Löhnig / Gietl / Boecken | Schuldrecht II - Besonderer Teil 1: Vertragliche Schuldverhältnisse | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, 183 Seiten

Löhnig / Gietl / Boecken Schuldrecht II - Besonderer Teil 1: Vertragliche Schuldverhältnisse


2. Auflage 2018
ISBN: 978-3-17-031440-5
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 183 Seiten

ISBN: 978-3-17-031440-5
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
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Das Buch stellt die zentralen, im Besonderen Teil des Schuldrechts geregelten Vertragstypen Kauf, Tausch, Schenkung, Werkvertrag, Reisevertrag, Miete, Pacht, Leihe, Darlehen und Bürgschaft dar; hinzu kommt das Leasing als wichtiger ungeregelter Vertragstyp. Die Darstellung folgt einem einheitlichen Aufbau, der das Erlernen und Wiederholen der Strukturen des Vertragsrechts ebenso wie die Anwendung des Vertragsrechts in Klausuren erleichtert. Die Schwerpunkte sind so gesetzt, dass das Buch sowohl für das erstmalige Erlernen der Vertraglichen Schuldverhältnisse als auch für eine zügige, prüfungsorientierte Wiederholung geeignet ist.

Prof. Dr. Martin Löhnig ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht an der Universität Regensburg. Dr. Andreas Gietl ist Richter am Amtsgericht in Cham, nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter am Landgericht in Regensburg und Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg.
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Weitere Infos & Material


Abkürzungsverzeichnis


a.?a.?O. am angegebenen Ort
a.?E. am Ende
a.?F. alte Fassung
ABl. Amtsblatt
Abs. Absatz
AcP Archiv für die civilistische Praxis
ADHGB Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch
AG Aktiengesellschaft, Amtsgericht
AGBG Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)
AGBGB Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGGVG Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
AKB Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
AktG Aktiengesetz
allg.M. allgemeine Meinung
ALR Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten
AltautoV Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen
amtl. amtlich (e/er/es/en)
AO Abgabenordnung
ArbG Arbeitsgericht
ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz
ArbPlSchG Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz)
ArbSchG Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz)
ArbZG Arbeitszeitgesetz
Art. Artikel
Aufl. Auflage
AÜG Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
ausf. ausführlich
BAG Bundesarbeitsgericht
BAGE Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
BauGB Baugesetzbuch
BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht
BayObLGZ Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen
BayVerfGH Bayrischer Verfassungsgerichtshof
BB Der Betriebsberater
BBergG Bundesberggesetz
BBiG Berufsbildungsgesetz
Bd. Band
betr. betreffend
BetrAVG Gesetz über die Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BeurkG Beurkundungsgesetz
BFH Bundesfinanzhof
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGB-InfoV Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht
BGBl. Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
BR-Drucks. Bundesratsdrucksachen
BSG Bundessozialgericht
Bsp. Beispiel(e/en)
bspw. beispielsweise
BT-Drucks. Bundestagsdrucksachen
BUrlG Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
BuW Betrieb und Wirtschaft
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidung(en) des Bundesverfassungsgerichts
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
c.?i.?c. culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsschluss)
d.?h. das heißt
DB Der Betrieb
ders. derselbe
DM Deutsche Mark (ehem. Währung)
DNotZ Deutsche Notarzeitung
EFZG Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
eG eingetragene Genossenschaft
EG Europäische Gemeinschaft
EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag)
EheG Ehegesetz
Einf.v. Einführung vor
Einl. Einleitung
Einl.v. Einleitung vor
ErbbauVO Verordnung über das Erbbaurecht
ErbGleichG Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder
EStG Einkommenssteuergesetz
EuGH Europäischer Gerichtshof
Euro (Währung)
EWIV Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
f folgende
FamRZ Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
FernAbsG Fernabsatzgesetz
FernUSG Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz)
ff. fortfolgende
FG Finanzgericht
FGG Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FGO Finanzgerichtsordnung
Fn. Fußnote
FS Festschrift
GastG Gaststättengesetz
GBl. Gesetzblatt
GBO Grundbuchordnung
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
GebrMG Gebrauchsmustergesetz
GenG Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz)
GeschmMG Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz)
GewO Gewerbeordnung
GewStG Gewerbesteuergesetz
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
ggf. gegebenenfalls
GleichberG Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts (Gleichberechtigungsgesetz)
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz)
grds. grundsätzlich
GrdS. Grundsätze
GrdstVG Gesetz zu Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstücksverkehrsgesetz)
GRUR Gewerblicher Rechtsschutz...


Prof. Dr. Martin Löhnig ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht an der Universität Regensburg. Dr. Andreas Gietl ist Richter am Amtsgericht in Cham, nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter am Landgericht in Regensburg und Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg.



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