Hagemann | "Grauer Kapitalmarkt" und Strafrecht | Buch | 978-3-89971-239-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 3, 672 Seiten, Format (B × H): 177 mm x 253 mm, Gewicht: 1407 g

Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht

Hagemann

"Grauer Kapitalmarkt" und Strafrecht

Eine Untersuchung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds, Microcapital und Penny Stocks, Commodity Funds, Commodity Pools und Bankgarantien unter besonderer Berücksichtigung der straf- und zivilrechtlichen Prospekthaftung und der Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen

Buch, Deutsch, Band 3, 672 Seiten, Format (B × H): 177 mm x 253 mm, Gewicht: 1407 g

Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht

ISBN: 978-3-89971-239-1
Verlag: V & R Unipress GmbH


Der 'Graue Kapitalmarkt' zählt zu den rechtstatsächlich und rechtlich wenig geklärten Phänomenen. Der Autor untersucht die Anwendbarkeit strafrechtlicher Normen bei verschiedenen Kapitalanlagen, insbesondere unter dem Aspekt einer Strafbarkeit wegen Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) und Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (§ 54 KWG).Die Strafvorschrift des § 264a StGB wird sehr kontrovers diskutiert. Diese Arbeit verfolgt einen normativen Ansatz zur Konkretisierung des umstrittenen 'Erheblichkeitsmerkmals' und versucht damit das Anwendungsdefizit der Strafnorm zu überwinden.
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The grey capital market is one of the phenomena, which are de facto and de jure hardly clarified. The author analyses the applicability of criminal provisions to different capital investments, especially under the aspect of a criminal culpability under the capital investment fraud provision (Section 264a German Criminal Code) and under the banking provisions (Section 54 German Banking Act - prohibited business, operating without licence). The criminal provision on capital investment fraud is controversially discussed. This book follows a normative approach trying to substantiate the highly controversial element of Section 264a German Criminal Code, the 'substantial element' in order to overcome uncertainties in the application.>


Hagemann, Michael H.
Dr. iur. Michael H. Hagemann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Im Anschluss an das Referendariat entstand die vorliegende Arbeit.

Achenbach, Hans
Prof. Dr. Hans Achenbach ist emeritierter Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht der Universität Osnabrück.

Schall, Hero
Prof. Dr. Hero Schall war Professor für Strafrecht und Nebengebiete an der Universität Osnabrück (emeritiert seit 2008). Er ist Mitglied im Vorstand des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht.

Dr. iur. Michael H. Hagemann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Im Anschluss an das Referendariat entstand die vorliegende Arbeit.


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