E-Book, Deutsch, 55 Seiten
Gromadka Die Neuausrichtung der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-96276-134-9
Verlag: DATEV
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
E-Book, Deutsch, 55 Seiten
ISBN: 978-3-96276-134-9
Verlag: DATEV
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Ab dem 01.01.2025 tritt eine bedeutende Änderung zur Kleinunternehmerregelung in Kraft, die von der Europäischen Union mit der Richtlinie RL (EU) 2020/285 beschlossen wurde und mit dem Jahressteuergesetz 2024 in nationales Recht umgesetzt wird.
Neu ist, dass nun auch eine grenzüberschreitende Anwendung der Kleinunternehmerregelung möglich ist. Unternehmen mit Sitz in Deutschland können nun unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen Mitgliedstaaten der EU ihre Umsätze gemäß der dort geltenden Kleinunternehmerregelung behandeln. Ebenso können Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen ihre Umsätze im Inland der nationalen Kleinunternehmerregelung unterwerfen.
Kleinunternehmer führen künftig steuerfreie Umsätze aus, was Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug und die Rechnungserstellung hat. Diese strukturelle Änderung der Regelung führt zu einer Erweiterung der Anwendung und bietet erhebliche Gestaltungspotentiale. Für die Kontrolle zur Einhaltung der Voraussetzung soll daher zum 01.01.2025 ein besonderes Meldeverfahren sowie eine "Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" eingeführt werden.
In Deutschland zählen viele neu gegründete oder als Nebenerwerb betriebene Unternehmen zu den kleinen Unternehmen und können von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Das Fachbuch gibt Ihnen als Unternehmen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Neuerungen der Kleinunternehmerregelung und zeigt Vor- und Nachteile auf
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1 Allgemeines
1.1 Unternehmer
1.2 Leistungsaustausch
1.3 Steuerbarkeit der Umsätze im Inland
1.4 Bestimmung des Ortes der Lieferung
1.5 Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung
2 Bisherige Kleinunternehmerregelung (bis 31.12.2024) §?19 UStG a.F.
3 Neuregelung
3.1 Im Inland ansässiger Kleinunternehmer
3.2 Anwendung Kleinunternehmerregelung im europäischen Gemeinschaftsgebiet
4 Vorsteuerabzug
4.1 Vorsteuerabzug beim Bezug von Lieferungen und sonstigen Leistungen
4.2 Korrektur des Vorsteuerabzugs nach §?15a UStG
5 Im Ausland ansässiger Kleinunternehmer
6 Besonderheiten
6.1 Übergang Regelbesteuerung zu Kleinunternehmerregelung und umgekehrt
6.2 Innergemeinschaftlicher Erwerb eines Kleinunternehmers
6.3 Übergang der Steuerschuldnerschaft nach §?13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren
6.4 Erklärungspflichten
Mit dem am 22.11.2024 beschlossenen Jahressteuergesetz 2024 erfolgte ab 01.01.2025 eine vollständige Neuausrichtung der Kleinunternehmerregelung.
Die Neuregelung führt u.?a. dazu, dass die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei Vorliegen der Voraussetzungen künftig nun auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten möglich ist.
Es ist zu unterscheiden, ob der potentielle Kleinunternehmer im Inland ansässig ist und ausschließlich im Inland Umsätze erbringt, oder ob er auch in anderen EU-Mitgliedstaaten sonstige Leistungen ausführt bzw. in andere Mitgliedstaaten Waren liefert. Davon abzugrenzen sind Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind und die in Deutschland Lieferungen ausführen bzw. sonstige Leistungen erbringen.
Im Rahmen der Neuregelung erfolgte die Einführung eines Meldeverfahrens für die grenzüberschreitende Anwendung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Wichtig sind auch die weiteren Besonderheiten, die die Anwendung der Kleinunternehmerregelung etwa beim innergemeinschaftlichen Erwerb, dem Übergang der Steuerschuldnerschaft nach §?13b UStG oder bei der Erstellung von elektronischen Rechnungen mit sich bringen.
Diese Broschüre gibt einen Überblick über die neuen Regelungen. Sie kann aber nicht auf Detailfragen eingehen. Unternehmen sollten sich im Einzelfall von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten lassen.
Kerstin Gromadka März 2025
Dipl. Finanzwirtin (FH)