Papier / Krönke | Grundkurs Öffentliches Recht 2 | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 280 Seiten

Reihe: Start ins Rechtsgebiet

Papier / Krönke Grundkurs Öffentliches Recht 2

Grundrechte

E-Book, Deutsch, 280 Seiten

Reihe: Start ins Rechtsgebiet

ISBN: 978-3-8114-8845-8
Verlag: C.F. Müller
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Die Konzeption:Der „Grundkurs Öffentliches Recht“ ist auf zwei Bände angelegt. Im ersten Band werden die Grundlagen des (öffentlichen) Rechts und das Recht der Staatsorganisation behandelt, der vorliegende zweite Band beschäftigt sich mit den Grundrechten. Dem Leser wird ein erster Zugriff auf das Rechtsgebiet der Grundrechte verschafft und eine Grundlage für das weitere Studium mitgegeben. Eine Überfrachtung mit Details und Rechtsprechungsinhalten wird bewusst vermieden. Die Darstellungen beschränken sich auf die wesentlichen juristischen Fragen, wie sie von den Studierenden im Rahmen der in den Anfangssemestern zu erbringenden Leistungsnachweise verlangt werden. Auf ausschweifende allgemeine Ausführungen wird möglichst verzichtet, um das Augenmerk von Beginn an auf spezifisch juristische Gehalte zu lenken. Wichtige und schwierige Grundrechtsprüfungen werden anhand von Beispielsfällen veranschaulicht, bei deren Lösung auf eine klare Strukturierung der Subsumtionsschritte geachtet wird.Der „Grundkurs Öffentliches Recht“ richtet sich zunächst an Studierende der Anfangssemester, die sich in das Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einarbeiten möchten. Zugleich kann er aufgrund der Straffung des Stoffes und der Auswahl vor allem prüfungsrelevanter Fragen aber auch Examenskandidaten nahegelegt werden, die ihr vorhandenes Wissen zügig auffrischen möchten.Weiterführende Literatur- und Rechtsprechungshinweise erfolgen mit Bedacht, um eine gezielte Vertiefung zu ermöglichen.
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Zielgruppe


Studierende der Rechtswissenschaft in den Anfangssemestern

Weitere Infos & Material


Abkürzungsverzeichnis
Die im Folgenden aufgeführten Abkürzungen sind (vor allem) im juristischen Schrifttum üblich und werden größtenteils auch im Rahmen der beiden Grundkurs-Bände gebraucht: a.A. andere Ansicht AbgG Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) Abs. Absatz AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union a.F. alte Fassung AG Aktiengesellschaft oder Amtsgericht AO Abgabenordnung AöR Archiv des öffentlichen Rechts ArbG Arbeitsgericht ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz Art. Artikel AtomG Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) Aufl. Auflage BAG Bundesarbeitsgericht BauGB Baugesetzbuch BayGO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern BayVerfGH Bayerischer Verfassungsgerichtshof BayVerfGHE Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Bd. Band Begr. Begründer BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BGHSt Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen BGHZ Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen BSG Bundessozialgericht BV Verfassung des Freistaates Bayern BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGG Gesetz über das Bundesverfassungsgericht BVerfGK Amtliche Sammlung ausgewählter Entscheidungen der Kammern des Bundesverfassungsgerichts BVerwG Bundesverwaltungsgericht BVerwGE Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BWahlG Bundeswahlgesetz BWahlO Bundeswahlordnung ders. derselbe d.h. das heißt dies. dieselben DVBl. Deutsches Verwaltungsblatt EG Europäische Gemeinschaft EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Einl. ALR PR Einleitung zum Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten EMRK Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention) EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EUV Vertrag über die Europäische Union EuZBLG Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union f. folgende Seite ff. folgende Seiten FG Finanzgericht FGO Finanzgerichtsordnung Fn. Fußnote FS Festschrift GewO Gewerbeordnung GG Grundgesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GOBRat Geschäftsordnung des Bundesrates GOBReg Geschäftsordnung der Bundesregierung GOBT Geschäftsordnung des Bundestages GVG Gerichtsverfassungsgesetz h.M. herrschende Meinung Hrsg. Herausgeber i.a.R. in aller Regel i.d.R. in der Regel i.e. das heißt (lat. id est) i.e.S. im engeren Sinne IGH Internationaler Gerichtshof IntVG Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Integrationsverantwortungsgesetz) i.Ü. im Übrigen i.V.m. in Verbindung mit i.w.S. im weiteren Sinne i.S.v. im Sinne von JA Juristische Arbeitsblätter Jura Juristische Ausbildung JuS Juristische Schulung JZ Juristenzeitung Kammerbeschl. Kammerbeschluss LAG Landesarbeitsgericht lat. lateinisch LG Landgericht lit. Buchstabe (lat. littera) LSG Landessozialgericht m.w.N. mit weiteren Nachweisen Neudr. Neudruck n.F. neue Fassung NJW Neue Juristische Wochenschrift Nr. Nummer NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht NVwZ-RR Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Rechtsprechungs-Report OLG Oberlandesgericht OVG Oberverwaltungsgericht PAG Polizeiaufgabengesetz Bayern PartG Gesetz über die politischen Parteien PUAG Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages Rn. Randnummer RStV Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) S. Satz (bei der Zitierung von Rechtsnormen) oder Seite(n) (bei der Zitierung von Literatur oder Entscheidungen) SG Sozialgericht SGG Sozialgerichtsgesetz SJZ Süddeutsche Juristenzeitung StAG Staatsangehörigkeitsgesetz StGB Strafgesetzbuch StGH Staatsgerichtshof StPO Strafprozessordnung str. streitig StVG Straßenverkehrsgesetz StVO Straßenverkehrsordnung u.a. unter anderem UAbs. Unterabsatz Urt. Urteil u.U. unter Umständen v.a. vor allem VersammlG Gesetz über Versammlungen und Aufzüge...


Die Autoren:

Professor Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier ist ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts und entpflichteter Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Professor Dr. Christoph Krönke war von 2009 bis 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand von Prof. Papier an der Ludwig-Maximilians-Universität München und wurde dort im Juli 2013 mit einer Arbeit zur „Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ promoviert. Von 2015 bis zu seiner Habilitation im Jahr 2020 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Martin Burgi. Seit September 2020 ist er Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien.


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