Die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen hängt vielfach nicht nur von den einschlägigen Strafvorschriften, sondern auch von zivil-, öffentlich- und europarechtlichen Regelungen ab, die in unterschiedlicher Form an der Konstituierung von Strafbarkeiten beteiligt sein können. Dieses Phänomen tritt vor allem im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, aber auch im allgemeinen Strafrecht auf. Die Mainzer Habilitationsschrift widmet sich verschiedenen Aspekten des Zusammenspiels von strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Normen. Dazu gehört die Abgrenzung des Tatbestands- vom Verbotsirrtum und des untauglichen Versuchs vom Wahndelikt. Selbst die Rechtsprechung ist insofern – etwa bei der Untreue, der Steuerhinterziehung oder verschiedensten Tatbeständen des Nebenstrafrechts – immer noch dem Vorwurf der Uneinheitlichkeit und Unberechenbarkeit ausgesetzt. Ein weiterer Problemkreis betrifft Fragen des intertemporalen Strafrechts, insbesondere der Rückwirkung bei nachträglicher Änderung außerstrafrechtlicher Normen. Ausgiebig behandelt wird auch der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, dessen strikte Geltung u.U. unterlaufen zu werden droht, wenn Strafbarkeiten durch Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten faktisch mitbegründet werden. Um weitere Facetten angereichert wird die Thematik durch die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung unserer Rechtsordnung. Insofern entstehen neue Probleme z.B. bei der Ausfüllung deutscher Strafblankette durch EU-Verordnungen oder der Bezugnahme auf ausländisches Recht. Die Untersuchung stellt die genannten Fragestellungen in einen Gesamtzusammenhang. Dadurch entsteht ein umfassender und übergreifender Lösungsansatz für alle Problemlagen, denen eine wie auch immer geartete Bezugnahme von Strafvorschriften auf außerstrafrechtliche Regelungen zugrunde liegt.
Schuster
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Einleitung
1. Teil: Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten in der Irrtumslehre
Praktische Bedeutung. Forensischer und kriminologischer Hintergrund – Historische Ansätze – Moderne Ansätze – Entwicklung des eigenen Standpunkts
2. Teil: Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten und Gebot des positivierten Strafgesetzes
Rückwirkungsverbot und Rückwirkungsgebot. Fragen des intertemporalen Strafanwendungsrechts – Bestimmtheitsgebot, Analogieverbot und sonstige verfassungsrechtliche Grenzen der Bezugnahme auf andere Rechtsgebiete
3. Teil: Bezugsnormen aus dem europäischen und ausländischen Recht
Besonderheiten der Anknüpfung an und der Ausfüllung durch Europarecht – Ausfüllung durch oder Anknüpfung an ausländisches Recht
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Sachverzeichnis
Frank Peter Schuster, Jahrgang 1975, ist o. Professor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Er studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Bristol (England). Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst folgte die im Jahre 2005 abgeschlossene Promotion zum Thema 'Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweise im deutschen Strafprozess'. Die Arbeit wurde mit dem Preis der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ausgezeichnet. Ebendort wurde ihm im Jahre 2010 aufgrund seiner Habilitationsschrift zum Thema 'Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten' die Lehrbefugnis für 'Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht einschließlich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht' verliehen. Nach einer Lehrstuhlvertretung in Bayreuth lehrt und forscht er seit 2011 in Würzburg.