Siemon | HOAI-Praxis bei Architektenleistungen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 296 Seiten, eBook

Siemon HOAI-Praxis bei Architektenleistungen

Die Anwendung der Honorarordnung für Architekten

E-Book, Deutsch, 296 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8348-9700-8
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Am 18. August 2009 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI ) in Kraft getreten.
'HOAI-Praxis bei Architektenleistungen' erläutert anschaulich anhand von praxisbezogenen Beispielen die korrekte Abrechnung von Architektenhonoraren bei mündlichen und schriftlichen Verträgen auf Basis der HOAI Novelle 2009.
Viele Beispiele und Praxitipps erleichtern die Anwendung.
Architekten erhalten so einen schnellen Überblick mit Erläuterungen zu allen relevanten Regelungen der HOAI.
Dabei wird insbesondere auf die speziellen Fragestellungen aus dem Tagesgeschäft der Architekten eingegangen. Außerdem werden wertvolle Hinweise zum Abschluss von Planungsverträgen gegeben.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Honorarberechnung für das Bauen im Bestand, sowie die Erstellung von prüffähigen Schlussrechnungen.

Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon ist Architekt und von der Industrie- und Handelskammer Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Architektenleistungen und Honorare.
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1;Vorwort zur 8. Auflage;4
2;Vorwort zur 7. Auflage;5
3;Inhaltsverzeichnis;6
4;Übersicht über die neue HOAI;11
5;HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften;18
5.1;§ 1 Anwendungsbereich;18
5.1.1;Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI;18
5.1.2;Nicht von der HOAI geregelte Leistungen;19
5.1.3;HOAI regelt nicht den Vertragsgegenstand;20
5.1.4;VOF und HOAI;21
5.1.5;Baubegleitende Qualitätsüberwachung;21
5.1.6;Anwendungsbereich für Generalunternehmer und Bauträger;22
5.2;§ 2 Begriffsbestimmungen;24
5.2.1;Nr. 1 Objekte;25
5.2.2;Nr. 2 Gebäude;25
5.2.3;Nr. 3 Neubauten und Neuanlagen;27
5.2.4;Nr. 4 Wiederaufbauten;27
5.2.5;Nr. 5 Erweiterungsbauten;27
5.2.6;Nr. 6 Umbauten;28
5.2.7;Nr. 7 Modernisierungen;29
5.2.8;Nr. 8 Raumbildende Ausbauten;29
5.2.9;Nr. 9 Instandsetzungen;30
5.2.10;Nr. 10 Instandhaltungen;30
5.2.11;Nr. 11 Freianlagen;30
5.2.12;Nr. 12 Fachlich allgemein anerkannte Regeln der Technik;31
5.2.13;Nr. 13 Kostenschätzung;31
5.2.14;Nr. 14 Kostenberechnung;32
5.2.15;Nr. 15 Honorarzonen;33
5.2.16;Einrichtungsgegenstände;33
5.2.17;Werbeanlagen;34
5.3;§ 3 Leistungen und Leistungsbilder;35
5.3.1;Absatz 1 Allgemeines;35
5.3.2;Absatz 2 Leistungen und Änderungen;37
5.3.3;Absatz 2 Andere Leistungen;37
5.3.4;Absatz 3 Besondere Leistungen;38
5.3.5;Absatz 4 Leistungsbilder und Leistungsphasen;38
5.3.6;Absatz 6 Wirtschaftlichkeit der Leistung;39
5.3.7;Absatz 7 Leistungsphasen;40
5.3.8;Absatz 8 Erörterung der Ergebnisse der Leistungsphasen mit dem Auf-traggeber;40
5.4;§ 4 Anrechenbare Kosten;41
5.4.1;Absatz 1 Allgemeines;41
5.4.2;Absatz 2 Ortsübliche Preise;42
5.5;§ 5 Honorarzonen;47
5.5.1;Absatz 1 Allgemeines;47
5.5.2;Absatz 2 Das Verhältnis von Objektliste zu Verordnungstext;49
5.6;§ 6 Grundlagen des Honorars;50
5.6.1;Absatz 1 Kostenberechnung;50
5.6.1.1;Absatz 1 Kostenschätzung;52
5.6.1.2;Absatz 1 Weitere Honorargrundlagen;53
5.6.1.3;Absatz 2 Baukostenvereinbarung;53
5.7;§ 7 Honorarvereinbarung;55
5.7.1;Absatz 1 Schriftliche Vereinbarung bei Auftragserteilung;55
5.7.2;Absatz 2 Freie Honorarvereinbarung außerhalb der Tafelwerte;56
5.7.3;Absatz 3 Mindestsatzunterschreitung in Ausnahmefällen;56
5.7.4;Absatz 4 Höchstsatzüberschreitung in Ausnahmefällen;60
5.7.5;Absatz 5 Anpassung des Honorars bei Änderungen;60
5.7.6;Absatz 5 Zeithonorar bei Planungsänderungen;63
5.7.7;Absatz 5 Alternative: Änderungshonorar auf Basis der Grundleistungen;65
5.7.8;Absatz 5 Exkurs: Wiederholte Erbringung von Grundleistungen (HOAI 1996);75
5.7.9;Absatz 5 Honorarpflichtige Änderungen;75
5.7.10;Absatz 5 Termine und Verzögerungen;76
5.7.11;Absatz 6 Mindestsatz und Auftragserteilung;77
5.7.12;Absatz 6 Was schriftlich bei Auftragserteilung in der Praxis bedeutet;77
5.7.13;Absatz 7 Bonus-Malus-Regelung und Baukostenlimit;78
5.7.14;Absatz 7 Malus-Honorar;79
5.7.15;Absatz 7 Baukostenlimit;79
5.8;§ 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen;81
5.8.1;Absatz 1 Beauftragung einzelner Leistungsphasen;81
5.8.2;Absatz 2 Beauftragung einzelner Leistungen aus den Leistungsphasen;84
5.9;§ 9 Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzel-leistungen;96
5.9.1;Absatz 1 Beauftragung der Leistungsphasen 2 oder 3;96
5.9.2;Absatz 2 Beauftragung der Leistungsphase 8;98
5.9.3;Absatz 3 Landschaftsplanung;99
5.10;§ 10 Mehrere Vorentwurfsoder Entwurfsplanungen;100
5.10.1;Allgemeines;100
5.10.2;Dasselbe Objekt – Grundsätzlich verschiedene Anforderungen;101
5.10.3;Anderes Objekt;102
5.11;§ 11 Auftrag für mehrere Objekte;103
5.11.1;Absatz 1 Allgemeines;103
5.11.2;Absatz 1 Vergleichbare Objektbedingungen, gleiche Honorarzone;104
5.11.3;Absatz 2 Im Wesentlichen gleichartige Gebäude;107
5.11.4;Absatz 3 Mehrere Aufträge;107
5.11.5;Absatz 4 Flächenplanung;107
5.12;§ 12 Planausschnitte;108
5.13;§ 13 Interpolation;109
5.13.1;Extrapolation ist nicht vorgesehen;109
5.13.2;Beispiel einer Interpolation;110
5.14;§ 14 Nebenkosten;111
5.14.1;Erfordernis der Nebenkosten;112
5.14.2;Praxis-Tipp;112
5.14.3;Vorsteuer und Umsatzsteuer;112
5.14.4;Nebenkostenpauschale in der Praxis;112
5.15;§ 15 Zahlungen;115
5.15.1;Abschlagszahlungen;115
5.15.2;Anrechenbare Kosten bei Abschlagsrechnungen;117
5.15.3;Ermittlung des erreichten Leistungsstandes;117
5.15.4;Nebenkosten bei Abschlagsrechnungen;118
5.15.5;Rechnungsübergabe an den Auftraggeber;118
5.15.6;Eigene Annahmen bei anrechenbaren Kosten;118
5.15.7;Die HOAI sieht keinen Sicherheitseinbehalt vor;119
5.15.8;Alternative: fester Zahlungsplan;119
5.15.9;Abschlagszahlung bei Inbetriebnahme/Bauübergabe;120
5.15.10;Schlusszahlung nach Leistungsphase 8 bzw. Leistungsphase 9;120
5.15.11;Prüffähige Rechnung;121
5.15.12;Bindungswirkung der Schlussrechnung;123
5.15.13;Vorzeitige Vertragskündigung;125
5.16;§ 16 Umsatzsteuer;126
6;HOAI Teil 3: Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten;128
6.1;§ 32 Besondere Grundlagen des Honorars;128
6.1.1;Baukonstruktion als anrechenbare Kosten;129
6.1.2;Technische Anlagen als beschränkt anrechenbare Kosten;131
6.1.3;Bedingt anrechenbare Kosten: Herrichten und Erschließen;134
6.1.4;Bedingt anrechenbare Kosten: Ausstattung;134
6.1.5;Nicht anrechenbare Kosten;135
6.1.6;Getrennte Abrechnung der Freianlagen;135
6.1.7;Baukostenvereinbarungsmodell;135
6.1.8;Nachvollziehbarkeit der anrechenbaren Kosten;135
6.2;§ 33 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten;138
6.2.1;Allgemeines zum Leistungsbild;142
6.2.2;Vertragsinhalte regelt die HOAI nicht;143
6.2.3;Ergebnisorientierte Systematik der Leistungsphasen;144
6.2.4;Leistungsbilder und Besondere Leistungen;144
6.2.5;Beauftragung von Gebäudeplanung und raumbildenden Ausbau;145
6.2.6;Bauen im Bestand;146
6.2.7;Beauftragung einzelner Leistungen;147
6.2.8;Ganze Leistungsphasen können i. d. R. nicht ausgelassen werden;147
6.2.9;Planungsänderungen;148
6.2.10;Erbringung von Architektenleistungen bei Generalunternehmereinsatz;148
6.2.11;Sicherheitsund Gesundheitsschutzkoordination;150
6.2.12;Die Leistungsphasen 1–9;151
6.3;§ 34 Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten;224
6.3.1;Honorartafel;226
6.3.2;Honorarzonen (Gebäude);226
6.3.3;Bewertungskriterien (Gebäude);227
6.3.4;Übersichtstabelle zur Honorarzoneneingruppierung (Gebäude);230
6.3.5;Hinweise zu den einzelnen Bewertungskriterien (Gebäude):;228
6.3.6;Honorarzone beim Bauen im Bestand (Gebäude);232
6.3.7;Honorarzone (Gebäude): Die geplante Nutzung ist entscheidend;234
6.3.8;Honorarzonen bei mehreren Gebäuden;234
6.3.9;Das Verhältnis des § 34 zur Objektliste (Anlage 3 zur HOAI);234
6.3.10;Objektliste (Anlage 3 zur HOAI);235
6.3.11;Honorarzonen beim raumbildenden Ausbau;237
6.4;§ 35 Leistungen im Bestand;240
6.4.1;Umbauzuschlag;240
6.4.2;Besondere Leistungen beim Bauen im Bestand;240
6.4.3;Wirtschaftliche Anforderungen an die Planung;242
6.5;§ 36 Instandhaltungen und Instandsetzungen;243
7;HOAI Teil 5: Übergangsund Schlussvorschriften;244
7.1;§ 55 Übergangsvorschrift;244
7.2;§ 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten;245
8;Inhaltsübersicht Anhang;246
9;Anhang;247
9.1;A Planbereich Gebäude;247
9.1.1;A.1 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten sowie Leistungsbild Freianlagen;247
9.1.2;A.2 Besondere Leistungen für Gebäude u. raumbildende Ausbauten;251
9.2;B Planbereich Tragwerksplanung;255
9.2.1;B.1 Leistungsbild Tragwerksplanung;255
9.2.2;B.2 Besondere Leistungen für Tragwerksplanung;256
9.3;C Planbereich Technische Ausrüstung;259
9.3.1;C.1 Leistungsbild Technische Ausrüstung;259
9.3.2;C.2 Besondere Leistungen für technische Ausrüstung;261
9.4;D Beratungsleistungen;263
9.4.1;D.1 Leistungen für Thermische Bauphysik;263
9.4.2;D.2 Leistungen für Schallschutz und Raumakustik;264
9.4.3;D.3 Leistungen für Bodenmechanik, Erdund Grundbau;266
9.4.4;D.4 Vermessungstechnische Leistungen;268
9.5;E Muster-Formulare;273
9.5.1;E.1 Abnahmeprotokoll Planungsleistungen;273
9.5.2;E.2 Beispiel einer Honorarrechnung: Gebäudeplanung;276
9.5.2.1;Honorarrechnung über Architektenleistungen Schlussrechnung;277
9.5.3;E.3 DIN 276 Kostengruppen bis zur 3. Stelle;280
9.5.4;E.4 Entscheidungsvorlage für den Auftraggeber;292
9.5.5;E.5 Nachtragsformular;294
9.5.6;E.6 Abnahmeformular;296
10;Sachwortverzeichnis;297

Allgemeine Vorschriften.- Anwendungsbereich.- Begriffsbestimmungen.- Leistungen und Leistungsbilder.- Anrechenbare Kosten.- Honorarzonen.- Grundlagen des Honorars.- Honorarvereinbarung.- Berechnung des Honorars in besonderen Fällen.- Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen.- Mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen.- Auftrag für mehrere Objekte.- Planausschnitte.- Interpolation.- Nebenkosten.- Zahlungen.- Umsatzsteuer.- Objektplanung.- Besondere Grundlagen des Honorars.- Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten.- Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten.- Leistungen im Bestand.- Instandhaltungen und Instandsetzungen.- Übergangs- und Schlussvorschriften.- Übergangsvorschrift.- Inkrafttreten, Außerkrafttreten.


Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon ist Architekt und von der Industrie- und Handelskammer Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Architektenleistungen und Honorare.


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