Madea | Praxis Rechtsmedizin | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 701 Seiten

Madea Praxis Rechtsmedizin

Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung
2. Auflage 2007
ISBN: 978-3-540-33720-1
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung

E-Book, Deutsch, 701 Seiten

ISBN: 978-3-540-33720-1
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Das erfolgreiche Praxisbuch für Gerichtsmediziner, Juristen, Kriminologen, Medizinstudenten und Ärzte jetzt in 2. Auflage! Vater unbekannt? Tathergang ungeklärt? Die moderne Gerichtsmedizin ermöglicht es Ärzten, Licht ins Dunkel zu bringen. Hier erhalten sie den umfassenden Überblick über Methodik und rechtliche Grundlagen - nach aktueller Gesetzeslage und auf dem neuestem Stand. Durchweg farbig gestaltet, mit zahlreichen Fallbeispielen und Checklisten. Der Madea: praktischer Leitfaden und erhellende Lektüre für alle, die beruflich oder im Studium mit der Gerichtsmedizin in Berührung kommen. Geballte Information für ein spannendes Fach!

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1;Vorwort zur ersten Auflage;5
2;Vorwort zur zweiten Auflage;6
3;Inhaltsverzeichnis;11
4;Autorenverzeichnis;17
5;1 Aufgaben und Struktur des Faches;20
5.1;1.1 Geschichtliches;21
5.2;1.2 Aufgabenkomplexe;22
5.3;1.3 Organisationsstruktur;25
5.4;Literatur;25
6;2 Thanatologie;26
6.1;2.1 Leichenschau;28
6.2;2.2 Sektionsrecht;84
6.3;2.3 Exhumierungen;88
6.4;2.4 Transplantationen;89
6.5;2.5 Identifizierung/Osteologie;89
6.6;2.6 Rechtliche Regelung der Leichenschau und des Sektionswesens in Österreich;94
6.7;2.7 Rechtslage in der Schweiz;98
6.8;Literatur;100
7;3 Traumatologie und gewaltsamer Tod;102
7.1;3.1 Rechtsgrundlagen;107
7.2;3.2 Kriminologie;110
7.3;3.3 Allgemeine Traumatomechanik;114
7.4;3.4 Sekundärfolgen mechanischer Gewalteinwirkungen, Todes ursachen;118
7.5;3.5 Vitale Reaktionen und Zeitschätzungen;122
7.6;3.6 Mechanische Insulte;130
7.7;3.7 Schussverletzungen;153
7.8;3.8 Gewaltsame Erstickung;168
7.9;3.9 Thermische Energie;194
7.10;3.10 Elektrotraumen, Blitzschlag;209
7.11;3.11 Verhungern;215
7.12;3.12 Kindestötungen;219
7.13;3.13 Abtreibung;223
7.14;3.14 Tödliche Unfälle bei autoerotischer (autosexueller) Betätigung;227
7.15;3.15 Tod in abnormer Körperposition – Physical restraint;230
7.16;3.16 Spezialfragen bei der Begutachtung nichtnatürlicher Todesfälle;233
7.17;Literatur;242
8;4 Plötzliche und unerwartete Todesfälle aus innerer Ursache;248
8.1;4.1 Definition, allgemeine Aspekte;251
8.2;4.2 Phänomenologie, kriminalistische Aspekte;252
8.3;4.3 Spezielle Fallgruppen;253
8.4;4.4 Statistische Häufigkeiten;254
8.5;4.5 Kardiovaskuläres System;254
8.6;4.6 Respirationstrakt;260
8.7;4.7 Gastrointestinaltrakt;261
8.8;4.8 Urogenitalsystem;262
8.9;4.9 Endokrines System;262
8.10;4.10 Zentrales Nervensystem;263
8.11;4.11 Infektionskrankheiten und Sepsis;264
8.12;4.12 Allergie-Todesfälle, Insektenstiche;265
8.13;4.13 »Psychogener« Tod;265
8.14;4.14 Hämorrhagische Diathese/Fatale Blutungen;266
8.15;4.15 Funktionelle Todesursachen und ihr Nachweis;266
8.16;4.16 Plötzlicher Kindstod;271
8.17;Literatur;275
9;5 Klinische Rechtsmedizin und forensisch-klinische Untersuchungen;276
9.1;5.1 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, forensische Sexualmedizin;278
9.2;5.2 Kindesmisshandlung;284
9.3;5.3 Selbstbeschädigung;295
9.4;5.4 Sexueller Missbrauch von Kindern;300
9.5;5.5 Körperverletzung;306
9.6;5.7 Schleudertrauma;321
9.7;5.8 Betreuung Angehöriger;327
9.8;Literatur;329
10;6 Forensische Psychopathologie;332
10.1;6.1 Rechtliche Grundlagen;334
10.2;6.2 Methodik der forensisch-psychiatrischen Begutachtung;340
10.3;6.3 Psychiatrische diagnostische Systematik;341
10.4;6.4 Organisch bedingte psychische Störungen;342
10.5;6.5 Sucht;346
10.6;6.6 Schizophrene Störungen;349
10.7;6.7 Persönlichkeitsstörungen und sexuelle Deviationen;353
10.8;6.8 Weitere psychische Störungen und Beeinträchtigungen;355
10.9;Literatur;356
11;7 Toxikologie;358
11.1;7.1 Allgemeines;360
11.2;7.2 Gesetzliche Grundlagen;361
11.3;7.3 Epidemiologie der Vergiftung;367
11.4;7.4 Entstehung und Verfolgung eines Vergiftungsverdachtes;369
11.5;7.5 Die chemisch-toxikologische Analyse;384
11.6;7.6 Toxikokinetik;393
11.7;7.7 Spezielle Toxikologie;400
11.8;Literatur;434
12;8 Verkehrsmedizin;436
12.1;8.1 Rechtsmedizinische Aufgaben im Rahmen der Verkehrsmedizin;439
12.2;8.2 Fahreignung;439
12.3;8.3 Fahrtüchtigkeit;440
12.4;8.4 Der Verkehrsunfall;497
12.5;8.5 Alkohol und Verkehrsstrafrecht in Österreich;507
12.6;Literatur;512
13;9 Forensische Serologie/Molekulare Genetik;514
13.1;9.1 Forensische Spurenkunde;516
13.2;9.2 Forensische Paternitätsbegutachtung;538
13.3;Literatur;556
14;10 Ärztliche Rechts- und Berufskunde – Medizinrecht;558
14.1;10.1 Gesetzliche Regelungen des Arzt- und Medizinrechts;560
14.2;10.2 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen;568
14.3;10.3 Ethikkommissionen;569
14.4;10.4 Gesetzliche Vorschriften des Medizinrechts;572
14.5;10.5 Arzt-Patienten-Verhältnis;586
14.6;10.6 Haftpflicht und Behandlungsfehler;596
14.7;10.7 Rechtliche und ethische Probleme am Beginn des Lebens;600
14.8;10.8 Rechtliche Probleme am Ende des Lebens;604
14.9;10.9 Medizinethische Einzelfragen;606
14.10;10.10 Spezielle medizinrechtliche Fragen;610
14.11;Literatur;614
15;11 Versicherungsmedizin, Begutachtungskunde;616
15.1;11.1 Der Arzt als Zeuge und Sachverständiger;618
15.2;11.2 Sozialversicherung;626
15.3;11.3 Private Versicherungen;638
15.4;Literatur;646
16;12 Besondere Rechtsvorschriften in der Schweiz und in Österreich;648
16.1;12.1 Rechtsvorschriften in der Schweiz;649
16.2;12.2 Medizinisch relevante Rechtsvorschriften in Österreich;656
16.3;Literatur;675
17;Glossar;678
18;Weiterführende Literatur;700
19;Sachverzeichnis;702


Einleitung (S. 314)

H.-L. Kröber
Cocainpsychose

Ein als Cocainkonsument bekannter, 26-jähriger Mann wurde innerhalb eines halben Jahres dreimal auffällig. Zunächst kam es in einer Wohnung nach erheblichem Alkohol- und Cocainkonsum (Blutprobe 50 min nach Vorfall mit folgenden Analysenbefunden: BAK 1,47‰, Cocain 405 ng/ml, Benzoylekgonin 685 ng/ml) zu Halluzinationen und Verfolgungswahn (»erschießt mich nicht«). Herbeigerufene Polizeibeamte hat er nicht als solche erkannt (»ihr sollt mich nicht umbringen, tötet mich nicht«).

Vier Beamte hatten Mühe, ihn unter Kontrolle zu bringen, und berichteten von einer unglaublichen Kraftentwicklung wie auch Schmerzunempfindlichkeit des BTM-Konsumenten. Einige Wochen später wurde er wiederum nach Cocainkonsum auffällig, bei einem Diskothekenbesuch bekam er Angstzustände und lief weg. Auf der Straße hielt er selbst einen Streifenwagen an und bat um Hilfe, da er verfolgt werde. Er sei die ganze Nacht von Unbekannten mit einem Messer bearbeitet worden, sein ganzer Rücken sei zerschnitten. Eine Verletzung war nicht erkennbar. Da er aufgrund seines verwirrten Eindrucks eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellte, sollte er in Polizeigewahrsam genommen werden.

Hiergegen sperrte er sich und leistete erheblich Widerstand. Im Polizeiwagen sei er mehrmals so heftig mit dem Kopf gegen die Plastikscheibe gestoßen, dass diese zu Boden gefallen sei. Schmerzen habe er dabei nicht empfunden. Es kam zu einer Einweisung in ein Landeskrankenhaus. Einige Monate später wurde die Polizei wiederum aktiv, da der junge Mann aus dem ersten Obergeschoss eines Hauses gesprungen war. Er verletzte sich dabei, ein Schmerzempfinden trat aber erst am Morgen nach dem Vorfall ein, dann mit Muskelschmerzen am ganzen Körper. Nach dem Fenstersprung kam es zu Rangeleien, der Cocainkonsument fühlte sich wiederum verfolgt (»ihr wollt mich erschießen «) und ergriff trotz seiner Verletzung die Flucht, wobei er durch mehrere Gärten und über mehrere Zäune hinweg geflohen sei. Ein Polizeibeamter beschrieb seinen Zustand bzw. seine Verhaltensweise als »wie ein Rennpferd unter Strom«. In allen drei Vorfällen finden sich Anzeichen einer paranoidhalluzinatorischen Störung, im zweiten Fall sogar mit taktilen Halluzinationen (Messerstiche).

In Übereinstimmung mit einem psychiatrischen Sachverständigen wurde jeweils ein psychotischer Zustand durch einen vorausgegangenen Cocainkonsum angenommen, eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit war nicht auszuschließen. 7 Intoxikationspsychose, Einweisung Drogen und Schuldfähigkeit Herr D. stehe im Verdacht, um 02.20 Uhr einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben, nachdem er zuvor 0,2 g Heroin konsumiert habe. Laut polizeilichem Bericht wurde festgehalten: Gang schwankend, Sprache verwaschen, Bewusstsein benommen und schläfrig, Bindehäute gerötet, Augen wässrig glänzend, Pupillen stark verengt. Im ärztlichen Bericht anlässlich der Blutentnahme wurde da rüber hinaus protokolliert: Pupillen-Licht-Reaktion verzögert, Denkablauf verlangsamt, Stimmung stumpf.

Die immunologischen Untersuchungen auf Opiate, Cocainmetabolite und Benzodiazepine verliefen positiv. Quantitativ konnten bestimmt werden: Diazepam 905 ng/ml, Nordiazepam 274 ng/ml, Temazepam 43 ng/ml, Oxazepam 5 ng/ml, Cocain 65 ng/ml, Benzoylekgonin >,1.000 ng/ml, Morphin 25,4 ng/ml, Kodein <,10 ng/ml. Die festgestellten deutlichen Ausfallerscheinungen lassen sich durch die Wirkung und Mengen der aufgefundenen Stoffe ohne weiteres erklären. Die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt war zu klären. ,
-  ,Toxikologische Befunde als Beitrag zur Beurteilung der Schuldfähigkeit



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