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E-Book

E-Book, Deutsch, 712 Seiten

Reihe: De Gruyter Kommentar

Steinbach NABEG / EnLAG / EnWG

Kommentar zum Recht des Energieleitungsbaus
1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-11-028126-2
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Kommentar zum Recht des Energieleitungsbaus

E-Book, Deutsch, 712 Seiten

Reihe: De Gruyter Kommentar

ISBN: 978-3-11-028126-2
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Das Gesetzespaket zur Energiewende im Jahre 2011 hat eine grundlegende Reform des Genehmigungsregimes im Energieleitungsbau mit sich gebracht.
Die Neugestaltung des Rechtsrahmens durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betreffen den gesamten Planungs- und Genehmigungsprozess – von der Bedarfsplanung für neue Leitungen bis zur Planfeststellung von konkreten Leitungsprojekten. Das Institut der Bundesfachplanung löst die bisherige Raumverträglichkeitsprüfung ab. Zusätzlich wurde eine Reihe von Verfahrensinnovationen insbesondere bei der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Und die Bundesnetzagentur wird zukünftig neben ihren Regulierungsaufgaben auch für die Planung und Genehmigung der Stromautobahnen die zuständige Behörde sein. Kurzum: Mit der Reform hat der Gesetzgeber sowohl in institutioneller als auch materiell-rechtlicher Hinsicht Neuland betreten.

Das neue Regelwerk stellt alle Beteiligten – Netzbetreiber, Behörden, die anwaltliche Beratung und andere Verfahrensbeteiligte – vor die Herausforderung, die neuen Vorschriften in der Praxis umzusetzen. Hierzu soll das Werk praxisnahe Orientierung bei der Auslegung und Anwendung des neuen Regelwerks bieten. Der Herausgeber als auch die Autoren sind bei der Entstehung des neuen gesetzlichen Rahmens beteiligt gewesen und verbinden ihre Erfahrungen bei der Entstehung der neuen Gesetze mit praxisnahen Empfehlungen für die Umsetzung der Vorschriften. Aufgrund der Zusammensetzung der Autorenschaft aus Bundesministerien, Bundesnetzagentur, Wissenschaft und der im Bereich der Energiewirtschaft beratenden Anwaltschaft werden inhaltliche Expertise mit hinreichendem Praxisbezug verbunden.

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Zielgruppe


Landesbehörden,Landkreise, Städte, Gemeinden, Architekten, Ingenieure, Justitiare, Rechtsanwälte, Verbände, Kammern, Stadtwerke, Banken, Finanzierer, Energienetzbetreiber, Netzservicegesellschaften, Netzdienstleistungsunternehmen, Bauunternehmen


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Literaturverzeichnis;41
2;Abkürzungsverzeichnis;45
3;Bearbeiterverzeichnis;51
4;Teil 1 Einleitung;53
5;Teil 2 EnLAG. Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG);75
6;Teil 3 EnWG. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) – Auszug;111
6.1;Teil 3 Regulierung des Netzbetriebs;111
6.1.1;Abschnitt 1. Aufgaben der Netzbetreiber;111
6.1.1.1;§ 12a Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung;111
6.1.1.2;§ 12b Erstellung des Netzentwicklungsplans durch die Betreiber von Übertragungsnetzen;125
6.1.1.3;§ 12c Bestätigung des Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde;138
6.1.1.4;§ 12d Öffentlichkeitsbeteiligung bei Fortschreibung des Netzentwicklungsplans;154
6.1.1.5;§ 12e Bundesbedarfsplan;157
6.1.1.6;§ 12f Herausgabe von Daten;171
6.1.1.7;§ 12g Schutz europäisch kritischer Anlagen, Verordnungsermächtigung;180
6.2;Teil 5. Planfeststellung, Wegenutzung;186
6.2.1;§ 43 Erfordernis der Planfeststellung;186
6.2.2;§ 43a Anhörungsverfahren;222
6.2.3;§ 43b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung;234
6.2.4;§ 43c Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung;246
6.2.5;§ 43d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens;253
6.2.6;§ 43e Rechtsbehelfe;259
6.2.7;§ 43f Unwesentliche Änderungen;268
6.2.8;§ 43g Projektmanager;279
6.2.9;§ 43h Ausbau des Hochspannungsnetzes;286
6.2.10;§ 44 Vorarbeiten;295
6.2.11;§ 44a Veränderungssperre, Vorkaufsrecht;304
6.2.12;§ 44b Vorzeitige Besitzeinweisung;313
6.2.13;§ 45 Enteignung;325
6.2.14;§ 45a Entschädigungsverfahren;332
6.2.15;§ 45b Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren;337
6.3;Teil 10 Evaluierung, Schlussvorschriften;343
6.3.1;§ 117b Verwaltungsvorschriften;343
7;Teil 4 NABEG. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG);347
7.1;Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften;347
7.1.1;§ 1 Grundsatz;347
7.1.2;§ 2 Anwendungsbereich, Verordnungsermächtigung;352
7.1.3;§ 3 Begriffsbestimmungen;359
7.2;Abschnitt 2. Bundesfachplanung;363
7.2.1;§ 4 Zweck der Bundesfachplanung;363
7.2.2;§ 5 Inhalt der Bundesfachplanung;364
7.2.3;§ 6 Antrag auf Bundesfachplanung;389
7.2.4;§ 7 Festlegung d e s Untersuchungsrahmens;398
7.2.5;§ 8 Unterlagen;445
7.2.6;§ 9 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung;457
7.2.7;§ 10 Erörterungstermin;469
7.2.8;§ 11 Vereinfachtes Verfahren;476
7.2.9;§ 12 Abschluss der Bundesfachplanung;488
7.2.10;§ 13 Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung;503
7.2.11;§ 14 Einwendungen der Länder;508
7.2.12;§ 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung;511
7.2.13;§ 16 Veränderungssperren;527
7.2.14;§ 17 Bundesnetzplan;539
7.3;Abschnitt 3. Planfeststellung;540
7.3.1;§ 18 Erfordernis einer Planfeststellung;540
7.3.2;§ 19 Antrag auf Planfeststellungsbeschluss;572
7.3.3;§ 20 Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens;577
7.3.4;§ 21 Einreichung des Plans und der Unterlagen;598
7.3.5;§ 22 Anhörungsverfahren;609
7.3.6;§ 23 Umweltverträglichkeitsprüfung;620
7.3.7;§ 24 Planfeststellungsbeschluss;625
7.3.8;§ 25 Unwesentliche Änderungen;630
7.3.9;§ 26 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben;641
7.3.10;§ 27 Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren;647
7.3.11;§ 28 Durchführung eines Raumordnungsverfahrens;658
7.4;Abschnitt 4. Gemeinsame Vorschriften;661
7.4.1;§ 29 Projektmanager;661
7.4.2;§ 30 Kostenpflichtige Amtshandlungen;669
7.5;Abschnitt 5. Behörden und Gremien;676
7.5.1;§ 31 Zuständige Behörde;676
7.5.2;§ 32 Bundesfachplanungsbeirat;681
7.6;Abschnitt 6. Sanktions- und Schlussvorschriften;688
7.6.1;§ 33 Bußgeldvorschriften;688
7.6.2;§ 34 Zwangsgeld;691
7.6.3;§ 35 Übergangsvorschriften;694
8;Stichwortverzeichnis;697


Armin Steinbach, BMWi, Berlin; Christof Sangenstedt, BMU, Berlin; Christoph Riese, GÖRG, Berlin; u.a.



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