Hoyer | Strafrechtsdogmatik nach Armin Kaufmann. | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 100, 480 Seiten

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge

Hoyer Strafrechtsdogmatik nach Armin Kaufmann.

Lebendiges und Totes in Armin Kaufmanns Normentheorie.

E-Book, Deutsch, Band 100, 480 Seiten

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge

ISBN: 978-3-428-49106-3
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



'Lebendiges und Totes in Bindings Normentheorie' hat Armin Kaufmann seine 1954 erschienene Dissertation betitelt, in der er die Erkenntnisse der Bindingschen Normenlehre aufgreift und fortentwickelt, die Ungenauigkeiten Bindings aufzeigt und durch verbesserte Einsichten ersetzt. Dementsprechend wird hier die Kaufmannsche Lehre darauf überprüft, inwieweit ihre Aussagen als gültig bzw. überholt, als 'lebendig' bzw. 'tot' eingeschätzt werden müssen. Alle Differenzen zwischen der Kaufmannschen und der hier entwickelten Dogmatik werden dabei aus drei unterschiedlichen Weichenstellungen abgeleitet: - Während Kaufmann zwischen Verhaltens- und Sanktionsnormen unterscheidet, werden Strafrechtsnormen hier ausschließlich als Verknüpfungen zwischen Verhalten und Sanktionen verstanden. - Während Kaufmann zwischen Geboten und Verboten unterscheidet, werden hier alle Normen als Relationen zwischen zwei Verhaltensweisen verstanden, wobei die Bevorzugung der einen gegenüber der anderen Verhaltensweise zwecks Strafvermeidung stets ebenso geboten erscheint, wie sich die umgekehrte Verhaltenswahl verbietet. - Während Kaufmann Normen die Aufgabe zuweist, Rechtsgüter zu schützen, werden nach hiesiger Ansicht Rechtsgüter durch Normen überhaupt erst als solche konstituiert und in ihren Rang eingesetzt.

'Lebendiges und Totes in Bindings Normentheorie' hat Armin Kaufmann seine 1954 erschienene Dissertation betitelt, in der er die Erkenntnisse der Bindingschen Normenlehre aufgreift und fortentwickelt, die Ungenauigkeiten Bindings aufzeigt und durch verbesserte Einsichten ersetzt. Dementsprechend wird hier die Kaufmannsche Lehre darauf überprüft, inwieweit ihre Aussagen als gültig bzw. überholt, als 'lebendig' bzw. 'tot' eingeschätzt werden müssen. Alle Differenzen zwischen der Kaufmannschen und der hier entwickelten Dogmatik werden dabei aus drei unterschiedlichen Weichenstellungen abgeleitet: - Während Kaufmann zwischen Verhaltens- und Sanktionsnormen unterscheidet, werden Strafrechtsnormen hier ausschließlich als Verknüpfungen zwischen Verhalten und Sanktionen verstanden. - Während Kaufmann zwischen Geboten und Verboten unterscheidet, werden hier alle Normen als Relationen zwischen zwei Verhaltensweisen verstanden, wobei die Bevorzugung der einen gegenüber der anderen Verhaltensweise zwecks Strafvermeidung stets ebenso geboten erscheint, wie sich die umgekehrte Verhaltenswahl verbietet. - Während Kaufmann Normen die Aufgabe zuweist, Rechtsgüter zu schützen, werden nach hiesiger Ansicht Rechtsgüter durch Normen überhaupt erst als solche konstituiert und in ihren Rang eingesetzt.
Hoyer Strafrechtsdogmatik nach Armin Kaufmann. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsübersicht: Kapitel A: Vorstellung des Untersuchungsgegenstandes: Einleitung - Rechtsdogmatik und Rechtsauslegung - Ausblick auf die folgenden Darlegungen - Kapitel B: Vorstellung der Strafrechtsdogmatik Armin Kaufmanns: Folgerungen aus der Bindung des Strafrechts an das (Zwischen-)Ziel der Verhaltensbeeinflussung - Folgerungen aus der Bindung des Strafrechts an den (End-)Zweck des Rechtsgüterschutzes - Von der Norm zur Pflicht - Von der Pflicht zur Unterscheidung zwischen Unrecht und Schuld - Die Aufreihung der Strafanspruchsvoraussetzungen zum Deliktsaufbau - Vom Tatbestand zu den objektiven Strafbarkeitsbedingungen - Von der Finalität zur Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit - Von der Finalität zur Unterscheidung zwischen Handlungen und Unterlassungen - Kapitel C: Norm und Pflicht: Das dualistische Strafrechtskonzept Armin Kaufmanns - Die Konstruierbarkeit eines monistischen Strafrechtskonzepts - Der Begriff der "Rechtspflicht" - Kapitel D: Unrecht und Schuld: "Unrecht" und "Schuld" nach Armin Kaufmann - Unrecht und Schuld im alethischen Verständnis - Zur Unentbehrlichkeit von "Schuld" als Strafbarkeitsvoraussetzung - Kapitel E: Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit: Die Unterscheidung zwischen Tatbestands- und reinen Rechtspflichtmerkmalen - Rechtfertigungsgründe als negative Geltungsvoraussetzungen der Norm - Tätermerkmale als Geltungsvoraussetzungen der Norm - Kapitel F: Vollendung und Versuch (bzw. Kausalität und Finalität): Die Auffassung Armin Kaufmanns - Der Erfolgseintritt als Unrechtsvoraussetzung - Das Unrechtsrelevante am Verwirklichungswillen - Kapitel G: Vorsatz und Fahrlässigkeit: Das Unrecht des Fahrlässigkeitsdelikts - Die Erfolgsprognose des Täters im Deliktsaufbau - Die Unterscheidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit - Der Irrtum über die Rechtfertigung der Tat - Der Irrtum über normative Unrechtsmerkmale - Kapitel H: Handeln und Unterlassen: Die Auffassung Armin Kaufmanns - Der Gegenstand von Begehungs- und Unterlassungsnorm - Das gemeinsame Element von Begehungs- und Unterlassungsnormen - Begehungs- und Unterlassungsvorsatz - Die Abgrenzung zwischen Begehungs- und Unterlassungsdelikten - Kapitel J: Zusammenfassung und Schlußbetrachtung: Differenzen - Parallelen - Fazit - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis


"Lebendiges und Totes in Bindings Normentheorie" hat Armin Kaufmann seine 1954 erschienene Dissertation betitelt, in der er die Erkenntnisse der Bindingschen Normenlehre aufgreift und fortentwickelt, die Ungenauigkeiten Bindings aufzeigt und durch verbesserte Einsichten ersetzt. Dementsprechend wird hier die Kaufmannsche Lehre darauf überprüft, inwieweit ihre Aussagen als gültig bzw. überholt, als "lebendig" bzw. "tot" eingeschätzt werden müssen. Alle Differenzen zwischen der Kaufmannschen und der hier entwickelten Dogmatik werden dabei aus drei unterschiedlichen Weichenstellungen abgeleitet:

- Während Kaufmann zwischen Verhaltens- und Sanktionsnormen unterscheidet, werden Strafrechtsnormen hier ausschließlich als Verknüpfungen zwischen Verhalten und Sanktionen verstanden.

- Während Kaufmann zwischen Geboten und Verboten unterscheidet, werden hier alle Normen als Relationen zwischen zwei Verhaltensweisen verstanden, wobei die Bevorzugung der einen gegenüber der anderen Verhaltensweise zwecks Strafvermeidung stets ebenso geboten erscheint, wie sich die umgekehrte Verhaltenswahl verbietet.

- Während Kaufmann Normen die Aufgabe zuweist, Rechtsgüter zu schützen, werden nach hiesiger Ansicht Rechtsgüter durch Normen überhaupt erst als solche konstituiert und in ihren Rang eingesetzt.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.