E-Book, Deutsch, Band 272, 92 Seiten
Jürgenmeyer Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs
1. Auflage 2015
ISBN: 978-3-428-54741-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
E-Book, Deutsch, Band 272, 92 Seiten
Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht
ISBN: 978-3-428-54741-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Das Geschäftsjahr ist ein Rechtsbegriff aus dem Recht der Handelsbücher. Es bedarf der Bestimmung durch den Kaufmann und die Gesellschaften. Indessen wird der Freiheitsrahmen zu seiner Bestimmung fast ausschließlich im Recht der Kapitalgesellschaften unter der Maxime des Schutzes von Drittinteressen diskutiert. Jürgenmeyer legt dar, dass die Bestimmung des Geschäftsjahrs eine gesellschaftsrechtliche Fragestellung nicht benötigt. Vielmehr ist es ein allein dem Recht der Handelsbücher zuzuordnendes Thema. Das Dritte Buch des HGB stellt zusammen mit den spezialgesetzlichen Regelungen zur Feststellung des Jahresabschlusses bei den privatrechtlichen Körperschaften den kompletten, aber auch ausreichenden Rechtsrahmen zur Lösung aller dazu relevanten Fragen zur Verfügung. Die sich aus dem Steuerrecht ergebenden Anforderungen hat Jürgenmeyer umfassend berücksichtigt. Ebenso sind die insolvenzrechtlichen Sonderfragen eingehend behandelt.
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Einleitung
A. Ausgangslage
B. Gesetzliche Vorgaben
Zur Dauer des Geschäftsjahrs – Zum spätesten Zeitpunkt für die Bestimmung des Geschäftsjahrs – Der Grundsatz der Vergleichbarkeit der aufeinander folgenden Jahresabschlüsse – Gläubigerschutz, öffentliches Interesse – Buchführung und Bilanzierung als öffentlich-rechtliche Pflichten – Schlussfolgerungen
C. Einzelfragen
Entspricht das Geschäftsjahr im Zweifel dem Kalenderjahr? – Bedarf es einer Regelung im Gesellschaftsvertrag, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen soll? – Ist die Änderung des Geschäftsjahrs, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht bestimmt ist, wie eine Satzungsänderung zu behandeln? – Bedarf die Änderung des Geschäftsjahrs bei den Kapitalgesellschaften und der Genossenschaft stets der Eintragung in das Handelsregister? – Ist eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahrs zulässig? – Kann die Befugnis der Gesellschafter zur Änderung des Geschäftsjahrs auf das Geschäftsführungsorgan oder ein anderes Organ übertragen werden?
D. Thesen
Schluss
Literaturverzeichnis
Sachwortregister