Theis | Der Einsatz automatischer und intelligenter Agenten im Finanzdienstleistungsbereich. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 327, 385 Seiten

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Theis Der Einsatz automatischer und intelligenter Agenten im Finanzdienstleistungsbereich.

Eine aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Einordnung am Beispiel sog. Robo-Advisor.

E-Book, Deutsch, Band 327, 385 Seiten

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-58332-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Finanzbranche wird in besonderem Maße von der Digitalisierung erfasst. In vielen Finanzdienstleistungsbereichen kommt es zum Einsatz automatischer und intelligenter Agenten. Am Beispiel sog. Robo-Advisor, d.h. digitaler Anlageberater und Vermögensverwalter, greift die Arbeit Probleme im zivil- und im aufsichtsrechtlichen Bereich auf. Fragestellungen ergeben sich etwa hinsichtlich der Auslegung aufsichtsrechtlicher Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, welche allein mit Blick auf menschliche Finanzintermediäre entwickelt wurden. Aus zivilrechtlicher Perspektive treten vor allem im Zusammenhang mit der Zurechnung von Willenserklärungen und der Haftung bei fehlerhaft agierenden Robo-Advisorn Probleme auf. Die Arbeit stellt zum einen dar, wie und ob das geltende Recht in der Lage ist, mit solchen Phänomenen umzugehen, und zeigt zum anderen, wie mit Hilfe punktueller Reformen bestehende Lücken geschlossen werden können.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einführung in die Untersuchung
Aufriss der Problemstellung – Ziel und Gang der Untersuchung
2. Grundlagen
Terminologie – Funktionsweise – Fazit
3. Rechtliche Einordnung der Robo-Advice
Rechtsquellen – Aufsichtsrechtliche Aspekte der Robo-Advice – Zivilrechtliche Aspekte der Robo-Advice – Folgen von Pflichtenverstößen – Fazit
4. Reformansätze
Reformbedürftigkeit und Reformziele – Bewertung der einzelnen Reformansätze – Fazit
5. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis


Ricarda Theis hat Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und 2015 ihr erstes Staatsexamen abgelegt. Ihr Referendariat absolvierte sie von 2015 bis 2017 im OLG Bezirk München mit einer Station in New York. 2018 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Osterloh-Konrad an der Eberhard Karls Universität Tübingen tätig. 2019 übte sie Nebentätigkeiten bei den Kanzleien Orrick, Herrington & Sutcliffe und Freshfields Bruckhaus Deringer aus. Seit 2020 ist sie als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Gütt Olk Feldhaus in München tätig. 2021 wurde sie an der Eberhard Karls Universität Tübingen zum Dr. iur. promoviert.

Ricarda Theis studied law at the University of Bayreuth and the Ludwig-Maximilians-University in Munich and passed her first state bar exam in 2015. She completed her legal clerkship from 2015 to 2017 at the Higher Regional Court of Munich with a traineeship in New York. In 2018, she worked as a research assistant for Prof. Dr. Osterloh-Konrad at the Eberhard Karls University of Tübingen. In 2019, she held positions at the law firms Orrick, Herrington & Sutcliffe, and Freshfields Bruckhaus Deringer. In 2020, she joined the law firm Gütt Olk Feldhaus in Munich as an associate. In 2021, she received her doctorate in law from Eberhard Karls University of Tübingen.


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