Radeisen | Praktiker-Lexikon Umsatzsteuer | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 836 Seiten

Radeisen Praktiker-Lexikon Umsatzsteuer

E-Book, Deutsch, 836 Seiten

ISBN: 978-3-95554-773-8
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Mit allen aktuellen Änderungen bis zum 01.07.2021
Anschaulich, kompakt und aktuell
135 Stichworte von Änderung der Bemessungsgrundlage bis Zusammenfassende Meldung
Praxishinweise und Fallbeispiele liefern Lösungen der umsatzsteuerrechtlichen Fragen
Mit aktuellen Hinweisen zur Umsetzung des Digitalpakets der EU
Das Umsatzsteuerrecht ist geprägt durch permanente Änderungen.
Leistender Unternehmer aber auch Leistungsempfänger müssen zur korrekten Abwicklung alle ausgeführten und erhaltenen Leistungen auf korrekte umsatzsteuerliche Behandlung hin überprüfen. Eine fehlerhafte Beurteilung kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen für alle Beteiligten führen. Das Umsatzsteuerrecht ist immer komplexer geworden, nationale wie internationale Änderungen führen zu neuen Abgrenzungsfragen. Seit 2010 werden die Vorschriften zur Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung permanent geändert oder die Vorschriften zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger ausgeweitet und – wie bei den Bauleistungen – mehrfach angepasst. Zum 1.7.2021 sind neue, die praktische Anwendung weiter erschwerende umsatzsteuerrechtliche Regelungen über das sog. Digitalpaket umgesetzt worden. Diese ur-sprünglich schon zum 1.1.2021 umzusetzenden Vorschriften sind – offiziell begründet mit der Corona-Pandemie, wahrscheinlich aber eher wegen erheblicher technischer Umsetzungsschwierigkeiten durch die Finanzverwaltungen der EU – zum 1.7.2021 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat diese Vorschriften in di-verse Vorschriften, sehr nahe an den unionsrechtlichen Vorgaben umgesetzt. Leider sind die Vorschriften dabei in einer Weise umgesetzt worden, die es auch guten Kennern der Materie sehr schwer macht, in prak-tischen Fällen zu einer zutreffenden Lösung zu kommen. Über Fernverkäufe, One-Stop-Shop-Regelungen, fiktiven Reihengeschäften bis hin zu neuen Haftungsregelungen für Betreiber elektronischer Marktplätze haben sich diverse Änderungen ergeben, die in die bestehenden Stichworte eingearbeitet wurden bzw. zu folgenden neuen Stichworten führten: Brexit, Corona, Fernverkauf, One-Stop-Shop-Regelung (ab 1.7.2021).
Diese Vorschriften stellen an den Praktiker hohe Anforderungen und erfordern einen aktuellen Überblick über die Regelungen. Das Buch bietet eine umfassende Darstellung der aktuellen Fragen.
Die Stichworte sind an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet, um dem Ratsuchenden innerhalb kurzer Zeit eine praktikable Lösung anbieten zu können. Fundstellen und weiterführende Verweise ermöglichen eine Lösung auch schwieriger Probleme. Die komplett überarbeitete und inhaltlich erweiterte 12. Auflage enthält alle aktuellen Änderungen des Umsatzsteuerrechts bis zum 01.07.2021.
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Zielgruppe


Umsatzsteuerexperten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Finanzverwaltung, Praktiker in den Unternehmenssteuerabteilungen, Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.

Weitere Infos & Material


Der Autor. V
Vorwort zur 12. Auflage. VII
Abtretung von Forderungen. 1
Änderung der Bemessungsgrundlage. 7
Anschaffungskosten. 16
Anzahlungen. 17
Arbeitnehmer-Sammelbeförderung. 21
Aufmerksamkeiten. 23
Aufzeichnungspflichten. 25
Ausfuhrlieferung. 33
Ausland. 44
Ausländischer Abnehmer. 47
Ausländischer Unternehmer. 49
Bauabzugsteuer. 51
Beförderungsleistungen. 53
Beistellung. 62
Bemessungsgrundlage. 64
Betriebsstätte. 75
Betriebsveranstaltungen. 78
Bewirtungskosten. 83
Brexit. 85
Bußgelder. 89
Corona. 91
Dauerfristverlängerung. 95
Dienstwagen. 98
Differenzbesteuerung. 105
Drittlandsgebiet. 112
Durchlaufender Posten. 113
Eigenverbrauch. 116
Einfuhr. 118
Einfuhrumsatzsteuer. 120
Electronic Commerce und Telekommunikation (e-commerce). 124
Elektronische Rechnung. 137
Energielieferung. 140
Entgelt. 144
Fahrausweise. 146
Fahrzeuglieferung. 149
Fernverkauf. 153
Fiskalvertreter. 159
Freihafen. 162
Gelangensbestätigung. 165
Gemeinschaftsgebiet. 170
Geschäftsführungsleistungen. 173
Geschäftsveräußerung. 178
Geschenke. 184
Gesellschafterbeitrag. 189
Glücksspielumsätze. 191
Gutscheine und Warengutscheine. 194
Gutschrift. 209
Haftung. 213
Herstellungskosten. 220
Hilfsgeschäft. 222
Hingabe an Zahlungs statt. 225
Holding. 226
Hotellerieumsätze. 231
Inland. 236
Innenumsatz. 237
Innergemeinschaftliche Lieferung. 239
Innergemeinschaftlicher Erwerb. 249
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft. 259
Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren (MIAS). 264
Innergemeinschaftliches Verbringen. 266
Insolvenz. 271
Istbesteuerung. 276
Juristische Person des öffentlichen Rechts. 281
Kleinbetragsrechnung. 289
Kleinunternehmer. 292
Kommissionsgeschäft. 297
Konsignationslager. 301
Kostengemeinschaft. 307
Kryptowährungen. 311
Leasing. 315
Leistungsaustausch. 318
Leistungskommission. 320
Lieferung/Definition. 325
Lieferung/Ort. 333
Lohnveredelung. 345
Messen und Ausstellungen. 348
Mini-One-Stop-Shop-Regelung (bis 30.6.2021). 359
Mitgliederbeiträge. 369
Nebenleistungen. 372
One-Stop-Shop-Regelung (ab 1.7.2021). 376
Option zur Umsatzsteuer. 382
Organschaft. 391
Pauschalierung der Umsatzsteuer. 400
Personengesellschaft. 408
Privatnutzung von Unternehmensfahrzeugen. 413
Prüfungen. 419
Rechnung. 423
Rechnungsberichtigung. 442
Regenerative Energien. 449
Reihengeschäft. 456
Reisekosten. 464
Reiseleistung. 467
Restaurationsumsätze. 472
Rücklieferung. 483
Sachzuwendungen an das Personal. 484
Schadensersatz. 490
Selbstständige Tätigkeit. 493
Sicherungsübereignung. 495
Sollbesteuerung. 497
Sonstige Leistung/Definition. 500
Sonstige Leistung/Ort. 503
Steuerbefreiungen. 527
Steuerlager. 562
Steuersatz. 565
Steuersatzwechsel (Rechtsänderungen). 587
Steuerschuldnerverfahren (Reverse-Charge-Verfahren). 601
Tausch. 642
Tauschähnlicher Umsatz. 644
Teilleistung. 648
Transporthilfsmittel. 652
Umrechnung ausländischer Beträge. 656
Umsatzsteuererklärung. 658
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. 661
Umsatzsteuer-Voranmeldung. 666
Unberechtigter Steuerausweis. 671
Unentgeltliche Lieferungen. 675
Unentgeltliche sonstige Leistungen. 687
Unrichtiger Steuerausweis. 695
Unternehmenseinheit. 699
Unternehmensgründung. 701
Unternehmensvermögen. 706
Unternehmer. 716
Verdeckter Preisnachlass. 722
Vereine und Vereinigungen. 725
Vermietung. 730
Vermittlungsleistung. 739
Vertrauensschutz. 742
Vorsteuerabzug. 748
Vorsteueraufteilung. 762
Vorsteuerberichtigung. 769
Vorsteuervergütung. 785
Werkleistung. 791
Werklieferung. 792
Zusammenfassende Meldung. 797
Zuschuss. 802
Anhang. 805
Stichwortregister.807


Das heute geltende Umsatzsteuerrecht startete 1968 mit der Idee, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
für den Unternehmer einfach und transparent zu gestalten. Jeder Unternehmer sollte grundsätzlich
in der Lage sein, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbst und ohne Fehler zu erstellen und dabei alle
wesentlichen Rechtsgrundlagen zu beachten.
Wahrscheinlich war dieser Anspruch an das Umsatzsteuergesetz schon damals zu hochgesteckt und
kaum einzuhalten. Im Laufe der Jahre hat sich das Umsatzsteuerrecht ständig fortentwickelt, wobei aber
jede Entwicklungsstufe mit einer weiteren Verkomplizierung verbunden war. Mittlerweile muss der Unternehmer
nicht nur die mittlerweile mehr als 80 Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes berücksichtigen, er
sollte darüber hinaus auch die Auffassung der Finanzverwaltung in den ca. 300 Abschnitten des Umsatzsteuer-
Anwendungserlasses kennen – Verwaltungsanweisungen, die seit Inkrafttreten am 1.11.2010 fast
wöchentlich geändert werden.
Für die Praxis kaum noch durchschaubar ist das Geflecht der anzuwendenden Rechtsnormen und der
zu berücksichtigenden Rechtsprechung. Das Umsatzsteuerrecht ist heute nicht mehr ausschließlich der
nationalen Gesetzgebung unterworfen, das Unionsrecht der Europäischen Union hat mittlerweile über die
gemeinsamen Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einen entscheidenden
Einfluss auch auf die Besteuerung von Umsätzen nur im Inland tätiger Unternehmer gewonnen. Darüber
hinaus ergeben sich unmittelbare Auswirkungen des Unionsrechts durch die MwStVO. Auch hier steigt
fast jährlich die Regelungsdichte. Sich teilweise widersprechende Urteile der verschiedenen Senate des
BFH und manchmal auch über die Vorgaben des EuGH hinausgehende Anwendungen des Unionsrechts
erschweren die Anwendung der Regelungen in der Praxis in unnötiger Weise.
Zusätzliche Probleme ergeben sich darüber hinaus, wenn ausgelöst durch akute wirtschaftliche Probleme
– wie jetzt bei der durch die Corona-Krise ausgelösten Wirtschaftskrise – versucht wird, die Umsatzsteuer
als ein geeignetes Instrument zur kurzfristigen Nachfragebelebung einzusetzen. Die aufgrund politischer
Erwägungen und vielleicht auch mit viel gutem Willen, aber ohne fundierte umsatzsteuerrechtliche Fachkenntnisse
für die zweite Hälfte des Kalenderjahrs 2020 initiierte temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes
führte für alle Unternehmer und dessen Beraterinnen und Berater zu deutlich erhöhten Beratungsbedarf
und erheblichen Anpassungsschwierigkeiten, ohne die durchschlagenden gewünschten Erfolge zu
zeigen. Auch in der Nachbetrachtung müssen noch viele Anpassungsprozesse verfolgt werden, weshalb
auch in dieser Auflage die Ausführungen zu dem Steuersatzwechsel erneut erweitert wurden.
Zum 1.7.2021 sind nun neue, die praktische Anwendung weiter erschwerende umsatzsteuerrechtliche
Regelungen über das sog. Digitalpaket umgesetzt worden. Diese ursprünglich schon zum 1.1.2021 umzusetzenden
Vorschriften sind – offiziell begründet mit der Corona-Pandemie, wahrscheinlich aber eher
wegen erheblicher technischer Umsetzungsschwierigkeiten durch die Finanzverwaltungen der EU – nun
zum 1.7.2021 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat diese Vorschriften in diverse Vorschriften, sehr nahe
an den unionsrechtlichen Vorgaben umgesetzt. Leider sind die Vorschriften dabei in einer Weise umgesetzt
worden, die es auch guten Kennern der Materie sehr schwer macht, in praktischen Fällen zu einer zutreffenden
Lösung zu kommen. Über Fernverkäufe, One-Stop-Shop-Regelungen, fiktiven Reihengeschäften bis
hin zu neuen Haftungsregelungen für Betreiber elektronischer Marktplätze haben sich diverse Änderungen
ergeben, die in die bestehenden Stichworte eingearbeitet wurden bzw. zu neuen Stichworten führten.
Wenn der Ratsuchende heute vor ein Bücherregal tritt, um für praktische Anwendungsfälle des Unternehmers
eine praxisorientierte Darstellung zu suchen, wird er vom wissenschaftlichen Lehrbuch bis zum
mehrbändigen Kommentar eine Vielzahl an Veröffentlichungen finden. Eine auf die Praxis abgestimmte
Darstellung, in der er schnell und trotzdem zutreffend eine Lösung für sein Problem findet, wird er aber nur sehr schwer finden. Diese Lücke schließt das Praktiker-Lexikon Umsatzsteuer. Kompakte und zielgerichtete
Lösungen für die alltäglichen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der
Ausführungen.
Verlag und Autor haben die Stichworte an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet und bieten dem Ratsuchenden innerhalb einer möglichst kurzen Zeit eine praktikable Lösung für sein Problem an. Trotzdem
werden aber auch systematische Grundsätze und Voraussetzungen dargelegt. Soweit wichtig, wurden
Quellen aus der Rechtsprechung des EuGH und des BFH genannt, damit in Zweifelsfällen eine gezielte weitergehende
Recherche möglich ist.
Über Anregungen – auch für die Aufnahme weiterer Stichworte – und Verbesserungsvorschläge der
Leser würden sich der Verlag und der Autor freuen.
Berlin im Juli 2021 Rolf-Rüdiger Radeisen


Radeisen, Rolf-Rüdiger, Prof.
Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen, Diplom-Kaufmann, Steuerberater in Berlin. Er ist Herausgeber und Autor bei verschiedenen Umsatzsteuerkommentaren und Fachbüchern, Honorarprofessor an der HTW – Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin und seit Jahren bundesweit in der Aus- und Fortbildung von Steuerberatern tätig.

Radeisen, Rolf-Rüdiger
Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen, Diplom-Kaufmann, Steuerberater in Berlin. Er ist Herausgeber und Autor bei verschiedenen Umsatzsteuerkommentaren und Fachbüchern, Honorarprofessor an der HTW – Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin und seit Jahren bundesweit in der Aus- und Fortbildung von Steuerberatern tätig.


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