Loer / Rengeling / Dörr | Public Private Partnership und Public Public Partnership | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 015, 340 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 240 mm

Reihe: Schriften zum Europäischen und Internationalen Recht

Loer / Rengeling / Dörr Public Private Partnership und Public Public Partnership

Kooperations- und Konzessionsmodelle sowie interkommunale Zusammenarbeit im Lichte des Vergaberechts. E-BOOK

E-Book, Deutsch, Band Band 015, 340 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 240 mm

Reihe: Schriften zum Europäischen und Internationalen Recht

ISBN: 978-3-86234-051-4
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: Kein



Kooperationen innerhalb von Public Private Partnership oder Public Public Partnership haben in den letzten Jahren signifikant an Bedeutung gewonnen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der vergaberechtlichen Relevanz solcher Partnerschaftsformen.Im Rahmen des Kooperationsmodells wird neben der Entstehung einer Public Private Partnership durch Anteilsverkauf oder Neugründung auch die Eigenschaft einer solchen gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft als öffentlicher Auftraggeber untersucht.Hinsichtlich der interkommunalen Zusammenarbeit stehen sowohl die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften untereinander als auch die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften mit eigenen kommunalen Unternehmen im Mittelpunkt der Untersuchung.
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1;Inhalt;7
2;Abkürzungen;19
3;Vorwort;23
4;Einleitung;25
5;1. Teil: PublicPrivate Partnership und Public Public Partnership. Überblick und Einführung ;31
5.1;A. Public Private Partnership (öffentlich-private Partnerschaft);33
5.2;B. Public Public Partnership (öffentlich-öffentliche Partnerschaft);41
5.3;C. Zusammenfassung des 1. Teils;45
6;2. Teil: Systematik des Vergaberechts ;47
6.1;A. Überblick und Einleitung;49
6.2;B. Ziele des Vergaberechts;51
6.3;C. Rechtsgrundlagen des Vergaberechts;53
6.4;D. Zusammenfassung des 2. Teils;65
7;3. Teil: Public Private Partnership. Das Kooperationsmodell im Lichte des Vergaberechts ;67
7.1;A. Einleitung;69
7.2;B. Entstehung einer Public Private Partnership ( gemischtwirtschaftliche Gesellschaft) durch Anteilsverkauf oder Neugründung;71
7.3;C. Beauftragung einer Public Private Partnership im Rahmen eines Kooperationsmodells ( gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft) unter besonderer Berücksichtigung des ausschreibungsfreien In- house- Geschäfts;89
7.4;D. Public Private Partnerships als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts – Aufträge einer Public Private Partnership an die Privatwirtschaft;105
7.5;E. De-facto-Vergaben und ihre Auswirkungen auf Public Private Partnerships;153
7.6;F. Zusammenfassung des 3. Teils;177
8;4. Teil: PublicPrivate Partnership. Das Konzessionsmodell im Lichte des Vergaberechts ;181
8.1;A. Einleitung;183
8.2;B. Definition: Konzessionsmodell;187
8.3;C. Baukonzession;189
8.4;D. Dienstleistungskonzession;205
8.5;E. Zusammenfassung des 4. Teils;245
9;5. Teil: PublicPublic Partnership. Interkommunale Zusammenarbeit im Lichte des Vergaberechts;247
9.1;A. Einleitung;249
9.2;B. Interkommunale Zusammenarbeit im Sinne der Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften untereinander ;251
9.3;C. Interkommunale Zusammenarbeit im Sinne der Zusammenarbeit von kommunalen Gebietskörperschaften mit eigenen Unternehmen ( Eigengesellschaften) unter besonderer Berücksichtigung des ausschreibungsfreien In- house- Geschäfts ;281
9.4;D. De-facto-Vergabe und ihre Auswirkungen auf Public Public Partnerships;301
9.5;E. Zusammenfassung des 5. Teils;303
10;6. Teil: Reform des europäischen und nationalen Vergaberechts ;307
10.1;A. Europäische Vorgaben sowie deren vollzogene und geplante Umsetzungen;309
10.2;B. Auswirkungen der Reform auf Public Private Partnerships ( Kooperations- und Konzessionsmodell) und Public Public Partnerships ( interkommunale Zusammenarbeit);313
10.3;C. Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften ( ÖPP) und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen;321
10.4;D. Zusammenfassung des 6. Teils;325
11;Schlussbetrachtung und Ausblick;327
12;Literatur;333


"6. Teil: Reform des europäischen und nationalen Vergaberechts (S. 306-308)

A. Europäische Vorgaben sowie deren vollzogene und geplante Umsetzungen

Im Zuge der Reform des europäischen Vergaberechts hat der europäische Gesetzgeber am 29.01.2004 ein neues Legislativpaket verabschiedet. Die neu erlassenen Vergabekoordinierungsrichtlinien994 sollen vor allem der Straffung und Vereinfachung des bestehenden Vergaberechtsregimes dienen.995 Aus diesem Grund überführt die Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG996 die Baukoordinierungs-, die Lieferkoordinierungs- und die Dienstleistungsrichtlinie – also die drei klassischen Richtlinien997 – in einen einheitlichen Gesetzestext.998 Dabei wird das Ziel verfolgt, die Vergabeverfahren für diese drei Leistungskategorien, die bisher zum Teil unterschiedlich geregelt sind, zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Durch Modernisierung, Vereinfachung und Flexibilität sollen neuen Technologien und den Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds Rechnung getragen werden.

Trotz der Zusammenlegung der bisherigen Richtlinien orientiert sich der europäische Gesetzgeber an der Grundstruktur dieser klassischen Richtlinien. Titel I der Vergabekoordinierungsrichtlinie enthält demgemäß die Definitionen und allgemeine Grundsätze, in Titel II folgen die Vorschriften für öffentliche Aufträge, die mit Ausnahme der in Titel III und IV gesondert geregelten Vorschriften für öffentliche Baukonzessionen und Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich die materiellen Vergaberegeln enthalten.

Abschließend enthält Titel V statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen. 1000 Die inhaltlichen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einführung des »wettbewerblichen Dialogs« nach Art. 29 KoordRL, der »elektronischen Auktion« nach Art. 54 KoordRL, »dynamischer Beschaffungssysteme « nach Art. 33 KoordRL, der »zentralen Beschaffung« nach Art. 11 KoordRL, der Möglichkeit zum Abschluss von »Rahmenvereinbarungen« und der Zulassung von Praequalifikationssystemen nach Art. 52 KoordRL. Außerdem haben sich die Schwellenwerte für die Anwendung der Vergabekoordinierungsrichtlinie um ca. 25% erhöht.

Die neuen Richtlinien hätten nach Art. 80 Abs. 1 i.V.m. Art. 83 KoordRL bis spätestens zum 31.1.2006 in nationales Rechts umgesetzt werden müssen. Bedingt durch die vorgezogenen Neuwahlen zum Bundestag im September des Jahres 2005 kam es aber im Reformprozess zu Verzögerungen, und die fristgerechte Richtlinienumsetzung wurde nicht eingehalten.1002 Momentan befindet sich die Umsetzung der europäischen Vorgaben in der Anfangsphase.

Ein Teil der neuen EU-Richtlinien, wie z.B. der »wettbewerbliche Dialog«, sind durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz vom 7.9.2005 in nationales Recht umgewandelt worden. Außerdem hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang am 28.6.2006 Änderungen der Vergabeverordnung und weitere Eckpunkte zur Vergaberechtsreform beschlossen.1003 Die erste Stufe der Vergaberechtsreform ist am 1.12.2006 im Rahmen des sogenannten »Sofortpakets«1004 mit dem Inkrafttreten der 3. Änderungsverordnung zur Vergabeverordnung abgeschlossen worden. Ab diesem Zeitpunkt beanspruchen auch die Ausgaben 2006 der Verdingungsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF ihre Geltung."


Dörr, Oliver
Prof. Dr. Oliver Dörr, LL.M. ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück.

Rengeling, Hans-Werner
Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling ist emeritierter Professor der Universität Osnabrück.

Loer, Elmar
Dr. Elmar Loer studierte Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Osnabrück. Derzeit ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bochum.

Schneider, Jens-Peter
Prof. Dr. Jens-Peter Schneider lehrt an der Universität Freiburg und ist Direktor des dortigen Instituts für Medien- und Informationsrecht.

Weber, Albrecht
Prof. Dr. Albrecht Weber ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht der Universität Osnabrück.

Dr. Elmar Loer studierte Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Osnabrück. Derzeit ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bochum.


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