Glock / Abeln | Der GmbH-Geschäftsführer | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 237 Seiten

Glock / Abeln Der GmbH-Geschäftsführer

Was Geschäftsführer und Manager wissen müssen

E-Book, Deutsch, 237 Seiten

ISBN: 978-3-409-14260-1
Verlag: Gabler Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Autorin und Autor behandeln alle rechtlichen Fragen zu Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers. Ihre Darstellung ist komprimiert, praxisbezogen und enthält keine juristische Fachdiskussion.

Dr. Jutta Glock und Dr. Christoph Abeln sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Sozietät Abeln Glock & Partner Fachanwälte für Arbeitsrecht.
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1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;1 Drei Beispielsfälle zum Einstieg – Was wollen Sie wissen? ;12
3.1;1.1 Vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer (und wieder zurück?) ;12
3.2;1.2 Teure Personalplanung ;13
3.3;1.3 Die Wurzel allen Übels ;13
4;2 Beginn der Geschäftsführertätigkeit ;16
4.1;2.1 Unterscheidung Organ-/Anstellungsverhältnis ;16
4.1.1;2.1.1 Organstellung ;16
4.1.2;2.1.2 Anstellungsverhältnis ;16
4.2;2.2 Begründung der Organstellung durch wirksame Bestellung ;17
4.2.1;2.2.1 Bestellungskompetenz ;17
4.2.1.1;2.2.1.1 Grundsätzliches ;17
4.2.1.2;2.2.1.2 Sonderfälle ;18
4.2.1.2.1;Gerichtliche Bestellungskompetenz ;18
4.2.1.2.2;Bestellungskompetenz bei einer mitbestimmten GmbH ;18
4.2.2;2.2.2 Gesetzliche Anforderungen an die Person des Geschäftsführers ;19
4.2.2.1;2.2.2.1 Erfordernis des § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG ;19
4.2.2.2;2.2.2.2 Fehlen von Ausschlussgründen ;19
4.2.2.3;2.2.2.3 Satzungsrechtliche Anforderungen ;20
4.2.3;2.2.3 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Bestellung ;20
4.3;2.3 Das Anstellungsverhältnis ;21
4.3.1;2.3.1 Rechtsnatur des Anstellungsvertrages und Auswirkungen auf den Status des Geschäftsführers ;22
4.3.1.1;2.3.1.1 Der Geschäftsführer – ein Arbeitnehmer? ;22
4.3.1.2;2.3.1.2 Stellungnahme ;23
4.3.1.3;2.3.1.3 Ausnahmefälle ;24
4.3.1.3.1;Fälle der Drittanstellung ;25
4.3.1.3.2;Sonderfall „Ruhendes Arbeitsverhältnis“ ;26
4.3.2;2.3.2 Form des Anstellungsvertrages ;27
4.3.3;2.3.3 Parteien des Anstellungsvertrages ;28
4.3.3.1;2.3.3.1 Regelfall ;28
4.3.3.2;2.3.3.2 Drittanstellungsfälle ;29
4.3.3.3;2.3.3.3 Mitbestimmte GmbH ;30
4.3.4;2.3.4 Rangordnung Anstellungsvertrag – Gesellschaftsrechtliche Vorgaben ;30
4.3.5;2.3.5 Der fehlerhafte Anstellungsvertrag ;31
4.3.6;2.3.6 Essentials des Anstellungsvertrages ;33
4.3.6.1;2.3.6.1 Pflichten und Verantwortlichkeiten ;33
4.3.6.2;2.3.6.2 Vertragliche Beschränkung der Geschäftsführerbefugnis ;33
4.3.6.3;2.3.6.3 Der Sonderfall des § 181 BGB ;34
4.3.6.3.1; Regelung bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer ;36
4.3.6.3.2;Beschränkung der Verantwortlichkeiten ;37
4.3.7;2.3.7 Vergütung ;38
4.3.7.1;2.3.7.1 Grundsätzliches ;38
4.3.7.2;2.3.7.2 Steuerliche Besonderheiten beim Gesellschafter-Geschäftsführer ;40
4.3.7.3;2.3.7.3 Anpassung der Vergütung ;42
4.3.7.4;2.3.7.4 Vermögenswirksame Sonderabsprachen ;43
4.3.7.4.1;Versicherungen zu Gunsten des Geschäftsführers ;43
4.3.7.4.2;Dienstwagen ;43
4.3.8;2.3.8 Betriebliche Altersversorgung ;45
4.3.8.1;2.3.8.1 Grundsätzliches ;45
4.3.8.2;2.3.8.2 Formen der betrieblichen Altersversorgung ;46
4.3.8.2.1;Direktzusage ;47
4.3.8.2.2;Direktversicherung ;48
4.3.8.2.3;Gehaltsumwandlung ;48
4.3.8.2.4;Leistungsgewährung über Pensions- oder Unterstützungskasse ;49
4.3.8.3;2.3.8.3 Inhalt der Altersvorsorgevereinbarungen ;49
4.3.8.3.1;Allgemeine Anforderungen ;49
4.3.8.3.2;Vom beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachtende Besonderheiten ;50
4.3.9;2.3.9 Befristung ;53
4.3.10;2.3.10 Arbeitszeit/Nebentätigkeit ;53
4.3.11;2.3.11 Wettbewerbsverbot ;54
4.3.11.1;2.3.11.1 Während des Anstellungsverhältnisses ;54
4.3.11.2;2.3.11.2 Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses ;56
4.3.11.3;2.3.11.3 Steuerrechtliche Besonderheiten eines Wettbewerbsverbotes beim Gesellschafter-Geschäftsführer ;57
4.3.12;2.3.12 Freistellungsabreden ;58
5;3 Die Haftung des Geschäftsführers ;60
5.1;3.1 Abgrenzung zwischen haftungsrechtlich relevantem Verhalten und haftungsrechtlich irrelevanten unternehmerischen Fehlentscheidungen ;60
5.2;3.2 Grundlegendes zur Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ;61
5.2.1;3.2.1 Gesetzliche Aufgaben ;62
5.2.2;3.2.2 Weisungen ;62
5.2.3;3.2.3 Zustimmungskatalog ;63
5.2.4;3.2.4 Haftung und Pflichten gegenüber der Gesellschaft ;63
5.2.5;3.2.5 Haftung bei mehreren Geschäftsführern ;64
5.3;3.3 Haftungsmaßstab gegenüber der Gesellschaft ;65
5.3.1;3.3.1 Grundsätzliches ;65
5.3.2;3.3.2 Modifizierung des Haftungsmaßstabs ;66
5.3.3;3.3.3 Ressortverteilung ;66
5.3.4;3.3.4 Freistellungsvereinbarung ;66
5.3.5;3.3.5 Einwand des Mitverschuldens ;68
5.3.6;3.3.6 Entlastungsbeschluss ;68
5.3.7;3.3.7 Verjährung des Anspruchs ;69
5.3.8;3.3.8 Amtsniederlegung ;69
5.4;3.4 Haftung bei der Vor-GmbH ;71
5.5;3.5 Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG ;72
5.6;3.6 Kernpflichten des Geschäftsführers als Grundlage für seine Haftung ;72
5.6.1;3.6.1 Auskunftspflichten ;73
5.6.2;3.6.2 Treuepflicht ;74
5.6.3;3.6.3 Gesellschaftsrechtliche Organisationspflichten ;76
5.6.4;3.6.4 Buchführungspflicht ;78
5.6.5;3.6.5 Insolvenzantragspflicht ;78
5.6.6;3.6.6 Haftung für fehlerhafte (Waren-)Kreditvergabe ;80
5.6.7;3.6.7 Haftung im Personalbereich ;80
5.6.7.1;3.6.7.1 Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch ;81
5.6.7.2;3.6.7.2 Befristete Arbeitsverträge ;82
5.6.7.3;3.6.7.3 Beteiligung des Betriebsrates ;83
5.6.7.4;3.6.7.4 Karrierekiller im Betriebsverfassungsgesetz ;84
5.7;3.7 Haftung des Geschäftsführers gegenüber den GmbH-Gesellschaftern ;85
5.8;3.8 Darlegungs- und Beweislast ;87
5.9;3.9 Beschluss zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ;88
5.10;3.10 Haftung gegenüber Dritten ;89
5.10.1;3.10.1 Haftung bei Vertragsschluss ;89
5.10.2;3.10.2 Rechtsscheinhaftung ;91
5.10.3;3.10.3 Verstoß gegen interne Verfügungsbeschränkungen ;91
5.10.4;3.10.4 Haftung wegen Verschweigen der Insolvenzreife ;92
5.10.5;3.10.5 Haftung wegen Insolvenzverschleppung ;92
5.10.6;3.10.6 Bürgenhaftung ;95
5.10.7;3.10.7 Pflichten und Haftung im Sozialrecht ;98
5.10.7.1;3.10.7.1 Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen ;98
5.10.7.2;3.10.7.2 Vorsorge zur Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz ;98
5.10.8;3.10.8 Haftung für Steuerschulden ;99
5.10.9;3.10.9 Deliktische Haftung ;102
5.10.10;3.10.10 Produkthaftung ;105
5.10.10.1;3.10.10.1 Zivilrechtliche Ebene ;105
5.10.10.2;3.10.10.2 Strafrechtliche Ebene ;107
5.10.11;3.10.11 Haftung wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln ;108
5.11;3.11 Strafrechtliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers ;108
5.11.1;3.11.1 Geschäftsführer einer im städtischen Alleinbesitz befindlichen GmbH ;110
5.11.2;3.11.2 Verletzung der Geheimhaltungspflicht ;111
5.11.3;3.11.3 Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen ;112
5.11.4;3.11.4 Anzeigepflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals ;112
5.11.5;3.11.5 Verspäteter Insolvenzantrag ;112
5.11.6;3.11.6 Untreue zum Nachteil der GmbH ;113
5.11.7;3.11.7 Betrug ;113
5.11.8;3.11.8 Kreditbetrug ;115
5.11.9;3.11.9 Bankrott ;115
5.11.10;3.11.10 Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung ;116
5.11.11;3.11.11 Falsche Angaben gegenüber dem Handelsregister ;117
5.11.12;3.11.12 Unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der GmbH ;118
5.11.13;3.11.13 Strafrechtliche Haftung bei mehreren Geschäftsführern und Delegation ;118
5.11.14;3.11.14 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder ;119
5.11.15;3.11.15 Umweltstraftaten ;119
5.11.16;3.11.16 Ordnungswidrigkeiten ;120
5.12;3.12 Corporate Governance und Risikomanagement ;123
5.12.1;3.12.1 Zusammenarbeit von Gesellschaftern und Geschäftsführung ;125
5.12.2;3.12.2 Aufgaben und Zuständigkeit der Geschäftsführung ;126
5.12.3;3.12.3 Interessenkonflikte ;126
5.13;3.13 Korruptionsbekämpfung und Ausschlussregister ;127
5.14;3.14 D & O Versicherung für den Geschäftsführer ;129
5.14.1;3.14.1 Konfliktsituation – Der Geschäftsführer als Zeuge für sein eigenes Fehlverhalten ;130
5.14.2;3.14.2 Schutzmechanismus für den Versicherer – Risiko für den Geschäftsführer ;131
5.14.3;3.14.3 Der Schaden – Was ist versichert? ;132
5.14.4;3.14.4 Schadensersatzansprüche des Geschäftsführers gegen die Gesellschaft ;133
5.14.5;3.14.5 Anzeigepflichten von Gefahrerhöhungen während der Versicherungsdauer ;134
5.15;3.15 Die Haftung des Geschäftsführers bei Unternehmenskäufen und -verkäufen ;134
5.15.1;3.15.1 Aufklärungspflichten ;134
5.15.2;3.15.2 Befugnisse des Geschäftsführers ;137
5.15.3;3.15.3 Pflichtverletzung ;138
5.15.4;3.15.4 Der Mantel-Kauf ;139
5.15.5;3.15.5 Unternehmerische Freiheit und Grenzen ;141
6;4 Beendigung der Geschäftsführertätigkeit ;142
6.1;4.1 Beendigung der organschaftlichen Bestellung des Geschäftsführers ;142
6.1.1;4.1.1 Widerruf der Geschäftsführerbestellung ;142
6.1.1.1;4.1.1.1 Grundsätzliches ;142
6.1.1.2;4.1.1.2 Zuständigkeit ;143
6.1.1.3;4.1.1.3 Abberufung durch die Gesellschafterversammlung ;144
6.1.1.3.1;Grundsätzliches ;144
6.1.1.3.2;Abberufung aus wichtigem Grund ;145
6.1.1.3.3;Streit über die Wirksamkeit von Widerrufsbeschlüssen ;146
6.1.1.4;4.1.1.4 Amtsniederlegung ;150
6.1.2;4.1.2 Andere Beendigungsmöglichkeiten ;151
6.2;4.2 Beendigung des Anstellungsvertrages ;151
6.2.1;4.2.1 Kündigung des Anstellungsvertrages ;151
6.2.1.1;4.2.1.1 Ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages seitens der Gesellschaft ;152
6.2.1.1.1;Grundsätzliches ;152
6.2.1.1.2;Zuständigkeit ;152
6.2.1.1.3;Form ;153
6.2.1.1.4;Frist ;153
6.2.1.2;4.2.1.2 Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages seitens der Gesellschaft ;154
6.2.1.2.1;Grundsätzliches ;154
6.2.1.2.2; Zuständigkeit ;155
6.2.1.2.3;Erfordernis eines wichtigen Grundes ;155
6.2.1.2.4;Kündigungsfrist ;158
6.2.1.3;4.2.1.3 Kündigung des Anstellungsvertrages durch den Geschäftsführer ;159
6.2.1.3.1;Empfangszuständigkeit ;159
6.2.1.3.2;Wichtiger Grund aus Sicht des Geschäftsführers ;160
6.2.1.4;4.2.1.4 Rechtsfolgen der Kündigung ;161
6.2.2;4.2.2 Aufhebung des Anstellungsvertrages ;161
6.2.2.1;4.2.2.1 Abfindungsregelungen ;162
6.2.2.2;4.2.2.2 Wettbewerbsverbote ;165
6.2.2.3;4.2.2.3 Dienstwagen ;165
6.2.2.4;4.2.2.4 Freistellung im Aufhebungsvertrag ;166
6.2.2.5;4.2.2.5 Ansprüche aus Altersversorgung ;167
6.2.3;4.2.3 Andere Beendigungsgründe ;168
6.3;4.3 Prozessuale Besonderheiten ;169
6.4;4.4 Checkliste für einen an Trennung denkenden Geschäftsführer ;169
7;5 Ausgewählte Gesetzestexte ;172
7.1;5.1 Auszug aus dem GmbH-Gesetz ;172
7.2;5.2 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ;187
7.3;5.3 Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz ;192
7.4;5.4 Auszug aus dem Arbeitsgerichtsgesetz ;199
7.5;5.5 Auszug aus dem Betriebsrentengesetz ;202
7.6;5.6 Auszug aus dem Strafgesetzbuch ;206
7.7;5.7 Auszug aus der Insolvenzordnung ;211
7.8;5.8 Auszug aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ;212
7.9;5.9 Auszug aus dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG) ;214
8;6 Deutscher Corporate Governance Kodex ;217
9;Weiterführende Literatur;230
10;Stichwortverzeichnis;232
11;Die Autoren;237


§ 30 GmbHG (S. 175-177)

(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden.

(2) Eingezahlte Nachschüsse können, soweit sie nicht zur Deckung eines Verlustes am Stammkapital erforderlich sind, an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Die Zurückzahlung darf nicht vor Ablauf von drei Monaten erfolgen, nachdem der Rückzahlungsbeschluss durch die im Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen der Gesellschaft bestimmten öffentlichen Blätter und in Ermangelung solcher durch die für die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister bestimmten öffentlichen Blätter bekanntgemacht ist. Im Fall des § 28 Abs. 2 ist die Zurückzahlung von Nachschüssen vor der Volleinzahlung des Stammkapitals unzulässig. Zurückgezahlte Nachschüsse gelten als nicht eingezogen.

§ 31 GmbHG

(1) Zahlungen, welche den Vorschriften des § 30 zuwider geleistet sind, müssen der Gesellschaft erstattet werden.

(2) War der Empfänger in gutem Glauben, so kann die Erstattung nur insoweit verlangt werden, als sie zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist.

(3) Ist die Erstattung von dem Empfänger nicht zu erlangen, so haften für den zu erstattenden Betrag, soweit er zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist, die übrigen Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Beiträge, welche von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nach dem bezeichneten Verhältnis auf die übrigen verteilt.

(4) Zahlungen, welche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen zu leisten sind, können den Verpflichteten nicht erlassen werden.

(5) Die Ansprüche der Gesellschaft verjähren in den Fällen des Absatzes 1 in zehn Jahren sowie in den Fällen des Absatzes 3 in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zahlung, deren Erstattung beansprucht wird, geleistet ist. In den Fällen des Absatzes 1 findet § 19 Abs. 6 Satz 2 entsprechende Anwendung.

(6) Für die in den Fällen des Absatzes 3 geleistete Erstattung einer Zahlung sind den Gesellschaftern die Geschäftsführer, welchen in betreff der geleisteten Zahlung ein Verschulden zur Last fällt, solidarisch zum Ersatz verpflichtet. Die Bestimmungen in § 43 Abs. 1 und 4 finden entsprechende Anwendung.

§ 32 GmbHG

Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.

§ 32a GmbHG

(1) Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), statt dessen ein Darlehen gewährt, so kann er den Anspruch auf Rückgewähr des Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen.

(2) Hat ein Dritter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten, statt dessen ein Darlehen gewährt und hat ihm ein Gesellschafter für die Rückgewähr des Darlehens eine Sicherung bestellt oder hat er sich dafür verbürgt, so kann der Dritte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur für den Betrag verhältnismäßige Befriedigung verlangen, mit dem er bei der Inanspruchnahme der Sicherung oder des Bürgen ausgefallen ist.

(3) Diese Vorschriften gelten sinngemäß für andere Rechtshandlungen eines Gesellschafters oder eines Dritten, die der Darlehensgewährung nach Absatz 1 oder 2 wirtschaftlich entsprechen. Die Regeln über den Eigenkapitalersatz gelten nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter, der mit zehn vom Hundert oder weniger am Stammkapital beteiligt ist. Erwirbt ein Darlehensgeber in der Krise der Gesellschaft Geschäftsanteile zum Zweck der Überwindung der Krise, führt dies für seine bestehenden oder neugewährten Kredite nicht zur Anwendung der Regeln über den Eigenkapitalersatz.


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