Horst / Clages / Ina | Kriminologie | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, 392 Seiten

Horst / Clages / Ina Kriminologie

Für Studium und Praxis
3. Auflage 2016
ISBN: 978-3-8011-0786-4
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)

Für Studium und Praxis

E-Book, Deutsch, 392 Seiten

ISBN: 978-3-8011-0786-4
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
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Dieses Fachbuch behandelt alle wesentlichen theoretischen Inhalte des Studienfaches Kriminologie, die für die Fachhochschulausbildung des gehobenen Polizeivollzugdienstes vorgesehen sind. Aufbau und Gliederung des Werks sind eng an die Lehrpläne angelehnt, wie sie bundesweit eingesetzt werden. Der erste Teil des Buches bietet zunächst einen Überblick über wesentliche Grundlagen der Kriminologie und stellt dabei insbesondere die polizeiliche Aufgabenbewältigung anwendungsbezogener Kriminologie in den Mittelpunkt. Eine Einführung in die Bedeutung und Methodik kriminologisch-kriminalistischer Kriminalitätsanalysen leitet den zweiten Teil des Buches ein, der in Deliktsanalysen systematisch zahlreiche Einzeldelikte in der in Lehre und Praxis angewendeten schematisierten Form darstellt. Für diese Neuauflage wurde der Inhalt des Buches von den Autoren überarbeitet und aktualisiert sowie die Systematik der Deliktsanalyse neben der 'Phänomenologie' und 'Ätiologie' um den Gliederungspunkt 'Kriminalitätskontrolle' erweitert. Fallrepetitorien erleichtern dem Leser den Transfer von der Theorie zur Praxis und bilden damit eine wertvolle Hilfestellung für die Prüfungsvorbereitung.

Horst Clages, Leitender Kriminaldirektor a.D. 41 Jahre Polizeidienst in der kriminalistischen Praxis und in verschiedenen Leitungsfunktionen. Mehrjährige Lehrtätigkeit als Dozent für Kriminalwissenschaften an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW), u.a. Fachbereichssprecher des Fachbereichs Polizeivollzugsdienst an der FHöV NRW. Vorsitzender von Prüfungskommissionen für den gehobenen Dienst der Polizei. Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e. V. und deren Gründungsmitglied. Chefredakteur der Fachzeitschrift 'Polizei - Studium - Praxis'. lnes Zeitner, Kriminaloberrätin. Dozentin für Kriminalwissenschaften und Berufsrollenreflexion an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

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Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Kapitel 1 - Einführung in die Kriminologie
Kapitel 2 - Kriminalitätstheorien
Kapitel 3 – Beurteilung der Täterpersönlichkeit
Kapitel 4 – Statistische Erfassung der Kriminalität
Kapitel 5 – Jugendkriminalität
Kapitel 6 – Kriminalgeografie
Kapitel 7 – Kriminalprävention
Kapitel 8 – Viktimologie
Kapitel 9 – Phänomenologische Kriminalitätsanalysen
Kapitel 10 – Tötungsdelikte
Kapitel 11 – Sexueller Missbrauch von Kindern
Kapitel 12 – Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
Kapitel 13 – Straßenraub durch Jugendliche
Kapitel 14 – Rauschgiftkriminalität
Kapitel 15 – Wohnungseinbruch
Kapitel 16 – Straßenkriminalität
Kapitel 17 – Gewaltkriminalität
Kapitel 18 – Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen
Kapitel 19 – Waren- und Warenkreditbetrug
Kapitel 20 – luK-Kriminalität – Cybercrime
Literaturverzeichnis


Kapitel 1
Einführung in die Kriminologie
1 Begriff der Kriminologie
Der Begriff Kriminologie leitet sich vom lateinischen Wort „crimen“ (Verbrechen) und dem griechischen Wort „logos“ (Lehre) ab. CRIMEN + LOGOS = LEHRE VOM VERBRECHEN Unter dem Begriff Kriminologie wird folglich die Lehre vom Verbrechen verstanden. Verbrechen umfasst sowohl die Einzeltat, d.h. den einzelnen strafrechtlich relevanten Rechtsverstoß einschließlich der Person des Täters als auch die Summe der Straftaten, d.h. die Kriminalität. Die Kriminologie ist im Vergleich z.B. zu der Physik, der Medizin oder der Mathematik eine relativ junge Wissenschaft. Die systematische, wissenschaftlich orientierte Auseinandersetzung mit den Phänomenen Verbrecher und Verbrechen begann erst vor etwa 200 Jahren. Im Laufe der Zeit entwickelte sich sowohl national als auch international ein unterschiedliches Verständnis von Kriminologie. Entsprechend verschiedenartig sind auch die Definitionen über den Gegenstand und die Forschungsschwerpunkte der Kriminologie. Eine in der Literatur und der Wissenschaft allgemeinverbindliche Definition gibt es nicht. In der einschlägigen Fachliteratur sind ca. 20 Definitionen bekannt, die in ihrer Gesamtheit und Widersprüchlichkeit eher zur Verwirrung als zur Klarheit beitragen. In der laienhaften Vorstellung wird Kriminologie auch häufig mit Kriminalistik gleichgesetzt.1 Der heutige Begriff „Kriminologie“ wird zurückgeführt auf den italienischen Rechtsgelehrten Raffaele Garofalo auf Grund der Veröffentlichung seines Werkes „Criminologia“ (1885) sowie auf den französischen Anthropologen Topinard (1879). Bis Ende der 60er-Jahre wurde in Deutschland (z.B. Niggemeyer) unter „Kriminologie im engeren Sinne“ die „Wissenschaft von den Ursachen und Erscheinungsformen des Verbrechens, sowie den präventiven und repressiven Bekämpfungsmöglichkeiten der Kriminalität verstanden“.2 Heute sind mehrere Standarddefinitionen in der Fachliteratur bekannt. – Nach Kaiser ist „die Kriminologie die geordnete Gesamtheit des Erfahrungswissens über das Verbrechen, den Rechtsbrecher, die negative soziale Auffälligkeit und über die Kontrolle dieses Verhaltens. Ihr Wissenschaftsgebiet lässt sich mit den drei Grundbegriffen Verbrechen, Verbrecher und Verbrechenskontrolle treffend kennzeichnen. Ihnen sind auch Opferbelange und Verbrechensverhütung zugeordnet“.3 – Göppinger definiert die „Kriminologie als selbstständige Erfahrungswissenschaft. Sie befasse sich mit den im menschlichen und gesellschaftlichen Bereich liegenden Umständen, die mit dem Zustandekommen, der Begehung, den Folgen und der Verhinderung von Straftaten sowie mit der Behandlung von Straffälligen zusammenhängen“.4 – Schwind versteht unter „Kriminologie den interdisziplinären Forschungsbereich, der sich auf alle die empirischen Wissenschaften bezieht, die zum Ziel haben, den Umfang der Kriminalität zu ermitteln und Erfahrungen – über die Erscheinungsformen und Ursachen der Kriminalität (Phänomenologie und Ätiologie) – über Täter und Opfer (Forensische Psychologie und Psychiatrie, Viktimologie) – über die Kontrolle der sozialen Auffälligkeit einschließlich der Behandlungsmöglichkeiten für den Straftäter und der Wirkungen der Strafe bzw. Maßregel (Pönologie, Kriminaltherapie, Institutionenforschung, Statistik) zu sammeln“.5 Im nordamerikanischen Bereich wurde der Begriff der Kriminologie schon seit Langem sehr viel weiter gefasst. Hier war das Verständnis von Kriminologie bereits darauf ausgerichtet, wie Gesetze gemacht und aufgehoben werden, die Behörden der Rechtspflege arbeiten, wie diejenigen ausgesucht werden, die als Kriminelle behandelt werden, und wie Kriminalität definiert und erzeugt wird. Die amerikanischen Kriminologen interessierten sich schon früh für die große Zahl von Sozialproblemen, Rassismus, Macht und Krisen der Städte. Im Rahmen der sozialen Gerechtigkeit machten sie es sich zum Ziel, die Struktur und das Vorgehen der Institutionen der sozialen Kontrolle genauestens verstehen zu lernen. 2 Gegenstand der Kriminologie
Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, womit sich die Kriminologie befasst. Diese Aufgabeninhalte bezeichnet man auch als Gegenstand der Kriminologie. Zentraler Aufgabenschwerpunkt ist die Erforschung des Verbrechens. In diesem Kontext untersucht die Kriminologie den Prozess der Begehung von Straftaten einschließlich ihrer Ursachen, den Täter in seinen sozialen Bezügen sowie die Rolle des Opfers im Interaktionsprozess zwischen Opfer und Täter. Sie erforscht und dokumentiert die Erscheinungsformen der Kriminalität einschließlich ihrer Akteure. Mit diesen Erkenntnissen über die Phänomenologie der Straftaten liefert sie die Grundlage für gezielte Maßnahmen der Kriminalprävention und der Kriminalitätskontrolle im Rahmen der Kriminalistik. Sie befasst sich weiterhin mit der Erforschung der Wirkung von Strafen und therapeutischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kriminalpsychologie und der Kriminalpsychiatrie. Wesentliche Forschungsschwerpunkte sind ferner die Untersuchung der Kriminalität als Massenerscheinung, die Erfassung der Kriminalität durch die Kriminalstatistik sowie das Wirken der Institutionen der strafrechtlichen Sozialkontrolle. In der einschlägigen Fachliteratur findet sich kein einheitliches Bild über die Teildisziplinen (oder auch Aufgabenbereiche genannt), mit denen sich die Kriminologie in ihren Schwerpunkten befasst. Dies kann im Wesentlichen auf die verschiedenartigen fachwissenschaftlichen Ausrichtungen der Kriminologen zurückgeführt werden. Aus kriminologisch/kriminalistischer Sicht, d.h. unter dem Aspekt der polizeilichen Kriminalitätskontrolle sind folgende Aufgabenschwerpunkte zu nennen: Die Kriminologie befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: – der Ursachenerforschung (Ätiologie), – den Erscheinungsformen der Kriminalität einschließlich der Kriminalstatistik und der Kriminalgeografie sowie der Dunkelfeldforschung (Kriminalphänomenologie i.w.S.), – mit Problemen der Voraussage der zukünftigen Kriminalitätsentwicklung (Kriminalprognose), – der Beurteilung der Täterpersönlichkeit (Täterprofil, Tätertypologie und Individualprognose), – der Lehre vom Opfer (Viktimologie), – der Wirkung von Strafen (Poenologie) und mit therapeutischen Fragestellungen (Kriminaltherapie), – gerichtspsychologischen und psychiatrischen Problemstellungen (forensische Psychologie, Psychiatrie), – der Untersuchung und Beobachtung des Wirkens der strafrechtlichen Sozialkontrolle und deren Folgen (Institutionenforschung) und – der Kriminalität als Massenerscheinung (Kriminalstatistik). 2.1 Verbrechensbegriffe Die Verbrechensbegriffe, die im Recht, in der Soziologie und in der Kriminologie gebräuchlich sind, unterscheiden sich erheblich. Verbrechensbegriff des Strafgesetzbuches Nach § 12 Abs. 1 StGB sind Verbrechen rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Natürlicher Verbrechensbegriff Der italienische Soziologe Garofalo benutzt in seinem Werk „Criminologia“ erstmals den natürlichen Verbrechensbegriff (crimen naturale). Während die strafrechtliche Definition vom jeweiligen Gesetzgeber bestimmt werden kann, versteht man unter dem „natürlichen Verbrechensbegriff solche Handlungen, die zu fast allen Zeiten und in fast allen Kulturkreisen als verwerflich angesehen werden. Hierzu wären der Mord, der Raub oder auch der Diebstahl zu zählen. Es wird unterschieden in Taten, die in sich schlecht sind (delicta mala per se), und in Taten, die strafbar sind, nur weil sie verboten sind (delicta mere prohibita)“. Formeller Verbrechensbegriff Unter den formellen Verbrechensbegriff fasst man solche Handlungen, die durch ein Gesetz mit strafrechtlichen Rechtsfolgen bedroht sind. Nach dem deutschen Strafrecht unterscheidet man dabei in Strafen (§§ 38 ff. StGB) und in Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff. StGB). Für den formellen Verbrechensbegriff findet man in der Literatur synonym auch die Begriffe: – Strafrechtlicher Verbrechensbegriff – Juristischer Verbrechensbegriff – Legalistischer Verbrechensbegriff – Normativer Verbrechensbegriff Materieller Verbrechensbegriff Weitgehend von der Soziologie ist der materielle...


Horst Clages, Leitender Kriminaldirektor a.D. 41 Jahre Polizeidienst in der kriminalistischen Praxis und in verschiedenen Leitungsfunktionen. Mehrjährige Lehrtätigkeit als Dozent für Kriminalwissenschaften an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW), u.a. Fachbereichssprecher des Fachbereichs Polizeivollzugsdienst an der FHöV NRW. Vorsitzender von Prüfungskommissionen für den gehobenen Dienst der Polizei. Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e. V. und deren Gründungsmitglied. Chefredakteur der Fachzeitschrift "Polizei - Studium - Praxis".

lnes Zeitner, Kriminaloberrätin. Dozentin für Kriminalwissenschaften und Berufsrollenreflexion an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.



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