Madea | Praxis Rechtsmedizin | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 701 Seiten, eBook

Madea Praxis Rechtsmedizin

Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung
2. Auflage 2007
ISBN: 978-3-540-33720-1
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung

E-Book, Deutsch, 701 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-540-33720-1
Verlag: Springer
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Die Praxis der Rechtsmedizin – das erfolgreiche Praxisbuch für Gerichtsmediziner, Juristen, Kriminologen, Medizinstudenten und Ärzte aller Fachrichtungen jetzt in der 2. Auflage!Ein Kind kommt zur Welt – der Vater ist unbekannt. Menschen kommen zu Schaden – oftmals bleibt der Tathergang ungeklärt. Die moderne Gerichtsmedizin ermöglicht es dem Arzt, Licht in das Dunkel zu bringen. Die 2. Auflage der "Praxis der Rechtsmedizin" bietet Ihnen eine nach aktueller Gesetzeslage und neuestem Stand der gerichtsmedizinischen Praxis einen umfassenden Überblick über Methodik und rechtliche Grundlagen des Fachs. Durchweg farbig gestaltet und mit zahlreichen Fallbeispielen und Checklisten ausgestattet, ist der Madea ein praktischer Leitfaden und eine erhellende Lektüre für alle, die beruflich oder auch im Studium mit der Gerichtsmedizin in Berührung kommen.Praxis der Rechtsmedizin – geballte Information für ein spannendes Fach!
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Zielgruppe


Professional/practitioner


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Aufgaben und Struktur des Faches.- Thanatologie.- Traumatologie und gewaltsamer Tod.- Plötzliche und unerwartete Todesfälle aus innerer Ursache.- Klinische Rechtsmedizin und forensisch-klinische Untersuchungen.- Forensische Psychopathologie.- Toxikologie.- Verkehrsmedizin.- Forensische Serologie/Molekulare Genetik.- Ärztliche Rechts- und Berufskunde — Medizinrecht.- Versicherungsmedizin, Begutachtungskunde.- Besondere Rechtsvorschriften in der Schweiz und in Österreich.


Einleitung (S. 314)

H.-L. Kröber
Cocainpsychose

Ein als Cocainkonsument bekannter, 26-jähriger Mann wurde innerhalb eines halben Jahres dreimal auffällig. Zunächst kam es in einer Wohnung nach erheblichem Alkohol- und Cocainkonsum (Blutprobe 50 min nach Vorfall mit folgenden Analysenbefunden: BAK 1,47‰, Cocain 405 ng/ml, Benzoylekgonin 685 ng/ml) zu Halluzinationen und Verfolgungswahn (»erschießt mich nicht«). Herbeigerufene Polizeibeamte hat er nicht als solche erkannt (»ihr sollt mich nicht umbringen, tötet mich nicht«).

Vier Beamte hatten Mühe, ihn unter Kontrolle zu bringen, und berichteten von einer unglaublichen Kraftentwicklung wie auch Schmerzunempfindlichkeit des BTM-Konsumenten. Einige Wochen später wurde er wiederum nach Cocainkonsum auffällig, bei einem Diskothekenbesuch bekam er Angstzustände und lief weg. Auf der Straße hielt er selbst einen Streifenwagen an und bat um Hilfe, da er verfolgt werde. Er sei die ganze Nacht von Unbekannten mit einem Messer bearbeitet worden, sein ganzer Rücken sei zerschnitten. Eine Verletzung war nicht erkennbar. Da er aufgrund seines verwirrten Eindrucks eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellte, sollte er in Polizeigewahrsam genommen werden.

Hiergegen sperrte er sich und leistete erheblich Widerstand. Im Polizeiwagen sei er mehrmals so heftig mit dem Kopf gegen die Plastikscheibe gestoßen, dass diese zu Boden gefallen sei. Schmerzen habe er dabei nicht empfunden. Es kam zu einer Einweisung in ein Landeskrankenhaus. Einige Monate später wurde die Polizei wiederum aktiv, da der junge Mann aus dem ersten Obergeschoss eines Hauses gesprungen war. Er verletzte sich dabei, ein Schmerzempfinden trat aber erst am Morgen nach dem Vorfall ein, dann mit Muskelschmerzen am ganzen Körper. Nach dem Fenstersprung kam es zu Rangeleien, der Cocainkonsument fühlte sich wiederum verfolgt (»ihr wollt mich erschießen «) und ergriff trotz seiner Verletzung die Flucht, wobei er durch mehrere Gärten und über mehrere Zäune hinweg geflohen sei. Ein Polizeibeamter beschrieb seinen Zustand bzw. seine Verhaltensweise als »wie ein Rennpferd unter Strom«. In allen drei Vorfällen finden sich Anzeichen einer paranoidhalluzinatorischen Störung, im zweiten Fall sogar mit taktilen Halluzinationen (Messerstiche).

In Übereinstimmung mit einem psychiatrischen Sachverständigen wurde jeweils ein psychotischer Zustand durch einen vorausgegangenen Cocainkonsum angenommen, eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit war nicht auszuschließen. 7 Intoxikationspsychose, Einweisung Drogen und Schuldfähigkeit Herr D. stehe im Verdacht, um 02.20 Uhr einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben, nachdem er zuvor 0,2 g Heroin konsumiert habe. Laut polizeilichem Bericht wurde festgehalten: Gang schwankend, Sprache verwaschen, Bewusstsein benommen und schläfrig, Bindehäute gerötet, Augen wässrig glänzend, Pupillen stark verengt. Im ärztlichen Bericht anlässlich der Blutentnahme wurde da rüber hinaus protokolliert: Pupillen-Licht-Reaktion verzögert, Denkablauf verlangsamt, Stimmung stumpf.

Die immunologischen Untersuchungen auf Opiate, Cocainmetabolite und Benzodiazepine verliefen positiv. Quantitativ konnten bestimmt werden: Diazepam 905 ng/ml, Nordiazepam 274 ng/ml, Temazepam 43 ng/ml, Oxazepam 5 ng/ml, Cocain 65 ng/ml, Benzoylekgonin >,1.000 ng/ml, Morphin 25,4 ng/ml, Kodein <,10 ng/ml. Die festgestellten deutlichen Ausfallerscheinungen lassen sich durch die Wirkung und Mengen der aufgefundenen Stoffe ohne weiteres erklären. Die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt war zu klären. ,
-  ,Toxikologische Befunde als Beitrag zur Beurteilung der Schuldfähigkeit



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