E-Book, Deutsch, Band 51, 436 Seiten
Reihe: Studien zum Privatrecht
Mittelstädt Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-16-154644-0
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Eine Kritik des herrschenden Methodendualismus
E-Book, Deutsch, Band 51, 436 Seiten
Reihe: Studien zum Privatrecht
ISBN: 978-3-16-154644-0
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
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1;Cover;1
2;Vorwort;6
3;Inhaltsübersicht;8
4;Inhaltsverzeichnis;10
5;Abkürzungsverzeichnis;24
6;Einführung in die Untersuchung;30
6.1;§ 1 Einleitung;32
6.1.1;I. Der herrschende Methodendualismus;33
6.1.2;II. Die hier vertretene Gegenthese der streng normativen Auslegungslehre;35
6.1.3;III. Die rechtspraktische und theoretische Relevanz des Themas;37
6.2;§ 2 Untersuchungsgegenstand, Abgrenzung und Gang der Darstellung;41
6.2.1;I. Untersuchungsgegenstand;41
6.2.2;II. Abgrenzung;41
6.2.2.1;1. Keine Behandlung der „natürlichen“ Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen;41
6.2.2.2;2. Beschränkung auf die erläuternde Auslegung – keine Behandlung der ergänzenden Auslegung;43
6.2.2.3;3. Keine Behandlung spezifischer Probleme der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und sonstiger Erklärungen an einen unbestimmten Personenkreis;44
6.2.2.4;4. Keine Behandlung von Formproblemen – Zugrundelegung der Trennung von Form und Auslegung;45
6.2.3;III. Gang der Darstellung;47
7;Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen;50
7.1;§ 3 Das dualistische Auslegungsmodell;52
7.1.1;I. Der gesetzliche Ausgangspunkt: Die §§ 133, 157 BGB;52
7.1.1.1;1. Die Systematik der §§ 133, 157 BGB;52
7.1.1.2;2. Die Kriterien der §§ 133, 157 BGB ;55
7.1.1.3;3. Der geringe Aussagegehalt der §§ 133, 157 BGB zur Methodik der Auslegung;56
7.1.1.4;4. Zwischenergebnis;58
7.1.2;II. Der Interessenkonflikt zwischen dem Empfänger und dem Erklärenden;59
7.1.2.1;1. Die Doppelfunktion der empfangsbedürftigen Willenserklärung;59
7.1.2.2;2. Die Auslegung allein nach dem wirklichen Willen des Erklärenden als interessenwidriger Lösungsansatz;59
7.1.2.3;3. Die Auslegung nach dem Empfängerverständnis als interessenwidriger Lösungsansatz;62
7.1.2.4;4. Ergebnis: Verteilung der Missverständnisrisiken als Kernproblem;64
7.1.3;III. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont;64
7.1.3.1;1. Der Grundgedanke: Verteilung des Missverständnisrisikos nach wertenden Gesichtspunkten;64
7.1.3.2;2. Die Vorgehensweise bei der normativen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont;66
7.1.3.2.1;a) Das Erkenntnisinteresse: Der wirkliche Wille des Erklärenden;66
7.1.3.2.1.1;aa) Der wirkliche Wille als Idealziel der normativen Auslegung;66
7.1.3.2.1.2;bb) Keine tatsächliche Willensfeststellung bei der normativen Auslegung;67
7.1.3.2.1.3;cc) Idealziel, Privatautonomie und Heteronomie;70
7.1.3.2.2;b) Das Auslegungsmaterial: Der objektive Empfängerhorizont;72
7.1.3.2.2.1;aa) Die Verständnismöglichkeiten des Empfängers als Auswahlkriterium;72
7.1.3.2.2.1.1;(1) Die herrschende Erkennbarkeitsformel des objektiven Empfängerhorizonts;73
7.1.3.2.2.1.2;(2) Die Individualität des Empfängerhorizonts – Abgrenzung zu generalisierenden Auslegungslehren (insbesondere zur Wortlautauslegung);75
7.1.3.2.2.2;bb) Der maßgebliche Zeitpunkt: Wirksamwerden der Erklärung mit Zugang;78
7.1.3.2.3;c) Die Auslegungsarbeit: Deutungsdiligenz des Empfängers als Maßstab;79
7.1.4;IV. Die natürliche Auslegung nach dem übereinstimmenden Verständnis;81
7.1.4.1;1. Der Grundgedanke: Keine Normativierung bei gelungener Verständigung der Beteiligten;81
7.1.4.2;2. Die Vorgehensweise bei der natürlichen Auslegung ;82
7.1.4.2.1;a) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Erklärenden: Der wirkliche Wille bei Abgabe der Erklärung;82
7.1.4.2.2;b) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Empfängers ;84
7.1.4.2.2.1;aa) Der wirkliche Wille des Empfängers zur Feststellung der „Willensübereinstimmung“ im Sinne eines „inneren Konsens“?;85
7.1.4.2.2.1.1;(1) Die Ambivalenz der gebrauchten Begrifflichkeiten;85
7.1.4.2.2.1.2;(2) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei einseitigen Rechtsgeschäften;86
7.1.4.2.2.1.3;(3) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei Verträgen;86
7.1.4.2.2.1.3.1;(a) Unstimmigkeiten bei Auslegungserheblichkeit der inhaltsgleichen Willen;87
7.1.4.2.2.1.3.2;(b) Vermeidung der Unstimmigkeiten: Vorrang der Auslegung der Einzelerklärung zur Sicherstellung beidseitigen „Konsensbewusstseins“;88
7.1.4.2.2.1.3.3;(c) Der zweifelhafte Wert der Unterscheidung zwischen natürlichem und normativem Konsens;91
7.1.4.2.2.2;bb) Das Verständnis des Empfängers und der relevante Zeitpunkt;92
7.1.5;V. Der Vorrang der natürlichen vor der normativen Auslegung;95
7.1.5.1;1. Der grundsätzliche Vorrang der natürlichen Auslegung;95
7.1.5.2;2. Das Rangverhältnis im Prozess: Keine Sperrwirkung der ersten Auslegungsstufe im Falle eines non liquet;96
7.1.5.3;3. Ausnahme vom Vorrang der natürlichen Auslegung bei ausdrücklicher Verwahrung (protestatio facto contraria non valet)?;98
7.1.6;VI. Scheitern der Auslegung: Unbestimmte Willenserklärungen;102
7.1.6.1;1. Die unbestimmte Willenserklärung: Phänomenologie und Rechtsfolge;102
7.1.6.2;2. Die schwankende dogmatisch-terminologische Einordnung des (Un-)Bestimmtheitsproblems;103
7.1.6.3;3. Unbestimmtheit und natürliche Auslegung;106
7.1.6.4;4. Zwischenergebnis;107
7.2;§ 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung;108
7.2.1;I. Die für das Thema uninteressanten methodenneutralen Fälle;108
7.2.1.1;1. Der fehlende Erkenntniswert methodenneutraler Fallkonstellationen;108
7.2.1.2;2. Ausgrenzung der methodenneutralen „unechten“ (Wortlaut-) Falschbezeichnung;109
7.2.1.2.1;a) Die Parzellenverwechslung und weitere Beispiele unechter Falschbezeichnungen;110
7.2.1.2.2;b) Die Ambivalenz des falsa-Satzes zwischen unechter und echter Falschbezeichnung;114
7.2.1.2.3; c) Die Schwierigkeiten der Identifizierung unechter Falschbezeichnungen am Beispiel des Haakjöringsköd-Falls (RGZ 99, 147);116
7.2.2;II. Der kongruente Doppelirrtum;118
7.2.2.1;1. Beispiele und praktische Relevanz;118
7.2.2.2;2. Merkmale des kongruenten Doppelirrtums;119
7.2.2.2.1;a) Beidseitige gleichsinnige Geschäftsirrtümer oder beidseitige Verkennung des Erklärungswerts;119
7.2.2.2.2;b) Keine Beschränkung auf Irrtümer im Sinne der §§ 119 I, 120 BGB: Empfängerirrtum und Verkennung der objektiven Unbestimmtheit;120
7.2.2.2.3;c) Keine beidseitigen kongruenten Motivirrtümer;122
7.2.2.3;3. Abgrenzung und Einordnung: Der inkongruente Doppelirrtum und seine Rechtsfolgen;123
7.2.3;III. Der (erkannte und) durchschaute Irrtum als methodenrelevanter Fall?;126
7.2.3.1;1. Die methodenneutralen Normalfälle des aufgrund von Zusatzwissens des Empfängers durchschauten Irrtums;126
7.2.3.2;2. Der bei verspäteter erstmaliger Kenntnisnahme aufgrund hinzugewonnener Kenntnisse durchschaute Irrtum;130
7.2.3.3;3. Der aufgrund von Sonderfähigkeiten oder Sonderanstrengungen des Empfängers durchschaute Irrtum;133
7.2.3.4;4. Zwischenergebnis;135
7.2.4;IV. Der erratene Wille – Wielings Eier-Fall;135
7.2.4.1;1. Der Eier-Fall als erkennbarer, aber nicht durchschaubarer Irrtum;136
7.2.4.2;2. Die Abweichung von der normativen Methode im Eier-Fall;138
7.2.5;V. Zusammenschau der methodenrelevanten Fälle: Der Zufall als das gemeinsame Moment;139
8;Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung;142
8.1;1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit dem Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte;144
8.1.1;§ 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario;144
8.1.1.1;I. Die Fixierung der dualistischen Lehre auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts;144
8.1.1.2;II. Das Entdeckungsszenario;145
8.1.1.3;III. Der Schutz nachträglichen Vertrauens als Kernpunkt der weiteren Kritik;146
8.1.2; § 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte ;147
8.1.2.1;I. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Eindeutigkeit;147
8.1.2.1.1;1. Der Schutz anfänglichen Vertrauens durch die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten;148
8.1.2.1.1.1;a) Die unzureichende Begründung der normativen Auslegung als Kompromiss zwischen den Verständnissen der Beteiligten ;148
8.1.2.1.1.2;b) Die spezifische Funktion des Vertrauensschutzes bei Bewältigung des Interessenkonflikts von Erklärendem und Empfänger: die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten;150
8.1.2.1.2;2. Die nachträgliche Preisgabe der rechtlich geschützten Orientierungsfunktion durch die Doppelirrtumsausnahmen;153
8.1.2.1.3;3. Die schädlichen Effekte des Orientierungsverlusts;154
8.1.2.1.3.1;a) Transaktionskosten und ihre Vermeidung durch risikobehafteten Verzicht auf die Nachfrage;155
8.1.2.1.3.2;b) Opportunistisches Verhalten der Gegenseite;156
8.1.2.1.3.3;c) Einseitige Risikobelastung des Entdeckers bei fruchtloser oder gestörter Nachfrage;158
8.1.2.1.3.4;d) Störung des austarierten Gleichgewichts der abstrakten Beweismöglichkeiten;159
8.1.2.1.4;4. Überprüfung denkbarer Sachgründe für die Preisgabe der Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten;160
8.1.2.1.4.1;a) Nachträgliches Vertrauen als lebensfremdes, rein akademisches Problem (Frotz)?;160
8.1.2.1.4.2;b) Schutzlosstellung wegen selbstverschuldeter Orientierungs-losigkeit infolge der Aufdeckung des eigenen Irrtums?;163
8.1.2.1.4.3;c) Verlust des faktischen Orientierungswerts bei Entdeckung des eigenen Irrtums – Verletzung einer Obliegenheit zum Selbstschutz durch Nachfrage?;163
8.1.2.1.4.4;d) Verhinderung einer unbilligen Abwälzung von Folgen der anfänglichen Fehldeutung?;165
8.1.2.1.4.5;e) Vermeidung der Frustration irrtumsbedingter Vertrauensinvestitionen durch die natürliche Methode?;166
8.1.2.2;II. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Unbestimmtheit;169
8.1.2.2.1;1. Die vertrauensschützende Funktion der Unwirksamkeit objektiv unbestimmter Willenserklärungen bei anfänglichem Empfängervertrauen;169
8.1.2.2.2;2. Schutz anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit?;171
8.1.2.2.2.1;a) Der Streit über den Schutz des anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit;171
8.1.2.2.2.2; b) Die Irrelevanz des Streits für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit nachträglichen Erklärendenvertrauens ;174
8.1.2.2.3;3. Nachträgliches Vertrauen auf die Unwirksamkeit und Ansätze zur Einschränkung des Vertrauensschutzes;174
8.1.2.2.3.1;a) Geltung des übereinstimmenden Verständnissen, weil und soweit es „miterklärt“ wurde?;176
8.1.2.2.3.2;b) Geltung des wirklichen Willens des Offerenten bei Annahme eines mehrdeutigen Antrags (Henle) – Verzicht auf Orientierungssicherheit?;177
8.1.2.3;III. Ergebnis: Gebotenheit des Schutzes nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte;181
8.1.3;§ 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre?;182
8.1.3.1;I. Anfechtungsrecht des nachträglich Vertrauenden?;182
8.1.3.2;II. Schadensersatzanspruch des nachträglich Vertrauenden?;184
8.1.3.2.1;1. Erster Haftungsgrund: Erweckung objektiv gerechtfertigten Vertrauens;185
8.1.3.2.2;2. Zweiter Haftungsgrund: Ursprünglich normatives Fehlverständnis;186
8.1.3.2.3;3. Dritter Haftungsgrund: Verletzung einer Aufklärungspflicht über das eigene Fehlverständnis;187
8.1.3.3;III. Ausnahmsweiser Vorrang der normativen Methode bei Entstehung nachträglichen Vertrauens?;190
8.1.3.4;IV. Ergebnis;193
8.1.4;§ 8 Historische Einordnung;194
8.1.4.1;I. Historische Vorläufer;194
8.1.4.1.1;1. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den kongruenten Doppelirrtum;194
8.1.4.1.2;2. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den inkongruenten Doppelirrtum;197
8.1.4.2;II. Reaktionen der heute herrschenden dualistische Lehre;198
8.1.4.2.1;1. Reaktionen im Zusammenhang mit dem kongruenten Doppelirrtum;198
8.1.4.2.1.1;a) Der Vorwurf der Begriffsjurisprudenz;198
8.1.4.2.1.2;b) Keine Auseinandersetzung mit dem Entdeckungsszenario;199
8.1.4.2.2;2. Reaktionen im Zusammenhang mit dem inkongruenten Doppelirrtum;202
8.1.4.3;III. Gründe für das Versanden der Diskussion über die Bedeutung des nachträglichen Vertrauens;202
8.2;2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre;205
8.2.1;§ 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre;206
8.2.1.1;I. Argumente für die Geltung des Ergebnisses der natürlichen Auslegung;206
8.2.1.1.1;1. Die Befriedigung aller maßgeblichen (Beteiligten-)Interessen durch das Ergebnis der natürlichen Auslegung;206
8.2.1.1.1.1;a) Das Argument und die zugrundeliegende herrschende Interessenanalyse;206
8.2.1.1.1.2;b) Widerlegung;208
8.2.1.1.1.2.1;aa) Die Notwendigkeit einer Ergänzung der Interessenanalyse um das „Orientierungsinteresse“ der Beteiligten;208
8.2.1.1.1.2.2;bb) Das Orientierungsinteresse des Erklärenden;209
8.2.1.1.1.2.3;cc) Die Anerkennung des Orientierungsinteresses durch die Regeln über das Wirksamwerden der Erklärung;211
8.2.1.1.2;2. Die Erreichung des Zwecks der Willenserklärung;213
8.2.1.1.2.1;a) Das Zweckerreichungsargument;213
8.2.1.1.2.2;b) Widerlegung: Die Unvereinbarkeit des Zweckerreichungsarguments mit den Rechtsfolgen der Willenserklärung;214
8.2.1.1.3;3. Der Vorrang des übereinstimmenden Parteiwillens als „oberste Norm des Vertrages“;216
8.2.1.1.3.1;a) Das Argument;216
8.2.1.1.3.2;b) Widerlegung;217
8.2.1.1.4;4. Die dogmatische Einordnung als privatautonome Sprachvereinbarung;220
8.2.1.2;II. Argumente gegen die Geltung des Ergebnisses der normativen Auslegung;221
8.2.1.2.1;1. Die Sinnlosigkeit eines Vertrauensschutzes ohne Empfängervertrauen;222
8.2.1.2.1.1;a) Das Argument: Schutz konkreten Empfängervertrauens durch die normative Auslegung;222
8.2.1.2.1.2;b) Widerlegung;224
8.2.1.2.1.2.1;aa) Die Unergiebigkeit des Sinnlosigkeitsarguments im Hinblick auf den Umgang mit nachträglichem Vertrauen;224
8.2.1.2.1.2.2;bb) Die Unvereinbarkeit des Vertrauenserfordernisses mit dem positiven Recht;226
8.2.1.2.1.2.2.1;(1) Die Beseitigung des Wahlrechts des Erklärenden;227
8.2.1.2.1.2.2.2;(2) Der Desorientierungseffekt zu Lasten des Erklärenden;230
8.2.1.2.1.2.2.3;(3) Die problematische Weiterung des Vertrauenserfordernisses in Form eines Dispositionsrechts des Empfängers;233
8.2.1.2.1.2.3;cc) Zwischenergebnis;236
8.2.1.2.2;2. Die Unvereinbarkeit mit dem Prinzip der Privatautonomie;237
8.2.1.2.2.1;a) Das Argument;237
8.2.1.2.2.2;b) Widerlegung;239
8.2.1.2.2.2.1;aa) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim einseitigen Rechtsgeschäft;239
8.2.1.2.2.2.1.1;bb) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim Vertrag;240
8.2.1.2.2.2.1.1.1;(1) Kein Festhalten beider Vertragsparteien bei Verfehlung des Willenserfordernisses;240
8.2.1.2.2.2.1.1.2;(2) Die Folgerichtigkeit des beschränkten „Festhaltens“ einer Vertragspartei im Rahmen der §§ 119 ff. BGB auch bei Verfehlung des Willenserfordernisses;241
8.2.1.2.2.2.1.1.2.1;(a) Die unzulässige Einschränkung des § 121 BGB und des Wahlrechts der am objektiv Erklärten festhaltenden Vertragspartei;243
8.2.1.2.2.2.1.1.2.2;(b) Die unzulässige Einschränkung des § 122 BGB durch das Willenserfordernis;244
8.2.1.2.2.2.1.2;cc) Zwischenergebnis;246
8.2.1.2.3;3. Die Zufälligkeit der Verteilung der Vertrauensschäden;246
8.2.1.2.3.1;a) Das „Zufallsargument“;246
8.2.1.2.3.2;b) Widerlegung;247
8.2.1.2.4;4. Die Entstehung eines unbilligen Reurechts;251
8.2.1.2.4.1;a) Der Reurechtseinwand;251
8.2.1.2.4.2;b) Die Relativierung des Reurechtseinwands durch den allgemeinen Reurechtsausschluss;252
8.2.1.2.4.3;c) Die Verfehltheit eines automatischen Reurechtsausschlusses durch natürliche Auslegung aus Empfängersicht;254
8.2.1.2.4.4;d) Zwischenergebnis;256
8.2.1.2.5;5. Der Vorwurf des beidseitig unrichtigen Sprachgebrauchs (Bailas);256
8.2.1.3;III. Ergebnis;258
8.2.2;§ 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre;259
8.2.2.1;I. § 116 S. 2 BGB;259
8.2.2.1.1;1. Reinickes Erst-recht-Schluss;260
8.2.2.1.2;2. Widerlegung durch Auslegung von § 116 S. 2 BGB;260
8.2.2.1.2.1;a) Wortlaut: Keine „Kenntnis“ im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs in den Zufallsfällen;261
8.2.2.1.2.2;b) Telos: Schutzbedürftigkeit des Empfängers im Entdeckungsszenario;262
8.2.2.2;II. § 117 BGB;264
8.2.2.2.1;1. Die Regelung des § 117 I BGB über die Nichtigkeit des Scheingeschäfts bei „Einverständnis“ des Empfängers;265
8.2.2.2.1.1;a) Die Dogmatik des Einverständnisses in der Diskussion der herrschenden Meinung;265
8.2.2.2.1.1.1;aa) Einverständnis als „Bewusstsein des fehlenden Willens“ (RGZ 134, 33);266
8.2.2.2.1.1.2;bb) Einverständnis als „innere Willensübereinstimmung“ (BGHZ 144, 331);267
8.2.2.2.1.1.3;cc) Einverständnis als „rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede“;270
8.2.2.2.1.2;b) Überprüfung des Bestätigungsgehalts von § 117 I BGB zugunsten der dualistischen Lehre;272
8.2.2.2.1.2.1;aa) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „Bewusstsein des fehlenden Willens“;272
8.2.2.2.1.2.1.1;(1) Der Normalfall: Durch objektive Umstände hervorgerufenes Simulationsbewusstsein („Kenntnis“ des Simulationswillens);272
8.2.2.2.1.2.1.2;(2) Der pathologische Ausnahmefall: Zufällig zutreffendes Simulationsbewusstsein ohne objektive Grundlage;275
8.2.2.2.1.2.2;bb) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „innere Willensübereinstimmung“;278
8.2.2.2.1.2.3;cc) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede“;279
8.2.2.2.2;2. Die Regelung des § 117 II BGB über die Geltung des verdeckten Geschäfts;280
8.2.2.2.2.1;a) Die verfehlte rein subjektive Theorie des verdeckten Geschäfts;281
8.2.2.2.2.2;b) Der fehlende Aussagegehalt des § 117 II BGB zum Methodenstreit;285
8.2.2.2.2.3;c) Der unzutreffende klassische Erst-recht-Schluss aus § 117 II BGB vom absichtlichen auf das versehentliche Verdecken des Gewollten;287
8.2.2.2.3;3. Zwischenergebnis;290
8.2.2.3;III. § 122 II BGB;291
8.2.2.4;IV. §§ 133, 157 BGB;292
8.2.2.5;V. § 155 BGB;293
8.2.2.6;VI. Ergebnis;294
8.2.3;§ 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre;296
9;Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre;298
9.1;§ 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislage im Prozess;300
9.1.1;I. Verständnisbeweis und Erklärungsbeweis;300
9.1.2;II. Die Auswirkung des Methodenunterschieds auf die Beweisführungsmöglichkeiten anhand von Fallgruppen;301
9.1.2.1;1. Erste Fallgruppe: Einseitiges anfängliches Abweichen eines Beteiligten vom objektiv Erklärten (einseitiger Irrtum);302
9.1.2.2;2. Zweite Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Übereinstimmung mit dem objektiv Erklärten;302
9.1.2.2.1;a) Erster Unterfall: Beweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Nichtbeweisbarkeit des übereinstimmenden Verständnisses;302
9.1.2.2.2;b) Zweiter Unterfall: Nichtbeweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Beweisbarkeit der übereinstimmenden Verständnisse;303
9.1.2.2.2.1;aa) Gründe für Schwierigkeiten des Erklärungsbeweises;304
9.1.2.2.2.2;bb) Die beweiserleichternde Wirkung der natürlichen Auslegung;305
9.1.2.2.2.3;cc) Beweiserleichterung auf Basis der streng normativen Auslegungslehre: Anscheinsbeweis bei nachweisbar übereinstimmendem Verständnis;307
9.1.2.3;3. Dritte Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Abweichung vom objektiv Erklärten (kongruenter und inkongruenter Doppelirrtum, erratener Wille);310
9.1.3;III. Ergebnis;311
9.2;§ 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario;312
9.2.1;I. Das Durchführungsszenario;312
9.2.2;II. Die Entdeckung des ursprünglich objektiv Erklärten nach der Durchführung;313
9.2.3;III. Der Lösungsversuch mittels einer konkludenten Änderungsvereinbarung;315
9.2.3.1;1. Die Änderungslösung;315
9.2.3.2;2. Bewertung der Änderungslösung;317
9.2.3.2.1;a) Der äußere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens;317
9.2.3.2.1.1;aa) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv eindeutiger Ausgangserklärung;318
9.2.3.2.1.2;bb) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv unbestimmter Ausgangserklärung;320
9.2.3.2.2;b) Der innere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens;322
9.2.3.2.3;c) Zwischenergebnis;323
9.2.4;IV. Lösungsansätze auf Basis der Lehre von der Vertrauenshaftung;324
9.2.4.1;1. Rechtsscheinhaftung?;324
9.2.4.2;2. Ver- und Erwirkung?;325
9.2.5;V. Eigener (Teil-)Lösungsvorschlag: Nachträgliche Veränderung des normativen Erklärungssinns aufgrund der Durchführung;327
9.2.5.1;1. Das Dogma der Unveränderlichkeit des Erklärungssinns und seine Hintergründe;327
9.2.5.1.1;a) Erster Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unergiebigkeit nachträglichen Auslegungsmaterials;328
9.2.5.1.2;b) Zweiter Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unverwertbarkeit nachträglich erkennbar gewordenen Auslegungsmaterials – Die zeitliche Zäsur des objektiven Empfängerhorizonts;330
9.2.5.1.3;c) Zwischenergebnis;332
9.2.5.2;2. Schlussfolgerungen für das Durchführungsszenario;332
9.2.5.2.1;a) Die Ergiebigkeit des Durchführungsverhaltens;332
9.2.5.2.2;b) Die (ausnahmsweise) Verwertbarkeit des Durchführungsverhaltens;333
9.2.5.2.2.1;aa) Aufschub der Zäsurwirkung des Zugangs mangels schutzwürdigen Empfängervertrauens?;333
9.2.5.2.2.2;bb) Durchbrechung der Zäsur bei wechselseitig erkennbar fehlendem Vertrauen;335
9.2.5.2.3;c) Dogmatische Einordnung und Beweislastverteilung;337
9.2.5.2.4;d) Die beschränkte Reichweite der vorgeschlagenen Lösung;338
9.2.5.3;3. Abgrenzung zur dualistischen Lehre und deren Durchführungsszenario;339
9.2.6;VI. Ergebnis;341
9.3;§ 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens;342
9.3.1;I. Die zwei Aussagen der herrschenden Erkennbarkeitsformel: Erkennbarkeit als notwendige und als hinreichende Bedingung;342
9.3.2;II. Kritik an der Erkennbarkeit als hinreichende Verwertungsvoraussetzung;344
9.3.2.1;1. Untaugliche Argumente in der historischen Diskussion;345
9.3.2.1.1;a) Das Argument aus § 122 II BGB;345
9.3.2.1.2;b) Das Argument aus § 123 I Alt. 1 BGB;347
9.3.2.1.3;c) Der Anspruch des Empfängers auf einen verkehrsüblichen Sprachgebrauch (Titze);349
9.3.2.2;2. Das überzeugende Argument gegen die Erkennbarkeitsformel: Desorientierung des Erklärenden durch exorbitantes Sonderwissen im Entdeckungsszenario;352
9.3.2.2.1;a) Die Lage des Erklärenden im Entdeckungsszenario bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens;352
9.3.2.2.2; b) Folgen der Orientierungslosigkeit des Erklärenden bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens ;354
9.3.2.2.3;c) Rechtfertigung der Desorientierung des Erklärenden durch vorrangige Wertungsgesichtspunkte?;356
9.3.2.2.3.1;aa) Zumutbarkeit der Desorientierung aufgrund der „Erklärungsverantwortung“ bzw. des „Erklärungsrisikos“?;356
9.3.2.2.3.2;bb) Die Chance auf Geltung des Gewollten: Selbstbestimmungsinteresse vor Orientierungsinteresse?;357
9.3.2.2.4;d) Lösung des Exorbitanzproblems auf Basis der Erkennbarkeitsformel?;359
9.3.2.2.4.1;aa) Lösung durch einen Schadensersatzanspruch?;359
9.3.2.2.4.2;bb) Lösung durch die normative Komponente der „Erkennbarkeit“?;360
9.3.2.2.4.3;cc) Lösung bei der Ausdeutung des Auslegungsmaterials?;360
9.3.2.2.4.4;dd) Zwischenergebnis;362
9.3.3;III. Die tatbestandliche Abgrenzung des exorbitanten Sonderwissens;362
9.3.3.1;1. Das maßgebliche Exorbitanzkriterium: Umstände, mit deren Erkennbarkeit der Erklärende bei Zugang nicht „rechnen muss“;362
9.3.3.2;2. Die maßgebliche Beurteilungsperspektive – Entscheidung bei konfligierenden Orientierungsinteressen der Beteiligten;364
9.3.3.3;3. Die theoretische Schlüssigkeit der hier vertretenen Abgrenzungsformel – Der „Schraubeneinwand“;367
9.3.3.4;4. Der pragmatische Einwand fehlender Praktikabilität;370
9.3.4;IV. Die Rechtsfolgen des exorbitanten Sonderwissens;371
9.3.4.1;1. Unerheblichkeit des exorbitanten Sonderwissens für die normative Auslegung der Erklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont;371
9.3.4.2;2. Ausschluss des Anspruchs auf Vertrauensschadensersatz (§ 122 II BGB);371
9.3.4.3;3. Potentielle Schadensersatzhaftung des Empfängers wegen Aufklärungspflichtverletzung – zu F. Leonhards „Schadensersatzlösung“;372
9.3.5;V. Exorbitantes Sonderwissen und natürliche Auslegung;376
9.3.5.1;1. Die Theorie der Geltung des wirklich Gewollten bei zufällig erkanntem Willen;377
9.3.5.1.1;a) Die Unvereinbarkeit mit dem beiderseitigen Orientierungsinteresse;378
9.3.5.1.2;b) Das systematische Argument aus § 116 S. 2 BGB;379
9.3.5.2;2. Die Theorie der Nichtigkeit der Erklärung bei zufällig bekanntem Willen (Scherner);383
9.3.5.3;3. Zwischenergebnis;385
9.3.6;VI. Ergebnis;385
10;Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse;386
10.1;Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen;386
10.1.1;§ 3 Das dualistische Auslegungsmodell;386
10.1.2;§ 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung;387
10.2;Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung;388
10.2.1;1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit demSchutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte;388
10.2.1.1;§ 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario;388
10.2.1.2;§ 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte;389
10.2.1.3;§ 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre?;390
10.2.1.4;§ 8 Historische Einordnung;390
10.2.2;2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre;391
10.2.2.1;§ 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre;391
10.2.2.2;§ 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre;393
10.2.2.3;§ 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre;395
10.3;Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre;395
10.3.1;§ 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislageim Prozess;395
10.3.2;§ 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario;395
10.3.3;§ 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens;397
11;Ausblick: Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen in ausgewählten internationalen Regelwerken;400
11.1;VII. Die Auslegungsregeln der internationalen Regelwerke;401
11.1.1;1. Überblick;401
11.1.1.1;a) UN-Kaufrecht;401
11.1.1.2;b) PECL;401
11.1.1.3;c) PICC;402
11.1.1.4;d) DCFR;403
11.1.1.5;e) GEKR;404
11.1.2;2. Unterschiede und gemeinsame Strukturelemente;406
11.1.2.1;a) Unterschiede beim Auslegungsgegenstand;406
11.1.2.2;b) Übereinstimmung hinsichtlich des Auslegungsmaterials;407
11.1.2.3;c) Übereinstimmung hinsichtlich der Auslegungsziele;408
11.2;VIII. Kritische Bewertung der gewählten Auslegungsziele;409
11.2.1;1. Der Vorrang der gemeinsamen Willens bei Vertragsschluss;409
11.2.2;2. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner erkennbaren Willens;412
11.2.3;3. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner bekannten Willens;414
11.2.4;4. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfänger-horizont;416
11.3;IX. Fazit;417
12;Literaturverzeichnis;418
13;Sachregister;436