E-Book, Deutsch, 233 Seiten
Schröer Arbeits- und Tarifrecht kompakt - E-Book (PDF)
1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-481-02900-5
Verlag: Rudolf Müller
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Die wichtigsten Regelungen für das Baugewerbe
E-Book, Deutsch, 233 Seiten
ISBN: 978-3-481-02900-5
Verlag: Rudolf Müller
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Bei allen Personalentscheidungen sind zahlreiche arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen zu beachten. Nur wer sich in diesem Paragrafendschungel zurechtfindet und die geltenden Tarifverträge und Gesetze kennt und auszulegen weiß, trifft die richtigen personellen Entscheidungen.
Hierbei hilft „Arbeits- und Tarifrecht kompakt“ mit Erläuterungen der wichtigsten tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen für das Baugewerbe. Die häufigsten in der Betriebspraxis auftretenden Themen werden kurz gefasst und leicht verständlich behandelt.
Zahlreiche Tabellen, Checklisten, Formulare und Musterverträge sowie ein detailliertes Stichwortverzeichnis erleichtern die Lösung praktischer Einzelfragen.
Der Unternehmer im Baubetrieb verfügt mit „Arbeits- und Tarifrecht kompakt“ über einen nützlichen Ratgeber für die tägliche Personalarbeit. Das gibt Sicherheit im Umgang mit allen Personalfragen und vermeidet unnötige Auseinandersetzungen und Prozesse.
Kurz gefasste Erläuterung der wichtigsten Regelungen; berücksichtigt die aktuellen Tarifabschlüsse.
Zielgruppe
Bauunternehmer
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1;Titel;1
2;Impressum;4
3;Vorwort;5
4;Inhalt;7
5;1 Die Einstellung der Arbeitnehmer;11
5.1;Einstellungsgespräch;11
5.2;Einstellungsbogen;12
5.3;Varianten des Arbeitsvertrages;13
5.4;Ausländische Arbeitnehmer;19
5.5;Arbeitgeberpflichten im Baugewerbe;20
6;2 Die Entlohnung der Arbeitnehmer;23
6.1;Mindestlöhne;23
6.2;Lohn- und Gehaltsgruppen;28
6.3;Lohnbestandteile;33
6.4;Besondere Lohnregelungen;34
6.5;Freistellung von der Arbeit;35
6.6;Feiertagsbezahlung;37
6.7;Leistungslohn;40
7;3 Die Auswärtsbeschäftigung;43
7.1;Beschäftigung außerhalb des Betriebes;43
7.2;Lohn der Arbeitsstelle;45
7.3;Fahrtkostenabgeltung;45
7.4;Verpflegungszuschuss;48
7.5;Auslösung;48
7.6;Schaubilder zur Auswärtsbeschäftigung;50
8;4 Der Urlaub im Baugewerbe;53
8.1;Urlaubsdauer und Urlaubsantritt;54
8.2;Urlaubsvergu?tung;57
8.3;Übertragung von Resturlaub;58
8.4;Urlaubsabgeltung;58
9;5 Das 13. Monatseinkommen;61
9.1;Tarifliche Anspruchsvoraussetzungen;61
9.2;Höhe des 13. Monatseinkommens;64
9.3;Einzelvertragliche Vereinbarungen;67
10;6 Die Arbeitszeit im Baugewerbe;69
10.1;Beginn und Ende der Arbeitszeit;69
10.2;Gesetzliche Arbeitszeitgrenzen;70
10.3;Tarifliche Arbeitszeit;72
10.4;Überstunden (Mehrarbeit);73
10.5;Arbeitszeitflexibilisierung;75
10.6;Teilzeitarbeit;78
10.7;Aufzeichnungspflichten;79
11;7 Die Schlechtwetterregelungen;81
11.1;Entgeltanspru?che in der Schlechtwetterzeit;81
11.2;Betriebliche Regelungen bei Arbeitsausfall;83
11.3;Saison-Kurzarbeitergeld;85
11.4;Zuschuss-Wintergeld;90
11.5;Mehraufwands-Wintergeld;91
11.6;Verfahren;92
11.7;Winterbeschäftigungs-Umlage;93
11.8;Übersicht: Umlagepflicht und Leistungen der Winterbauförderung;94
12;8 Die Krankheit des Arbeitnehmers;95
12.1;Krankheit und Arbeitsunfähigkeit;95
12.2;Krankmeldung und Krankschreibung;96
12.3;Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall;99
12.4;Ausgleichsverfahren (U1-Verfahren);101
12.5;Schadenersatz bei Verschulden Dritter;103
13;9 Die Aus- und Weiterbildung;107
13.1;Ausbildungsvertrag und Ausbildungsvergu?tung;108
13.2;Erstattung von Kosten der Berufsausbildung;113
13.3;Besondere Fallgestaltungen der Ausbildung;118
13.4;Übernahme von Lehrlingen;121
13.5;Berufliche Weiterbildung;122
14;10 Die Zeitarbeit im Baugewerbe;125
14.1;Verbot der Arbeitnehmeru?berlassung;125
14.2;Zulässige Kollegenhilfe;128
14.3;Schaubilder zur Zeitarbeit;129
15;11 Die Sozialkassen der Bauwirtschaft;133
15.1;Melde- und Zahlungsverpflichtungen der Betriebe;133
15.2;Sozialkassenbeiträge;136
15.3;Spitzenausgleich und weitere Verfahrensvereinfachungen;138
16;12 Die Altersversorgung im Baugewerbe;141
16.1;Rentenbeihilfen;141
16.2;Zusatzrente;142
16.3;Altersteilzeit;144
17;13 Die Bedeutung der Tarifverträge;149
17.1;Geltungsbereich der Tarifverträge;149
17.2;Allgemeinverbindliche Tarifverträge;150
17.3;Tarifbindung;152
17.4;Verzicht auf tarifliche Anspru?che;153
17.5;Ausschlussfristen;153
17.6;Auslandsbaustellen;157
18;14 Die Entlassung der Arbeitnehmer;159
18.1;Aufhebungsvertrag;161
18.2;Arbeitgeberku?ndigung;164
18.3;Arbeitnehmerku?ndigung;170
18.4;Abfindung;171
19;15 Der gesetzliche Ku?ndigungsschutz;175
19.1;Anwendungsbereich des Ku?ndigungsschutzgesetzes;175
19.2;Betriebsbedingte Ku?ndigung;178
19.3;Verhaltensbedingte Ku?ndigung;182
19.4;Ku?ndigung bei Krankheit;184
19.5;Ku?ndigung leistungsschwacher Arbeitnehmer;189
20;16 Anhang: Vertragsmuster und Formulare;191
20.1;Arbeitsverträge und Vereinbarungen;191
20.2;Erklärungen des Arbeitgebers;220
20.3;Formulare;223
21;17 Abku?rzungsverzeichnis;227
22;18 Stichwortverzeichnis;229
14 Die Entlassung der Arbeitnehmer (S. 159-160)
Kündigungsschutzprozesse sind nach wie vor der Streitpunkt Nr. 1 vor den deutschen Arbeitsgerichten. Die meisten Kündigungsschutzprozesse enden mit der Zahlung einer Abfindung im Zuge eines Vergleiches, welche nach dem Motto abgeschlossen werden: „Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.
Solche finanziell sehr belastenden Abfindungsvergleiche kommen aber in vielen Fällen nur deshalb zustande, weil die Prozessrisiken vor dem Ausspruch einer Kündigung nicht richtig abgeschätzt und weil die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung nicht wirklich durchschaut werden. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, sind die Gründe für eine soziale Rechtfertigung der Kündigung vom Arbeitgeber anhand konkreter Fakten und Daten darzustellen und im Bestreitensfalle auch zu beweisen. Pauschal vorgetragene Kündigungsgründe reichen dagegen nicht aus.
Die Risiken eines solchen arbeitsgerichtlichen Verfahrens liegen insbesondere in der möglichen Verurteilung zur Weiterbeschäftigung der gekündigten Arbeitnehmer und damit verbunden auch in drohenden Zahlungsansprüchen aus dem sog. Annahmeverzug des Arbeitgebers. Möglicherweise ist der Lohn für die gesamte Prozessdauer nachzuzahlen, ohne dass dieser Zahlung eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegenüber steht.
Praxistipp
Wegen dieser Prozessrisiken und der finanziellen Folgen einer unwirksamen Kündigung sollte in der betrieblichen Praxis versucht werden, von vornherein aussichtslose Arbeitsgerichtsprozesse zu vermeiden und Alternativen zur Kündigung zu prüfen, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Welche Rechtsirrtümer sind im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitnehmern weitverbreitet?
Beispiel 1 „Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer kann nicht gekündigt werden.“ Diese Aussage ist falsch. Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind kein Hinderungsgrund für den Ausspruch einer Kündigung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung bei Krankheit sind aber in den einzelnen Fallgestaltungen sehr unterschiedlich (vgl. Kapitel 15.4)."