Sonnenberg / Armbrüster / Baumann | Vertriebskostentransparenz bei Versicherungsprodukten | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 042, 335 Seiten

Reihe: Berliner Reihe

Sonnenberg / Armbrüster / Baumann Vertriebskostentransparenz bei Versicherungsprodukten

Eine juristisch-ökonomische Untersuchung unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte

E-Book, Deutsch, Band 042, 335 Seiten

Reihe: Berliner Reihe

ISBN: 978-3-86298-233-2
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Ein Großteil der Versicherungsprämie besteht aus dem kalkulatorischen Anteil für die Vermittlervergütung. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer hat jedoch im Regelfall nicht einmal eine grobe Vorstellung von der Höhe dieses Vergütungsanteils. Die Höhe der Vergütung kann im Zusammenspiel mit dem naturgemäß bestehenden überlegenen Sachwissen des Versicherungsvermittlers zu Spannungen, ggf. sogar zu Interessenkonflikten beim Vermittler führen, da dieser zugleich verpflichtet ist, den potentiellen Versicherungsnehmer angemessen zu beraten. Dieses Problem ist der Fachwelt hinlänglich bekannt; die Europäische Kommission arbeitet an einer neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie, die u. a. für mehr Transparenz im Bereich der Vergütung von Versicherungsvermittlern sorgen soll.

Von diesem Stand ausgehend untersucht die Arbeit zunächst, welche Transparenzvorschriften hinsichtlich der Abschlusskosten bzw. der Vermittlerprovisionen auf europäischer und deutscher Ebene existieren. Hierbei geht der Autor insbesondere auf das Transparenzgebot des Art. 5 der Richtlinie 93/13/EWG ein. In einem weiteren Schritt werden überblicksartig die gesetzlichen Konzepte der übrigen EWR-Staaten präsentiert. Aus einer darauffolgenden Auswertung der unterschiedlichen Ansätze und einer Analyse der Vor- und Nachteile der gängigen Bruttopolicen- und Nettopolicenmodelle wird abschließend ein eigenes, sachgerechtes Transparenzmodell entwickelt. Dabei geht der Autor auch auf zahlreiche aktuelle Probleme des deutschen Versicherungsrechts ein, wie etwa die Existenzberechtigung des sogenannten Provisionsabgabeverbotes oder die Zulässigkeit der Vereinbarung einer separaten Abschlusskostenzahlung in der Lebensversicherung.

Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an Praktiker und Theoretiker. Sie liefert weitere Impulse für die ohnehin schon extrem kontrovers geführte Diskussion im Bereich der Versicherungsvertriebskostentransparenz.
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Weitere Infos & Material


1;Vertriebskostentransparenz bei Versicherungsprodukten
;1
1.1;Vorwort;8
1.2;Inhaltsverzeichnis;10
1.3;Kapitel 1 – Einleitung und Gang der Untersuchung;20
1.4;Kapitel 2 – Systematische Einordnung der Begriffe Vertriebskosten und Abschlusskosten;26
1.4.1;A. Bestandteile einer Versicherungsprämie;26
1.4.2;B. Bedeutung der Begriffe;27
1.4.2.1;I. Definition der Vertriebskosten;27
1.4.2.2;II. Definition der Abschlusskosten;28
1.4.2.3;III. Vergleich beider Begriffe;29
1.4.2.4;IV. Größenordnung der Abschluss- und Vertriebskosten;31
1.4.2.4.1;1. Lebensversicherung;31
1.4.2.4.2;2. Private Krankenversicherung;32
1.4.2.4.3;3. Schaden- und Unfallversicherung;32
1.4.2.4.4;4. Zusammenfassung;33
1.5;Kapitel 3 – Untersuchung der europäischen und deutschen Vertriebskosten- und Transparenzregelungen;34
1.5.1;A. Allgemeines;34
1.5.2;B. Der europäische Rechtsrahmen – die EG-Richtlinien;34
1.5.2.1;I. Die Lebensversicherungsrichtlinie 2002/83/EG;34
1.5.2.1.1;1. Art. 36 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anhang III Richtlinie 2002/83/EG;35
1.5.2.1.1.1;a) Vorbemerkung;36
1.5.2.1.1.2;b) Haupt- und Nebenleistungen;38
1.5.2.1.1.3;c) Sinnvolle Informationen;40
1.5.2.1.1.4;d) Fazit;42
1.5.2.1.2;2. Art. 36 Abs. 3 Richtlinie 2002/83/EG;42
1.5.2.2;II. Die Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen;47
1.5.2.3;III. Die Schadenversicherungsrichtlinien 92/49/EWG, 88/357/EWG und 73/239/EWG;48
1.5.2.4;IV. Die Versicherungsvermittlerrichtlinie 2002/92/EG;49
1.5.2.5;V. Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 93/13/EWG;49
1.5.2.5.1;1. Anwendbarkeit im Versicherungsrecht;50
1.5.2.5.2;2. Klarheit und Verständlichkeit des Versicherungsprodukts bzw. der Leistungen;53
1.5.2.5.2.1;a) Das europäische Verbraucherleitbild;53
1.5.2.5.2.2;b) Konkretisierung des Transparenzgebotes;56
1.5.2.5.2.3;c) Zusammenfassung und Schlussfolgerungen;65
1.5.2.5.2.4;d) Subsumtion: Leistungs- und Produktverständlichkeit;66
1.5.2.5.3;3. Nachgeschaltete Missbrauchskontrolle nachArt. 4 Abs. 2 Richtlinie 93/13/EWG?;85
1.5.2.5.4;4. Rechtsfolge der Intransparenz;88
1.5.3;C. Die deutschen Kostenausweispflichten und Transparenzregelungen;88
1.5.3.1;I. Kostentransparenzregeln nach VVG-InfoV und VVG;89
1.5.3.1.1;1. § 2 VVG-InfoV;89
1.5.3.1.1.1;a) Die Abschlusskosten;90
1.5.3.1.1.2;b) Die übrigen Kosten;97
1.5.3.1.1.3;c) Einkalkulierte Kosten in Euro;103
1.5.3.1.2;2. § 2 Abs. 4 VVG-InfoV – Angaben bei Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen;106
1.5.3.1.3;3. § 3 VVG-InfoV – Angaben bei Krankheitskostenversicherungsverträgen;107
1.5.3.1.4;4. § 4 VVG-InfoV – die Pflicht zur Aushändigung eines Produktinformationsblattes;108
1.5.3.1.4.1;a) Hintergrund;109
1.5.3.1.4.2;b) Kostentransparenz im Produktinformationsblatt;110
1.5.3.1.4.3;c) Die inhaltlichen Vorgaben für das Produktinformationsblatt;111
1.5.3.1.5;5. § 7 VVG;112
1.5.3.1.5.1;a) § 7 Abs. 1 VVG – die Information des Versicherungsnehmers;112
1.5.3.1.5.2;b) § 7 Abs. 2 und 3 VVG;115
1.5.3.1.6;6. Vereinbarkeit der Regelungen von § 7 VVG und VVG-InfoV mit höherrangigem Recht;116
1.5.3.1.6.1;a) Verfassungskonformität;116
1.5.3.1.6.2;b) Europarechtskonformität;127
1.5.3.2;II. Das deutsche Transparenzgebot nach VVG und BGB;130
1.5.3.2.1;1. Das Transparenzgebot;130
1.5.3.2.2;2. Rechtsfolgen;134
1.5.3.2.2.1;a) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 2 VVG;134
1.5.3.2.2.2;b) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB;136
1.5.3.2.2.3;c) Sonstige Rechtsfolgen;147
1.5.3.3;III. Angabepflichten des Vermittlers nach § 1 Abs. 1 PAngV;148
1.5.3.4;IV. Entgeltherausgabepflicht des Vermittlers nach § 667 BGB?;151
1.5.3.4.1;1. Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsmakler
und dem Kunden;152
1.5.3.4.1.1;a) Spezial- bzw. gewohnheitsrechtliche Nichtanwendbarkeit des § 667 BGB;153
1.5.3.4.1.2;b) Vertragliche Abbedingung der Anwendbarkeit des § 667 BGB;161
1.5.3.4.1.3;c) Fazit;162
1.5.3.4.2;2. Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsvertreterund dem Kunden;162
1.5.3.5;V. Produktübergreifender Vergleich der Transparenzvorgaben für Finanzprodukte;166
1.5.3.5.1;1. Die „Kick-Back“-Rechtsprechung des BGH;166
1.5.3.5.1.1;a) Rechtsprechungsüberblick;168
1.5.3.5.1.2;b) Stellungnahme;169
1.5.3.5.2;2. Informationspflichten im Verbraucherkreditrecht;172
1.5.3.5.3;3. Transparenzvorschriften im Wertpapierhandelsrecht;174
1.5.3.5.4;4. Kritische Bewertung;174
1.6;Kapitel 4 – Die europäisch-nationalen Konzepte im Überblick;176
1.6.1;A. Gesetzliche Vorgaben der übrigen EU-Mitgliedstaaten;176
1.6.1.1;I. Finnland;176
1.6.1.2;II. Schweden;177
1.6.1.3;III. Irland;178
1.6.1.3.1;1. Verordnung 6 Life Assurance (Provision of Information) Regulations, 2001;179
1.6.1.3.2;2. Verordnung 7 Life Assurance (Provision of Information) Regulations, 2001;181
1.6.1.3.3;3. Verordnung 8 Life Assurance (Provision of Information) Regulations, 2001;182
1.6.1.3.4;4. Verordnung 9 Life Assurance (Provision of Information) Regulations, 2001;183
1.6.1.3.5;5. Ziele der Life Assurance (Provision of Information) Regulations, 2001;183
1.6.1.3.6;6. Vertriebskostentransparenz für die übrigen Sparten nach dem Consumer Protection Code 2012;183
1.6.1.4;IV. Österreich;184
1.6.1.5;V. Lettland;185
1.6.1.6;VI. Estland;186
1.6.1.7;VII. Ungarn;188
1.6.1.8;VIII. Dänemark;188
1.6.1.9;IX. Slowakei;190
1.6.1.10;X. Tschechische Republik;192
1.6.1.11;XI. Rumänien;192
1.6.1.12;XII. Griechenland;193
1.6.1.13;XIII. Vereinigtes Königreich;193
1.6.1.13.1;1. Lebensversicherungsprodukte mit Ausnahme der reinen Risikolebensversicherung;194
1.6.1.13.1.1;a) Offenlegungspflichten der Versicherer;194
1.6.1.13.1.2;b) Offenlegungspflichten für Versicherungsvermittler;196
1.6.1.13.2;2. Nicht-Lebensversicherungen;198
1.6.1.13.3;3. Die Insurance Brokers Registration Council (Code of Conduct) Approval Order 1994 No. 2569;198
1.6.1.14;XIV. Belgien;199
1.6.1.15;XV. Slowenien;201
1.6.1.16;XVI. Litauen;202
1.6.1.17;XVII. Polen;202
1.6.1.18;XVIII. Bulgarien;203
1.6.1.19;XIX. Frankreich;203
1.6.1.20;XX. Luxemburg;204
1.6.1.21;XXI. Niederlande;205
1.6.1.22;XXII. Italien;206
1.6.1.23;XXIII. Spanien;211
1.6.1.24;XXIV. Portugal;211
1.6.1.25;XXV. Malta;212
1.6.1.26;XXVI. Zypern;213
1.6.2;B. Vertriebskostentransparenz in den übrigen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums;213
1.6.2.1;I. Island;213
1.6.2.2;II. Liechtenstein;214
1.6.2.3;III. Norwegen;214
1.6.3;C. Rechtsordnungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums;217
1.6.3.1;I. USA/Bundesstaat New York;217
1.6.3.2;II. Japan;221
1.6.3.3;III. Schweiz;222
1.6.4;D. Zusammenfassender Vergleich und Auswertung der unterschiedlichen nationalen Konzepte;224
1.6.4.1;I. Einordnung der Regelungen;224
1.6.4.2;II. Auswertung;228
1.6.4.3;III. Regulierungsgrenzen: Die ursprünglichen norwegischen und belgischen Regelungen;231
1.6.4.4;IV. Zusatzvergütungen, vor allem „Contingentcommissions“;232
1.6.4.5;V. Besonders hervorzuhebende Elemente der einzelnen nationalen Ansätze;235
1.6.4.5.1;1. Einheitliche Kosten-Leistungstabellen;235
1.6.4.5.2;2. Kostenkennzahlen;236
1.6.4.5.3;3. Gesamtkostenangabe als Ausfluss des Transparenzgebotes;238
1.6.4.5.4;4. Produktinformationsblätter;245
1.6.4.5.5;5. Angabe der Maklercourtage für jeden in Betracht kommenden Vertrag/Preisaushang der Vermittler;246
1.6.4.5.6;6. Versicherer als Zahlstelle für die Maklervergütung;247
1.6.4.5.7;7. Deckelung der einmaligen Abschlussprovision/-courtage auf maximal 50 % der Gesamtvergütung;248
1.7;Kapitel 5 – Effizienzanalyse – Stärken und Schwächen der einzelnen Ansätze;252
1.7.1;A. Das Bruttopolicenmodell;252
1.7.1.1;I. Charakteristika einer Bruttopolice;252
1.7.1.1.1;1. Allgemeine Vor- und Nachteile einer Bruttopolice;252
1.7.1.1.2;2. Das Bruttopolicenmodell ohne obligatorische (Vertriebs-) Kostenaufdeckung;256
1.7.1.1.3;3. Das Bruttopolicenmodell mit obligatorischer (Vertriebs-) Kostenaufdeckung;259
1.7.1.1.3.1;a) Offenlegung der Vermittlervergütung auf Nachfrage;259
1.7.1.1.3.2;b) Obligatorische Offenlegung der Vermittlervergütung;260
1.7.1.1.3.3;c) Obligatorische Offenlegung der Kosten, ggf. aufgeschlüsselt in Einzelkosten;262
1.7.1.2;II. Zwischenergebnis;265
1.7.2;B. Das Nettopolicenmodell;266
1.7.2.1;I. Zulässigkeit nach deutschem Recht;266
1.7.2.1.1;1. „Echte“ Nettotarife;266
1.7.2.1.2;2. „Unechter“ Nettotarif;270
1.7.2.2;II. Vor- und Nachteile eines echten Nettotarifs;274
1.7.3;C. Versicherungsberatung;279
1.8;Kapitel 6 – Eigener Ansatz eines sachgerechten Informationsmodells;284
1.8.1;A. Zielvorstellung;284
1.8.1.1;I. Die Kostenangaben;285
1.8.1.2;II. Transparente Gestaltung der Informationen;286
1.8.2;B. Umsetzung;286
1.8.2.1;I. Bruttopolice versus Nettopolice;286
1.8.2.1.1;1. Die Maklercourtage;287
1.8.2.1.2;2. Vertreterprovision (Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachvertreter);292
1.8.2.1.3;3. Ergänzende Vorgaben;294
1.8.2.1.3.1;a) Absicherung der Statustransparenz;294
1.8.2.1.3.2;b) Erfassung aller Vertriebsformen;295
1.8.2.1.3.3;c) Aufhebung des Provisionsabgabeverbotes;296
1.8.2.2;II. Gesamtkostenangabe;308
1.8.2.3;III. Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskostenangabe;309
1.8.2.4;IV. Transparente Darstellung;315
1.9;Kapitel 7 – Die Notwendigkeit einer einheitlichen europäischen Regelung;320
1.9.1;A. Beitragseinnahmen als Indikator für nicht funktionierenden Binnenmarkt;320
1.9.1.1;I. Bedeutung grenzüberschreitender Geschäfte für deutsche Versicherer;321
1.9.1.2;II. Anteile von EWR-Versicherungsunternehmen am deutschen Versicherungsmarkt;322
1.9.1.3;III. Auswertung;322
1.9.2;B. Position der Europäischen Kommission/IMD 2-Vorschlag;324
1.9.3;C. Beispielhafter Vergleich der Renditechancen in der Lebensversicherung;331
1.9.4;D. Zusammenfassung und Stellungnahme;332
1.10;Literaturverzeichnis;334


Baumann, Horst
Prof. Dr. Horst Baumann ist dem Verlag Versicherungswirtschaft seit seiner Dissertation von 1968 „Leistungspflicht und Regress des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ als Autor verbunden. Er hat mehrere weitere Monographien im Verlagsprogramm veröffentlicht, u.a. “Der VVaG mit kooptierter Vertreterversammlung“ (1986). In der Zeitschrift Versicherungsrecht hat er zahlreiche Aufsätze publiziert, z.B. „Zur Inhaltskontrolle von Produktbestimmungen in Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingen“ (VersR 1991, 490-497) und „Die Überwindung des Trennungsprinzips durch das Verbot des Abtretungsverbots in der Haftpflichtversicherung“ (VersR 2010, 984-992). In der von ihm als Mitherausgeber begründeten „Berliner Reihe“ des Verlags finden sich u.a. etliche Dissertationen seiner Schüler. Das Werk von Prof. Baumann umfasst vielfältige weitere Publikationen auf den Gebieten des Versicherungsrechts sowie auch des allgemeinen Zivilrechts und des Gesellschaftsrechts. Hervorgehoben sei die Kommentierung der Haftpflichtversicherung im Berliner Kommentar zum VVG. Einen Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeit bildet die Kommentierungsarbeit im Rahmen der 9. Auflage des „Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG“, zu dessen Herausgebern Prof. Baumann zugleich gehört. Prof. Baumann war nach der Habilitation ab 1972 zunächst Professor für „Bürgerliches Recht, Handels-, Zivilprozess- und Versicherungsrecht“ an der FU Berlin, anschließend von 1982 bis 2003 Inhaber des Lehrstuhls für „Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht“ an der TU Berlin bei gleichzeitiger Mitgliedschaft an der FU. Nach Eintritt in den formellen „Ruhestand“ ist er weiterhin in Forschung und Lehre tätig. Außerdem ist er als Rechtsanwalt auf seinen Spezialgebieten aktiv und als solcher z.B. Mitglied im Fachanwaltsausschuss für Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Der Verbindung zur Wirtschaftspraxis ist zusätzlich seine mehrjährige Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft, seine langjährige Mitgliedschaft im Vorstand der Abteilung Privatversicherungsrecht des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft sowie im Beirat des früheren Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen förderlich. Er gehörte zudem nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins zu den Initiatoren und Impulsgebern des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft an den Berliner Universitäten. Das Engagement in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Vereinigungen und der Kontakt zu in- und ausländischen Kollegen runden die Aktivitäten ab.

Schwintowski, Hans-Peter
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, geb. am 23. September 1947 in Bad Harzburg, hat an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert und im Jahre 1982 über ein Thema aus dem Kartellrecht (Antitrust) bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga promoviert. Im Jahre 1986 schloss sich die Habilitation über das Thema „Der private Versicherungsvertrag zwischen Recht und Markt“, ebenfalls betreut von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga an. Es folgten Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Münster, München, Tübingen und Bielefeld. Im Jahre 1990 Ruf an die Universität Würzburg auf eine C-3-Stelle. Im Jahre 1991 Ruf auf eine C-4-Professur an der Universität in Passau. Im Jahre 1993 Ruf auf eine C-4-Professur an die Humboldt-Universität zu Berlin. Im Jahre 2005 Ruf auf eine C-4-Professur an die Universität Hamburg (abgelehnt). Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hat einen Forschungsschwerpunkt im Bereich des Privatversicherungs- und Kapitalmarktrechts. Er ist Herausgeber des Praxiskommentars zum VVG (zusammen mit Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer), Verlag LexixNexis. Darüber hinaus ist er Kommentator im Bruck/Möller sowie im Handbuch für Versicherungsrecht, herausgegeben von Beckmann/Matusche-Beckmann. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht, verantwortlich für den Bereich Versicherungsrecht sowie Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats bei dem Bund der Versicherten. Eine vollständige Übersicht seiner Publikationen finden Sie unter: http://schwintowski.rewi.hu-berlin.de/ Berlin, im August 2010

Gründl, Helmut
Professor Dr. Helmut Gründl übernahm 2010 die neu geschaffene Stiftungsprofessur für Versicherungswesen, Versicherungsaufsicht und Versicherungsregulierung an der Goethe-Universität in Frankfurt. Im Mittelpunkt der Forschung und Lehre Gründls steht das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen, insbesondere auch im Hinblick auf eine wertorientierte Steuerung und Risikokapitalallokation. Zudem publizierte er über Altersvorsorgeentscheidungen und -produkte. Außerdem ist er Geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation (ICIR).

Schirmer, Helmut
Prof. Dr. Helmut Schirmer 1940 geboren in Berlin; Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, Innsbruck, Hamburg und Freiburg im Breisgau; 1. und 2. Staatsexamen in Berlin 1962 und 1968; Promotion (1966) und Habilitation (1972) an der Freien Universität Berlin: Betreuer Prof. Dr. Karl Sieg; 1972 Ernennung zum Universitätsprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin; 1976/77 und 1978/79 Vertretung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau; 1979 Ablehnung eines Rufes auf eine Professur an der Universität Freiburg im Breisgau; 1988-2010 Mitglied im Vorstand des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft ; 1989-2004 Mitglied im Versicherungsbeirat beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, zunächst Berlin, danach Bonn (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht); 2000-2004 Mitglied in der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts in Deutschland. Im Ruhestand seit 1. April 2007

Armbrüster, Christian
Prof. Dr. Christian Armbrüster: Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema „Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung“ (Duncker &Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht („Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften“, Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Ausschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes.


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