehrgebieten Planungs- und Baumanagement, EDV/CAD, Baukonstruktion und Entwurf sowie Normenobmann der DIN 277 und DIN 18 960 und Partner im Büro ELWERT & STOTTELE Architektur - Projektmanagement, Ravensburg.
Alexander Flassak, Dipl.-Ing./Dipl.Bauprojektmanager und Immobilienökonom (ebs), Mitarbeiter der Ernst & Young Real Estate GmbH Eschborn/Frankfurt/M., ist im DIN Normenausschuss der Normenreihe DIN 69 900 (Projektmanagement) tätig und Mitglied im Bau- und Berufsrechtsausschuss der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort zur 2. Auflage;6
2;Vorwort zur 1. Auflage;7
3;Inhaltsverzeichnis;8
4;1 Einleitung;12
4.1;1.1 Zielsetzung, Abgrenzung und Gliederung;12
4.2;1.2 Ausgangssituation;13
5;2 Begriffsdefinitionen;18
6;3 Baubetriebliche und baurechtliche Grundlagen;22
6.1;3.1 Der Bauvertrag;22
6.1.1;3.1.1 Bauvertrag nach BGB Werkvertragsrecht;22
6.1.2;3.1.2 Bauvertrag nach VOB;23
6.2;3.2 Bauvertragstypen;23
6.2.1;3.2.1 Der Einheitspreisvertrag;23
6.2.2;3.2.2 Der Pauschalvertrag;24
6.2.3;3.2.3 Stundenlohnvertrag und Selbstkostenerstattungsvertrag;25
6.2.4;3.2.4 Mischformen;25
6.2.5;3.2.5 Neue Vertragsmodelle;26
6.3;3.3 Das Bausoll;29
6.4;3.4 Leistungspflichten der Vertragspartner beim Bauvertrag;31
6.4.1;3.4.1 Auftragnehmerpflichten;32
6.4.2;3.4.2 Auftraggeberpflichten;34
6.4.3;3.5 Vertragsfristen und Termine;37
6.4.4;3.5.1 Regelungen des BGB;37
6.4.5;3.5.2 Regelungen der VOB/B;37
6.4.6;3.5.3 Die Rechtsfolgen von Terminüberschreitungen;39
6.5;3.6 Terminplanung;40
6.5.1;3.6.1 Darstellungsformen von Terminplänen;42
6.5.2;3.6.2 Vorgangsabhängigkeiten, Anordnungsbeziehungen;48
6.5.3;3.6.3 Ermittlung der Vorgangsdauern;49
6.6;3.7 Kalkulation;50
6.6.1;3.7.1 Bauauftragsrechnung;51
6.6.2;3.7.2 Kalkulationselemente;52
6.6.3;3.7.3 Kalkulationsverfahren;54
6.6.4;3.7.4 Verfahrensablauf der Kalkulation über die Angebotssumme;57
6.6.5;3.7.5 Die EFB-Blätter der öffentlichen Auftraggeber;61
7;4 Mögliche Nachtragsursachen und Nachtragsfolgen;64
7.1;4.1 Lohn-/Stoffpreisgleitklauseln;65
7.1.1;4.1.1 Lohnpreisgleitklauseln;65
7.1.2;4.1.2 Stoffpreisgleitklauseln;67
7.2;4.2 Mengenänderungen;67
7.2.1;4.2.1 Auswirkung von Mengenminderungen;69
7.2.2;4.2.2 Auswirkung von Mengenmehrungen;70
7.2.3;4.2.3 Ermittlung des neuen Einheitspreises;70
7.2.4;4.2.4 Ausgleichsberechnung;73
7.3;4.3 Geänderte und zusätzliche Leistungen;73
7.3.1;4.3.1 Das Änderungsrecht des Auftraggebers;73
7.3.2;4.3.2 Die Leistungsänderung nach § 2 Nr. 5 VOB/B;75
7.3.3;4.3.3 Die zusätzliche Leistung nach § 2 Nr. 6 VOB/B;75
7.3.4;4.3.4 Abgrenzung geänderter und zusätzlicher Leistungen;76
7.3.5;4.3.5 Ankündigungserfordernis für gesonderte Vergütung;76
7.3.6;4.3.6 Vereinbarung des neuen Preises vor Ausführungsbeginn;77
7.4;4.4 Selbstübernahme oder Entfall vereinbarter Leistungen;78
7.5;4.5 Leistungen ohne Auftrag;80
7.6;4.6 Besondere planerische Leistungen;82
7.7;4.7 Stundenlohnarbeiten;83
7.8;4.8 Behinderung des Auftragnehmers;84
7.8.1;4.8.1 Behinderungsanzeige und Offenkundigkeit;84
7.8.2;4.8.2 Verlängerung der Ausführungsfristen;85
7.8.3;4.8.3 Anpassungspflicht des Auftragnehmers;87
7.8.4;4.8.4 Die Berechnung der Fristverlängerung;88
7.8.5;4.8.5 Schadenersatzansprüche;91
7.8.6;4.8.6 Zusammenfassung;92
7.9;4.9 Der Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB;94
7.10;4.10 Störung der Geschäftsgrundlage;96
7.10.1;4.10.1 Voraussetzungen;96
7.10.2;4.10.2 Rechtsfolgen;97
7.11;4.11 Störungen der Architekten- und Ingenieurleistungen;99
7.12;4.12 Sonderprobleme bei Nachträgen;101
7.12.1;4.12.1 Nachlassvereinbarungen;101
7.12.2;4.12.2 Vergabegewinne bei der Mindermengenvergütung;102
7.12.3;4.12.3 Vergütung der Kosten für die Nachtragsbearbeitung;102
7.12.4;4.12.4 Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers;104
7.12.5;4.12.5 Zur Ausschreibungspflicht von Nachträgen;105
7.12.6;4.12.6 Nachtragsforderungen von Nachunternehmern;105
7.12.7;4.12.7 Vollmacht und Vertretungsbefugnisse;106
7.12.8;4.12.8 Kalkulationsirrtum;107
7.12.9;4.12.9 Spekulationspreise;108
7.12.10;4.12.10 Erschwernisse infolge nicht beachteter Bedenkenanmeldungen;109
7.13;4.13 Zusammenfassung;110
8;5 Beispielrechnungen;112
8.1;5.1 Kalkulation über die Angebotssumme;112
8.2;5.2 Lohn-/Stoffpreisgleitklauseln;115
8.3;5.3 Mengenänderungen – Mehrmengen;116
8.4;5.4 Mengenänderungen – Mindermengen;119
8.5;5.5 Ausgleichsberechnung;120
8.6;5.6 Geänderte Leistungen;122
8.7;5.7 Zusätzliche Leistungen;123
8.8;5.8 Selbstübernahme/Entfall vereinbarter Leistungen;124
8.9;5.9 Behinderung des Auftragnehmers;127
9;6 Dokumentation;136
9.1;6.1 Vertragsunterlagen;137
9.2;6.2 Vertragsterminplan mit Fortschreibung;138
9.3;6.3 Bautagesberichte;138
9.4;6.4 Besprechungsprotokolle;140
9.5;6.5 Dokumentenmanagement;141
9.6;6.6 Planlieferlisten;145
9.7;6.7 Foto- und Videodokumentation;147
9.8;6.8 Aufmaßprotokolle;149
9.9;6.9 Behinderungs- und Mängelanzeigen;149
9.10;6.10 Soll-Ist-Vergleiche;150
9.11;6.11 Übersicht;151
10;7 Handhabung von Nachträgen;154
10.1;7.1 Aufbau eines Nachtrags;154
10.2;7.2 Der Einsatz von Formblättern und Regelabläufen;156
10.3;7.3 Nachtragsprüfung und -bewertung;158
10.4;7.4 Nachtragsdurchsetzung – Nachtragsabwehr;160
10.4.1;7.4.1 Nachtragsdurchsetzung;160
10.4.2;7.4.2 Nachtragsabwehr;161
10.5;7.5 Abrechnung und Vereinbarung von Nachträgen;162
10.6;7.6 Erfassung und Dokumentation von Nachträgen;163
10.6.1;7.6.1 Änderungs- und Vertragsmanagement;163
10.6.2;7.6.2 Nachtragsmanagementsysteme;164
10.6.3;7.6.3 Möglichkeiten des EDV-Einsatzes;168
11;8 Nachtragsprophylaxe – alternative Streitbeilegung;170
11.1;8.1 Nachtragsprophylaxe;171
11.2;8.2 Herkömmliche Instrumente der Konfliktlösung;176
11.2.1;8.2.1 Verfahren vor staatlichen Gerichten;176
11.2.2;8.2.2 Schiedsgerichtsverfahren (Arbitration);177
11.2.3;8.2.3 Schiedsgutachtenverfahren;179
11.2.4;8.2.4 Schlichtung;180
11.2.5;8.2.5 Anrufungsverfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B;180
11.2.6;8.2.6 Mediation;181
11.3;8.3 Neue Formen des Streitmanagements;182
11.3.1;8.3.1 Dispute Review Board;183
11.3.2;8.3.2 Dispute Adjudication Board;185
11.3.3;8.3.3 Adjudication in England;188
11.3.4;8.3.4 Die Baubegleitende Einigungsstelle (BEST);189
11.4;8.4 Zusammenfassung;190
12;Anhang;192
13;Literaturverzeichnis;206
14;Sachwortverzeichnis;212
Begriffsdefinitionen.- Baubetriebliche und baurechtliche Grundlagen.- Mögliche Nachtragsursachen und Nachtragsfolgen.- Beispielrechnungen.- Dokumentation.- Handhabung von Nachträgen.- Nachtragsprophylaxe — alternative Streitbeilegung.
8 Nachtragsprophylaxe – alternative Streitbeilegung (S. 159-160)
Die Abwicklung von Bauvorhaben ist mittlerweile fast regelmäßig mit erheblichen Meinungsverschiedenheiten und kontroversen Auseinandersetzungen der Bauvertragsparteien verbunden, die oftmals in langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren münden. In kaum einem anderen Rechtsgebiet wird so viel prozessiert wie im privaten Baurecht. Ein Drittel aller Zivilprozesse sind Bauprozesse, in den neuen Bundesländern sogar die Hälfte. Andererseits ist das Prozessieren in keinem anderen Rechtsgebiet so ineffizient und unökonomisch wie im Baurecht. Gerade bei Bauvorhaben, insbesondere bei laufenden Baustellen, ist Zeit und Schnelligkeit ein besonders wichtiger geldwerter Faktor. Allerdings dauern selbst erstinstanzliche Entscheidungen oft Jahre, manchmal Jahrzehnte.
Daran schließt sich bei entsprechender wirtschaftlicher Bedeutung vielfach ein langwieriger Instanzenzug an. Die Klärung technisch komplizierter Sachverhalte erfordert zudem häufig die Einschaltung von mehreren Gutachtern und Sachverständigen. Bauprozesse sind dementsprechend kostenintensiv und beanspruchen hohe Transaktionskosten zur Information von Anwälten, Sachverständigen und Gerichten. Der Gang vor staatliche Gerichte mündet nach mehreren Jahren oftmals in einem Vergleich, der die Parteien in Anbetracht der Dauer und der bis dahin aufgewendeten Ressourcen nicht mehr zufrieden stellen kann.
Der Kläger ist hierbei gezwungen, ein erhebliches finanzielles Risiko bei ungewissem Ausgang des Verfahrens und damit einhergehender Rechtsunsicherheit einzugehen. Eine außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe alternativer Konfliktlösungsverfahren ist für die Vertragspartner aus ökonomischer Sicht, allein schon aus Gründen der Senkung des eigenen wirtschaftlichen Risikos und einer zügigen Beilegung der Streitigkeiten, vorteilhaft. Bereits bei Vertragsabschluss sollten sich die Vertragspartner Gedanken darüber machen, wie aufkommende Streitfälle gelöst werden können. Dazu gehört, die Möglichkeiten der Streitvermeidung weitestgehend auszuschöpfen, Regelungen für eine sinnvolle Streitschlichtung zu vereinbaren sowie Vorsorge für eine eventuell erforderliche Streitentscheidung bei unüberwindbaren Meinungsverschiedenheiten zu treffen und entsprechende Reglungen in den Vertrag aufzunehmen.
Dies ist zweckmäßig zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, bei dem die Kooperation noch das Handeln der Vertragspartner bestimmt. Der besonderen Bedeutung von vertraglichen Vereinbarungen zur Streitbeilegung wurde im Rahmen der Neufassung der VOB 2006 mit Einfügung des § 18 Nr. 3 VOB/B Rechnung getragen. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung des DVA als Herausgeber der VOB/B ohne rechtliche Bindungswirkung. Mit Einfügung der Regelung wird die Möglichkeit eines außergerichtlichen Verfahrens zur Streitbeilegung anerkannte Regel der Technik.
Dass im Baubereich besonders viel prozessiert wird, liegt nicht unbedingt daran, dass die „Leute am Bau" in besonderem Maße streitsüchtig wären, sondern vielmehr in der Eigenart des Bauens selbst. Das Baugeschehen ist in technischer, baubetrieblicher und rechtlicher Hinsicht vielschichtig und komplex. Kaum ein Bauprojekt wird letztlich so ausgeführt wie es ursprünglich geplant wurde. Zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen und Bauablaufstörungen führen zu Nachtragsforderungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber, dessen Finanzierung auf die ursprüngliche Planung abgestellt war, muss ggf. nachfinanzieren und wird versuchen, Nachtragsforderungen weitestgehend abzuwehren.
Die Forderungen des Auftragnehmers sind teilweise stark überhöht, um ein unter harten Wettbewerbsbedingungen nahezu unauskömmlich kalkuliertes Angebot nachträglich aufzubessern und erwarteten Kürzungen der Forderungssumme durch den Auftraggeber vorzubeugen. Hinzu kommen bei Bauvorhaben regelmäßig unvorhergesehene technische Schwierigkeiten, wie z. B. Baugrundprobleme, Schnittstellenprobleme zwischen den Gewerken und Behinderungen, die das Konfliktpotenzial bei Bauprojekten erhöhen. Neben den Kosten für Anwälte und Sachverständige wird eigenes Personal zur Prozessbegleitung gebunden, das für die eigentliche Baustellentätigkeit nicht mehr zur Verfügung steht. Da auch langwierige Gerichtsverfahren häufig für beide Vertragsparteien zu unbefriedigenden Resultaten führen, werden nachfolgend Möglichkeiten der Nachtragsprophylaxe sowie alternative Formen und Verfahren zur Konfliktvermeidung und Streitbeilegung vorgestellt.




