Meyer-Zwiffelhoffer Imperium Romanum
1. Auflage 2012
ISBN: 978-3-406-61551-1
Verlag: Verlag C. H. Beck GmbH & Co. KG
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Geschichte der römischen Provinzen
E-Book, Deutsch, 128 Seiten
Reihe: C. H. Beck Wissen
ISBN: 978-3-406-61551-1
Verlag: Verlag C. H. Beck GmbH & Co. KG
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Eckhard Meyer-Zwiffelhoffer ist Professor für Alte Geschichte an der Fernuniversität in Hagen; die Geschichte der römischen Provinzen bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte. Er beschreibt in diesem sehr gut geschriebenen, luziden und informativen Buch Ursachen, Techniken, Probleme und Wirkungen des römischen Imperialismus.
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II. Eine kurze Geschichte des Imperium Romanum
1. Imperium und Provinz
Der Begriff ‹Imperium› ist heute zu einem Terminus der politischen wie der Alltagssprache geworden. Seit er in der Frühen Neuzeit von der römischen Geschichte und ihrer Fortsetzung im mittelalterlichen Kaisertum abgelöst und vielfach auf andere Reichsbildungen in Geschichte und Gegenwart übertragen wurde, bezeichnet er nun jede Herrschaftsbildung, die auf der direkten oder mittelbaren Dominanz über andere Staaten beruht. Doch die Römer verbanden zunächst andere Vorstellungen mit ihrem lateinischen Wort und dem erst um die Zeitenwende belegten Begriff . war in republikanischer Zeit das zentrale römische Konzept legitimer politischer Herrschaftsausübung. Es bezeichnete die Amtsgewalt der höchsten Magistrate, besonders der Konsuln und Prätoren, die vorzüglich darin zum Ausdruck kam, dass nur Magistrate mit ein Heer kommandieren und Recht sprechen durften. Das wurde den Magistraten in einem sakralen Ritus übertragen, der ihre gleichsam königliche Gewalt als von Jupiter abgeleitete auswies. Sichtbare Symbole ihrer Stellung waren ein elfenbeinerner Amtsstuhl () und vor allem eine nach dem Rang des Amtes gestaffelte Anzahl sie begleitender Amtsdiener (Liktoren) mit Rutenbündeln, die außerhalb Roms als Zeichen ihrer Kapitalgerichtsbarkeit mit Beilen versehen waren ().
Auf der Grundlage einer solch umfassenden Amtsgewalt regierten die jährlich neu gewählten Konsuln und Prätoren, die die Elite des Senats bildeten, Rom und eroberten mit ihren Heeren Italien und die Mittelmeerwelt. Obwohl sie als Feldherren in ihrem Aufgabenbereich umfassende Machtbefugnisse besaßen, war klar, dass sie nach ihrer Rückkehr dem Senat und der Volksversammlung rechenschaftspflichtig waren und ihre Maßnahmen bestätigen lassen mussten. Die Vorstellung, dass die Konsuln und Prätoren und später auch die Prokonsuln und Proprätoren die Kriege im Auftrag und zum Nutzen des römischen Volkes führten, also dessen Herrschaft mehrten, kam im Begriff des zum Ausdruck, der als lateinischer Terminus seit Mitte des 1. Jh.s v. Chr. bezeugt ist. Damit wurde der Begriff für die höchste Amtsgewalt metaphorisch auf die Gewalt und Herrschaft des römischen Volkes übertragen. So konnte Kaiser Augustus in seinem verkünden, dass er Ägypten dem hinzugefügt habe.
Zur selben Zeit wird die Vorstellung einer «Weltherrschaft» (), von der die Griechen sprachen, auch bei den Römern selbst greifbar – der Dichter Vergil (70–19) verklärte sie zur in Raum und Zeit grenzenlosen Herrschaft ( 1,279: ). Da sich Rom in den letzten anderthalb Jahrhunderten der Republik zahlreiche Gebiete nach und nach als Provinzen einverleibt hatte, bildete sich schließlich zur Zeit des Augustus die räumliche Auffassung vom als der Summe aller unterworfenen Städte, Völker und Reiche aus. Das Bild vom , einem Kreis von Ländern, die als Peripherie das Zentrum Italien mit der Hauptstadt Rom umgeben und von dort aus durch den Kaiser gelenkt () und befriedet werden (), gehörte bald zum kaiserlichen Selbstverständnis, das auf Inschriften und Münzen propagiert wurde. Doch trotz dieser mehrfachen Bedeutungserweiterung des Imperiumsbegriffs ist in Rom das ursprüngliche Konzept der höchsten Amtsgewalt nie verloren gegangen.
im Sinne einer Herrschaft der Römer über ein definiertes Territorium unterworfener Gebiete war also eine Vorstellung, die sich erst mit der Monarchie (seit 30 v. Chr.) herausgebildet hatte – in republikanischer Zeit besaßen die Römer noch keinen abstrakten räumlichen Reichsbegriff. Ähnlich ist der Befund für den zweiten systematischen Leitbegriff, ‹Provinz›. Provinzen sind nach heutiger Auffassung die abhängigen Gebiete eines imperialen Staates, die das Zentrum als Peripherie umgeben und die von Statthaltern, die die Metropole entsendet, verwaltet werden. Dieses Konzept einer territorialen, administrativen Untergliederung des Imperiums ist in Rom gleichfalls eine Vorstellung, die erst unter Augustus fassbar wird. Zuvor bezeichnete den sachlichen Aufgabenbereich, den ein Magistrat zu Beginn seiner Amtszeit zugewiesen bekam. Routinemäßig galt dies für die klar umschriebenen Amtsbereiche der städtischen Magistrate wie die Gerichtsbarkeit des Prätors oder die Kassenverwaltung des Quästors. Durch Los oder Senatsbeschluss, später auch durch Plebiszit, wurden dazu die Sonderaufgaben verteilt, und das waren insbesondere die Feldzüge, die die Konsuln und Prätoren während ihrer Amtszeit zu führen hatten. Wurde einem Konsul zu Beginn des Jahres die zugewiesen, hieß dies in der mittleren Republik (264–133) nur, dass er ein Heer nach Makedonien zu führen hatte (wenn es nicht bereits dort stand) und vor Ort die Feinde bekämpfen und die Interessen Roms wahrnehmen sollte. Es bedeutete nicht zwangsläufig, dass das Gebiet des besiegten Gegners annektiert und zur ‹Provinz› gemacht wurde.
Die Praxis der Annexion und anschließenden Provinzialisierung unterworfener Gebiete hat sich nur langsam herausgebildet. Gebiete, die von jährlich wechselnden, eigens dafür bestimmten Prätoren als Statthalter Roms verwaltet wurden, hat es vor der Mitte des 2. Jh.s v. Chr. nur auf den Inseln Sizilien, Sardinien und Korsika sowie auf der iberischen Halbinsel gegeben. Als später die Annexion von Territorien zunahm, versuchte der Senat, mittels Gesetzen die Kontrolle dieser Gebiete zu regulieren. Sullas Gesetz über die Provinzen (81 v. Chr.) bestimmte, dass die beiden Konsuln und die inzwischen acht Prätoren nach Bekleidung ihres städtischen Amtes im folgenden Jahr als Promagistrate, also an Stelle eines Konsuls oder Prätors ( bzw. ) eine Provinz übernehmen sollten. Mit dem Provinzgesetz des Gnaeus Pompeius (52 v. Chr.), das ein Intervall von fünf Jahren zwischen stadtrömischer Magistratur und Promagistratur vorschrieb, ist die Statthalterschaft endgültig als eigenständiges Amt, das nicht nur die Verlängerung einer städtischen Magistratur darstellte, etabliert worden.
Zur Zeit Sullas wird nun ein Bewusstsein bei den Senatoren erkennbar, dass die römischen Provinzen insgesamt einen klar definierten Herrschaftsbereich darstellten, der systematisch verwaltet werden musste. Dazu trug auch bei, dass sich inzwischen die politische Geographie vereinfacht hatte: Seit Italien südlich des Po nach dem Bundesgenossenkrieg (91–89 v. Chr.) einheitliches römisches Bürgergebiet geworden war, umgab ein Kranz von Provinzen, der an den Grenzen Italiens begann, das Gebiet der Römer und Italiker. An der Wende zum 1. Jh. v. Chr. bildete sich allmählich auch die territoriale Auffassung von heraus, weil Zuständigkeitsbereiche von Amtsträgern gegeneinander oder gegenüber den provinzialen Gemeinwesen abgegrenzt werden mussten. Doch war dadurch die herkömmliche Bedeutung von keineswegs verschwunden: Als Pompeius das Kommando im Krieg gegen König Mithradates VI. von Pontos (66 v. Chr.) oder gegen die Seeräuber im Mittelmeer erhielt (67 v. Chr.), wurde ihm jeweils eine übertragen – ein Militärkommando, kein Territorium. Es war wiederum Augustus, der das gesamte territorial als Summe seiner begriff, als er in seinem behauptete, er habe «die Grenzen aller Provinzen des römischen Volkes erweitert» ( 26).
Die modernen Begriffe ‹Imperium› und ‹Provinz› entstammen also der römischen Vorstellung eines räumlich definierten und gegliederten Herrschaftsgebietes, einer Vorstellung, die sich in Rom erst mit dem Übergang zur Monarchie herausgebildet und dann allmählich verfestigt hatte. Sie kommt beispielhaft in dem Titel zum Ausdruck, den Augustus seinem , der reichsweit publiziert wurde, vorangestellt hatte: «Die Taten des vergöttlichten Augustus, durch die er den Erdkreis () der Herrschaft des römischen Volkes () unterworfen hat.»
2. Expansion: Die Eroberung der Mittelmeerwelt in republikanischer Zeit
Über die Expansion Roms sind wir für die Zeit vor etwa 300 v. Chr. nur sehr schlecht unterrichtet, da die spätere Geschichtsschreibung ihre Berichte frei gestaltet und ausgeschmückt hat. Zur Zeit der Königsherrschaft (sie endete irgendwann zwischen 500 und 470) und zu Beginn der frühen Republik umfasste Rom nur wenig mehr als das...