Engelsing / Lüke | Praxishandbuch der Berufs- und Wirtschaftsverbände - inkl. Arbeitshilfen online | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 357 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

Engelsing / Lüke Praxishandbuch der Berufs- und Wirtschaftsverbände - inkl. Arbeitshilfen online

Steuern und Recht

E-Book, Deutsch, 357 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-15043-6
Verlag: Haufe
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Das Praxishandbuch bietet einen einmaligen Überblick zum Spezialthema Wirtschafts- und Steuerrecht von Berufs- und Wirtschaftsverbänden. Es wird auf die besondere steuerliche Behandlung und die vielfältigen zivilrechtlichen Fragen, die sich bei diesen Verbänden stellen, eingegangen. Daher ist es optimal geeignet für Verbandsgeschäftsführer, Rechtsanwälte und Steuerberater von Verbänden.

Inhalte:

- Gestaltungsempfehlungen zur Organisation des Verbandes und zur Besteuerung der Verbandstätigkeit
- Steuerliche Auswirkungen von Änderungen in der Verbandsstruktur
- Beendigung des Verbandes durch Auflösung, Insolvenz, Entziehung der Rechtsfähigkeit
- Neu in der 3. Auflage: Rechtsschutz versus Rechtsberatung als Steuerfalle, mit allen aktuellen Rechtsänderungen und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung

Arbeitshilfen online:

- Mustertexte (z. B. Gründungsprotokoll, Satzung).
- Amtliche Formulare (z. B. Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden, Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung).
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Weitere Infos & Material


Inhalt

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

A Einführung
1 Begriff des Berufsverbands
2 Abgrenzung zu Berufsvertretungen
3 Aufgaben
4 Steuerliche Behandlung

B Gründung

1 Rechtsform

2 Zivilrechtliche Grundlagen
2.1 Abgrenzung rechtsfähiger/nichtrechtsfähiger Verein
2.2 Abgrenzung Idealverein/wirtschaftlicher Verein
2.3 Gründungsakt
2.4 Satzung
2.5 Vereinsordnung und Geschäftsordnung
2.6 Dachverband und Gesamtverein

3 Steuerliche Besonderheiten
3.1 Zweckrichtung des Verbands
3.2 Wechsel in die und aus der Steuerbefreiung

C Organisation des Verbands

1 Mitgliedschaft
1.1 Erwerb der Mitgliedschaft
1.2 Rechte der Mitglieder
1.3 Pflichten der Mitglieder
1.4 Beendigung der Mitgliedschaft

2 Organe
2.1 Mitgliederversammlung
2.2 Vorstand
2.3 Sonstige Organe

3 Haftung
3.1 Haftung des Verbands
3.2 Persönliche Haftung von Organmitgliedern
3.3 Haftung der Vereinsmitglieder

D Besteuerung der Verbandstätigkeit

1 Allgemeines

2 Steuersubjekt
2.1 Hauptverein
2.2 Regionale Untergliederungen
2.3 Tochtergesellschaften

3 (Ertrag-)Steuerliche Sphären des Verbands - ein Überblick
3.1 Ideeller Bereich
3.2 Vermögensverwaltung
3.3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

4 Umsatzsteuer
4.1 Berufsverband als Unternehmer
4.2 Umsatzsteuerbare Leistungen
4.3 Umsatzsteuerpflicht bzw. -befreiung
4.4 Bemessungsgrundlage sowie Berechnung
4.5 Vorsteuerabzug
4.6 Kleinunternehmer
4.7 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

5 ABC der steuerlichen Einordnung ausgewählter Bereiche
5.1 Aus- und Fortbildung
5.2 Bürogemeinschaft von Berufsverbänden
5.3 Geschäftsstelle
5.4 Lobbytätigkeiten
5.5 Mitgliedsbeiträge
5.6 Nutzung von Kapitalvermögen
5.7 Personal-/Sachmittelgestellung
5.8 Rechtsschutz/-beratung
5.9 Sponsoring
5.10 (Sonder-) Umlagen
5.11 Verbandsgremien
5.12 Verbandszeitschrift
5.13 Vermietung und Verpachtung
5.14 Zuschüsse
5.15 Sonstige Betätigungen

6 Sonderregelung für Parteispenden

7 Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
7.1 Ideeller Bereich/Vermögensverwaltung
7.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
7.3 Zuordnung von Einnahmen/Ausgaben

8 Fiktive Ausschüttung in den ideellen Bereich - Kapitalertragsteuer
8.1 Persönlicher Anwendungsbereich
8.2 Umfang der Kapitaleinkünfte
8.3 Entstehung und Durchführung der Besteuerung

9 Steuerveranlagung

E Exkurs: Abgrenzung zu gemeinnützigen Vereinen

F Rechnungslegung

1 Gesetzliche Vorgaben
1.1 Vereinsrecht
1.2 Handelsrecht
1.3 Steuerrecht

2 Zwecke der Rechnungslegung

3 Form und Inhalt der Rechnungslegung
3.1 Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Vermögensrechnung
3.2 Jahresabschluss

4 Offenlegung

G Satzungsänderung und Änderungen in der Verbandsstruktur

1 Satzungsänderung
1.1 Zuständigkeit
1.2 Beschlussfassung
1.3 Eintragung im Vereinsregister

2 Ausgründung von Verbandsaktivitäten
2.1 Einsatz von Service-Gesellschaften
2.2 Zivilrechtliche Grundlagen
2.3 Steuerliche Auswirkungen der Ausgründung
2.4 Besteuerung nach der Ausgründung
2.5 Betriebsaufspaltung
2.6 Leistungen zwischen Verband und Service-Gesellschaft

3 Verschmelzung
3.1 Gründe für eine Verschmelzung
3.2 Zivilrechtliche Grundlagen
3.3 Umwandlungssteuerrecht
3.4 Grunderwerbsteuer
3.5 Umsatzsteuer

4 Spaltung

5 Formwechsel

H Beendigung eines Verbands

1 Auflösung
1.1 Beschluss der Mitgliederversammlung
1.2 Auflösung gemäß Satzung
1.3 Wegfall sämtlicher Mitglieder

2 Insolvenz

3 Verlust der Rechtsfähigkeit
3.1 Verzicht
3.2 Entziehung der Rechtsfähigkeit

4 Registeranmeldung bzw. -eintragung

5 Liquidation

6 Besteuerung
6.1 Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen
6.2 Steuerveranlagung

I Steuerliche Außenprüfung

1 Begriff und Zweck

2 Erscheinungsformen
2.1 Allgemeine Außenprüfung
2.2 Besondere Außenprüfungen

3 Prüfungsablauf

J Anlagen

1 Muster
1.1 Gründungsprotokoll
1.2 Satzung
1.3 Registeranmeldung
1.4 Einladung zur Mitgliederversammlung
1.5 Protokoll einer Mitgliederversammlung
1.6 Registeranmeldung Satzungsänderung

2 Amtliche Formulare
2.1 KSt 1 A: Körperschaftsteuererklärung
2.2 KSt 1 B: Körperschaftsteuererklärung
2.3 KST Ber 1: Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden
2.4 KSt Ber 1a: Erklärung zur besonderen Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden
2.5 NV 2 A: NV-Bescheinigung
2.6 NV 3 A: NV-Bescheinigung
2.7 GewSt 1 A: Gewerbesteuererklärung
2.8 USt 2 A: Umsatzsteuererklärung
2.9 Antrag auf Anpassung Vorauszahlungen

K Stichwortverzeichnis


1 Begriff des Berufsverbands

Eine einheitliche Definition des „Berufsverbands" gibt es nicht. Gesellschaftspolitisch stellt ein Verband eine auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen mit dem Ziel dar, gemeinsame Interessen in organisierter Weise zu verfolgen bzw. zu vertreten. (Berufs-)Verbände zählen - wie auch gemeinnützige Organisationen - regelmäßig zu den Non-Profit-Organisationen. Im allgemeinen Sprachgebrauch finden sich Begriffe wie:

- Wirtschaftsverband
- Fachverband
- Berufsverband
- Interessenvereinigung
- Gewerkschaft
- Arbeitnehmerverband
- Arbeitgeberverband
- Unternehmerverband
- Dachverband
- Spitzenverband

Die steuerliche Definition von Berufsverbänden ist vom Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung festgelegt worden:

„Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oderunternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstands oder Wirtschaftszweigs
wahrnehmen."

Diese Definition ist von der Rechtsprechung zuletzt 2012 bestätigt worden. Gleichgültig ist, ob die Interessenwahrnehmung nur den Mitgliedern oder dem Berufsstand/ Wirtschaftszweig insgesamt zugutekommt. Des Weiteren ist es nicht notwendig, dass die Mitglieder aus derselben Branche stammen. Es reicht vielmehr aus, wenn allgemeine Interessen wirtschaftlicher Art wahrgenommen werden. Die Finanzverwaltung hat sich obige Definition in R 16 Abs.1 KStR 2004 zu Eigen gemacht. Auch der EuGH verwendet eine ähnliche Definition für Zwecke der Umsatzsteuer:

„Eine Einrichtung, die Ziele „de nature syndicale" verfolgt, bezeichnet eine Organisation, deren Hauptziel die Verteidigung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder - unabhängig davon, ob es sich dabei um Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angehöriger freier Berufe oder Personen handelt, die eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben - und deren Vertretung gegenüber betroffenen Dritten einschließlich staatlicher Stellen ist."

Auch Zusammenschlüsse von Berufsverbänden, d. h. bspw. Bundes-, Landes-, Dach-, Spitzenverbände, internationale Verbände, sind ebenfalls Berufsverbände im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG.

Berufsverbände müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs wahrnehmen, nicht nur die besonderen wirtschaftlichen Interessen einzelner Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe oder eines Wirtschaftszweigs. Kein Berufsverband ist somit im Umkehrschluss eine Interessenvertretung, die nur die besonderen geschäftlichen Belange ihrer Mitglieder wahrnimmt - auch wenn sämtliche Mitglieder an einer derartigen Tätigkeit des Verbands interessiert sind9. Wahrgenommen werden müssen aber nicht sämtliche allgemeinen Belange eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs; es reicht aus, wenn zumindest ein einziges wirtschaftliches Interesse wahrgenommen wird („Ein-Thema-Verband").


Engelsing, Lutz
Dr. Lutz Engelsing ist Steuerberater und Fachautor auf dem Gebiet der Besteuerung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden.

Lüke, Olaf
Dr. Olaf Lüke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts.

Lutz Engelsing

Dr. Lutz Engelsing ist Steuerberater und Fachautor auf dem Gebiet der Besteuerung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden.





Olaf Lüke

Dr. Olaf Lüke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts.


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