König / Juckenack / Beckurts | Die Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln sowie Gebrauchsgegenständen, die im Deutschen Reiche | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, 308 Seiten, eBook

König / Juckenack / Beckurts Die Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln sowie Gebrauchsgegenständen, die im Deutschen Reiche

Statistische Erhebungen im Auftrage der Freien Vereinigung Deutscher Nahrungsmittelchemiker
1907
ISBN: 978-3-642-50883-7
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Statistische Erhebungen im Auftrage der Freien Vereinigung Deutscher Nahrungsmittelchemiker

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I. Deutsches Reich.- (1) Kaiserliches Gesundheitsamt.- II. Preußen.- Landesrechtliche Verordnungen.- A. Staatliche Anstalten.- Anhang zn II A.- B. Kommunale (von Gemeinden oder Gemeindeverbänden aus öffentlichen Mitteln errichtete) Anstalten.- Anhang hierzu (später bekannt gewordenes Material).- C. Von Landwirtschaftskammern errichtete Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten, die z. T. als öffentliche Anstalten gemäß § 17 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1879 anerkannt sind, z. T. den Charakter kommunaler Anstalten haben, z. T. lediglich ständig mit einschlägigen Untersuchungen von Verwaltungsbehörden betraut werden.- Anhang zu II D.- Anhang zu I und II.- III. Bayern.- Landesrechtliche Verordnungen.- Gehaltsverhältnisse an den Kgl. Untersuchungsanstalten.- A. Staatliche Anstalten.- B. Kommunale Anstalten.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalt.- IV. Sachsen.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalten.- B. Kommunale Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- V. Württemberg.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalten.- B. Kommunale Anstalt.- D. Von . Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- VI. Baden.- Landesrechtliche Verordnungen.- A. Staatliche Anstalt.- B. Kommunale Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- VII. Hessen.- B. Kommunale Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- VIII. Mecklenburg-Schwerin.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalt.- IX. Sachsen-Weimar.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalt.- X. Mecklenburg-Strelitz.- XI. Oldenburg.- D. Aus privaten Mitteln errichtete und als städtische Anstalt charakterisierte Anstalt.- XII.Braunschweig.- (165) Herzogl, technische Hochschule in Braunschweig, Laboratorium für Nahrungsmittelchemie.- (166) Untersuchungsstelle des Vereins für öffentliche Gesundheitspflege in Braunschweig.- (167) Laboratorium von Dr. R. Frühling und Dr. J. Schult z, Inhaber Prof. Dr. R. Frühling und Dr. Rössing, Nahrungsmittelchemiker in Braunschweig.- (168) Laboratorium von Dr. P. Nehring in Braunschweig.- XIII. Sachsen-Meiningen.- Landesrechtliche Verordnungen.- XIV. Sachsen-Altenburg.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete und als städtische Anstalt charakterisierte Anstalt.- XV. Sachsen-Koburg-Gotha.- Landesrechtliche Verordnung.- D. Ton Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- XVI. Anhalt.- A. Staatliche Anstalt.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete, als städtische Anstalt charakterisierte und staatlichen Anstalten gleichgestellte Anstalten.- XVII. Schwarzburg-Sondershausen.- Landesrechtliche Verordnung.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete, als staatliche Anstalt charakterisierte Anstalt.- XVIII. Schwarzburg-Rudolstadt.- Landesrechtliche Verordnung.- XIX. Reuß. j. L..- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalt.- XX. Schaumburg-Lippe.- (177) Bückeburg. Öffentliche chemische Untersuchungsstelle der Residenzstadt Bückeburg.- XXI. Lippe.- XXII. Lübeck.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalt.- XXIII. Bremen.- A. Staatliche Anstalt.- XXIV. Hamburg.- A. Staatliche Anstalt.- XXV. Elsaß-Lothringen.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatlich organisierte Anstalten.- B. Kommunale Anstalt.- 1. Entwurf von Gebührensätzen für Untersuchungen von Nahrungs- und Genußmitteln sowie Gebrauchsgegenständen im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 (die sogenannten Reichsgebübrensätze).- 2. Vorschriften, betreffend die Prüfungder Nahrungsmittelchemiker.- 3. Verzeichnis der Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln, an denen die nach § 16 Abs. 1 Ziffer 4 und Abs. 4 der Prüfungsvorschriften für Nahrungsmittelchemiker vorgeschriebene 1 ½-jährige praktische Tätigkeit in der technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln zurückgelegt werden kann.- 4. Alphabetisches Personenverzeichnis.- 5. Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden, in denen sich Anstalten befinden.



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