Hus / Kohnle / Krzenck | Johannes Hus deutsch | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 776 Seiten, Format (B × H): 140 mm x 210 mm

Hus / Kohnle / Krzenck Johannes Hus deutsch

E-Book, Deutsch, 776 Seiten, Format (B × H): 140 mm x 210 mm

ISBN: 978-3-374-04925-7
Verlag: Evangelische Verlagsanstalt
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Am 6. Juli 1415 wurde Johannes Hus in Konstanz auf dem Scheiterhaufen als Ketzer verbrannt. 600 Jahre nach diesem Ereignis soll an den Prager Magister mit einer Ausgabe seiner Schriften, Predigten und Briefe erinnert werden. Hussens Ideen wurden zunächst in Böhmen von seinen Anhängern weitergetragen. Die Wittenberger Reformatoren nahmen Hus ein Jahrhundert später als ihren Vorläufer wahr und brachten ihm eine Wertschätzung entgegen, wie es sie bis dahin außerhalb Böhmens nicht gegeben hatte. Für ein deutsches Publikum sind die lateinischen und alttschechischen Werke des Johannes Hus schwer zugänglich, deutsche Übersetzungen sind seit Jahren nicht mehr auf dem Markt. Die vorliegende Ausgabe bietet deshalb eine Auswahl wichtiger Hus-Texte aus den Jahren 1403 bis 1415 in neuer deutscher Übersetzung. Hussens Hauptschrift „Von der Kirche“ wird erstmals in vollständiger deutscher Übersetzung dargeboten. Einleitungen und Texte sollen es dem Leser ermöglichen, die Biographie, das theologische Denken und den Hus-Prozess vor und während des Konstanzer Konzils anhand wichtiger, überwiegend von Hus selbst stammender Zeugnisse nachzuvollziehen.
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9 ANTWORT DES JOHANNES HUS AUF DIE KLAGEARTIKEL DER PRAGER GEISTLICHEN
[1408] Übersetzungsgrundlage: Novotný, Korespondence, 30–41 (Nr. 12). Ebenso wie die Klageartikel gegen Hus (vgl. diese Ausgabe Nr. 8) ist auch die Entgegnung von Hus an Erzbischof Zbynek von Hasenburg gerichtet. Dabei nimmt die Verteidigungsschrift die dreiteilige Gliederung der Klage auf, zerlegt die Argumente aber in mehrere Unterpunkte. Hus bedient sich der für die scholastische Theologie üblichen Mittel, indem er zunächst die Anklagepunkte referiert und diese dann formal-logisch sowie mit Argumenten aus dem kirchlichen Recht und der Bibel widerlegt. Sein Fazit lautet: Der erste Anklagepunkt ist falsch, der zweite stellt den Vorgang verkürzt dar, der dritte wird verneint (unten 142,13 ff.). Da ich, Hochwürdigster Vater, bei Euren Väterlichen Gnaden durch meine Gegner als ein Prediger angezeigt worden bin, der Anstoß erregt, Irrtümern anhängt, sich gegen die Heilige Mutter Kirche stellt und so vom rechten Glauben entfernt hat – was sich indes mit der Hilfe des Herrn als leichtfertig und lügenhaft erweisen wird –, um also die leichtfertige Klage meiner Gegner zu widerlegen, möchte ich Euren Väterlichen Gnaden gemäß der Regel des seligen Apostels Petrus demütig und aufrichtig über meinen Glauben und meine Hoffnung sowie über die gegen mich vor Euren Väterlichen Gnaden erhobenen Vorwürfe Rechenschaft ablegen. Der unmittelbare Stellvertreter Christi sagt nämlich 1Petr 3:1 Gott heiligt in euren Herzen. Seid allzeit bereit, euch vor jedem zu verantworten, der von euch Rechenschaft fordert, über den Glauben und die Hoffnung, die in euch ist, doch mit Besonnenheit2 und Ehrerbietung; und habt ein gutes Gewissen, damit die, die in euch den guten Wandel in Christus schmähen, beschämt werden in dem, was sie euch gleich Übeltätern verleumderisch nachsagen. Um also die bei meinen Gegnern über mich bestehende falsche Einschätzung zu widerlegen und aus der Welt zu schaffen, bekenne ich zuerst ganz allgemein, dass ich fest glaube, was auch immer der Herr Jesus Christus und seine ganze Kirche wollen, dass es geglaubt wird; und was auch immer zu glauben ich im Einzelnen künftig unterwiesen werde, daran will ich fest glauben und mich halten. Denn nicht nur Euren Hochwürden, sondern jedem, der es gemäß dem Wort des seligen Apostels Petrus von mir fordert, bin ich bereit, Rechenschaft zu geben, damit die, die mich wie einen Übeltäter verleumden, beschämt werden. [Entgegnung auf den ersten Anklagepunkt]3 Zum ersten Anklagepunkt also, der sagt: Magister Jan Hus hat vor der gesamten Volksmenge beiderlei Geschlechts gesagt und zu sagen sich nicht gescheut, im Widerspruch zu dem, was die Heilige Mutter Kirche bestimmt und die Väter verfügt haben4 usw., gebe ich Rechenschaft, indem ich ihn bestreite und für falsch erkläre: erstens deshalb, weil ich nichts vor der gesamten Volksmenge gesagt habe, weil nicht die gesamte Menge der Menschen an dem Tag, an dem ich gepredigt habe, in Prag war. Weder habe ich nämlich irgendetwas vor der Menge beiderlei Geschlechts, die damals in Rom war, gesagt, noch habe ich irgendetwas vor der Menge, die damals in Jerusalem war,5 gesagt. Also usw. [Zweite Entgegnung auf den ersten Anklagepunkt] Zweitens sage ich, dass dieser Anklagepunkt falsch ist, weil ich nichts gegen die Festlegung der Heiligen Mutter Kirche gesagt, sondern eher die Festlegung der Heiligen Mutter Kirche bekräftigt habe. Dabei habe ich mich auf die nachfolgende Anweisung der Versammlung von Trebur6 berufen, die in Quaestio 1,3 steht:7 Man sagt, dass in einigen Gegenden üblich ist, für den Empfang der heiligen Ölung Geld zu geben, ebenso für Taufe und Kommunion. Die Heilige Synode hat diesen Brauch als Ketzerei der Simonie verworfen und mit dem Kirchenbann belegt, und sie hat festgelegt, dass in Zukunft weder für eine Weihehandlung noch für heilige Ölung, Taufe, Begräbnis oder Kommunion etwas gefordert werden darf, sondern die Gaben Christi umsonst als unentgeltliche Spendung gereicht werden sollen. Und da habe ich gesagt: Wer für Sakramente Geld fordert und nicht beabsichtigt, von Geldforderungen Abstand zu nehmen, und zumal, wenn er Geld von den Armen fordert und diese rücksichtslos zur Zahlung nötigt – jeder von der Art und alle, die so sind, all das sind falsche Propheten, Anhänger der Simonie und demnach Ketzer. [Dritte Entgegnung auf denselben Anklagepunkt] Drittens sage ich, dass dieser Anklagepunkt, der da gegen mich vorgebracht worden ist, falsch ist, weil er besagt, ich hätte in diesem Zusammenhang gegen eine Festlegung der Heiligen Mutter Kirche geredet, weil ich von Geldforderungen gesprochen hätte, ohne dann genau zu sagen oder zu unterscheiden, ob die Gelder nun vor oder nach der Spendung der Sakramente verlangt werden, und gesagt hätte, wer nicht beabsichtige, von derartigen Geldforderungen Abstand zu nehmen, der wäre ein Ketzer usw. Dazu sage ich: Wenn ich die oben erwähnte Festlegung der Heiligen Mutter Kirche zitiere, ohne ausdrücklich von einem Vorher und Nachher zu sprechen, habe ich nichts gegen die Festlegung der Heiligen Mutter Kirche gesagt, weil dann ja die Heilige Synode von Trebur gegen die Festlegung der Heiligen Mutter Kirche geredet hätte, indem sie sich damals geäußert hat, ohne ausdrücklich zu sagen und zu unterscheiden, ob nun vorher oder nachher, und folglich wäre sie häretisch. Und wenn diese Begründung meiner Kläger Bestand hätte, dann wäre der Herr Jesus ein falscher Prediger; denn wenn er sagt: Das ist mein Leib,8 nachdem er das Brot genommen hat, das er schon verwandelt hat, ohne dann ausdrücklich zu sagen und zu unterscheiden, dass das Brot nach der Konsekration nicht das ursprüngliche, vergängliche Brot bleibt, so hätte er gegen die Festlegung der Heiligen Mutter Kirche geredet, und das zu behaupten, ist doch sehr töricht. Ebenso wenn er sagt: Der Vater ist größer als ich,9 ohne zu sagen „soweit ich Mensch bin“, würde er gegen die Festlegung der Heiligen Mutter Kirche reden, die sagt: In dieser Dreieinigkeit ist nichts früher oder später, nichts größer oder kleiner.10 Ja, wenn ihr törichter negativer Autoritätsbeweis Bestand hätte oder Beweiskraft besäße, würde er viele Kapitel im Kirchlichen Recht entschieden verwerfen. Denn jedes Kapitel, das nicht alle Folgerungen ausdrücklich nennt und unterscheidet, würde dann zwangsläufig Aussagen gegen die Festlegung der Heiligen Mutter Kirche machen, soweit diese in anderen Kapiteln den Sachverhalt vollständiger darstellt. Und demgemäß würden das Kapitel Cum in ecclesiae11 und das Kapitel Suam nobis12 Aussagen gegen die Festlegung der Heiligen Mutter Kirche machen. Und demgemäß würde auch Innozenz13 mit seinen Kapiteln derselben entschiedenen Verurteilung anheimfallen wie ich, wenn er darin das rücksichtslose Geldeintreiben verbietet und dabei nicht ausdrücklich von vorher und nachher spricht. Und weil jene Kapitel wahr sind und ich nur gesagt habe, was jene Kapitel auch sagen, habe ich also die Wahrheit gesagt. Und weil nichts, das wahr ist, im Widerspruch zur Heiligen Mutter Kirche steht, führt folglich das Argument die Kläger in die Irre. Wenn sie nämlich in der Universität aufgepasst hätten, [sollten sie wissen,] dass ein negativer Autoritätsbeweis ungültig ist, da man nicht schließen kann: Christus hat nicht ausdrücklich im Evangelium gesagt: Geben ist seliger denn Nehmen, also ist es nicht wahr, oder: also hat er schlecht oder gegen die Festlegung der Heiligen Mutter Kirche gesprochen. Und doch sagt Christus durch den Mund des Paulus:14 Geben ist seliger denn Nehmen. [Lösung zu „vorher oder nachher“] Auch finden die Geldeintreiber für Sakramente keinerlei Rückhalt, dass ihnen erlaubt wäre, hinterher für Sakramente Geld zu verlangen. Denn die Autorität der Kirche sagt mit der Autorität von Papst Innozenz im Schlusskapitel von Quaestio 1,3:15 Wenn jemand Pfründen, ein Priorat oder Dekanat, oder irgendeine kirchliche Beförderung oder ein kirchliches Sakrament, wie z. B. Chrisam oder Heiliges Öl und Altar- oder Kirchweihe, aufgrund der verwerflichen Leidenschaft der Habgier durch Geld erworben hat, so soll er des unrechtmäßig erworbenen Amtes verlustig gehen, Käufer wie Verkäufer und Vermittler sollen durchs Schandmal gebrandmarkt sein, und weder zum Lebensunterhalt noch unter dem Vorwand einer Gewohnheit darf vor- oder nachher irgendetwas verlangt werden oder [jemand] von selbst etwas zu geben sich unterfangen, weil das Simonie ist. Da legt er drei Dinge nahe: 1. Keinesfalls darf unter dem Vorwand einer Gewohnheit für Sakramente etwas verlangt werden; 2. weder vorher noch nachher darf etwas verlangt werden; und 3. wird noch der Grund dafür angefügt: „weil das Simonie ist“ und demnach eine Ketzerei. Die also zuvor für Sakramente etwas verlangen oder geben, heißen eigentlich „Simonisten“, nach Simon, dem Magier, der in Apg 8 den Aposteln Geld angeboten hat und sagte:16 Gebt mir diese Vollmacht, dass der, dem ich die Hände auflege, den Heiligen Geist empfängt. Petrus aber sagte zu ihm: Dein Geld möge mit dir zum Teufel gehen; denn du meinst, dass Gottes Gabe durch Geld erworben werden könne! „Geziten“ aber heißen eigentlich die, die danach etwas verlangen, nach Gezi,17 der nach der Heilung des...


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