Grosse-Wilde | Erfolgszurechnung in der Strafzumessung | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 10, 685 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm

Reihe: Studien und Beiträge zum Strafrecht

Grosse-Wilde Erfolgszurechnung in der Strafzumessung

Die verschuldeten Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB in einer regelgeleiteten Strafmaßlehre
1. Auflage 2017
ISBN: 978-3-16-154515-3
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Die verschuldeten Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB in einer regelgeleiteten Strafmaßlehre

E-Book, Deutsch, Band 10, 685 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm

Reihe: Studien und Beiträge zum Strafrecht

ISBN: 978-3-16-154515-3
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das Erfolgsunrecht der Tat gehört neben der Vorstrafenbelastung und dem Geständnis des Täters zu den wichtigsten Strafzumessungsfaktoren. Welche Tatsachen zum Erfolgsunrecht einer Straftat gehören und welche objektiven und subjektiven Zurechnungsmaßstäbe gelten, ist bis heute umstritten. Eine monographische Untersuchung der verschuldeten Auswirkungen der Tat i.S.v. § 46 Abs. 2 StGB fehlt bisher, die höchstrichterliche Rechtsprechung ist diffus. Anhand dutzender Fälle entwickelt Thomas Grosse-Wilde ein eigenständiges Zurechnungsmodell für das strafzumessungsrechtliche Erfolgsunrecht einer Straftat und die "haftungsausfüllende Kausalität". Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile: Im ersten umfassenden Teil werden allgemeine Fragen des Strafzumessungsrechts erörtert und eine rechtstheoretische (Re-)Konstruktion der Strafmaßentscheidung entworfen. Der zweite Teil widmet sich im Detail mit vielen Beispielen der Auslegung der "verschuldeten Auswirkungen der Tat" gemäß § 46 Abs. 2 StGB.

Die vorliegende Arbeit wurde von der Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz mit der Joachim Vogel-Gedächtnismedaille 2019 ausgezeichnet.
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Weitere Infos & Material


1;Cover;1
2;Vorwort;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Einleitung;20
5;1. Teil;28
5.1;Kapitel I: Über Straftheorien und Strafzumessungstheorien;28
5.1.1;I. Einleitung;28
5.1.2;II. „Vereinigungstheorien“ und „mixed theories of justification“;30
5.1.3;III. Recht und Moral in Straftheorie und Strafzumessungstheorie;32
5.1.3.1;1. Straftheorien als moralische oder rechtliche Theorien?;33
5.1.3.2;2. Rechtspositivismus und moralische Rechtfertigung;34
5.1.3.3;3. Zwischenfazit;40
5.1.4;IV. John Rawls’ Two Concepts of Rules;40
5.1.4.1;1. Der Begriff der Strafe und der Vorwurf eines „definitional stop“;45
5.1.4.2;2. Konstitutive vs. regulative Regeln?;47
5.1.4.3;3. Erfolgshaftung und Utilitarismus;48
5.1.5;V. Handlungsmoral und Institutionenmoral;51
5.1.6;VI. Deontologische Rechtfertigung der Institution Strafe?;55
5.1.7;VII. Die „innere Moralität“ des Rechts und retributiv-deontologische Theorien;59
5.1.8;VIII. Das eigentliche moralische Problem der retributiv-deontologischen Straftheorien;61
5.1.9;IX. Deontologische Strafbegründung als bloße Strafermöglichungstheorie?;63
5.1.10;X. Konsequentialismus und Institutionenmoral;66
5.1.11;XI. Roxins „präventive Vereinigungstheorie“ und Nozicks Idee der „side contraints“;68
5.1.12;XII. Strafbegründungsprinzipien und Strafzumessungsentscheidungen;71
5.1.13;XIII. Einwände gegen eine pluralistische Straftheorie;76
5.1.13.1;1. Verstoß gegen die Menschenwürde durch mittelbare Einbettung eines einzelnen Bestrafungsaktes in eine allgemeine Strafpraxis?;76
5.1.13.2;2. „Intoleranz“ der Schuldvergeltung gegenüber anderen Strafzwecken?;78
5.1.13.3;3. Maßlosigkeit eines zweckfrei verstandenen Strafmaßes im Einzelfall?;78
5.1.14;XIV. Ergebnis;82
5.2;Kapitel II: Die „Theorienfamilie“ der tatproportionalen Strafzumessung;84
5.2.1;I. Einleitung;84
5.2.2;II. Die Evaluierung des Erfolgsunrechts nach dem Einschnitt in die Lebensqualität des Opfer;89
5.2.2.1;1. Die Unmöglichkeit einer Ordinalskala für alle Individualdelikte;89
5.2.2.2;2. Probleme bei der Erklärung von Strafrahmen;93
5.2.2.3;3. Die Unterkomplexität einer rein viktimologischen (Erfolgs-) Unrechtsbestimmung;97
5.2.2.3.1;a) „Krankenwagendiebstahls“-Fall;99
5.2.2.3.2;b) „Untreue-Wettbewerbsverzerrungs“-Fall;100
5.2.2.4;4. Enttäuschte Hoffnungen als Erfolgsunrechts-Dimension?;101
5.2.2.5;5. Problem bei der Evaluierung von „egoistischen vs. altruistischen“ Handlungen;104
5.2.2.6;6. Einheitliche Maßstäbe für Individual- und Kollektivdelikte?;108
5.2.3;III. Die Überschätzung der Strafzweckantinomien für die gegenwärtige Unbestimmtheit der Strafzumessungspraxis;109
5.2.4;IV. Fazit;111
5.3;Kapitel III: Das Verhältnis von Unrecht und Schuld aus der Perspektive der Strafzumessungsdogmatik und die Strafzumessungsschuld;114
5.3.1;I. Schuld als objekt- oder metasprachlicher Ausdruck?;115
5.3.2;II. Steigerbarkeit der Schuld und ihre Abhängigkeit vom Tatunrecht;119
5.3.3;III. Das Unrechtsbewusstsein als materialer und steigerbarer Schuldvorwurf?;121
5.3.4;IV. Reine Schuldmerkmale?;127
5.3.5;V. Strafzumessungsschuld als überflüssiger Begriff?;131
5.4;Kapitel IV: Die Relevanz des Erfolges und von Handlungsfolgen für die Strafzumessungsschuld;135
5.4.1;I. Einleitung;135
5.4.2;II. Hirschs vorrechtlicher Handlungsbegriff und Gardners Sprachargument;141
5.4.3;III. „Kantian thought“? – Das „Symmetrieargument“ der Zurechnung guter und schlechter Handlungsfolgen;143
5.4.4;IV. Das Kontroll- und Zufallsargument;147
5.4.5;V. Das empirische Opferschutzargument;154
5.4.6;VI. Jakobs Obliegenheitsargument und Lewis Bestrafungslotterie;155
5.4.7;VII. Das subjektive Recht des Opfers einer Straftat auf Folgenberücksichtigung;161
5.4.8;VIII. Ergebnis;167
5.5;Kapitel V: Der Partikularismus der Strafzumessungspraxis im Widerstreit mit dem Universalisierbarkeitspostulat als Grundkonsens des juristischen Diskurses;168
5.5.1;I. Einleitung;168
5.5.2;II. Der ethische Partikularismus und das Universalisierbarkeitspostulat;169
5.5.3;III. Regelorientierung vs. Schuldprinzip?;173
5.5.4;IV. Regelskeptizismus;179
5.6;Kapitel VI: Regelbildung für die Strafzumessung – eine normentheoretische (Re-)Konstruktion der Strafzumessungsentscheidung;184
5.6.1;I. Puppes Strafzumessungsnormen-Modell und Kochs Ermessensmodell;185
5.6.2;II. Frischs Strafzumessungsmodell – die Schuldstrafe als unbestimmter Rechtsbegriff?;197
5.6.3;III. Kuhlens „fallgebundene Ähnlichkeitsregeln“ und „Prima facie“-Regeln;200
5.6.4;IV. Die Operationalisierung des Strafzumessungsnormenmodells anhand von Fallbeispielen;205
5.6.4.1;1. BGHSt 52, 84 – Tatschuldobergrenzen für Bagatelltaten von Rückfalltätern?;205
5.6.4.2;2. Die Reaktion der Rechtswissenschaft;210
5.6.4.3;3. BGHSt 53, 71 – Tatschulduntergrenzen für Steuerhinter-ziehungen großen Ausmaßes;217
5.6.4.3.1;a) Der Gewaltenteilungseinwand und das Gebot richterlicher Unabhängigkeit;222
5.6.4.3.2;b) Der Willkür-, Dezisionismus- und Unbestimmbarkeits-einwand;225
5.6.4.3.3;c) Der Schematismus-, Taxenwesen-, Mathematisierungseinwand;228
5.6.4.3.4;d) Der Einwand der Überbetonung des Erfolgsunrechts;230
5.6.4.3.5;e) Der Steuerungs- und Präventionseinwand;230
5.6.4.4;4. Die Vorsatzformen als Beispiel für nicht-numerische Prima facie-Regeln;232
5.6.4.5;5. Weitere Potentiale der Regelbildung – Geständnis und Rückfall im allgemeinen;235
5.6.5;V. Die Grenzen der Regelbildung in der Strafzumessung;240
5.6.6;VI. Wer soll Autor und damit Motor der Regelbildung in der Strafzumessung sein?;243
5.6.7;VII. Seitenblicke: Die Entwicklung der Schmerzensgeldrechtsprechung im Vergleich zur Strafzumessung und das Recht der Ordnungswidrigkeiten;249
5.6.8;VIII. Fazit – Auf dem Weg zu einem Besonderen Teil des Strafzumessungsrechts mithilfe von Prima facie-Regeln;251
6;2. Teil;256
6.1;Einleitung: Problemaufriss der verschuldeten Auswirkungen der Tat;256
6.2;Kapitel I: Der Vorwurf der indirekten Bestrafung und die Normvalenz von Art. 103 Abs. 2 GG in der Strafzumessung;260
6.2.1;I. Einleitung;260
6.2.2;II. Zum Wortlaut des § 46 Abs. 2 StGB;263
6.2.3;III. Die Normvalenz von Art. 103 Abs. 2 GG in der Strafzumessung;266
6.2.4;IV. Der Vorwurf der „indirekten Bestrafung“ im Widerspruch zur Berücksichtigungsfähigkeit von „Zielen des Täters“;276
6.3;Kapitel II: Die objektiven Zurechnungskriterien der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den verschuldeten Auswirkungen der Tat und das zeitgenössische Schrifttum;279
6.3.1;I. Der „Heroinabgabefall“ BGHSt 37, 179 als Beginn der Implementierung der Lehre(n) vom Schutzzweck der Norm in die Strafzumessung?;281
6.3.2;II. Die divergierende neuere höchstrichterliche Rechtsprechung;283
6.3.3;III. Die Einschätzung im Schrifttum zu der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung;287
6.3.4;IV. Die objektiven Zurechnungskriterien des Schrifttums;292
6.3.4.1;1. Frischs Adäquanzurteil und seine Vorläufer;292
6.3.4.2;2. Frischs Schutzzweck-Erwägungen;299
6.3.4.3;3. Bloys „streng rechtsgutsbezogener“ Ansatz;305
6.3.4.4;4. Hörnles Einschnitt in die Lebensqualität und die „Appellfunktion von Normen“;312
6.3.4.5;5. Stahls Verweis auf die Strafrahmen als kontinuierliche Schwereskala und die h.M. zur ungleichartigen Idealkonkurrenz;317
6.3.5;V. Fazit;321
6.4;Kapitel III: Puppes innertatbestandliche Zurechnungslehre („haftungsbegründende Kausalität“);323
6.4.1;I. Einleitung;323
6.4.2;II. Die Puppe’sche Kausalitätslehre – „in einer Nussschale“;326
6.4.2.1;1. Die Einzelursache als notwendiger Bestandteil einer hinreichenden Minimalbedingung;326
6.4.2.2;2. Das Kausalgesetz;327
6.4.2.3;3. Das Erfordernis der Minimalbedingung;329
6.4.2.4;4. Die Ausscheidung von Ersatzursachen;334
6.4.2.5;5. Zusammenfassung;336
6.4.2.6;6. Die Möglichkeit mehrerer instantiierter hinreichender (Minimal-) Bedingungen;337
6.4.3;III. Die Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung;338
6.4.3.1;1. „Pistolen“-Fall;341
6.4.3.2;2. „Rattengift“-Fall;342
6.4.3.3;3. „Pistolenkugel“-Fall;343
6.4.3.4;4. „Schiffskapitän“-Fall;343
6.4.4;IV. Die normativen Gründe für das Erfordernis der Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung;344
6.4.5;V. Weitere Kriterien der Erfolgszurechnung;346
6.4.6;VI. Einwände gegen ein solches Zurechnungsmodell;352
6.4.6.1;1. „Werturteile können nichts verursachen“;352
6.4.6.2;2. „Was ist eine Sorgfaltspflichtverletzung?“;353
6.4.6.3;3. „Unerlaubte Gefahr als Zirkelschluss“?;355
6.4.6.4;4. „Naiver strafrechtlicher Naturalismus?“;355
6.4.6.5;5. „Dispositionale Handlungs(un-)fähigkeit kann nichts verursachen?;356
6.4.6.6;6. Konfundierung von „Zurechnungsgegenstand“ und „Zurechnungsgrund“;356
6.4.7;VII. Fazit;360
6.5;Kapitel IV: Die außertatbestandliche Zurechnungslehre („haftungsausfüllende Kausalität“);363
6.5.1;I. Analyse des Kriteriums der „Kausalität der Tatbestandsverwirklichung“;364
6.5.1.1;1. „Umweltschaden“-Trunkenheitsfahrt-Fall;369
6.5.1.2;2. Untauglicher Versuchsfall;369
6.5.1.3;3. Der „Bismarck“-Fall (Paparazzi I);370
6.5.1.4;4. Der „Lady Diana“-Fall (Paparazzi II);372
6.5.2;II. Welche Elemente der tatbestandsmäßigen Eigenschaften der Handlung müssen in der Kausalerklärung vorkommen?;374
6.5.2.1;1. Die überschießenden Innentendenzen?;374
6.5.2.2;2. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?;379
6.5.2.3;3. Die objektiven Eigenschaften der tatbestandsmäßigen Handlung;381
6.5.2.4;4. Die Paralleldiskussion um die Bestimmung des Verfallsgegenstandes gem. § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB;383
6.5.3;III. Das Durchgängigkeitserfordernis;384
6.5.4;IV. Mögliche Einwände gegen das Durchgängigkeitserfordernis;389
6.5.5;V. Anwendungsfälle für Schutzzweckerwägungen?;393
6.5.5.1;1. Dürfen nur „unrechtsverwandte Tatsachen“ schulderhöhend zugerechnet werden?;393
6.5.5.2;2. Rekurs auf gesetzgeberische Zweckklauseln?;395
6.5.6;VI. Die Drittschadensproblematik – Zugleich eine Neubestimmung des Opferbegriffs für das Strafzumessungsrecht;398
6.5.6.1;1. Der „Bundesligawettskandal“-Fall (Fall „Hoyzer“);399
6.5.6.2;2. Weitere Einwände gegen die Einbeziehung von Drittschäden;406
6.5.6.2.1;a) Der Einwilligungseinwand;406
6.5.6.2.2;b) Der Strafantragseinwand;407
6.5.6.2.3;c) Anerkennung eines subjektiven Rechts durch Berücksichtigung in der Strafzumessung?;410
6.5.6.2.4; d) Folgerungen für die Bestimmung des Opferbegriffs und die „Schockschadens“-Problematik;412
6.5.6.3;3. Die Drittschadensproblematik in der Strafzumessung als Ausfluss unterschiedlicher Grundverständnisse vom strafrechtlichen Unrecht;418
6.5.7;VII. Zusammenfassung;426
6.6;Kapitel V: Das Erfolgsunrecht in der strafzumessungsrecht-lichen Folgenzurechnung;429
6.6.1;I. Grundlagen;433
6.6.2;II. „Enttäuschte Liebe“ und „enttäuschte Hoffnungen“ als Bestandteil des Erfolgsunrechts?;435
6.6.3;III. „Immaterielle Genugtuung“ als Strafschärfungsgrund in Ausnahmefällen?;446
6.6.4;IV. Strafrechtliches Erfolgsunrecht vs. zivilrechtliches Erfolgsunrecht;448
6.6.4.1;1. Vertragsunrecht;449
6.6.4.2;2. Spezifisch strafrechtliche Wertungen;449
6.6.4.3;3. „Fangprämie“;450
6.6.4.4;4. Fazit;452
6.6.5;V. Alternative Bestimmungen des Erfolgsunrechts;453
6.6.5.1;1. „unfair advantage“-Modelle/„Fairness“-Theorien;453
6.6.5.2;2. (Güter-)Vorteile gegenüber dem Opfer?;459
6.6.5.3;3. Generalpräventive Ausdeutungen eines „Normgeltungs-“/ „intellektuellen Verbrechensschadens“;462
6.6.5.3.1;a) Jakobs changierende Stellungnahmen zur Strafzumessung;462
6.6.5.3.2;b) Der Fall Hoeneß als Paradigma für einen fehlenden gesellschaftlichen Diskurs und Konsens zum Strafmaß;468
6.6.5.3.3;c) Die Strafschärfung für „Normgeltungsschäden“ als Strafe für fremde Schuld;475
6.6.5.3.4;d) Ein diskursiver Schuldbegriff und die Möglichkeit von Kollektivzurechnungen;484
6.6.5.3.5;e) Die Möglichkeit der Strafschärfung durch nachfolgende Straftaten Unbeteiligter aufgrund der Ingerenzgarantenstellung des Ersttäters;486
6.6.5.3.6;f) Ein funktionaler strafzumessungsrechtlicher Beendigungsbegriff der Tat;488
6.6.5.3.7;g) Kein Zurechnungsausschluss bei Vorsatztaten Dritter, sofern die tatbestandliche Sorgfaltspflichtverletzung vor solchen schützen soll;495
6.6.5.3.8;h) Zusammenfassung;498
6.6.6; VI. Ausnahmefälle der Berücksichtigungsfähigkeit „enttäuschten Normvertrauens“?;499
6.7;Kapitel VI: Die subjektiven Zurechnungskriterien der verschuldeten Auswirkungen der Tat;510
6.7.1;I. Eine kleine Geschichte der Erfolgszurechnung in der Strafzumessung;512
6.7.1.1;1. Unterschiede zu der Entwicklung der erfolgsqualifizierten Delikte und besonders schweren Fälle;513
6.7.1.2;2. Das Problembewusstsein hinsichtlich außertatbestandlicher Auswirkungen;516
6.7.1.3;3. Die Entscheidung des Großen Senates BGHSt 10, 259;517
6.7.2;II. Die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zur subjektiven Zurechnung der Auswirkungen der Tat;520
6.7.2.1;1. „Vorhersehbarkeit“;520
6.7.2.2;2. Die Vermengung mit anderen Kriterien;523
6.7.2.3;3. Die Unklarheit des deskriptiven Gehalts der Vorhersehbarkeit;526
6.7.2.4;4. Ein normativer Gehalt der Vorhersehbarkeit?;529
6.7.2.4.1;a) Intentionale Vermeidbarkeit der Strafbarkeit?;530
6.7.2.4.2;b) Die verschuldeten Auswirkungen der Tat als bloßer Verstärker der Gegenmotivation?;531
6.7.2.4.3;c) Fairness- und Gerechtigkeitsgründe?;534
6.7.3;III. Der Fahrlässigkeitsmaßstab im Strafzumessungsrecht;536
6.7.3.1;1. Der „Mingvasen-Notwehrfall“;536
6.7.3.2;2. Der „Reisekoffer-Diebstahlsfall“;539
6.7.3.3;3. Der „Christstollen-Diebstahlsfall“;544
6.7.3.4;4. Fazit;546
6.7.4;IV. Einwände;550
6.7.4.1;1. „versari“-Haftung?;550
6.7.4.1.1;a) Der Vertrauensgrundsatz;550
6.7.4.1.2;b) Handeln mit aktuellem Unrechtsbewusstsein;553
6.7.4.1.3;c) Zwischenfazit;554
6.7.4.2;2. Privilegierung des planvoll handelnden Täters?;555
6.7.4.3;3. „Crimen culpae“?;556
6.7.4.4;4. Der Unbestimmtheitseinwand;557
6.7.5;V. Exkurs: Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers;558
6.7.5.1;1. Der Tatbeteiligte als Opfer?;558
6.7.5.1.1;a) Schäden bei Tatbeteiligten;559
6.7.5.1.2;b) „Verstrickung Dritter“ als verschuldete Auswirkungen der Tat?;561
6.7.5.2;2. Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers;564
6.7.6;VI. Fazit zu den Minimalbedingungen der subjektiven Zurechnung;569
6.7.7; VII. Vorsatz oder Fahrlässigkeit für die Zurechnung „innertatbestandlicher Tatfolgen“?;571
6.7.7.1;1. Das Verhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit;573
6.7.7.2;2. Die Einbeziehung fahrlässiger Vermögensschäden als Verstoß gegen das Schuldprinzip?;580
6.7.7.3;3. Frischs normlogischer Einwand gegen die Einbeziehung fahrlässiger Vermögensschäden;583
6.7.7.4;4. Hörnles Verantwortungsdialog mit dem Vorsatztäter;585
6.7.7.5;5. Fazit;588
6.8;Kapitel VII: Sonderprobleme der Erfolgszurechnung in der Strafzumessung;589
6.8.1;I. „Hassverbrechen“ und verschuldete Auswirkungen der Tat;589
6.8.1.1;1. Größere physische oder psychische Schäden für die Primäropfer von Hassverbrechen als Grund der Strafschärfung?;591
6.8.1.2;2. Hassverbrechen als Angriff auf alle Mitglieder einer Minderheit oder Verursachung eines größeren Sozialschadens?;595
6.8.1.3;3. Handlungsgründe als Straferschwerungsgründe;599
6.8.1.3.1;a) Gesinnungsstrafrecht?;599
6.8.1.3.2;b) Schuld als „Andershandelnkönnen“?;602
6.8.1.3.3;c) Verhaltens- und Sanktionsnormen;603
6.8.1.3.4;d) Ausdrückliche Strafschärfungen für Hassverbrechen als „Systembruch“?;606
6.8.1.3.5;e) Die Transitivität von Straferschwerungsgründen;607
6.8.1.3.6;f) Vernachlässigte Probleme von Strafschärfungen für Hassverbrechen;608
6.8.1.4;4. Fazit;611
6.8.2;II. Teilnahme und verschuldeten Auswirkungen der Tat;613
6.8.2.1;1. Die Zurechnung fahrlässig kausierter „Exzesse“ anderer Beteiligter;614
6.8.2.2;2. Die Unrechtsakzessorietät der Teilnahme als strenge Obergrenze für die Strafzumessung?;619
7;Zusammenfassung und Ausblick;623
8;Literaturverzeichnis;634
9;Sachregister;680


Grosse-Wilde, Thomas
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau, Bonn und Helsinki; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn; Referendariat im OLG-Bezirk Köln; 2013 Zweites Staatsexamen; 2014 Visiting scholar am Chicago-Kent College of Law, Illinois Institute of Technology (IIT); seit 2015 Akademischer Rat am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn.



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