Jochmann / Zitzmann / Pabst | Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 134 Seiten

Jochmann / Zitzmann / Pabst Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort

gemäß § 34a GewO

E-Book, Deutsch, 134 Seiten

ISBN: 978-3-415-07067-7
Verlag: Richard Boorberg Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Optimale Prüfungsvorbereitung
Das Fachbuch bietet ausgewählte Fragen und Antworten, die eine intensive Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ermöglichen. Die aktuelle 10. Auflage enthält – neben einer noch lesefreundlicheren Gestaltung – überarbeitete sowie ergänzte Fragen und Antworten, die für das Selbststudium in der Prüfungsvorbereitung gewinnbringend sind. Griffmarken am Seitenrand erlauben ein schnelles Auffinden der Beispielaufgaben und der Aufgaben zur Selbstarbeit.

Schnell und komfortabel: Lösungen auf den Umschlagklappen
Besonders hilfreich sind dabei neben den vorangestellten Musterlösungen und Prüfungshinweisen die neuen, zusätzlichen Umschlagklappen, in die die Lösungen der Aufgaben zur Selbstarbeit eingedruckt sind. Der Abgleich der Lösungen ist so wesentlich komfortabler und erspart zeitraubendes Blättern im Buch.

Erfahrenes Autorenteam, das weiß, worauf es ankommt
Das Autorenteam mit großer Prüfungserfahrung erläutert, orientiert am Rahmenstoffplan, folgende Rechtsgebiete:

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Gewerberecht
Datenschutzrecht
Bürgerliches Recht
Straf- und Strafverfahrensrecht
Auf aktuellem Stand
Außerdem behandelt das Werk den professionellen Umgang mit Menschen und Verteidigungswaffen sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Grundzüge der Sicherheitstechnik. Die 10. Auflage berücksichtigt zudem die aktuellen Rechtsänderungen, insbesondere im Bereich des Gewerberechts. Der Fokus wurde bei dieser Überarbeitung verstärkt auf die immer wichtiger werdenden Handlungskompetenzen im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen sowie auf Diversität und gesellschaftliche Vielfalt gelegt.

Neu im Autorenteam
Die Autorin Anja Pabst, Dozentin, Meisterin für Schutz und Sicherheit, Mitglied der Prüfungsausschüsse Sachkundeprüfung und Ausbildereignungsprüfung der IHK Nürnberg, erweitert das bewährte Autorenteam "Jochmann/Zitzmann".

Die perfekte Ergänzung zum Lehrbuch
Das Buch ist damit die optimale Ergänzung zum Lehrbuch "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" desselben Autorenteams.
Jochmann / Zitzmann / Pabst Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


2.5.3 Aufgaben zur Selbstarbeit
1. Welches der folgenden Rechte kann übertragen werden? A Selbsthilfe des Besitzers, B Notwehr, C rechtfertigender Notstand, D verteidigender Notstand. 2. Ein 12-Jähriger zerkratzt vorsätzlich die Tür eines geparkten Fahrzeugs. Ist er dafür haftbar? A Ja, Kinder ab 7 Jahren können schadensersatzpflichtig sein. B Nein, aber die Eltern haften für den Schaden. C Nein, Kinder sind erst ab 14 Jahren haftbar. D Ja, Kinder erst ab 12 Jahren können schadensersatzpflichtig sein. 3. Sicherheitsmitarbeitern kann im Dienst das Hausrecht übertragen werden. Was ist unter „Hausrecht“ zu verstehen? A Der Hausrechtsinhaber kann grundsätzlich entscheiden, wen er rein lässt. B Der Hausrechtsinhaber kann sich im Hausrechtsbereich frei bewegen. C Der Hausrechtsinhaber kann im Hausrechtsbereich tun und lassen, was er will. D Der Hausrechtsinhaber ist auch immer der Eigentümer. 4. Im BGB gibt es verschiedene Rechtfertigungsgründe. Welche der folgenden stehen nicht im BGB? A Angreifender Notstand, B Hausrecht, C entschuldigender Notstand, D Selbsthilfe. 5. Wann liegt ausschließlich ein „Verteidigender Notstand“ nach § 228 BGB vor? A … wenn ich von einem Menschen angegriffen werde, B … wenn ich mich gegen eine Gefahr wehre, die von einer Sache ausgeht, C … wenn ich mich direkt gegen einen Hund verteidige, der mich beißen will, D … wenn ich aus einem Zaun eine Latte reiße, um mich gegen einen streunenden Hund zu verteidigen. 6. In welchen der folgenden Situationen kann Schadensersatz nach § 823 BGB verlangt werden? A A wirft aus Versehen das Handy von Sicherheitsmitarbeiter S auf den Boden, wobei es beschädigt wird. B Ein Einbrecher greift einen Streifenfahrer, der ihn stellt, an. Der Streifenfahrer verletzt den Einbrecher in Notwehr. C Mitarbeiter A behauptet gegenüber dem Vorgesetzten, Mitarbeiter B habe gestohlen, obwohl er weiß, dass das nicht stimmt. B wird deswegen entlassen. D Ladendetektiv L hält einen Ladendieb fest, bis die Polizei kommt. Der Dieb kommt daher zu spät zur Arbeit, die Zeit wird ihm vom Lohn abgezogen. 7. Nennen Sie Kennzeichen eines Besitzdieners nach § 855 BGB. A … weisungsgebunden, B … ist Besitzer der Sache, C … ist vom Eigentümer sozial abhängig, D … übt für den Besitzer die tatsächliche Gewalt aus. 8. Wann darf man im Rahmen der Selbsthilfe (§ 229 BGB) einen anderen festhalten? A … wenn der andere bekannt ist, B … wenn ein einklagbarer Anspruch vorliegt, C … nur wenn mich der andere angegriffen hat, D … wenn Polizei nicht rechtzeitig vor Ort ist. 9. Was bedeutet „Verhältnismäßigkeit der Mittel“? A … jede Reaktion muss der Aktion gegenüber angemessen sein, B … bei einer Notwehr muss das Mittel eingesetzt werden, das den Täter möglichst wenig schädigt, C … Verhältnismäßigkeit der Mittel bedeutet, dass die eingesetzten Mittel gleich sein müssen (z. B. Messer gegen Messer), D … jedes Mittel, das zum Erfolg führt, darf eingesetzt werden, da nur das Ergebnis zählt. 10. Was verbietet das „Schikaneverbot“ gemäß § 226 BGB? A … einen gestellten Dieb nach dem Ausweis zu fragen, B … einen Untergebenen eine berechtigte Abmahnung zu geben, C … jemanden nicht in eine Diskothek zu lassen, weil er einen Schnauzbart hat, D … eine berechtigte Kontrolle unnötig in die Länge zu ziehen, um den anderen möglichst lange aufzuhalten. 11. Welche nachfolgenden Sachverhalte fallen unter die Regelungen des BGB? A Arbeitsvertrag, B Kaufvertrag, C Gewerbeanmeldung, D Ordnungswidrigkeit. 12. Wie kann sich ein Besitzdiener gegen Verbotene Eigenmacht wehren? A … überhaupt nicht, er muss die Polizei zuziehen, B … gar nicht, da dies nur dem Besitzer zusteht, C … wie der Besitzer mit angemessener Gewalt, D … durch Besitzwehr/Besitzkehr. 13. Worin liegt der Unterschied zwischen einem Defensivnotstand (§ 228 BGB) und einem Aggressivnotstand (§ 904 BGB)? A Es gibt keinen; beide richten sich gegen Gefahren von Sachen oder Tieren. B Defensivnotstand richtet sich z. B. gegen Gefahren durch Hunde, Aggressivnotstand nur gegen Angriffe von Menschen. C Beim Aggressivnotstand wird Eigentum eines Unbeteiligten beschädigt. D Beim Defensivnotstand richtet sich die Abwehr der Gefahr direkt gegen die Sache oder das Tier, von der/dem die Gefahr ausgeht. 14. Eine Empfangsdame bemerkt, wie der ihr bekannte Mitarbeiter M mehrere Druckerpatronen, die eindeutig der Firma gehören, einsteckt und gehen will. Was darf sie unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit tun? A Sie darf M vorläufig festnehmen (§ 127 StPO). B Sie darf im Rahmen der Selbsthilfe den M festhalten (§ 229 BGB). C Sie darf im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzdieners die Patronen an sich nehmen (§ 860 BGB). D Da ihr der Täter bekannt ist, darf sie nur die Polizei verständigen. 15. Was ist eine „Unerlaubte Handlung“ nach § 823 BGB? A … eine vorsätzliche Körperverletzung, B … eine Selbsthilfe nach § 229 BGB, C … die versehentliche Beschädigung einer Sache, D … nur eine Straftat. 16. Welche Aussage/n über einen Eigentümer ist/sind richtig. A Der Eigentümer kann grundsätzlich mit der Sache machen, was er will. B Das...


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.