Spyra Datenschutzgrundverordnung und BDSG (E-Book, PDF)
1. Auflage 2017
ISBN: 978-3-7406-0263-5
Verlag: TÜV-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: PC/MAC/eReader/Tablet/DL/kein Kopierschutz
Überblick, Kontext und Erläuterungen für die Praxis
E-Book, Deutsch, 352 Seiten
ISBN: 978-3-7406-0263-5
Verlag: TÜV-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: PC/MAC/eReader/Tablet/DL/kein Kopierschutz
Die EU-Verordnung (2016/679) zum Datenschutz (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) muss spätestens ab dem 25. Mai 2018 in ganz Europa angewendet werden. Neben den immensen Bußgeldern, die bei einem Verstoß drohen, sorgt insbesondere die Komplexität der Datenschutzregeln für viel Unsicherheit bei den Datenschutz-Verantwortlichen.
Das Buch "Datenschutzgrundverordnung und BDSG" wendet sich an alle, die das neue Datenschutzrecht verstehen und in die Praxis umsetzen müssen. Es liefert zunächst eine detaillierte Einführung in die grundsätzliche Struktur des neuen Datenschutzrechts. Hierzu beschreibt es dessen komplexe Systematik und erläutert die daraus resultierenden Herausforderungen für das Verständnis der einzelnen Regeln.
Um die Datenschutzregeln nachvollziehbar zu machen, werden DSGVO, Erwägungsgründe und das neue BDSG in eine klare Beziehung zueinander gesetzt. Technisch geschieht dies durch eine über 300 Seiten starke querformatige Tabelle. In dieser Tabelle werden zunächst allen 99 Artikeln der DSGVO ihre korrespondierenden Erwägungsgründe beigestellt. An den Stellen, an denen die DSGVO nationale Öffnungsklauseln bietet, zitiert eine dritte Spalte die jeweiligen Regelungen des BDSG. In einer vierten Spalte werden die Regelungsbereiche in einer verständlichen Sprache zusammengefasst und eingehend erläutert.
Zielgruppe
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, Betriebsräte, EDV-Verantwortliche
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1;Titel;1
2;Impressum;2
3;Inhalt;3
4;1?Einleitung;5
5;2Die Verordnung;7
6;3Das neue BDSG;8
7;4Dieses Buch – Ein neues Buch;10
8;5Die Herausforderungen;10
9;6Die Lösung – die Systematik des Buchs;12
10;7Wie sollten Sie in der Praxis vorgehen?;15
11;Artikel 1: Gegenstand und Ziele;21
12;Artikel 2: Sachlicher Anwendungsbereich;28
13;Artikel 3: Räumlicher Anwendungsbereich;33
14;Artikel 4: Begriffsbestimmungen;36
15;Artikel 5: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten;55
16;Artikel 6: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung;60
17;Artikel 7: Bedingungen für die Einwilligung;85
18;Artikel 8: Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft;88
19;Artikel 9: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten;90
20;Artikel 10: Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten;120
21;Artikel 11: Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist;122
22;Artikel 12: Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person;123
23;Artikel 13: Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person;126
24;Artikel 14: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden;132
25;Artikel 15: Auskunftsrecht der betroffenen Person;137
26;Artikel 16: Recht auf Berichtigung;144
27;Artikel 17: Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“);147
28;Artikel 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;150
29;Artikel 19: Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung;153
30;Artikel 20: Recht auf Datenübertragbarkeit;154
31;Artikel 21: Widerspruchsrecht;156
32;Artikel 22: Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling;160
33;Artikel 23: Beschränkungen;168
34;Artikel 24: Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen;170
35;Artikel 25: Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen;173
36;Artikel 26: Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche;175
37;Artikel 27: Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern;176
38;Artikel 28: Auftragsverarbeiter;177
39;Artikel 29: Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters;181
40;Artikel 30: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten;182
41;Artikel 31: Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;184
42;Artikel 32: Sicherheit der Verarbeitung;185
43;Artikel 33: Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde;190
44;Artikel 34: Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person;192
45;Artikel 35: Datenschutzfolgeabschätzung;194
46;Artikel 36: Vorherige Konsultation;198
47;Artikel 37: Benennung eines Datenschutzbeauftragten;200
48;Artikel 38: Stellung des Datenschutzbeauftragten;203
49;Artikel 39: Aufgaben des Datenschutzbeauftragten;206
50;Artikel 40: Verhaltensregeln;208
51;Artikel 41: Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln;212
52;Artikel 42: Zertifizierung;214
53;Artikel 43: Zertifizierungsstellen;216
54;Artikel 44: Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung;219
55;Artikel 45: Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses;221
56;Artikel 46: Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien;225
57;Artikel 47: Verbindliche interne Datenschutzvorschriften;227
58;Artikel 48: Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung;231
59;Artikel 49: Ausnahmen für bestimmte Fälle;232
60;Artikel 50: Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten;235
61;Artikel 51: Aufsichtsbehörde;237
62;Artikel 52: Unabhängigkeit;240
63;Artikel 53: Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde;242
64;Artikel 54: Errichtung der Aufsichtsbehörde;244
65;Artikel 55: Zuständigkeit;250
66;Artikel 56: Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde;252
67;Artikel 57: Aufgaben;257
68;Artikel 58: Befugnisse;262
69;Artikel 59: Tätigkeitsbericht;271
70;Artikel 60: Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und anderen betroffenen Aufsichtsbehörden;272
71;Artikel 61: Gegenseitige Amtshilfe;275
72;Artikel 62: Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden;277
73;Artikel 63: Kohärenzverfahren;279
74;Artikel 64: Stellungnahme Ausschuss;281
75;Artikel 65: Streitbeilegung durch den Ausschuss;284
76;Artikel 66: Dringlichkeitsverfahren;286
77;Artikel 67: Informationsaustausch;287
78;Artikel 68: Europäischer Datenschutzausschuss;288
79;Artikel 69: Unabhängigkeit;289
80;Artikel 70: Aufgaben des Ausschusses;290
81;Artikel 71: Berichterstattung;294
82;Artikel 72: Verfahrensweise;295
83;Artikel 73: Vorsitz;296
84;Artikel 74: Aufgaben des Vorsitzes;297
85;Artikel 75: Sekretariat;298
86;Artikel 76: Vertraulichkeit;300
87;Artikel 77: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde;301
88;Artikel 78: Recht auf wirksamen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde;303
89;Artikel 79: Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter;306
90;Artikel 80: Vertretung der betroffenen Personen;308
91;Artikel 81: Aussetzung des Verfahrens;312
92;Artikel 82: Haftung und Recht auf Schadensersatz;313
93;Artikel 83: Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen;315
94;Artikel 84: Sanktionen;322
95;Artikel 85: Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit;325
96;Artikel 86: Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten;327
97;Artikel 87: Verarbeitung der nationalen Kennziffer;329
98;Artikel 88: Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext;330
99;Artikel 89: Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken;335
100;Artikel 90: Geheimhaltungspflichten;340
101;Artikel 91: Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften;342
102;Artikel 92: Ausübung der Befugnisübertragung;343
103;Artikel 93: Ausschussverfahren;346
104;Artikel 94: Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG;347
105;Artikel 95: Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG;348
106;Artikel 96: Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften;349
107;Artikel 97: Berichte der Kommission;350
108;Artikel 98: Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz;351
109;Artikel 99: Inkrafttreten und Anwendung;352