Kelsen / Jestaedt | Reine Rechtslehre | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 826 Seiten

Kelsen / Jestaedt Reine Rechtslehre

Mit einem Anhang: Das Problem der Gerechtigkeit (Studienausgabe der 2. Auflage 1960)

E-Book, Deutsch, 826 Seiten

ISBN: 978-3-16-156464-2
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Nachdem die 1934 erschienene Erstauflage von Hans Kelsens Reine[r] Rechtslehre im Jahre 2008 als Studienausgabe erschienen ist, folgt nun im selben Format die Studienausgabe der Zweitauflage aus dem Jahre 1960. Zwischen den Auflagen 1934 und 1960 liegt nicht nur ein Vierteljahrhundert und ein Weltkrieg, sondern auch ein Umfangswachstum auf den fünffachen Wert und ein vielfältiger Reifungsprozess von Kelsens Allgemeiner Rechtslehre. Die Zweitauflage bildet zugleich Höhepunkt und Abschluss der sog. 'Klassischen Phase' im rechtstheoretischen Werk Hans Kelsens. Überhaupt darf die auf Deutsch erschienene Zweitauflage, die in mehr als ein Dutzend andere Sprachen übersetzt worden ist, als die reifste und letzte geschlossene Darstellung der Reinen Rechtslehre gelten. Gemeinsam mit H.L.A. Harts Concept of Law (1961) stellt sie das wirkmächtigste Werk des modernen rechtstheoretischen Diskurses dar.
Die vorliegende Studienausgabe enthält, anders als die seit 1992 publizierten Nachdrucke, auch den für das (Selbst-)Verständnis der Reinen Rechtslehre bedeutsamen Anhang zum Problem der Gerechtigkeit. Im Anmerkungsapparat sind darüber hinaus die aus Anlass der Übersetzung der Zweitauflage ins Italienische 1966 von Kelsen vorgenommenen Korrekturen am deutschen Text erstmals berücksichtigt worden.
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1;Inhalt;8
2;Vorrede zur Studienausgabe;10
3;Ein Klassiker der Rechtstheorie;14
3.1;I. Kein einfaches Buch;16
3.2;II. Ein Kontrast-Buch;21
3.3;III. Die Reine Rechtslehre im Singular und im Plural;23
3.4;IV. Die beiden Auflagender »Reinen Rechtslehre« im Vergleich;25
3.4.1;1. Die »Reine Rechtslehre« ein Vierteljahrhundert später;25
3.4.2;2. Vergleich von Umfang, Aufbau und Gliederung;30
3.4.3;3. Inhaltliche Gegenüberstellung;35
3.4.3.1;a) I. Kapitel »Recht und Natur«;37
3.4.3.2;b) II. Kapitel »Recht und Moral«;46
3.4.3.3;c) III. Kapitel »Recht und Wissenschaft«;47
3.4.3.4;d) IV. Kapitel »Rechtsstatik«;51
3.4.3.5;e) V. Kapitel »Rechtsdynamik«;55
3.4.3.6;f) VI. Kapitel »Recht und Staat«;61
3.4.3.7;g) VII. Kapitel »Staat und Völkerrecht«;63
3.4.3.8;h) VIII. Kapitel »Die Interpretation«;64
3.4.3.9;i) Fazit zu den inhaltlichen Neuerungen;65
3.5;V. Der Haupttext und der Anhang »Das Problem der Gerechtigkeit«;67
3.5.1;1. Warum die Hinzufügung des Anhangs?;67
3.5.2;2. Warum die Weglassung des Anhangs?;69
3.5.3;3. Präsentationsunterschiede von Haupttext und Anhang;75
3.5.4;4. Kelsens Gerechtigkeitsschriften;77
3.6;VI. Die Zweitauflage und Kelsens Korrekturen 1965/66;81
3.7;VII. Kelsens »Reine Rechtslehre«und Harts »The Concept of Law«;86
3.7.1;1. Gemeinsamkeiten und Unterschiede;87
3.7.2;2. Die Existenz der Rechtsordnung als Exempel;90
3.8;VIII. Zur vorliegenden Studienausgabe;92
3.8.1;1. Aufbau und Inhalt;92
3.8.2;2. Herausgebereingriffe;94
4;Reine Rechtslehre;98
4.1;Vorwort zur ersten Auflage;100
4.2;Vorwort zur zweiten Auflage;106
4.3;Inhalt;110
4.3.1;I. Recht und Natur;118
4.3.1.1;1. Die „Reinheit“;118
4.3.1.2;2. Der Akt und seine rechtliche Bedeutung;119
4.3.1.3;3. Der subjektive und der objektive Sinn des Aktes; seine Selbstdeutung;120
4.3.1.4;4. Die Norm;122
4.3.1.4.1;a) Die Norm als Deutungsschema;122
4.3.1.4.2;b) Norm und Normerzeugung;123
4.3.1.4.3;c) Geltung und Geltungsbereich der Norm;132
4.3.1.4.4;d) Positive und negative Regelung; gebieten, ermächtigen, erlauben;141
4.3.1.4.5;e) Norm und Wert;144
4.3.1.5;5. Die Gesellschaftsordnung;157
4.3.1.5.1;a) Sanktionen statuierende Gesellschaftsordnungen;157
4.3.1.5.2;b) Gibt es sanktionslose Gesellschaftsordnungen?;162
4.3.1.5.3;c) Transzendente und gesellschaftlich immanente Sanktionen;164
4.3.1.6;6. Die Rechtsordnung;168
4.3.1.6.1;a) Das Recht: Ordnung menschlichen Verhaltens;168
4.3.1.6.2;b) Das Recht: Eine Zwangsordnung;173
4.3.1.6.2.1;?) Die von der Rechtsordnung statuierten Zwangsakte als Sanktionen;175
4.3.1.6.2.2;?) Das Zwangsmonopol der Rechtsgemeinschaft;177
4.3.1.6.2.3;?) Rechtsordnung und kollektive Sicherheit;180
4.3.1.6.2.4;?) Zwangsakte, die nicht den Charakter von Sanktionen haben;184
4.3.1.6.2.5;?) Das Freiheitsminimum;188
4.3.1.6.3;c) Das Recht als normative Zwangsordnung. Rechtsgemeinschaft und „Räuberbande“;191
4.3.1.6.4;d) Sanktionslose Rechtspflichten?;201
4.3.1.6.5;e) Unselbständige Rechtsnormen;209
4.3.2;II. Recht und Moral;216
4.3.2.1;7. Moralnormen als soziale Normen;216
4.3.2.1.1;8. Moral als Regelung des inneren Verhaltens;218
4.3.2.1.2;9. Moral als positive Ordnung ohne Zwangscharakter;223
4.3.2.2;10. Recht als Teil der Moral;224
4.3.2.3;11. Relativität des Moral-Wertes;225
4.3.2.4;12. Trennung von Recht und Moral;229
4.3.2.5;13. Rechtfertigung des Rechts durch die Moral;232
4.3.3;III. Recht und Wissenschaft;236
4.3.3.1;14. Rechtsnormen als Gegenstandder Rechtswissenschaft;236
4.3.3.2;15. Statische und dynamische Rechtstheorie;237
4.3.3.3;16. Rechtsnorm und Rechtssatz;238
4.3.3.4;17. Kausalwissenschaft und Normwissenschaft;246
4.3.3.5;18. Kausalität und Zurechnung; Naturgesetz und Rechtsgesetz;249
4.3.3.6;|19. Das Prinzip der Zurechnung im Denken der Primitiven . 162 20. Die Entstehung des Kausalprinzipes aus dem Vergeltungsprinzip;263
4.3.3.7;21. Kausale und normative Gesellschaftswissenschaft;265
4.3.3.8;22. Die Unterschiede zwischen dem Kausal? und dem Zurechnungsprinzip;272
4.3.3.9;23. Das Problem der Willensfreiheit;274
4.3.3.10;24. Andere Tatsachen als menschliches Verhalten. Inhalt sozialer Normen;288
4.3.3.11;25. Kategorische Normen;292
4.3.3.12;26. Die Leugnung des Sollens; das Recht als „Ideologie“;295
4.3.4;IV. Rechtsstatik;305
4.3.4.1;27. Die Sanktion: Unrecht und Unrechtsfolge;305
4.3.4.1.1;a) Die Sanktionen des nationalen und des internationalen Rechts;305
4.3.4.1.2;b) Das Unrecht (Delikt) nicht Negation, sondern Bedingung des Rechts;309
4.3.4.2;28. Rechtspflicht und Haftung;316
4.3.4.2.1;a) Rechtspflicht und Sanktion;316
4.3.4.2.2;b) Rechtspflicht und Sollen;320
4.3.4.2.3;c) Haftung;323
4.3.4.2.4;d) Individual? und Kollektivhaftung;326
4.3.4.2.5;e) Schuld? und Erfolgshaftung;328
4.3.4.2.6;f) Die Gutmachungspflicht;329
4.3.4.2.7;g) Kollektivhaftung als Erfolgshaftung;332
4.3.4.3;29. Subjektives Recht: Berechtigung und Ermächtigung;333
4.3.4.3.1;a) Recht und Pflicht;333
4.3.4.3.2;b) Personenrechte und Sachenrechte;341
4.3.4.3.3;c) Das subjektive Recht als rechtlich geschütztes Interesse 248 d) Das subjektive Recht als Rechtsmacht;347
4.3.4.3.4;e) Das subjektive Recht als positive (behördliche) Erlaubnis;353
4.3.4.3.5;f) Die politischen Rechte;354
4.3.4.4;30. Handlungsfähigkeit; Kompetenz; Organschaft;365
4.3.4.4.1;a) Handlungsfähigkeit;365
4.3.4.4.2;b) Kompetenz;370
4.3.4.4.3;c) Organschaft;372
4.3.4.5;31. Rechtsfähigkeit; Stellvertretung;385
4.3.4.6;32. Rechtsverhältnis;395
4.3.4.7;33. Rechtssubjekt – Person;403
4.3.4.7.1;a) Rechtssubjekt;403
4.3.4.7.2;b) Person: Physische Person;409
4.3.4.7.3;c) Juristische Person (Körperschaft);413
4.3.4.7.4;d) Die juristische Person als handelndes Subjekt;416
4.3.4.7.5;e) Die juristische Person als Subjekt von Pflichten und Rechten;419
4.3.4.7.5.1;?) Pflichten der juristischen Person;422
4.3.5;V. Rechtsdynamik;443
4.3.5.1;34. Der Geltungsgrund einer normativen Ordnung: die Grundnorm;443
4.3.5.1.1;a) Sinn der Frage nach dem Geltungsgrund;443
4.3.5.1.2;b) Das statische und das dynamische Prinzip;446
4.3.5.1.3;c) Der Geltungsgrund einer Rechtsordnung;451
4.3.5.1.4;d) Die Grundnorm als transzendental-logische Voraussetzung;456
4.3.5.1.5;e) Die logische Einheit der Rechtsordnung; Normenkonflikte;465
4.3.5.1.6;f) Legitimität und Effektivität;470
4.3.5.1.7;g) Geltung und Wirksamkeit;474
4.3.5.1.8;h) Die Grundnorm des Völkerrechts;484
4.3.5.1.9;i) Theorie der Grundnorm und Naturrechtslehre;489
4.3.5.1.10;j) Die Grundnorm des Naturrechts;493
4.3.5.2;35. Der Stufenbau der Rechtsordnung;495
4.3.5.2.1;a) Die Verfassung;495
4.3.5.2.2;b) Gesetzgebung und Gewohnheit;500
4.3.5.2.3;c) Gesetz und Verordnung;508
4.3.5.2.4;d) Materielles und formelles Recht;509
4.3.5.2.5;e) Die sogenannten „Rechtsquellen“;514
4.3.5.2.6;f) Rechtserzeugung, Rechtsanwendung und Rechtsbefolgung;515
4.3.5.2.7;g) Rechtsprechung;520
4.3.5.2.7.1;?) Der konstitutive Charakter der richterlichen Entscheidung;520
4.3.5.2.7.2; ?) Die Beziehung zwischen der richterlichen Entscheidung und den anzuwendenden generellen Rechtsnormen;529
4.3.6;VI. Recht und Staat;588
4.3.6.1;36. Rechtsform und Staatsform;588
4.3.6.2;37. Öffentliches und privates Recht;590
4.3.6.3;38. Der ideologische Charakter des Dualismus von öffentlichem und privatem Recht;591
4.3.6.4;39. Der traditionelle Dualismus von Staat und Recht;596
4.3.6.5;40. Die ideologische Funktion des Dualismus von Staat und Recht;597
4.3.6.6;41. Die Identität von Staat und Recht;598
4.3.6.6.1;a) Der Staat als Rechtsordnung;598
4.3.6.6.2;b) Der Staat als juristische Person;605
4.3.6.6.2.1;?) Der Staat als handelndes Subjekt: das Staatsorgan;606
4.3.6.6.2.2; ?) Repräsentation;619
4.3.6.6.2.3;?) Der Staat als Subjekt von Pflichten und Rechten;624
4.3.6.6.2.3.1;?1) Pflichten des Staates: Staatspflicht und Staatsunrecht; Haftung des Staates;624
4.3.6.6.2.3.2;?1) Rechte des Staates;634
4.3.6.6.3;c) Die sogenannte Selbstverpflichtung des Staates; der Rechtsstaat;640
4.3.6.6.4;d) Zentralisation und Dezentralisation;641
4.3.6.6.5;e) Die Auflösung des Dualismus von Recht und Staat;648
4.3.7;VII. Staat und Völkerrecht;651
4.3.7.1;42. Das Wesen des Völkerrechts;651
4.3.7.1.1;a) Die Rechtsnatur des Völkerrechts;651
4.3.7.1.2;b) Das Völkerrecht als primitive Rechtsordnung;655
4.3.7.1.3;c) Der Stufenbau des Völkerrechts;656
4.3.7.1.4;d) Bloß mittelbare Verpflichtung und Berechtigung durch das Völkerrecht;657
4.3.7.2;43. Völkerrecht und staatliches Recht;663
4.3.7.2.1;a) Die Einheit von Völkerrecht und staatlichem Recht;663
4.3.7.2.2;b) Kein Konflikt zwischen Völkerrecht und staatlichem Recht;666
4.3.7.2.3;c) Das gegenseitige Verhältnis zweier Normensysteme;669
4.3.7.2.4;d) Die Unvermeidlichkeit einer monistischen Konstruktion;671
4.3.7.2.4.1;?) Die Anerkennung des Völkerrechtes durch den Einzelstaat: Der Primat der staatlichen Rechtsordnung;671
4.3.7.2.4.2;?) Der Primat der Völkerrechtsordnung;676
4.3.7.2.4.3;?) Der Unterschied zwischen den beiden monistischen Konstruktionen;681
4.3.7.3;44. Rechtsanschauung und Weltanschauung;688
4.3.8;VIII. Die Interpretation;693
4.3.8.1;45. Das Wesen der Interpretation. Authentische und nichtauthentische Interpretation;693
4.3.8.1.1;a) Relative Unbestimmtheit des rechtsanwendenden Aktes;694
4.3.8.1.2;b) Beabsichtigte Unbestimmtheit des rechtsanwendenden Aktes;695
4.3.8.1.3;c) Unbeabsichtigte Unbestimmtheit des rechtsanwendenden Aktes;696
4.3.8.1.4;d) Das anzuwendende Recht ein Rahmen, innerhalb dessen mehrere Möglichkeiten der Anwendung;697
4.3.8.1.5;e) Die sogenannten Interpretationsmethoden;699
4.3.8.2;46. Die Interpretation als Erkenntnis? oder Willensakt;701
4.3.8.3;47. Die rechtswissenschaftliche Interpretation;704
5;Das Problem der Gerechtigkeit;708
5.1;I. Die Normen der Gerechtigkeit;710
5.2;II. Die Naturrechtslehre;784
6;Inhalt (hier hinzugefügt);852
7;Editorische Anmerkungen;856
8;Sach? und Namenverzeichnis;870


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