Schröder | Externes Statebuilding im Kosovo: Die Legitimität des neuen kosovarischen Staates | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, 64 Seiten

Schröder Externes Statebuilding im Kosovo: Die Legitimität des neuen kosovarischen Staates


1. Auflage 2015
ISBN: 978-3-95549-938-9
Verlag: BACHELOR + MASTER PUBLISHING
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

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Die Bachelorarbeit untersucht, inwiefern sich das im Rahmen westlich-liberaler Ordnungspolitik verlaufende externe Statebuilding der internationalen Akteure auf die Legitimität staatlicher Herrschaft im Kosovo auswirkt. Mithilfe der herrschaftssoziologischen Staatskonzeption von Klaus Schlichte und der Legitimitätskonzeption von David Beetham werden Antworten gefunden. Im Kosovo wird durch das externe Statebuilding ein Transformationsprozess induziert, der Staat und Gesellschaft gleichermaßen erfasst und die bestehende Herrschaftsstruktur beeinflusst. Aufgabe des externen Statebuilding ist es, einen westlichen Staat zu implementieren, der nach legal-rationaler Herrschaft funktioniert und dadurch seine Legitimität generiert. Die vorliegende Analyse zeigt, dass die Legitimität des kosovarischen Staates defizitär ist. Zudem entfalten die Praktiken kosovarischer Akteure eine im Hinblick auf die Legitimität staatlicher Herrschaft de-institutionalisierende Wirkung, gleichwohl tragen sie aber zur Stabilisierung der kosovarischen Gesellschaft insgesamt bei. Hierin ist gewissermaßen die Janusköpfigkeit dieser hybriden Legitimität zu sehen.

Patrick Schröder, B.A., wurde 1988 in Waren (Müritz) geboren. Im Oktober 2010 nahm er in Hamburg das Studium der Politikwissenschaft an der Helmut-Schmidt-Universität auf und erhielt dort im Jahre 2013 den akademischen Grad Bachelor of Arts. Derzeit absol

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Textprobe: Kapitel 3, Zur Analyse der Legitimität staatlicher Herrschaft im Kosovo: Die empirische Analyse wird zunächst in die verschiedenen Herrschaftsphasen des Kosovo einführen, um das Verhältnis Staat und Gesellschaft zu bestimmen (3.1). Daran anschließend wird der Zustand staatlicher Legitimität analysiert, um herauszufinden, wie es um die faktische Anerkennung staatlicher Herrschaft seitens der Bürger bestellt ist (3.2). Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für den modifizierten Analyseansatz, um in den entsprechenden Analysekategorien die (De-)Institutionalisierungsdynamiken staatlicher Herrschaftslegitimität zu untersuchen (3.3). 3.1, Einführung: Staat, Gesellschaft und Legitimität: Im Folgenden werden auf Grundlage von Schmitt (2008) drei große historische Entwicklungsetappen unterschieden. Darauf aufbauend wird als vierte Phase die internationalisierte Herrschaft der internationalen Akteure während der Postkonfliktphase behandelt. Während der fünften Phase verlagerte sich im Zuge der Unabhängigkeitserklärung 2008 die politische Verantwortung wieder auf lokale kosovarische Akteure. Der kosovarische Staat muss sich seitdem selbst über seine Gesellschaft legitimieren. 3.1.1, Erste bis dritte Phase: osmanische, serbische und sozialistische Herrschaft: In diesem Abschnitt wird das Verhältnis von Staat und Gesellschaft im Kosovo näher bestimmt, um wirkmächtige Denk- und Handlungsstrukturen der kosovarischen Gesellschaft herauszustellen. In Anlehnung an Schmitt (2008) können drei große historische Entwicklungsetappen unterschieden werden. Die vormoderne Phase (siehe auch Sundhaussen 2011: 345-353) umfasst die vormoderne kosovarische Gesellschaft unter imperialer osmanischer Herrschaft, die 1912 mit der serbischen Herrschaft über das Kosovo endete. Charakteristisch für diese Phase sind die in Form patriarchalischer Großfamilien organisierte Gesellschaft und ihre hohe Distanz zum Staat. Die segmentierte Gesellschaft konnte fernab von Stadtzentren ihre staatsferne traditionale Kultur pflegen (vgl. Schmitt 2008: 92, 86 f.) und deckte ihren zum Leben notwendigen Bedarf durch Eigenproduktion (Subsistenzwirtschaft) (vgl. Sundhaussen 2011: 350). Das Individuum wurde über Sippenzugehörigkeit sozialisiert und definierte sich deshalb über die Zugehörigkeit zur Familie (vgl. Sundhaussen 2011: 352). Gesellschaftliche Konflikte regelte nicht der Staat, sondern das traditionale Gewohnheitsrecht Kanun der Albanisch sprechenden Gesellschaft, was bis heute eine Herausforderung für die Geltung des staatlichen Rechts darstellt (vgl. Schmitt 2008: 74).



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