Kohl / Nimmerfall | Recht und Sprache in der Praxis | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 280 Seiten

Kohl / Nimmerfall Recht und Sprache in der Praxis

Anwendungsgebiete und Übungsbeispiele

E-Book, Deutsch, 280 Seiten

ISBN: 978-3-8463-5560-2
Verlag: UTB
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Juristischer Sprachgebrauch leicht gemacht - so schreiben Sie adressatengerecht

Das Buch soll Leserinnen und Lesern sprachliches Problembewusstsein vermitteln und sie für ihren alltäglichen Sprachgebrauch sensibilisieren.

Neben vielen allgemeinen Ratschlägen geben ausgewiesene Experten Einblick in die „richtige“ Sprache unterschiedlicher juristischer Anwendungsgebiete (Wissenschaft, Gesetzgebung, Vertragsgestaltung, Rechtsberatung, Journalismus).

Zahlreiche Übungsbeispiele, ein umfassendes Quellen- und Literaturverzeichnis sowie ein Register runden dieses Lehrbuch ab.

Das Buch macht bewusst, dass Sprache das zentrale Werkzeug jeder Juristin und jedes Juristen ist. Ein sorgsamer, reflektierter Sprachgebrauch ist Schlüssel zum Erfolg in Studium und Praxis.
Kohl / Nimmerfall Recht und Sprache in der Praxis jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Vorwort. 11
I. 21 Vorschläge für bessere Sprache und verständlichere Texte 14
II. Allgemeiner Teil: Grundlagen und Problemfelder 25
A. Sprache im Kontext 25
1. Kommunikation und Sprache. 25
2. Sprache als zeitgebundenes Phänomen 30
3. Sprache als regionales Phänomen. 36
4. Sprache als soziales Phänomen. 38
B. Problemfelder 42
1. Allgemeines: Mut zur Überarbeitung 42
2. Text 45
a) Textgliederung 45
b) Absatzgliederung . 48
c) Verweise. 49
3. Satz 49
a) Allgemeines zum Satzbau – geschriebene und gesprochene Sprache 49
b) Satzlänge 51
c) Satzverbindungen 53
d) Interpunktion 55
4. Wortgruppen 57
a) Allgemeines: Satzglieder und ihre Abfolge 57
b) Zitate und Paraphrasen – Konjunktiv 61
5. Zeit (Tempus) 63
6. Ausdruck. 64
a) Grundlegende Überlegungen 64
b) Zur Wortwahl im Allgemeinen 70
c) Einzelprobleme der Wortwahl. 78
d) Fremdwörter 81
e) Abkürzungen 85
f) Rechtschreibung – Rechtschreibkontrolle und ihre (geografischen) Grenzen 86
g) Wortwahl im Kontext: grammatikalische Aspekte 88
h) Wortwahl im Kontext: stilistische Aspekte 92
C. Formale Textgestaltung. 94
1. Warum die Form wichtig ist 94
2. Die Wahl der Schriftart 96
3. Die Wahl der Schriftgröße (Schriftgrad) 97
4. Textausrichtung – Blocksatz oder linksbündig? 97
5. Hervorhebungen. 98
6. Die Einheitlichkeit der Form. 99
7. Die richtige Gliederung 101
8. Ergebnis 102
III. Besonderer Teil: Anwendungsgebiete. 106
A. Recht und Sprache in der Gesetzgebung (Robert Fucik). 106
1. Einleitung 106
a) Begriffe und Grundsätze. 106
b) Besonderheiten der legistischen Arbeit 108
2. Wege der Gesetzgebung. 112
a) Nationale Gesetzgebung in Deutschland 112
b) Nationale Gesetzgebung in Österreich 115
c) Unionsrechtliche Normengebung 118
d) Internationale Normgebung (Völkervertragsrecht) 121
e) Traditore tradutore. 121
3. Einige praktische Beispiele. 122
a) Ein (freier) Mann, ein Wort (§ 16 ABGB). 122
b) Eichelsammeln im Zivilrecht (§ 477 ABGB) 122
c) Erwachsenenschutz leicht (?) gemacht (§ 246 ABGB). 123
d) Risikopotenzial beim Annahmeverzug (§ 1419 ABGB). 124
e) Anleitungspflicht (§ 182 öZPO) oder: genialer Inhalt, schwache Form 124
f) Ist „von … bis“ etwas anderes als „zwischen“ (§ 222 Abs. 1 öZPO)?. 126
g) Schnellreparatur in COVID-19-Zeiten. 127
h) Klares Strafrecht: Mord (§ 75 öStGB) 128
i) Auslegungsbedürftiges Strafrecht oder sexuelle Belästigung (§ 218 öStGB). 129
j) Übergangsrecht ins Chaos (§ 707a öASVG) – Abschaffung des Pflegeregresses. 130
k) Warum man taxative Listen auch „erschöpfend“ nennt (§ 6 öUStG). 130
l) Offenlegung der Stellvertretung. 131
m) Unmittelbarkeit und Rechtshilfe . . 132
n) Vertretung der Aktiengesellschaft 133
o) Haftungsprivileg der Arbeitgeber 134
B. Recht und Sprache in der Vertragsgestaltung (Paul Nimmerfall). 136
1. Einleitung. 136
a) Welche Rolle spielt Sprache in der Vertragsgestaltung? 137
b) Welche Unterschiede gibt es zu anderen Gebieten?. 138
2. Der Weg der Vertragserrichtung . 139
a) Eine klare Vorstellung haben. 139
b) Eine klare Struktur überlegen. 140
c) Einen Vertrag zu schreiben heißt Probleme zu antizipieren. 140
d) Die Funktionalität überprüfen. 142
e) Das Recht kennen 142
3. Sprachliche Besonderheiten der Vertragsgestaltung. 143
a) Technische Vertragssprache und rechtliche Folgen. 143
b) Verwendung einzelner Wörter und Begriffe 151
c) Formale Aspekte der Vertragsgestaltung 154
C. Recht und Sprache in der Rechtsberatung (Klaus J. Müller). 156
1. Einleitung. . 156
2. Adressaten. 157
3. Art des Textes. 159
e) Korrespondenz mit anderen Anwälten 160
1. Allgemeines. 171
2. Besonderer Teil – die Entscheidung 182
3. Wofür die Ewigkeit gut ist. 190
1. Einleitung. 192
2. Der Weg eines journalistischen Artikels 194
3. Sprachliche Besonderheiten im Journalismus 199
IV. Übungsbeispiele. 205
Quellen- und Literaturverzeichnis. 253
Autorenverzeichnis. 268
Register. 270


I. 21 Vorschläge für bessere Sprache und verständlichere Texte Die folgenden Vorschläge sollen dabei helfen, Texte sprachlich zu verbessern und verständlicher zu machen.1 Ein Allheilmittel sind sie nicht. Guter sprachlicher Stil lässt sich nicht auf wenigen Seiten vermitteln – das wäre zwar wünschenswert, geht an der Realität aber vorbei. Der Versuch, besser zu schreiben, ist ein ständiger Kampf mit sich selbst. Unsere Vorschläge sollen Sie bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Sprachgebrauch unterstützen und an sprachliche Grundsätze und häufige Fehlerquellen erinnern. Eine vertiefte Betrachtung der Problemfelder wird in Teil II angeboten. Auch wenn unsere Vorschläge keine Garantie für stilistisch gelungene Texte sind, so wird doch, wer ihnen folgt, besser und verständlicher schreiben. Davon sind wir überzeugt. *** Phase 1: Vor dem Schreiben 1.Denken Sie serviceorientiert und leserfreundlich! Ein bekannter Satz lautet sinngemäß: „Einer wird sich plagen, Schreiber oder Leser.“2 Je mehr Zeit und Mühe Sie in einen Text investieren, desto weniger plagen sich die Lesenden bei der Lektüre. Ganz egal, in welchem beruflichen Umfeld Sie tätig sind, verständliche Texte werden positiv auf Sie zurückfallen. Vergessen Sie nicht, dass Sie für Ihre Leser schreiben. Einer muss sich plagen – der Schreiber … … oder der Leser 2.Behalten Sie den Adressaten im Blick: Für wen schreiben Sie? Bevor Sie mit dem Schreiben beginnen, sollten Sie kurz innehalten und darüber nachdenken, an welche Person oder welchen Personenkreis sich Ihr Text eigentlich richtet. Es wird einen fundamentalen Unterschied machen, ob Sie einen Artikel für eine juristische Fachzeitschrift oder eine Boulevardzeitung verfassen. Versuchen Sie sich in Ihre Leser hineinzuversetzen. Was sind deren Erwartungen an den Text? Den technischen Vorstand eines Unternehmens müssen Sie nicht mit juristischen Abhandlungen und fachlichen Kontroversen langweilen. Vielleicht interessieren diese Details aber gerade die Rechtsabteilungsleiterin oder den Rechtsabteilungsleiter. Apropos: Manchen Personen fällt es extrem negativ auf, wenn Sie nicht gendern. Andere wiederum meinen, dass gendergerechte Sprache den Lesefluss stört. Wir haben uns in diesem Werk bewusst inkonsequent für Einzelfalllösungen entschieden. 3.Den Stil verbessern – das heißt den Gedanken verbessern Bevor Sie den Stift ansetzen oder Ihren Computer einschalten, sollten Sie eine Vorstellung davon haben, was Sie inhaltlich zu Papier bringen wollen. Nur wer einen klaren Gedanken hat, kann diesen auch klar und verständlich niederschreiben. Das hat schon Nietzsche gesagt.3 Glauben Sie uns: Fünf Minuten in der Konzeption ersparen Ihnen 20 Minuten in der Überarbeitung. 4.Ein guter Text hat eine sinnvolle Gliederung Die Gliederung soll einen Text verständlicher machen. Ohne sie haben es die Leser oft schwer, dem Inhalt zu folgen. Als Grundregel gilt: Je länger der Text, desto wichtiger die Gliederung. Wir hoffen, dass Sie zustimmen: Eine Diplomarbeit ohne Gliederung wäre völlig undenkbar. Für einen verständlichen Text müssen Überschriften, Absätze und Sätze in ein sinnvolles System gebracht werden. ?Siehe auch Teil II, Seite 45 (Textgliederung). ?Siehe auch Teil II, Seite 101 f. (Formale Textgestaltung). 5.Trennen Sie sich von der „Juristensprache“ Ein letzter allgemeiner Hinweis, bevor der Schreibprozess im engeren Sinn beginnt: Sie müssen nicht hochtrabend und ausschweifend formulieren, um als Jurist oder Juristin ernst genommen zu werden. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.4 In den meisten Fällen haben derartige Versuche nur den gegenteiligen Effekt. Verzichten Sie daher auf Wörter wie „behufs“, „hinkünftig“ oder „ausweislich“. Dies gilt auch für Wendungen wie „eindeutig unzweideutig“ (= eindeutig, oder?) oder „unwahr und unrichtig“ (= falsch). Schreiben Sie einfach und verständlich, das reicht. Es folgt ein Abschreckungsbeispiel (aktuell und stellvertretend für viele): Beispiel: Damit orientiert [die Fragenrüge] sich allerdings nicht an der gleichlautenden (anklagekonformen) Benennung des maßgeblichen Sachverhaltssubstrats in der unmittelbar vorher gestellten Hauptfrage 1 und legt nicht dar, inwiefern der von der Hauptfrage 2 solcherart – fallbezogen unzweideutig durch Verweis auf eine andere Frage und nicht (bloß) auf Aktenbestandteile – umschriebene Sachverhalt nicht nach den konkreten Tatumständen hinreichend individualisiert und subsumtionstauglich umschrieben sein soll und der Wahrspruch insoweit nicht dem wahren Willen der Geschworenen entsprechen sollte.5 **** Phase 2: Während des Schreibens: Satzstruktur, Wortwahl, Stil Einige Gedanken zur Satzstruktur: 6.Subjekt, Prädikat, Objekt Behalten Sie im Hinterkopf: Die für Leser einfachste Satzstruktur folgt der Grundregel „Subjekt vor Prädikat vor Objekt (und anderen Satzgliedern)“. Ein kurzes Beispiel: Die Studentin liest das Buch. Nicht: Das Buch liest die Studentin. Auch die Alternative „Das Buch wird von der Studentin gelesen“ ist suboptimal (siehe zu Passivkonstruktionen gleich unter Vorschlag 14). Auf Dauer werden Sie diese Abfolge jedoch nicht durchhalten. Komplexere Texte vertragen eine komplexere Satzstruktur. Eine stets gleiche Abfolge langweilt die Leser. Gerade bei verwirrenden Satzkonstruktionen hilft es aber manchmal, sich vor Augen zu führen, wo Subjekt und Prädikat stehen – denn diese transportieren meist die zentrale Aussage und sollten daher die Spitzenpositionen im Satz einnehmen. ?Siehe auch Teil II, Seite 49 f. (Satzbau). 7.Kurze oder lange Sätze? Kurze Sätze sind in der Regel einfacher zu verstehen als lange Sätze.6 Das muss jedoch nicht zwangsläufig heißen, dass lange Sätze immer schlecht sind. Die Verständlichkeit eines Satzes hängt nicht nur von der Wortanzahl ab, sondern auch von der Stellung der einzelnen Satzglieder zueinander. Um es frei nach dem österreichischen Kartellgesetz auszudrücken: „Es wird vermutet, dass lange Sätze für den Leser unverständlich sind. Diese Vermutung kann widerlegt werden.“ (§ 37c KartG) Ob ein langer Satz den sprachlichen Anforderungen genügt, muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden. Im Zweifelsfall lässt sich das Problem rasch lösen: Verteilen Sie den Inhalt auf mehrere Sätze. ?Siehe auch Teil II, Seite 51 ff.(Satzlänge). 8.Variation in der Satzstruktur stärkt den Lesefluss Die immer gleiche Satzstruktur wirkt monoton (siehe Vorschlag 6). Dies gilt auch für die Satzlänge. Die Variation zwischen langen und kurzen Sätzen macht den Text interessanter.7 9.Stellen Sie die Hauptaussage an den Beginn Die Aufmerksamkeitsspanne der Lesenden ist begrenzt. Daher sollte die Hauptaussage am Beginn des Satzes stehen. Hilfe bietet dabei das Verb, in dem oft die eigentliche Handlung versteckt ist (Aktionsverb). Ausdruck und Wortwahl: 10.Überflüssiges streichen Oft werden Wortpaare verwendet, die streng genommen überflüssig sind. Dies trifft beispielsweise auf Wörter zu, deren Inhalt sich bereits aus einem anderen Wort ergibt. Ein kurzes Beispiel: „Die am 1. 1. 2020 durchgeführte Verhandlung verlief wie geplant.“ Der Hinweis, dass es sich um eine „durchgeführte“ Verhandlung handelt, ist meistens nicht notwendig.8 Das ergibt sich bereits aus dem Wesen einer Verhandlung in Verbindung mit der Zeitangabe. Besser wäre daher: „Die Verhandlung am 1. 1. 2020 verlief wie geplant.“ ?Siehe auch Teil II, Seite 88 ff. (Wortwahl im Kontext). 11.Zusammen, was zusammengehört Gewisse Wörter der deutschen Sprache verlangen einander. Andere Wörter passen wiederum nicht zusammen: Ein Vertrag wird geschlossen, er wird nicht beschlossen.9 Eine Vereinbarung kann dagegen auch getroffen werden (noch besser wäre es natürlich, einfach etwas zu „vereinbaren“). Diese Regeln sind logisch nur zum Teil erklärbar. Nichtsdestotrotz10 ist es notwendig, sich daran zu halten. Einen Vertrag zu „treffen“ – das passt einfach nicht. Dass wir Wörter verwenden, die einfach nicht so richtig passen, geschieht entweder aus Unwissenheit oder – in den meisten Fällen – aus Unachtsamkeit.11 Es folgt ein „schönes“ Beispiel aus einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (mit Deutungsversuchen des Senats in Klammern).12 Beispiel: Der Beschwerdeführer fühlte sich in seinem Recht auf Gleichheit verletzt, weil „ihn die belangte Behörde aus unsachlichen Gründen benachteiligt habe bzw. der angefochtene Bescheid wegen...


Kohl, Gerald
Gerald Kohl ist seit 2006 ao. Universitätsprofessor am Juridicum der Universität Wien. 2005 Habilitation für die Fächer „Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte einschließlich Verfassungsgeschichte der Neuzeit“ sowie „Europäische Privatrechtsentwicklung“, Mitglied der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften seit 2018. Vielfältige Lehr-, Autoren- und Herausgebertätigkeit.

Nimmerfall, Paul
Paul Nimmerfall war als Associate in der Kanzlei Schönherr mehrere Jahre in den Bereichen Corporate/M&A und Kartellrecht tätig. Aktuell absolviert er seine Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien. Herr Nimmerfall ist Lehrbeauftragter an der Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien.

Gerald Kohl ist seit 2006 ao. Universitätsprofessor am Juridicum der Universität Wien. 2005 Habilitation für die Fächer "Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte einschließlich Verfassungsgeschichte der Neuzeit" sowie "Europäische Privatrechtsentwicklung", Mitglied der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften seit 2018. Vielfältige Lehr-, Autoren- und Herausgebertätigkeit.


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