E-Book, Deutsch, 319 Seiten
Roth Macht
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-593-43057-7
Verlag: Campus
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Aktuelle Perspektiven aus Philosophie und Sozialwissenschaften
E-Book, Deutsch, 319 Seiten
ISBN: 978-3-593-43057-7
Verlag: Campus
Format: PDF
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Phillip Roth ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Lehrbereichs politische Theorie an der Hochschule für Politik München. Professor Ulrich Weiß war bis zu seiner Pensionierung 2012 Lehrstuhlinhaber für Politische Theorie an der Universität der Bundeswehr München.
Autoren/Hrsg.
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Inhalt
Einleitung7
I. Zur Perspektivierung von Macht
Macht und menschliche Natur - Das anthropologische Argument31
Andreas Anter
Der Kreislauf von Macht und Gewalt45
Katrin Meyer
Macht in Orientierungssituationen - Zum Sinn des ›Amorphen‹ der Macht63
Werner Stegmaier
II. Aktionale Perspektiven der Macht
Macht braucht Entscheidung - Eine Revitalisierung von Hannah Arendts Machttheorie89
Marco Walter
Macht und Grenzen der Macht - Widerstand und Autonomie bei Michel Foucault109
Marita Rainsborough
Praktische Macht im Anschluss an den Kampf um Anerkennung131
Stefano Grosso
III. Mediale Perspektiven der Macht
Modale Macht im Rahmen einer Praxis des Zwischen157
Kurt Röttgers
Grundlegung zu einer pragmatistischen Semiotik der Macht173
Patrick Thor
Zur Bedeutung sozialer Macht nach Friedrich Nietzsche und Niklas Luhmann201
Phillip H. Roth
IV. Perspektiven institutionalisierter Macht
Das zweifache Koordinationsproblem von Macht231
Hendrik Claas Meyer
Rückkehr der Macht in die Ökonomik? Eine ordnungsökonomische Perspektive263
Pia Becker und Julian Dörr
Die Macht des Kapitals287
Manuel Knoll
Autorinnen und Autoren313
Einleitung
Macht ist heute längst nicht mehr nur ein Phänomen, das von Staatsleuten oder Regierungsbehörden ausgeht. Denn auch Wirtschaft, Medien oder ständig neue aufkommende technologische Errungenschaften bestimmen mittlerweile neben Politik das Weltgeschehen auf maßgebliche Weise. Es scheint, als habe sich die ursprünglich als ?rein politisch? verstandene Macht selbst differenziert und ihre Kompetenz an andere gesellschaftliche Teilbereiche mit abgegeben. Dadurch haben sich nicht nur Mittel der Machtausübung gerändert. Es wird sondern auch immer schwieriger, Quellen der Macht genau zu verorten. Ist unser Verhalten tatsächlich das Resultat politischer Führung? Oder ergibt es sich vielmehr daraus, dass uns immer neue und raffiniertere Mittel zur Alltagsbewältigung angeboten werden? Wie ist es überhaupt möglich, dass wir zugleich Produkt und Urheber sozialer Normen sind? Und lässt sich eine Verschränkung ausmachen zwischen der Macht der Politik, der Medien, der Wirtschaft, der Technologien oder der Bildung und Erziehung? Es ist also deutlich, dass Macht heute ein vielfältiges und umfassendes Phänomen ist, das sogar mit neuen, noch unbestimmten Formen überrascht.
Vor diesem Hintergrund scheint sich die Machtfrage nicht nur neu, sondern auch dringlicher als zuvor zu stellen. Es besteht ein Bedarf, das Thema breit und vertieft zu diskutieren, auch um dafür zu sensibilisieren. Die Publikationen aus der letzten Zeit bezeugen das (vgl. Brodocz/Hammer 2013; Anter 2012; Imbusch 2012; Rölli/Krause 2008; Han 2005). Zwar ist längst bekannt, dass Macht eine fundamentale Kategorie für die Gesellschaftswissenschaften darstellt (vgl. Russel 2004 [1938]: 4). Dabei spiegelt sich allerdings auch die Schwierigkeit, sie auf einen Begriff zu bringen, in der Diversität der existierenden Machtkonzepte. Andreas Anter (2012: 13) schreibt in seiner Einführung zum Thema: 'Diese Heterogenität [der Theorien] beruht nicht zuletzt auf den sehr verschiedenen Erscheinungsweisen der Macht.' Er macht auf die Notwendigkeit auf-merksam, 'verschiedene Formen der Macht zu unterscheiden, um zu einem differenzierteren Machtverständnis zu kommen'. (ebd.: 17) Entgegen der typischen Theorienbildung in den Geistes- und Sozialwissenschaften scheinen Machtforscher besser damit bedient, diese Pluralität zu akzeptieren und sich vielmehr auf die genaue Ausleuchtung einzelner Facetten des Phänomens zu konzentrieren.
Aber wie lässt sich dann einem so diversen Thema auf die Schliche kommen? Welche Kategorien können helfen, ein grobes Verständnis der verschiedenen Machtformen zu bieten? Die zeitdiagnostische Beobach-tung, dass sich die Machtmanifestationen geändert haben, kann zumindest eine erste Annäherung an das Thema bringen: verstehen wir Macht in irgendeiner Weise über soziale Beziehungen bestimmend oder auch als Voraussetzung für diese, dann zieht die zunehmende Vernetzung der modernen Welt zwangsläufig einen Wechsel dieser Beziehungen nach sich. Die Änderungen der Machtformen in unserer Zeit korrespondieren demnach mit den Änderungen in den modernen Beziehungen. Dass Ulrich Weiß (2001: 27f.) von einem 'Paradigmenwechsel' in der theoretischen Machtforschung spricht, bestätigt das. Zwar waren nach Weiß 'beide Paradigmen' - 'Hard und Soft Power' - in der Geschichte immer schon präsent. Es sei demnach nur die 'Schwerpunktsetzung in der bewußten Reflexion der Machttheorien auf ihren Gegenstand', der sich geändert habe. Dadurch wird ein Wechsel der Machtmittel sichtbar, der sich durch einen höheren Stellenwert des kommunikativen Kalküls auszeichnet. Die zunehmende Vernetzung hat freilich auch eine zunehmende Interdependenz zwischen den einzelnen Elementen der Gesellschaft zur Folge. Dadurch verändert sich zum einen die Selbstwahrnehmung von Akteuren im Weltgeschehen und das Verständnis der Rollen und der Kompetenzen, die sie sich und anderen zuschreiben.
Aber es wird auch ein Wechsel im Machtbegriff selbst evident. Denn er beschreibt heute längst nicht mehr allein die Fähigkeit, einen Machtpartner zu einer bestimmten Handlung oder einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Denn durch die heute vorherrschende Anonymität, wird auch die Bestimmung eindeutiger Beziehungen im Sozialgeschehen immer schwieriger. Anhand der neuen Formen der öffentlichen Kontrolle, die sich dadurch auszeichnen, mit Videoüberwachung und Datenverfolgung die Möglichkeit der fast totalen forensischen Überführung zu suggerieren, wird sichtbar, dass Macht auch in der Herstellung sozialer Realität selbst besteht. Denn diese Überwachung ist längst zu einer Wirklichkeit unserer Welt geworden (und das ungeachtet der tatsächlichen Erfolge, die diese neuen Formen der Ermittlung im Einzelnen haben).
In Kurt Röttgers (1990: 54) Begriffsgeschichte der Macht können wir auch eine theoretische Bestätigung für diesen Wandel finden. Er deckt darin eine Ambivalenz des Konzepts auf, die 'in der Doppelheit eines Möglichkeitsbegriffs, d.h. eines Modalbegriffs, und eines Vermögensbegriffs, d.h. eines ?anthropologischen? Begriffs' steckt. Macht kann also in beiden Sinnen verstanden werden: als Fähigkeit, soziale Beziehungen in vorrangig repressiver und asymmetrischer Weise zu gestalten, oder als Möglichkeit, die Beziehungen herzustellen, die die soziale Realität ergeben. Die Ambivalenz des Begriffs schlägt sich auch in den Konzeptionslinien nieder, so dass wir hier zum einen von subjekt- bzw. substanzbezogenen oder von strukturbezogenen bzw. relationalen Machtbegriffen sprechen können (vgl. Weiß 1995: bes. 309f.). Beide Denkungsarten weisen unterschiedliche Vorstellung zur Wirkungsweise von Macht auf. Subjekt- oder substanzbezogene Theorien gehen meist von einer unmittelbaren Beziehung in der Machtrelation aus, so dass eine direkte Verfügung des Machthabers über den Unterworfenen besteht. Sie lassen sich daher auf eher mikrosoziale Ausschnitte der Wirklichkeit an-wenden und fokussieren zumeist die Mittel der Machtausübung. Strukturbezogene bzw. realtionale Konzepte richten sich eher auf gesamtgesellschaftliche Konstellationen. Sie argumentieren meist ohne präzise Machtquellen und beschäftigen sich daher vorrangig mit Verschiebungen im Relationengefüge und deren Bedeutung für die soziale Wirklichkeit.
Auch eine Verknüpfung beider Denklinien ist möglich. In der Soziologie Pierre Bourdieus ist ?symbolische Macht? das, was eine sozial, kulturell und materiell privilegierte Elite ausübt, und wodurch die Strukturen der Gesellschaft determiniert werden (vgl. hierzu König/Berli 2012). Hier wird der Machtursprung in einer bestimmten Gesellschaftsgruppe mit der symbolischen Diffusion der Macht kombiniert, die dann gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hat. Die Ambivalenz des Begriffs kann ebenso als ?Paradox? gefasst werden, das in der gleichzeitig repressiven wie produktiven Wirkungsweise der Macht steckt. So beschreibt Judith Butler (2001) etwa als ?Subjektivierung? jene Prozesse, die zugleich die Formation des Bewusstseins, aber auch die Unterwerfung unter soziale Strukturen bedeuten. Demnach existiert keine kategoriale Trennung zwischen den Machtbegriffen und im Folgenden wird anhand von bedeutenden Machttheorien ver-deutlicht, wie sich eine verschiedenartige Fokussierung der Elemente konzeptionell niederschlägt.
Subjekte und Strukturen - Zur modernen Machttheorie
Eine besondere Konzeption stellt die absolut subjektbezogene bzw. personalisierte Machtvorstellung dar, nicht allein weil sie einem eher klassischen Bild entspricht, sondern weil sie diejenige Theorie ist, die in den letzten knapp hundert Jahren in der Wissenschaft am meisten Karriere gemacht hat: Webers berühmte Definition ist in keiner signifikanten Studie zum Machtbegriff unberücksichtigt geblieben, gerade weil sich an ihr - ob nun zustimmend oder in kritischer Ablehnung - entscheidende Faktoren des Machtphänomens darstellen lassen (vgl. Brodocz 2013). Weber (1980 [1921]: 28) definiert Macht bekanntlich als 'jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.' Der Machtüberlegene besitzt dabei eine Fähigkeit, die den Machtunterlegenen dazu führt eine Handlung zu realisieren, die er sonst nicht getätigt hätte, die aber der Überlegene realisiert wissen möchte. Dadurch ist die soziale Beziehung klar asymmetrisch strukturiert und es besteht ein eindeutig repressives Verhältnis. Die Dispositionen des Überlegenen machen ihn erst fähig, Macht auszuüben. Die Art dieser Dispositionen kann laut Weber dabei vielfältig ausfallen: 'Alle denkbaren Qualitäten eines Menschen und alle denkbaren Konstellationen können jemanden in die Lage versetzen, seinen Willen in einer gegebenen Situation durchzusetzen.' (ebd.: 28f.)
Dieser Machtbegriff ist auf konkrete, zeitlich begrenzte, mikrosoziale Konstellationen abgestimmt, die eine unmittelbare Beziehung zwischen Machthaber und Unterworfenem oder Unterworfenen voraussetzen. Dadurch lassen sich mit ihr im modernen Geschehen eher situative Momente beschreiben. Problematisch bei Weber ist jedoch das Element des ?Widerstrebens?. Offensichtlich ist es einerseits nicht genug, um als Wider-stand zu gelten. Denn das würde die Machtbeziehung auflösen. Andererseits darf das Widerstreben aber auch nicht verschwindend gering sein. Denn dann wäre die Machtrelation auch nicht mehr davon zu unterschei-den, dass der Machtunterlegene einfach nur denselben ?Willen? hat wie der Überlegene (vgl. Röttgers 2010: 224). Folglich könnte man alle Situationen, in denen Akteure dasselbe wollen, als Machtsituationen missverstehen. Es stellt sich dann die Frage, warum ein Machtunterlegener überhaupt widerstreben sollte, ist doch eine Aussicht auf tatsächlichen Widerstand nicht gegeben.
Weber (1908 [1921]: 28f.) ist bekanntlich auf den 'präziseren' Begriff der Herrschaft ausgewichen, um den 'soziologisch amorph[en]' Machtbegriff zu umgehen. Durch Herrschaft lässt sich ein bestimmtes Machtgefälle über längere Zeit aufrechterhalten, ohne dabei ständig Durchsetzungsmomente erneuern zu müssen. Denn was in Webers Machtbegriff unterbelichtet bleibt, ist, dass in den allermeisten Fällen die sozialen Begebenheiten Raum für potentielle Handlungsalternativen lassen. Diesen Umstand versuchen Peter Bachrach und Morton S. Baratz (1962, 1963), in ihren Theorieentwurf einzukalkulieren. Der eher unpräzise Begriff des ?Widerstrebens? kann folglich umschrieben werden als die Präferenz für eine alternative Handlungsmöglichkeit, die durch externe Bedingungen gegeben wird. Die Möglichkeiten für die eigene Durchsetzung in handlungsbezogenen Machtsituationen bekommen dadurch einen anderen Stellenwert. Denn Machtausübung hat nun vielmehr mit den bestehenden Alternativen zu tun. Bachrach und Baratz nenne daher das ?zweite Gesicht der Macht?, die Fähigkeit eines Machthabenden, Handlungsalternativen auszuschließen, so dass nur noch die von ihm gewünschte Option übrigbleibt. Sie wollen damit die Weber'sche Prämisse nicht notwendig widerlegen, sondern ergänzen sie zu einem ihrer Meinung nach vollständigem Bild, indem sie eine zweite Weise der Machtausübung konzipieren. Denn 'the common conception of the phenomenon mistakenly implies that possession of (whatever appear to be) the instruments of power is tantamount to possession of power itself.' (Bachrach/Baratz 1963: 633)
Bachrach und Baratz formulieren ihren Machtbegriff anhand von Beobachtungen, die sie zur amerikanischen Kommunalpolitik angestellt haben. Dabei wird Macht augenscheinlich so ausgeübt, dass eine politische Elite Entscheidungen zu Themen trifft, die einen bestimmten Teil der Gemeinschaft angehen und somit auch deren Zustimmung benötigen. Dies kann natürlich über Sanktionen geregelt werden. Aber die betroffenen Gruppen sind insofern auch am Entscheidungsprozess beteiligt, dass sie erst für die Themen sorgen. Bachrach und Baratz haben dabei festgestellt, dass Machtausübung nicht allein von den Instrumenten der Personen abhängt, die Zustimmung sicherstellen wollen. Vielmehr sind diese Instrumente abhängig vom Kontext, in dem sie angewendet werden. Sie machen das an Beispielen deutlich, bei denen bestimmte Themen durch Einflussnahme auf Rahmenbedingungen strukturell vom politischen Entscheidungsprozess ausgeschlossen werden konnten und somit ?nicht entschieden? blieben.
'In einem einigermaßen stabilen politischen System wird Macht nicht vorwiegend von denen ausgeübt, die politische Entscheidungen treffen oder darüber entscheiden, welche Entscheidungsthemen auf der politischen Tagesordnung stehen, sondern sie wird von solchen Personen und Gruppen ausgeübt, die ihre Anstrengung darauf verwenden, die vorherrschenden Normen, Entscheidungskriterien, Institutionen und Verfahrensregeln zu gestalten und zur Geltung zu bringen, welche dann ihrerseits den politischen Prozeß stützen und prägen.' (zit. n. Offe 1977: 15)
Macht besteht demnach nicht allein in der Erzwingung von Zustimmung zu einer Entscheidung. Sie besteht auch wesentlich darin, die Spielregeln zu beeinflussen, in denen handlungsbezogene Machtsituationen überhaupt erst realisiert werden. Während bei Weber ausschließlich die Mittel des Machthabenden ausschlaggebend waren - und diese Mittel eine Art universelle Effektivität verkörperten -, werden hier die Mittel in das Verhältnis zu den Beteiligten gesetzt: 'the successful exercise of power is dependent upon the relative importance of conflicting values in the mind of the recipient in the power relationship.' (Bachrach/Baratz 1963: 633) Empirisch werden Bachrach und Baratz damit einem gegebenen Pluralismus gerecht, der die Zwangsmittel nicht für jeden in jeder Situation effektiv werden lässt, sondern sie von subjektiven Konstitutionen (wie Werten) abhängig macht. Einem Atheisten mit dem Fegefeuer zu drohen, wird wohl kaum denselben Effekt haben, wie bei einem gläubigen Katholiken. Bachrach und Baratz weisen damit bereits implizit darauf hin, dass Macht nicht allein in der Fähigkeit besteht, sich durchzusetzen, sondern auch von Strukturen abhängt, die den Kontext der Durchsetzungsmöglichkeit erst produzieren. Mit ihnen wird daher ein erstes Moment der konstruktiven Eigenschaft der Macht deutlich, indem durch gewisse Relationen erst politische oder soziale ?Realitäten? erschaffen werden, in denen dann eine personenbezogene Konstellation sich auch tatsächlich als Machtkonstellation manifestieren kann.
Eine viel stärkere Betonung der Herstellung von politischer Realität durch Macht bietet die Konzeption von Hannah Arendt (1970). Bei ihr ist das Auftreten von Macht sogar Bedingung für politisches Handeln selbst. Anders als bei Weber und auch bei Bachrach und Baratz ist Macht bei Arendt nicht länger instrumentell zu begreifen, als die Durchsetzung des Einen gegen den Anderen. Denn bei ihr ist sie vielmehr auf ein Handlungsnetz angewiesen, das sich zwischen den Beteiligten aufspannt (vgl. Arendt 2002 [1967]: 171ff.). Macht manifestiert sich durch den Zusammenschluss Vieler und wird dadurch politisch, dass diese miteinander auf gleichwertiger Ebene über Belange des öffentlichen Lebens kommunizieren und verhandeln (vgl. Habermas 1981). Arendt betont also ein symmetrisches Element, durch das gemeinschaftlich die neue Realität produziert wird. 'Macht entspringt der menschlichen Fähigkeit,' so Arendt (1970: 45), 'nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln.' Zentral ist dabei - und das unterscheidet ihren Begriff von konventionellen Vorstellungen politischer Macht - die strikte Trennung der Macht von der Gewalt, die verdeutlichen soll, dass eine instrumentelle Idee von Macht eigentlich nur heißt, das Phänomen gewaltförmig zu verstehen (vgl. Bernstein 2011). Hierarchische Machtverhältnisse lehnt Arendt gerade deshalb ab, weil sie auf Zwang (oder im äußersten Fall Gewalt) basieren, wodurch eine Gleichwertigkeit aller Beteiligten ausgeschlossen würde. Scheinbare Ungleichheit weiß sie daher durch Repräsentation faktisch Gleicher zu erklären: 'Wenn wir von jemand sagen, er ?habe die Macht?, heißt das in Wirklichkeit, daß er von einer bestimmten Anzahl von Men-schen ermächtigt ist, in ihrem Namen zu handeln.' (Arendt 1970: 45)
Die Potentialität der Macht bedeutet daher für Arendt, das performative Erschaffen neuer politischer Realitäten. Das kollektive Handeln Vieler ist geknüpft an ein gemeinsames politisches Ziel, das für den Moment des Zusammenkommens in der Machtrealisation besteht. Dieser Umstand verdeutlicht jedoch die äußerste Flüchtigkeit, die Macht, ähnlich wie bei Weber, auch in dieser Form annimmt. Denn sie setzt hier eine unmittelbare situativ Beziehung der Beteiligten voraus. Die Macht der Handelnden ist sowohl an den gemeinsamen Ort als auch an den Moment des gemeinsamen Ziels gebunden 'und sie verschwindet, sobald sie [die gemeinschaftlich Handelnden] sich wieder zerstreuen.' (Arendt 2002 [1967]: 194) Arendt hatte gewisse politische Ereignisse vor Augen, an denen sie ihren Begriff formuliert hat. So galt ihr die junge USA sowie Protestereignisse, wie der gewaltlose Widerstand Gandhis, als Vorbilder, da politisches Handeln dort (noch) nicht an festgelegte institutionelle Verfahren gebunden war, sondern Spontanität und Kreativität im öffentlichen Raum und das Konstituieren einer neuen politischen Wirklichkeit ermöglichte. Sie präsentiert daher einen Machtbegriff, mit dem eine Ordnung hergestellt werden kann, die sich allein darin auszeichnet, dass die Beziehungen aller Beteiligten gleichermaßen als die Beziehungen einer politischen Gemeinschaft bestimmt werden.
Auch wenn Arendt Macht zur Grundkategorie eines gemeinschaftlichen Handelns erklärt, lässt sich mit ihrer Theorie nur schwer eine beständige Form des Phänomens erfassen. In diesem Hinblick hat Niklas Luh-mann (2000: 52) auch einen Kritikpunkt angebracht: 'Würde Einverständnishandeln ausreichen, wären besondere Vorkehrungen für die Bildung und Reproduktion politischer Macht unnötig. Alle würden mitma-chen.' Zwar ist Macht bei Luhmann durchaus auch produktiv und eignet sich als politische Macht sogar dazu, das Gesellschaftssystem der Politik zu formieren. Jedoch basiert seine Theorie (Luhmann 2012, 2013) auf der umgedrehten Prämisse, dass nämlich nicht von übereinstimmenden Zielen oder ?Willen? ausgegangen werden kann. Luhmann hinterfragt die Kausalitätsannahme kritisch, die den meisten Machttheorien zugrunde liegt, weil sie andeutet, dass Macht am Verhalten des Unterlegenen abgelesen werden könne. Versteht man Macht als das Erwirken von Wirkungen gegen potentiellen Widerstand, setzt man voraus, dass der Machthaber vom Willen des Unterlegenen weiß, sowie dass eine Diskrepanz zwischen dem Willen oder dem Ziel beider Partner bestehen muss. Die Partner einer Machtbeziehung müssen sich folglich über ihre vermeintlichen Diskrepanzen verständigen, weshalb Luhmann Macht im Sinne eines ?symbolisch generali-sierten Kommunikationsmedium? betrachtet.
Der Hauptunterschied in Luhmanns Konzeption zu den klassischen Theorien liegt darin, dass er die Möglichkeit, anders zu agieren, nicht nur beim Unterlegenen, sondern auf beiden Seiten der Machtrelation sieht und das das Wissen um diese doppelte Kontingenz auf beiden Seiten existiert und strukturell im Zusammenhang steht. Wenn also eine Kommunikation zustande kommt, in der ein scheinbar Machtüberlegener einem vermeintlich Machtunterlegenen vermittelt, eine bestimmte Handlung zu tätigen, kann nicht nur der Unterlegenen optieren, dies nicht zu tun und die negative Sanktionen in Kauf zu nehmen. Der Überlegene muss selbst auch mit Optionen kommunizieren, nämlich dass er, im Falle des Nicht-Befolgens, auf eine Alternative ausweicht, die zwar von beiden nicht gewünscht wird, aber für den Machtüberlegenen weniger unangenehm ist. Mit Macht werden dann kommunikativ Selektionsleitungen übertragen, die sonst nur selten übernommen werden würden: der Unterlegene übernimmt die Un-terscheidung des Überlegenen (eine Handlung zu vollziehen oder zu lassen). Dadurch wird ersichtlich, 'daß Macht eine Chance ist, die Wahrscheinlichkeit des Zustandekommens unwahrscheinlicher Selektionszusam-menhänge zu steigern.' (Luhmann 2012: 20) Macht verkürzt also den Weg der Übertragung und bricht folglich nicht den Willen eines Unterlegenen. Denn es 'geht nur um eine mögliche und nicht um eine vorhandene Diskrepanz zwischen dem Machthaber und dem Machtunterworfenen.' (Brodocz 2012: 253)
Macht ermöglicht es also durch diese Übertragungen gewisse Realitäten herzustellen, die sonst nicht zustande gekommen wären: so auch die soziale Realität der Politik. Die Option der negativen Sanktion, die der Machtüberlegene kommuniziert, ist im Fall politischer Macht physische Gewalt. Dabei ist zentral, dass sie nicht zur Anwendung kommt, weil sie dann, ähnlich wie bei Arendt, in ein reines und alternativloses Zwangsverhältnis umschlagen würde. Anders als bei Arendt geht es jedoch nicht darum, Gewalt vollständig zu eliminieren. Denn zur Ausdifferenzierung des politischen Systems ist es notwendig, dass die Androhung von physischer Gewalt als die zwar nicht gewünschte, aber für die Seite des Machthabers weniger unangenehme Option, bestehen bleibt. Hier wird auch der symbolische Charakter der Macht deutlich, denn sie signalisiert die Androhung von Gewalt gegenüber den Nichtgehorchenden und muss demnach nicht ständig unter realen Beweis gestellt werden, 'damit auch in Abwesenheit des Machthabers und weitgehend ohne ad-hoc-Kommunikation erkennbar bleibt, was er verlangt und gegebenenfalls erzwingen würde.' (Luhmann 2000: 55) Auch wird deutlich, dass Macht keineswegs nach erreichtem Ziel etwa wieder diffundiert. Sie muss für Luhmann vielmehr ständig präsent sein, um die Stabilität des Systems zu gewährleisten, auch wenn sie nicht ständig neu realisiert werden muss. In einem modernen und demokratisch geordneten politischen System ist diese Präsenz durch einen (formalen und informalen) Machtkreislauf statt einer hierarchischen Struktur verwirklicht (vgl. etwa Luhmann 2009). Im Grunde ist damit die Symmetrie, die Luhmann für die einfache Machtkommunikationen bereits unterstellt hatte, auch im System der Politik verwirklicht, jedoch mit der Ausnahme, dass Luhmann hier nun eine dreistellige Symmetrie aus Politik, Verwaltung und Publikum sieht, deren Wechselwirkungen das politische System aufrecht erhalten (vgl. Luhmann 2000: 255ff.)
Dass Macht nicht ständig in sichtbare Präsenz gebracht werden muss, sondern eine zentrale Eigenschaft in ihrer Latenz liegt, hat Michel Foucault (1976, 1977) eindrucksvoll herausgestellt. Seine Überlegungen drehen sich um die unbemerkte Kontrolle schlechthin, der unsere Handlungsräume unterliegen. Seine zentrale These ist, dass unser Erleben und Verhalten nicht sosehr durch Gehorsam gegenüber Obrigkeiten, sondern viel mehr durch die Formierung von Diskursen in verschiedenen Gesellschaftsbereichen regelnd beeinflusst werden, was er mit dem Begriff der Disziplinarmacht bzw. Mikrophysik der Macht beschreibt. Disziplin ist für Foucault das Resultat einer Herrschaft, die die Verhaltensweisen des Menschen bis in die feinsten Glieder seines Körpers hinein bestimmt. Auch sie geschieht nicht länger über die Durchsetzung von Willen, sondern über eine normierende Funktion. Dafür muss ein ?Wissen? in der Gesellschaft bereitstehen, das die Differenz von ?normal? und ?abweichend? beschreibt, was von den Diskursen geleistet wird und wodurch Wirklichkeiten produziert werden, die das Verhalten der Gesellschaftsmitglieder bestimmen.
Das revolutionäre an Foucaults Machtkonzept ist daher, die konstitutive Verschränkung von Macht und Wissen herausgestellt zu haben:
'Eher ist wohl anzunehmen, dass die Macht Wissen hervorbringt [...]; daß Macht und Wissen einander unmittelbar einschließen; daß es keine Machtbeziehungen gibt, ohne daß sich ein entsprechendes Wissensfeld konstituiert, und kein Wissen, das nicht gleichzeitig Machtbeziehungen voraussetzt und konstituiert.' (Foucault 1976: 39)
Bei Foucault ist Macht daher alles andere als offensichtlich. Er erkennt hingegen eine Umkehrung der Sichtbarkeitsverhältnisse im Vergleich zur vormodernen souveränen Macht. Souveräne Macht präsentierte sich noch auf spektakuläre Weise, indem sie ihre Herrschaft über andere zur Schau trug und die Unterworfenen dabei fast völlig aus dem öffentlichen Bild tilgte. Die Disziplinarmacht dagegen 'setzt sich durch, indem sie sich unsichtbar macht, während sie den von ihr unterworfenen die Sichtbarkeit aufzwingt.' (Foucault 1976: 241) Überwachung ist dabei das Stichwort, denn der Überwachte muss ständig mit der Möglichkeit leben, dass sein Verhalten überwacht wird, ohne zu wissen, ob es tatsächlich der Fall ist; ohne zu wissen, ob dort jemand am Monitor tatsächlich aufmerksam jeden einzelnen seiner Schritte nachvollzieht. In diesem Sinne ähnelt die Überwachung bei Foucault der symbolisch generalisierten Macht bei Luhmann, die in der ständigen, aber abstrahierten Androhung von Gewalt besteht: 'Eine wirkliche Unterwerfung geht mechanisch aus einer fiktiven Beziehung hervor, so daß man auf Gewaltmittel verzichten kann'. (Foucault 1976: 260)
Wie Luhmann grenzt sich auch Foucault damit von handlungsorientierten Machtkonzeptionen ab. Auch wenn Handeln bei Foucault noch in dem Sinne zentral ist, dass durch Macht 'Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit von Verhalten' genommen wird (Foucault 2005: 256). Dadurch wird jedoch auch deutlich, dass hier die klassische Dualität von Machthaber und Machtunterworfenen nicht länger tragfähig ist. Foucault spricht stattdessen auch von einer 'komplexen strategischen Situation in einer Gesellschaft' (Foucault 1977: 94). Das signalisiert zum einen, dass Macht omnipräsent ist. Zum anderen wird damit deutlich, dass nicht länger von bewusst Macht ausübenden Akteuren ausgegangen werden kann, sondern angenommen werden muss, dass wir als Mitglieder einer Gesellschaft durch unser Verhalten die strategischen Situationen kollektiv mitprägen. Wie bereits bei Luhmann, zeichnet sich auch diese Form der Macht durch ihren medialen Charakter aus, da sie nicht länger instrumentell Einfluss nimmt, sondern vermittelt, wie die Realität der Handlungsmöglichkeiten in der Gesellschaft aussieht. Sie strukturiert gewissermaßen soziale Beziehungen, indem sie überhaupt erst den Bereich, in dem sie sich konstituieren können, erzeugt.
Es wird deutlich, dass die Ausrichtung der einzelnen Machtkonzeptionen im Wesentlichen davon abhängt, welches Gewicht man entweder Subjekten oder Strukturen darin zuordnet. Zudem wird ersichtlich, dass dabei auch die Konzeptionen der Mittel sich verschieben. Subjektbezogene Machtbegriffe müssen meist materielle Mittel berücksichtigen, während strukturbezogene Theorien sich auf eine symbolische Wirkung stützen können.
Zur Konzeption des Bands
Die Beiträge des ersten Teils Zur Perspektivierung von Macht spannen ein Spektrum der Betrachtungsweisen auf, in denen das Phänomen gefasst werden kann. Dass eine zentrale Eigenschaft von Macht in ihrer Vielseitigkeit liegt, ist bekannt, weshalb jeder Versuch, Macht auf einen einheitlichen Begriff zu bringen, das Phänomen notwendig verzerrt. Die Pluralität ihrer Manifestationen bedingt die Pluralität ihrer Fokussierungsmöglichkeiten. Die ersten drei Beiträge zeigen dabei nicht nur verschiedene Arten der Betrachtungsweise, sondern auch eine Palette an Formen, die Machtbeziehungen selbst annehmen können. Andreas Anter erläutert mit der Hilfe von Heinrich Popitz politiktheoretische Facetten, die von einem klassi-schen Verständnis personalisierter Macht bis zu einem abstrakten Konzept anonymer Macht reichen. In Katrin Meyers Beitrag wird ein sozialphilosophisches Betrachtungsmuster geboten, das sowohl kritisch-analytisch als auch normativ sein kann, gewaltförmige Macht kennt, wie auch machtförmige Gewalt. Aus Werner Stegmaiers Blickwinkel der Orientierungsphilosophie werden schließlich die Dynamiken des Phänomens und die Übergangsformen beleuchtet, die zwischen personalisierten und organisatorisch Institutionalisierten Machtformen liegen.
In Macht und menschliche Natur - Das anthropologische Argument resümiert Andreas Anter zunächst die klassische Argumentationslinie der politischen Anthropologie, die bekanntlich auf Thukydides politische Geschichtsschreibung zurückgeht und im 20. Jahrhundert von Helmuth Plessner, Arnold Gehlen, Hans J. Morgenthau und anderen vertreten wurde. Demnach sei der eigentliche Grundtrieb allen menschlichen Handelns weder Glück noch irgendein anderes Gut, sondern allein das Streben nach Macht oder Machtpositionen. Anter nimmt daraufhin das Denken Heinrich Popitz' auf, der im wesentlichen diese Überzeugung geteilt hat, jedoch auch den Bedarf einer methodischen Fundierung gesehen hat. Popitz diffe-renziert daher das menschliche Machtstreben annäherungsweise in vier Grundformen: in eine 'Verletzungsmacht' oder 'Aktionsmacht', wie sie etwa klassisch von Thomas Hobbes dargestellt wurde; in eine 'instrumentelle' Macht, die das klassische Model um die Kategorien des Belohnens und Strafens erweitert; in eine 'innere' oder 'autoritative Macht', die sich in der Übernahme externer Beurteilungsmuster oder ?Werte? äußert; und in eine 'datensetzende Macht', die vor allem durch ihrer Reichweite und die technischen Möglichkeiten der Machtausübung bestimmt wird. Legitim ist Macht allein wenn sie die bestehende, aus den Interaktionen ihrer Mitglieder geschaffene Ordnung bestätigt, was Popitz mit dem Begriff der 'Ordnungssicherheit' erklärt.
Im Beitrag von Katrin Meyer Der Kreislauf von Macht und Gewalt wird Kritische Theorie mit der Deutung Michel Foucaults verknüpft. Ihr geht es darum einen Begriff zu entwickeln, der trotz seiner analytischen Weite normative Differenzierung zulässt. Dazu trennt sie die Begriffe ?Macht? und ?Gewalt? nicht kategorisch voneinander, sondern zeigt gerade, an welchen Stellen sie sich berühren. Sie definiert dazu einen sozialphilosophischen Machtbegriff, der sich vor allem durch Omnipräsenz des Phänomens und durch seine Abgrenzung vom ?klassischen? Verständnisses von Macht als Legitimation politischer Herrschaft auszeichnet. Auf Hannah Arendts Republikanismus rekurrierend ist Macht das Vermögen einer Mehrheit in Interaktion zu Handeln, während Gewalt jene Verfügung über Menschen bezeichnet, die nur vor dem Hintergrund der Ohnmacht der Mehrheit eintreten kann und Menschen dadurch instrumentalisiert und verdinglicht. Anknüpfend an Foucaults Disziplinarstudien demonstriert Meyer jedoch auch, dass Gewalt nicht immer notwendig soziales Miteinander zerstört, sondern gerade in ihrer weniger extremen Form konstitutiv für soziale und politische Interaktion und Institution ist. Andererseits kann auch die Macht einer Mehrheit - etwa die einer demokratischen Gemeinschaft - zur Verdinglichung von Dritten führen, gerade weil diese keine Teilhabe an den konstituierenden Prozessen dieser Gemeinschaft haben. Der Kreislauf von Macht und Gewalt wird durch die Gleichzeitigkeit der beiden ermächtigten Gewaltformen in Gang gebracht. Ausbruch aus diesem sieht Meyer etwa durch eine 'radikale Demokratisierung des Sozialen', wodurch Dritte automatisch in die Konstitution einer Gemeinschaft inkludiert würden und über die Mitgestaltung sozialer Regeln durch Alle auch die reproduzierende Disziplinargewalt ausgehebelt würde.
Werner Stegmaier untersucht das Machtphänomen in Macht in Orientierungssituationen - Zum Sinn des ?Amorphen? der Macht im Rahmen seiner Philosophie der Orientierung, wo Orientierung als selbstbezügliches Ausmachen von Möglichkeiten des Verhaltens oder Handelns bestimmt wird (Stegmaier 2008). Er unterscheidet drei Grundformen, in denen Macht auftreten kann: als situative, fixe und latente Macht. Jedoch sind diese nicht kategorial zu trennen, sondern gehen fließend ineinander über. Situative Macht, wie sie Nietzsche reflektiert hat, zeichnet sich durch ihre zeitliche Begrenzung und ihre personale Bindung aus. Solange jemand eine Orientierungshoheit besitzt, also sich besser als andere orientieren kann, wird er eine Macht über diese ausüben, weil sie aus ihrer Not heraus seiner Orientierung folgen. Verfestigt sich dieses Orientierungsgefälle, indem sich die überlegene Orientierung bewährt und durch ihr Folgen immer wieder be-stätigt, wird Macht fixiert; sie wird 'entzeitlicht' und ihre personelle Bindung gelöst. Gerade in Luhmanns Werk ist diese Form der Macht im Zusammenhang mit Organisation zu finden. Fixe Macht zeichnet sich dann durch eine sich selbst herstellende (autopoietische) und bestätigende Ordnung aus. Scheitert eine Ordnung, findet eine Rückkehr zu situativer Macht statt. Bestätigt sie sich jedoch auf lange Zeit,