Mittelstädt | Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 51, 436 Seiten

Reihe: Studien zum Privatrecht

Mittelstädt Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen

Eine Kritik des herrschenden Methodendualismus
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-16-154644-0
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Eine Kritik des herrschenden Methodendualismus

E-Book, Deutsch, Band 51, 436 Seiten

Reihe: Studien zum Privatrecht

ISBN: 978-3-16-154644-0
Verlag: Mohr Siebeck
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Nach heute allgemein anerkannter Lesart der §§ 133, 157 BGB gibt es zwei verschiedene Methoden der Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen, unter denen eine den Vorrang genießt: Gehen Erklärender und Empfänger innerlich bei Vornahme des Rechtsgeschäfts vom selben Erklärungssinn aus, soll dieser maßgeblich sein, selbst wenn die nachrangige normative Auslegung anhand des objektiven Empfängerhorizonts zu einem anderen Ergebnis gelangen würde ( falsa demonstratio non nocet). Morten Mittelstädt weist nach, dass diese dualistische Lehre mit einer Kernaufgabe der Rechtsgeschäftslehre, dem Schutz berechtigten Vertrauens, unvereinbar ist. Zum Schutz des Orientierungsinteresses der Beteiligten vertritt er das Gegenmodell einer streng normativen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont und behandelt dessen Folgefragen. Er schließt mit einem Ausblick auf Parallelfragen in internationalen Regelwerken.
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1;Cover;1
2;Vorwort;6
3;Inhaltsübersicht;8
4;Inhaltsverzeichnis;10
5;Abkürzungsverzeichnis;24
6;Einführung in die Untersuchung;30
6.1;§ 1 Einleitung;32
6.1.1;I. Der herrschende Methodendualismus;33
6.1.2;II. Die hier vertretene Gegenthese der streng normativen Auslegungslehre;35
6.1.3;III. Die rechtspraktische und theoretische Relevanz des Themas;37
6.2;§ 2 Untersuchungsgegenstand, Abgrenzung und Gang der Darstellung;41
6.2.1;I. Untersuchungsgegenstand;41
6.2.2;II. Abgrenzung;41
6.2.2.1;1. Keine Behandlung der „natürlichen“ Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen;41
6.2.2.2;2. Beschränkung auf die erläuternde Auslegung – keine Behandlung der ergänzenden Auslegung;43
6.2.2.3;3. Keine Behandlung spezifischer Probleme der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und sonstiger Erklärungen an einen unbestimmten Personenkreis;44
6.2.2.4;4. Keine Behandlung von Formproblemen – Zugrundelegung der Trennung von Form und Auslegung;45
6.2.3;III. Gang der Darstellung;47
7;Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen;50
7.1;§ 3 Das dualistische Auslegungsmodell;52
7.1.1;I. Der gesetzliche Ausgangspunkt: Die §§ 133, 157 BGB;52
7.1.1.1;1. Die Systematik der §§ 133, 157 BGB;52
7.1.1.2;2. Die Kriterien der §§ 133, 157 BGB ;55
7.1.1.3;3. Der geringe Aussagegehalt der §§ 133, 157 BGB zur Methodik der Auslegung;56
7.1.1.4;4. Zwischenergebnis;58
7.1.2;II. Der Interessenkonflikt zwischen dem Empfänger und dem Erklärenden;59
7.1.2.1;1. Die Doppelfunktion der empfangsbedürftigen Willenserklärung;59
7.1.2.2;2. Die Auslegung allein nach dem wirklichen Willen des Erklärenden als interessenwidriger Lösungsansatz;59
7.1.2.3;3. Die Auslegung nach dem Empfängerverständnis als interessenwidriger Lösungsansatz;62
7.1.2.4;4. Ergebnis: Verteilung der Missverständnisrisiken als Kernproblem;64
7.1.3;III. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont;64
7.1.3.1;1. Der Grundgedanke: Verteilung des Missverständnisrisikos nach wertenden Gesichtspunkten;64
7.1.3.2;2. Die Vorgehensweise bei der normativen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont;66
7.1.3.2.1;a) Das Erkenntnisinteresse: Der wirkliche Wille des Erklärenden;66
7.1.3.2.1.1;aa) Der wirkliche Wille als Idealziel der normativen Auslegung;66
7.1.3.2.1.2;bb) Keine tatsächliche Willensfeststellung bei der normativen Auslegung;67
7.1.3.2.1.3;cc) Idealziel, Privatautonomie und Heteronomie;70
7.1.3.2.2;b) Das Auslegungsmaterial: Der objektive Empfängerhorizont;72
7.1.3.2.2.1;aa) Die Verständnismöglichkeiten des Empfängers als Auswahlkriterium;72
7.1.3.2.2.1.1;(1) Die herrschende Erkennbarkeitsformel des objektiven Empfängerhorizonts;73
7.1.3.2.2.1.2;(2) Die Individualität des Empfängerhorizonts – Abgrenzung zu generalisierenden Auslegungslehren (insbesondere zur Wortlautauslegung);75
7.1.3.2.2.2;bb) Der maßgebliche Zeitpunkt: Wirksamwerden der Erklärung mit Zugang;78
7.1.3.2.3;c) Die Auslegungsarbeit: Deutungsdiligenz des Empfängers als Maßstab;79
7.1.4;IV. Die natürliche Auslegung nach dem übereinstimmenden Verständnis;81
7.1.4.1;1. Der Grundgedanke: Keine Normativierung bei gelungener Verständigung der Beteiligten;81
7.1.4.2;2. Die Vorgehensweise bei der natürlichen Auslegung ;82
7.1.4.2.1;a) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Erklärenden: Der wirkliche Wille bei Abgabe der Erklärung;82
7.1.4.2.2;b) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Empfängers ;84
7.1.4.2.2.1;aa) Der wirkliche Wille des Empfängers zur Feststellung der „Willensübereinstimmung“ im Sinne eines „inneren Konsens“?;85
7.1.4.2.2.1.1;(1) Die Ambivalenz der gebrauchten Begrifflichkeiten;85
7.1.4.2.2.1.2;(2) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei einseitigen Rechtsgeschäften;86
7.1.4.2.2.1.3;(3) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei Verträgen;86
7.1.4.2.2.1.3.1;(a) Unstimmigkeiten bei Auslegungserheblichkeit der inhaltsgleichen Willen;87
7.1.4.2.2.1.3.2;(b) Vermeidung der Unstimmigkeiten: Vorrang der Auslegung der Einzelerklärung zur Sicherstellung beidseitigen „Konsensbewusstseins“;88
7.1.4.2.2.1.3.3;(c) Der zweifelhafte Wert der Unterscheidung zwischen natürlichem und normativem Konsens;91
7.1.4.2.2.2;bb) Das Verständnis des Empfängers und der relevante Zeitpunkt;92
7.1.5;V. Der Vorrang der natürlichen vor der normativen Auslegung;95
7.1.5.1;1. Der grundsätzliche Vorrang der natürlichen Auslegung;95
7.1.5.2;2. Das Rangverhältnis im Prozess: Keine Sperrwirkung der ersten Auslegungsstufe im Falle eines non liquet;96
7.1.5.3;3. Ausnahme vom Vorrang der natürlichen Auslegung bei ausdrücklicher Verwahrung (protestatio facto contraria non valet)?;98
7.1.6;VI. Scheitern der Auslegung: Unbestimmte Willenserklärungen;102
7.1.6.1;1. Die unbestimmte Willenserklärung: Phänomenologie und Rechtsfolge;102
7.1.6.2;2. Die schwankende dogmatisch-terminologische Einordnung des (Un-)Bestimmtheitsproblems;103
7.1.6.3;3. Unbestimmtheit und natürliche Auslegung;106
7.1.6.4;4. Zwischenergebnis;107
7.2;§ 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung;108
7.2.1;I. Die für das Thema uninteressanten methodenneutralen Fälle;108
7.2.1.1;1. Der fehlende Erkenntniswert methodenneutraler Fallkonstellationen;108
7.2.1.2;2. Ausgrenzung der methodenneutralen „unechten“ (Wortlaut-) Falschbezeichnung;109
7.2.1.2.1;a) Die Parzellenverwechslung und weitere Beispiele unechter Falschbezeichnungen;110
7.2.1.2.2;b) Die Ambivalenz des falsa-Satzes zwischen unechter und echter Falschbezeichnung;114
7.2.1.2.3; c) Die Schwierigkeiten der Identifizierung unechter Falschbezeichnungen am Beispiel des Haakjöringsköd-Falls (RGZ 99, 147);116
7.2.2;II. Der kongruente Doppelirrtum;118
7.2.2.1;1. Beispiele und praktische Relevanz;118
7.2.2.2;2. Merkmale des kongruenten Doppelirrtums;119
7.2.2.2.1;a) Beidseitige gleichsinnige Geschäftsirrtümer oder beidseitige Verkennung des Erklärungswerts;119
7.2.2.2.2;b) Keine Beschränkung auf Irrtümer im Sinne der §§ 119 I, 120 BGB: Empfängerirrtum und Verkennung der objektiven Unbestimmtheit;120
7.2.2.2.3;c) Keine beidseitigen kongruenten Motivirrtümer;122
7.2.2.3;3. Abgrenzung und Einordnung: Der inkongruente Doppelirrtum und seine Rechtsfolgen;123
7.2.3;III. Der (erkannte und) durchschaute Irrtum als methodenrelevanter Fall?;126
7.2.3.1;1. Die methodenneutralen Normalfälle des aufgrund von Zusatzwissens des Empfängers durchschauten Irrtums;126
7.2.3.2;2. Der bei verspäteter erstmaliger Kenntnisnahme aufgrund hinzugewonnener Kenntnisse durchschaute Irrtum;130
7.2.3.3;3. Der aufgrund von Sonderfähigkeiten oder Sonderanstrengungen des Empfängers durchschaute Irrtum;133
7.2.3.4;4. Zwischenergebnis;135
7.2.4;IV. Der erratene Wille – Wielings Eier-Fall;135
7.2.4.1;1. Der Eier-Fall als erkennbarer, aber nicht durchschaubarer Irrtum;136
7.2.4.2;2. Die Abweichung von der normativen Methode im Eier-Fall;138
7.2.5;V. Zusammenschau der methodenrelevanten Fälle: Der Zufall als das gemeinsame Moment;139
8;Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung;142
8.1;1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit dem Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte;144
8.1.1;§ 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario;144
8.1.1.1;I. Die Fixierung der dualistischen Lehre auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts;144
8.1.1.2;II. Das Entdeckungsszenario;145
8.1.1.3;III. Der Schutz nachträglichen Vertrauens als Kernpunkt der weiteren Kritik;146
8.1.2; § 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte ;147
8.1.2.1;I. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Eindeutigkeit;147
8.1.2.1.1;1. Der Schutz anfänglichen Vertrauens durch die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten;148
8.1.2.1.1.1;a) Die unzureichende Begründung der normativen Auslegung als Kompromiss zwischen den Verständnissen der Beteiligten ;148
8.1.2.1.1.2;b) Die spezifische Funktion des Vertrauensschutzes bei Bewältigung des Interessenkonflikts von Erklärendem und Empfänger: die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten;150
8.1.2.1.2;2. Die nachträgliche Preisgabe der rechtlich geschützten Orientierungsfunktion durch die Doppelirrtumsausnahmen;153
8.1.2.1.3;3. Die schädlichen Effekte des Orientierungsverlusts;154
8.1.2.1.3.1;a) Transaktionskosten und ihre Vermeidung durch risikobehafteten Verzicht auf die Nachfrage;155
8.1.2.1.3.2;b) Opportunistisches Verhalten der Gegenseite;156
8.1.2.1.3.3;c) Einseitige Risikobelastung des Entdeckers bei fruchtloser oder gestörter Nachfrage;158
8.1.2.1.3.4;d) Störung des austarierten Gleichgewichts der abstrakten Beweismöglichkeiten;159
8.1.2.1.4;4. Überprüfung denkbarer Sachgründe für die Preisgabe der Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten;160
8.1.2.1.4.1;a) Nachträgliches Vertrauen als lebensfremdes, rein akademisches Problem (Frotz)?;160
8.1.2.1.4.2;b) Schutzlosstellung wegen selbstverschuldeter Orientierungs-losigkeit infolge der Aufdeckung des eigenen Irrtums?;163
8.1.2.1.4.3;c) Verlust des faktischen Orientierungswerts bei Entdeckung des eigenen Irrtums – Verletzung einer Obliegenheit zum Selbstschutz durch Nachfrage?;163
8.1.2.1.4.4;d) Verhinderung einer unbilligen Abwälzung von Folgen der anfänglichen Fehldeutung?;165
8.1.2.1.4.5;e) Vermeidung der Frustration irrtumsbedingter Vertrauensinvestitionen durch die natürliche Methode?;166
8.1.2.2;II. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Unbestimmtheit;169
8.1.2.2.1;1. Die vertrauensschützende Funktion der Unwirksamkeit objektiv unbestimmter Willenserklärungen bei anfänglichem Empfängervertrauen;169
8.1.2.2.2;2. Schutz anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit?;171
8.1.2.2.2.1;a) Der Streit über den Schutz des anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit;171
8.1.2.2.2.2; b) Die Irrelevanz des Streits für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit nachträglichen Erklärendenvertrauens ;174
8.1.2.2.3;3. Nachträgliches Vertrauen auf die Unwirksamkeit und Ansätze zur Einschränkung des Vertrauensschutzes;174
8.1.2.2.3.1;a) Geltung des übereinstimmenden Verständnissen, weil und soweit es „miterklärt“ wurde?;176
8.1.2.2.3.2;b) Geltung des wirklichen Willens des Offerenten bei Annahme eines mehrdeutigen Antrags (Henle) – Verzicht auf Orientierungssicherheit?;177
8.1.2.3;III. Ergebnis: Gebotenheit des Schutzes nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte;181
8.1.3;§ 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre?;182
8.1.3.1;I. Anfechtungsrecht des nachträglich Vertrauenden?;182
8.1.3.2;II. Schadensersatzanspruch des nachträglich Vertrauenden?;184
8.1.3.2.1;1. Erster Haftungsgrund: Erweckung objektiv gerechtfertigten Vertrauens;185
8.1.3.2.2;2. Zweiter Haftungsgrund: Ursprünglich normatives Fehlverständnis;186
8.1.3.2.3;3. Dritter Haftungsgrund: Verletzung einer Aufklärungspflicht über das eigene Fehlverständnis;187
8.1.3.3;III. Ausnahmsweiser Vorrang der normativen Methode bei Entstehung nachträglichen Vertrauens?;190
8.1.3.4;IV. Ergebnis;193
8.1.4;§ 8 Historische Einordnung;194
8.1.4.1;I. Historische Vorläufer;194
8.1.4.1.1;1. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den kongruenten Doppelirrtum;194
8.1.4.1.2;2. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den inkongruenten Doppelirrtum;197
8.1.4.2;II. Reaktionen der heute herrschenden dualistische Lehre;198
8.1.4.2.1;1. Reaktionen im Zusammenhang mit dem kongruenten Doppelirrtum;198
8.1.4.2.1.1;a) Der Vorwurf der Begriffsjurisprudenz;198
8.1.4.2.1.2;b) Keine Auseinandersetzung mit dem Entdeckungsszenario;199
8.1.4.2.2;2. Reaktionen im Zusammenhang mit dem inkongruenten Doppelirrtum;202
8.1.4.3;III. Gründe für das Versanden der Diskussion über die Bedeutung des nachträglichen Vertrauens;202
8.2;2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre;205
8.2.1;§ 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre;206
8.2.1.1;I. Argumente für die Geltung des Ergebnisses der natürlichen Auslegung;206
8.2.1.1.1;1. Die Befriedigung aller maßgeblichen (Beteiligten-)Interessen durch das Ergebnis der natürlichen Auslegung;206
8.2.1.1.1.1;a) Das Argument und die zugrundeliegende herrschende Interessenanalyse;206
8.2.1.1.1.2;b) Widerlegung;208
8.2.1.1.1.2.1;aa) Die Notwendigkeit einer Ergänzung der Interessenanalyse um das „Orientierungsinteresse“ der Beteiligten;208
8.2.1.1.1.2.2;bb) Das Orientierungsinteresse des Erklärenden;209
8.2.1.1.1.2.3;cc) Die Anerkennung des Orientierungsinteresses durch die Regeln über das Wirksamwerden der Erklärung;211
8.2.1.1.2;2. Die Erreichung des Zwecks der Willenserklärung;213
8.2.1.1.2.1;a) Das Zweckerreichungsargument;213
8.2.1.1.2.2;b) Widerlegung: Die Unvereinbarkeit des Zweckerreichungsarguments mit den Rechtsfolgen der Willenserklärung;214
8.2.1.1.3;3. Der Vorrang des übereinstimmenden Parteiwillens als „oberste Norm des Vertrages“;216
8.2.1.1.3.1;a) Das Argument;216
8.2.1.1.3.2;b) Widerlegung;217
8.2.1.1.4;4. Die dogmatische Einordnung als privatautonome Sprachvereinbarung;220
8.2.1.2;II. Argumente gegen die Geltung des Ergebnisses der normativen Auslegung;221
8.2.1.2.1;1. Die Sinnlosigkeit eines Vertrauensschutzes ohne Empfängervertrauen;222
8.2.1.2.1.1;a) Das Argument: Schutz konkreten Empfängervertrauens durch die normative Auslegung;222
8.2.1.2.1.2;b) Widerlegung;224
8.2.1.2.1.2.1;aa) Die Unergiebigkeit des Sinnlosigkeitsarguments im Hinblick auf den Umgang mit nachträglichem Vertrauen;224
8.2.1.2.1.2.2;bb) Die Unvereinbarkeit des Vertrauenserfordernisses mit dem positiven Recht;226
8.2.1.2.1.2.2.1;(1) Die Beseitigung des Wahlrechts des Erklärenden;227
8.2.1.2.1.2.2.2;(2) Der Desorientierungseffekt zu Lasten des Erklärenden;230
8.2.1.2.1.2.2.3;(3) Die problematische Weiterung des Vertrauenserfordernisses in Form eines Dispositionsrechts des Empfängers;233
8.2.1.2.1.2.3;cc) Zwischenergebnis;236
8.2.1.2.2;2. Die Unvereinbarkeit mit dem Prinzip der Privatautonomie;237
8.2.1.2.2.1;a) Das Argument;237
8.2.1.2.2.2;b) Widerlegung;239
8.2.1.2.2.2.1;aa) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim einseitigen Rechtsgeschäft;239
8.2.1.2.2.2.1.1;bb) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim Vertrag;240
8.2.1.2.2.2.1.1.1;(1) Kein Festhalten beider Vertragsparteien bei Verfehlung des Willenserfordernisses;240
8.2.1.2.2.2.1.1.2;(2) Die Folgerichtigkeit des beschränkten „Festhaltens“ einer Vertragspartei im Rahmen der §§ 119 ff. BGB auch bei Verfehlung des Willenserfordernisses;241
8.2.1.2.2.2.1.1.2.1;(a) Die unzulässige Einschränkung des § 121 BGB und des Wahlrechts der am objektiv Erklärten festhaltenden Vertragspartei;243
8.2.1.2.2.2.1.1.2.2;(b) Die unzulässige Einschränkung des § 122 BGB durch das Willenserfordernis;244
8.2.1.2.2.2.1.2;cc) Zwischenergebnis;246
8.2.1.2.3;3. Die Zufälligkeit der Verteilung der Vertrauensschäden;246
8.2.1.2.3.1;a) Das „Zufallsargument“;246
8.2.1.2.3.2;b) Widerlegung;247
8.2.1.2.4;4. Die Entstehung eines unbilligen Reurechts;251
8.2.1.2.4.1;a) Der Reurechtseinwand;251
8.2.1.2.4.2;b) Die Relativierung des Reurechtseinwands durch den allgemeinen Reurechtsausschluss;252
8.2.1.2.4.3;c) Die Verfehltheit eines automatischen Reurechtsausschlusses durch natürliche Auslegung aus Empfängersicht;254
8.2.1.2.4.4;d) Zwischenergebnis;256
8.2.1.2.5;5. Der Vorwurf des beidseitig unrichtigen Sprachgebrauchs (Bailas);256
8.2.1.3;III. Ergebnis;258
8.2.2;§ 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre;259
8.2.2.1;I. § 116 S. 2 BGB;259
8.2.2.1.1;1. Reinickes Erst-recht-Schluss;260
8.2.2.1.2;2. Widerlegung durch Auslegung von § 116 S. 2 BGB;260
8.2.2.1.2.1;a) Wortlaut: Keine „Kenntnis“ im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs in den Zufallsfällen;261
8.2.2.1.2.2;b) Telos: Schutzbedürftigkeit des Empfängers im Entdeckungsszenario;262
8.2.2.2;II. § 117 BGB;264
8.2.2.2.1;1. Die Regelung des § 117 I BGB über die Nichtigkeit des Scheingeschäfts bei „Einverständnis“ des Empfängers;265
8.2.2.2.1.1;a) Die Dogmatik des Einverständnisses in der Diskussion der herrschenden Meinung;265
8.2.2.2.1.1.1;aa) Einverständnis als „Bewusstsein des fehlenden Willens“ (RGZ 134, 33);266
8.2.2.2.1.1.2;bb) Einverständnis als „innere Willensübereinstimmung“ (BGHZ 144, 331);267
8.2.2.2.1.1.3;cc) Einverständnis als „rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede“;270
8.2.2.2.1.2;b) Überprüfung des Bestätigungsgehalts von § 117 I BGB zugunsten der dualistischen Lehre;272
8.2.2.2.1.2.1;aa) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „Bewusstsein des fehlenden Willens“;272
8.2.2.2.1.2.1.1;(1) Der Normalfall: Durch objektive Umstände hervorgerufenes Simulationsbewusstsein („Kenntnis“ des Simulationswillens);272
8.2.2.2.1.2.1.2;(2) Der pathologische Ausnahmefall: Zufällig zutreffendes Simulationsbewusstsein ohne objektive Grundlage;275
8.2.2.2.1.2.2;bb) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „innere Willensübereinstimmung“;278
8.2.2.2.1.2.3;cc) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede“;279
8.2.2.2.2;2. Die Regelung des § 117 II BGB über die Geltung des verdeckten Geschäfts;280
8.2.2.2.2.1;a) Die verfehlte rein subjektive Theorie des verdeckten Geschäfts;281
8.2.2.2.2.2;b) Der fehlende Aussagegehalt des § 117 II BGB zum Methodenstreit;285
8.2.2.2.2.3;c) Der unzutreffende klassische Erst-recht-Schluss aus § 117 II BGB vom absichtlichen auf das versehentliche Verdecken des Gewollten;287
8.2.2.2.3;3. Zwischenergebnis;290
8.2.2.3;III. § 122 II BGB;291
8.2.2.4;IV. §§ 133, 157 BGB;292
8.2.2.5;V. § 155 BGB;293
8.2.2.6;VI. Ergebnis;294
8.2.3;§ 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre;296
9;Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre;298
9.1;§ 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislage im Prozess;300
9.1.1;I. Verständnisbeweis und Erklärungsbeweis;300
9.1.2;II. Die Auswirkung des Methodenunterschieds auf die Beweisführungsmöglichkeiten anhand von Fallgruppen;301
9.1.2.1;1. Erste Fallgruppe: Einseitiges anfängliches Abweichen eines Beteiligten vom objektiv Erklärten (einseitiger Irrtum);302
9.1.2.2;2. Zweite Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Übereinstimmung mit dem objektiv Erklärten;302
9.1.2.2.1;a) Erster Unterfall: Beweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Nichtbeweisbarkeit des übereinstimmenden Verständnisses;302
9.1.2.2.2;b) Zweiter Unterfall: Nichtbeweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Beweisbarkeit der übereinstimmenden Verständnisse;303
9.1.2.2.2.1;aa) Gründe für Schwierigkeiten des Erklärungsbeweises;304
9.1.2.2.2.2;bb) Die beweiserleichternde Wirkung der natürlichen Auslegung;305
9.1.2.2.2.3;cc) Beweiserleichterung auf Basis der streng normativen Auslegungslehre: Anscheinsbeweis bei nachweisbar übereinstimmendem Verständnis;307
9.1.2.3;3. Dritte Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Abweichung vom objektiv Erklärten (kongruenter und inkongruenter Doppelirrtum, erratener Wille);310
9.1.3;III. Ergebnis;311
9.2;§ 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario;312
9.2.1;I. Das Durchführungsszenario;312
9.2.2;II. Die Entdeckung des ursprünglich objektiv Erklärten nach der Durchführung;313
9.2.3;III. Der Lösungsversuch mittels einer konkludenten Änderungsvereinbarung;315
9.2.3.1;1. Die Änderungslösung;315
9.2.3.2;2. Bewertung der Änderungslösung;317
9.2.3.2.1;a) Der äußere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens;317
9.2.3.2.1.1;aa) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv eindeutiger Ausgangserklärung;318
9.2.3.2.1.2;bb) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv unbestimmter Ausgangserklärung;320
9.2.3.2.2;b) Der innere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens;322
9.2.3.2.3;c) Zwischenergebnis;323
9.2.4;IV. Lösungsansätze auf Basis der Lehre von der Vertrauenshaftung;324
9.2.4.1;1. Rechtsscheinhaftung?;324
9.2.4.2;2. Ver- und Erwirkung?;325
9.2.5;V. Eigener (Teil-)Lösungsvorschlag: Nachträgliche Veränderung des normativen Erklärungssinns aufgrund der Durchführung;327
9.2.5.1;1. Das Dogma der Unveränderlichkeit des Erklärungssinns und seine Hintergründe;327
9.2.5.1.1;a) Erster Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unergiebigkeit nachträglichen Auslegungsmaterials;328
9.2.5.1.2;b) Zweiter Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unverwertbarkeit nachträglich erkennbar gewordenen Auslegungsmaterials – Die zeitliche Zäsur des objektiven Empfängerhorizonts;330
9.2.5.1.3;c) Zwischenergebnis;332
9.2.5.2;2. Schlussfolgerungen für das Durchführungsszenario;332
9.2.5.2.1;a) Die Ergiebigkeit des Durchführungsverhaltens;332
9.2.5.2.2;b) Die (ausnahmsweise) Verwertbarkeit des Durchführungsverhaltens;333
9.2.5.2.2.1;aa) Aufschub der Zäsurwirkung des Zugangs mangels schutzwürdigen Empfängervertrauens?;333
9.2.5.2.2.2;bb) Durchbrechung der Zäsur bei wechselseitig erkennbar fehlendem Vertrauen;335
9.2.5.2.3;c) Dogmatische Einordnung und Beweislastverteilung;337
9.2.5.2.4;d) Die beschränkte Reichweite der vorgeschlagenen Lösung;338
9.2.5.3;3. Abgrenzung zur dualistischen Lehre und deren Durchführungsszenario;339
9.2.6;VI. Ergebnis;341
9.3;§ 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens;342
9.3.1;I. Die zwei Aussagen der herrschenden Erkennbarkeitsformel: Erkennbarkeit als notwendige und als hinreichende Bedingung;342
9.3.2;II. Kritik an der Erkennbarkeit als hinreichende Verwertungsvoraussetzung;344
9.3.2.1;1. Untaugliche Argumente in der historischen Diskussion;345
9.3.2.1.1;a) Das Argument aus § 122 II BGB;345
9.3.2.1.2;b) Das Argument aus § 123 I Alt. 1 BGB;347
9.3.2.1.3;c) Der Anspruch des Empfängers auf einen verkehrsüblichen Sprachgebrauch (Titze);349
9.3.2.2;2. Das überzeugende Argument gegen die Erkennbarkeitsformel: Desorientierung des Erklärenden durch exorbitantes Sonderwissen im Entdeckungsszenario;352
9.3.2.2.1;a) Die Lage des Erklärenden im Entdeckungsszenario bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens;352
9.3.2.2.2; b) Folgen der Orientierungslosigkeit des Erklärenden bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens ;354
9.3.2.2.3;c) Rechtfertigung der Desorientierung des Erklärenden durch vorrangige Wertungsgesichtspunkte?;356
9.3.2.2.3.1;aa) Zumutbarkeit der Desorientierung aufgrund der „Erklärungsverantwortung“ bzw. des „Erklärungsrisikos“?;356
9.3.2.2.3.2;bb) Die Chance auf Geltung des Gewollten: Selbstbestimmungsinteresse vor Orientierungsinteresse?;357
9.3.2.2.4;d) Lösung des Exorbitanzproblems auf Basis der Erkennbarkeitsformel?;359
9.3.2.2.4.1;aa) Lösung durch einen Schadensersatzanspruch?;359
9.3.2.2.4.2;bb) Lösung durch die normative Komponente der „Erkennbarkeit“?;360
9.3.2.2.4.3;cc) Lösung bei der Ausdeutung des Auslegungsmaterials?;360
9.3.2.2.4.4;dd) Zwischenergebnis;362
9.3.3;III. Die tatbestandliche Abgrenzung des exorbitanten Sonderwissens;362
9.3.3.1;1. Das maßgebliche Exorbitanzkriterium: Umstände, mit deren Erkennbarkeit der Erklärende bei Zugang nicht „rechnen muss“;362
9.3.3.2;2. Die maßgebliche Beurteilungsperspektive – Entscheidung bei konfligierenden Orientierungsinteressen der Beteiligten;364
9.3.3.3;3. Die theoretische Schlüssigkeit der hier vertretenen Abgrenzungsformel – Der „Schraubeneinwand“;367
9.3.3.4;4. Der pragmatische Einwand fehlender Praktikabilität;370
9.3.4;IV. Die Rechtsfolgen des exorbitanten Sonderwissens;371
9.3.4.1;1. Unerheblichkeit des exorbitanten Sonderwissens für die normative Auslegung der Erklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont;371
9.3.4.2;2. Ausschluss des Anspruchs auf Vertrauensschadensersatz (§ 122 II BGB);371
9.3.4.3;3. Potentielle Schadensersatzhaftung des Empfängers wegen Aufklärungspflichtverletzung – zu F. Leonhards „Schadensersatzlösung“;372
9.3.5;V. Exorbitantes Sonderwissen und natürliche Auslegung;376
9.3.5.1;1. Die Theorie der Geltung des wirklich Gewollten bei zufällig erkanntem Willen;377
9.3.5.1.1;a) Die Unvereinbarkeit mit dem beiderseitigen Orientierungsinteresse;378
9.3.5.1.2;b) Das systematische Argument aus § 116 S. 2 BGB;379
9.3.5.2;2. Die Theorie der Nichtigkeit der Erklärung bei zufällig bekanntem Willen (Scherner);383
9.3.5.3;3. Zwischenergebnis;385
9.3.6;VI. Ergebnis;385
10;Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse;386
10.1;Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen;386
10.1.1;§ 3 Das dualistische Auslegungsmodell;386
10.1.2;§ 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung;387
10.2;Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung;388
10.2.1;1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit demSchutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte;388
10.2.1.1;§ 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario;388
10.2.1.2;§ 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte;389
10.2.1.3;§ 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre?;390
10.2.1.4;§ 8 Historische Einordnung;390
10.2.2;2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre;391
10.2.2.1;§ 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre;391
10.2.2.2;§ 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre;393
10.2.2.3;§ 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre;395
10.3;Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre;395
10.3.1;§ 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislageim Prozess;395
10.3.2;§ 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario;395
10.3.3;§ 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens;397
11;Ausblick: Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen in ausgewählten internationalen Regelwerken;400
11.1;VII. Die Auslegungsregeln der internationalen Regelwerke;401
11.1.1;1. Überblick;401
11.1.1.1;a) UN-Kaufrecht;401
11.1.1.2;b) PECL;401
11.1.1.3;c) PICC;402
11.1.1.4;d) DCFR;403
11.1.1.5;e) GEKR;404
11.1.2;2. Unterschiede und gemeinsame Strukturelemente;406
11.1.2.1;a) Unterschiede beim Auslegungsgegenstand;406
11.1.2.2;b) Übereinstimmung hinsichtlich des Auslegungsmaterials;407
11.1.2.3;c) Übereinstimmung hinsichtlich der Auslegungsziele;408
11.2;VIII. Kritische Bewertung der gewählten Auslegungsziele;409
11.2.1;1. Der Vorrang der gemeinsamen Willens bei Vertragsschluss;409
11.2.2;2. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner erkennbaren Willens;412
11.2.3;3. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner bekannten Willens;414
11.2.4;4. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfänger-horizont;416
11.3;IX. Fazit;417
12;Literaturverzeichnis;418
13;Sachregister;436


Mittelstädt, Morten
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg; 2006 Erste juristische Staatsprüfung; Juristischer Vorbereitungsdienst am Kammergericht; 2011 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung der Bucerius Law School (Prof. Dr. Florian Faust), Hamburg; Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes; seit 2014 Notarassessor in der Freien und Hansestadt Hamburg.



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