Tolani | »Teilrechtsfähigkeit« von Personenvereinigungen. | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 397, 302 Seiten, Gewicht: 1 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Tolani »Teilrechtsfähigkeit« von Personenvereinigungen.

Zur Notwendigkeit einer Balance zwischen richterlicher Rechtsfortbildung und geschriebenem Recht

E-Book, Deutsch, Band 397, 302 Seiten, Gewicht: 1 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-53137-0
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. "Teilrechtsfähigkeit" auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert.

Das neue Institut der "Teilrechtsfähigkeit" löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie "Teilrechtsfähigkeit" im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer "teilrechtsfähigen" Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann.

Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.
Tolani »Teilrechtsfähigkeit« von Personenvereinigungen. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Grundlagen: Rechtsfähigkeit, "Teilrechtsfähigkeit" und Personenvereinigungen - Rechtsfähigkeit und richterliche Rechtsfortbildung - 2. Teil: Bewertung der Erweiterung der Rechtsfähigkeit: A. Richterliche Rechtsfortbildung im Allgemeinen: Arten richterlicher Rechtsfortbildung als Fortsetzung der Auslegung - Voraussetzungen einer "Lücke" im Gesetz - Voraussetzungen einer "gesetzesübersteigernden Rechtsfortbildung" - B. Die konkrete Betrachtung der Entscheidungen zur "Teilrechtsfähigkeit" der GbR und der WE-Gemeinschaft - C. Stellungnahme zur "Teilrechtsfähigkeit" der GbR und der WE-Gemeinschaft - 3. Teil: "Teilrechtsfähigkeit" anderer Personenvereinigungen und der ungeborenen Leibesfrucht: A. Die "Teilrechtsfähigkeit" des nicht rechtsfähigen Vereins: Einordnung der Rechtsfortbildung - Zwingende Gründe für eine Rechtsfortbildung "contra legem" - B. Die "Teilrechtsfähigkeit" der Erbengemeinschaft: Einordnung der Rechtsfortbildung - Das Bedürfnis des Rechtsverkehrs - Rechtsdogmatische Bedenken - C. Die "Teilrechtsfähigkeit" der ehelichen Gütergemeinschaft: Einordnung der Rechtsfortbildung - Das Bedürfnis des Rechtsverkehrs - D. Die "Teilrechtsfähigkeit" der Vorgesellschaften: Argumente für eine "Teilrechtsfähigkeit" - Nivellierung von Unterschieden zwischen Vorgesellschaft und juristischer Person: Grenze der richterlichen Rechtsfortbildung - Rechtsdogmatische Bedenken: Publizität von Vorgesellschaften - E. Die "Teilrechtsfähigkeit" der ungeborenen Leibesfrucht: Einordnung der Rechtsfortbildung - Rechtfertigung der Rechtsfortbildung mit Rücksicht auf ein rechtsethisches Prinzip - Zusammenfassung und abschließende Stellungnahme - Literatur- und Stichwortverzeichnis


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.