Wetsch / Hinkelbein / Spöhr | Kurzlehrbuch Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 320 Seiten

Reihe: Kurzlehrbuch

Wetsch / Hinkelbein / Spöhr Kurzlehrbuch Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie


3. vollständig überarbeitete Auflage 2024
ISBN: 978-3-13-245664-8
Verlag: Thieme
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 320 Seiten

Reihe: Kurzlehrbuch

ISBN: 978-3-13-245664-8
Verlag: Thieme
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Schmerzfrei durch die Prüfung

In diesem Kurzlehrbuch findest du das gesamte prüfungsrelevante Wissen aus den Teilgebieten Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie kompakt und leicht verständlich dargestellt. Fallbeispiele und Praxistipps helfen dir dabei, das Wissen in den klinischen Alltag zu übertragen. Abbildungen und Anleitungen für praktische Tätigkeiten (z.B. ZVK-Anlage) unterstützen das praxisnahe Lernen.

Gut zu wissen: Der Buchinhalt steht dir ohne weitere Kosten digital in unserem Lernportal via medici und in der Wissensplattform eRef zur Verfügung (Zugangscode im Buch). Mit der kostenlosen eRef App hast du viele Inhalte auch offline immer griffbereit.

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Zielgruppe


Ärzte

Weitere Infos & Material


1 Präoperatives Vorgehen


1.1 Präoperative Visite


Key Point

  • Die Position der Prämedikationsvisite in der Patient*innenversorgung ist zentral, da hier entscheidende Weichen für das weitere anästhesiologische Management gestellt werden. Das Erheben von Vorerkrankungen und zu erwartenden Problemen ist dabei entscheidend.

  • Eine adäquate Beurteilung des Patienten/der Patientin (Krankenakte, Anamnese, körperliche Untersuchung) reduziert die perioperative Mortalität signifikant.

  • Vor jeder Anästhesie sind eine rechtswirksame Aufklärung und Einwilligung des Patienten/der Patientin oder der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

1.1.1 Allgemeines


Synonyme Prämedikations- oder Narkosegespräch, Narkosevisite, Narkoseaufklärung

1.1.1.1 Aufgaben bzw. Ziele

  • Patient*in und Anästhesist*in lernen sich kennen.

  • Der Anästhesist/die Anästhesistin erhält aus Patient*innenakte, externen Krankenunterlagen, Anamnese und körperlicher Untersuchung Informationen zum Gesundheitszustand und damit zum Narkoserisiko und kann so ein individuell angepasstes Anästhesieverfahren für den geplanten Eingriff auswählen und dem Patienten/der Patientin vorschlagen.

  • Der Patient/die Patientin erhält Informationen über die Wirkungen, Risiken und Nebenwirkungen der bevorstehenden Narkose. Dies soll Ängste abbauen und ermöglicht eine rechtskräftige Narkoseeinwilligung. Der Patient/die Patientin (oder falls erforderlich die gesetzlich bestellte Betreuung) willigt nach ausführlicher Aufklärung in die geplanten Maßnahmen ein und dokumentiert dies durch seine/ihre Unterschrift. Die Aufklärung muss rechtzeitig, d. h. bei geplanten Eingriffen grundsätzlich spätestens am Abend vor der geplanten OP, stattfinden. Ansonsten ist die Einwilligung nicht rechtskräftig. Nur bei kleineren, ambulanten Eingriffen mit niedrigem Risiko ist ausnahmsweise eine Aufklärung am OP-Tag zulässig.

  • Bei nicht aufschiebbaren (also dringlichen oder notfallmäßigen Operationen) sollte der Patient/die Patientin – sofern der Zustand dies zulässt – ebenfalls über das geplante anästhesiologische Vorgehen informiert und die Zustimmung durch eine Unterschrift dokumentiert werden. Bei Notfalleingriffen ist dies nicht immer möglich. Bei vitaler Bedrohung ist der mutmaßliche Patientenwille bindend.

  • Jeder Notfallpatient/jede Notfallpatientin sollte zumindest nach Allergien, Medikamenteneinnahmen, Narkoseproblemen in der Vergangenheit und nach der letzten Nahrungsaufnahme befragt werden.

  • Die Prämedikation (Zweck, Wirkstoff, Einnahme) wird verordnet und das präoperative Vorgehen (z. B. Nüchternheit, Einnahme der Dauermedikation) besprochen.

Merke

Oftmals wird bei dringenden Eingriffen anstelle der Unterschrift des Patienten/der Patientin die Unterschrift von Angehörigen eingeholt. Dieses Vorgehen ist jedoch rechtlich unwirksam, da Angehörige kein Einverständnis für Patient*innen geben können (außer bei offiziellem Betreuungsverfahren). Einzige Ausnahme stellt aktuell das Ehegattennotvertretungsrecht dar, wo Ehepartner*innen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Einwilligung in medizinische Behandlungen rechtswirksam geben dürfen.

Praxistipp

Sichte die Krankenakte und die Laborbefunde – sofern vorhanden bzw. erforderlich – bereits vor der präoperativen Visite hinsichtlich relevanter Befunde. Du kannst fehlende Unterlagen dann ggf. gleich beim Stationsarzt/bei der Stationsärztin erfragen bzw. nachfordern. Zudem „kennst“ du den Patienten/die Patientin bereits und diese*r muss nicht warten, während du in seinem/ihrem Beisein ausgiebig in der Akte blätterst.

1.1.2 Vorgehen


1.1.2.1 Anamnese

Das Hauptziel ist das Erkennen von narkoserelevanten Erkrankungen bzw. Befunden. Um alle relevanten Fragen bzw. Aspekte zu berücksichtigen, sollte das Narkosegespräch einem standardisierten Ablauf folgen ( ? Tab. 1.1 ), z. B. kann es sich an der Struktur des vom Patienten/von der Patientin vorab ausgefüllten Narkosefragebogens orientieren.

Merke

Achte auf Diskretion! Das Gespräch wird ohne weitere unbeteiligte „Zuhörer*innen“ durchgeführt, Besucher*innen oder andere Patient*innen sollten das Zimmer nach Möglichkeit verlassen. Angehörige dürfen dem Gespräch natürlich gerne beiwohnen, sofern das vom Patienten/von der Patientin gewünscht ist.

Merke

Beschaffe dir – sofern vorhanden und möglich – immer alte Anästhesieprotokolle des Patienten/der Patientin, da sich daraus wichtige Hinweise, z. B. auf Atemwegsprobleme oder andere unerwünschte Ereignisse während der Anästhesie, ergeben können.

Tab. 1.1 Beispielhaftes Schema wichtiger Informationen, die im Rahmen der Prämedikationsvisite aus den Unterlagen und im Rahmen der Anamnese erhoben werden.

Rubrik

Themen, Fragen

allgemeine Informationen

Alter, Größe, Gewicht, frühere Operationen und Erkrankungen, Allergien (Medikamente [v. a. Antibiotika], Nahrungsmittel)

auf relevante „Besonderheiten“ achten, z. B. Shuntarm bei dialysepflichtigen Menschen, große Angst vor Venenkanülen, Glasauge, bekannte Anisokorie

Herz-Kreislauf-System

Herzinfarkt, koronare Herzerkrankung, Angina pectoris (Ruhe/Belastung), Stent (Drug-Eluting- [DES] oder Bare-Metal-Stent [BMS] - wann implantiert? welche Plättchenaggregationshemmer?), Bypässe, Hypertonie, Hypotonieneigung, Dyspnoe (NYHA-Stadium, wie viele Treppenstufen sind bewältigbar, Nykturie?)

Lunge

COPD, Asthma bronchiale (Anfallstyp, Häufigkeit, Medikation, letzter Anfall), Atemwegsinfekt, Dyspnoe, Husten

Blut

Blutungsneigung in der Familie, häufige und große Hämatome auch nach banalen Traumata, schwer stillbares Zahnfleischbluten nach dem Zähneputzen, häufiges Nasenbluten, Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten

Niere

Dialysepflicht, Trinkmengenrestriktion, Urinausscheidung pro Tag, Shuntarm

Verdauungstrakt, Leber

Reflux, Leberzirrhose/Ösophagusvarizen, gastrointestinale Blutung, Hiatus- oder axiale Gleithernie, Z. n. PONV (postoperative Übelkeit und Erbrechen)

endokrines System

Hypo- oder Hyperthyreose

Stoffwechsel

Diabetes mellitus (insulinpflichtig?)

Muskulatur

maligne Hyperthermie, CK-Erhöhung, Serum-K+

ZNS

Insult, neurologische Residuen, epileptische Anfälle, Epilepsie (Medikation, Anfallshäufigkeit, letzter Anfall)

Medikamente

prinzipiell alle Medikamente erfragen und dokumentieren, insbesondere Thyreostatika, L-Thyroxin, Glukokortikoiddauertherapie (Cushing-Schwelle), Blutdruck- und Gerinnungsmedikamente

Noxen

Alkohol, Nikotin, Drogen

Besonderheiten

Aspirationsgefahr (Nüchternheit?), Schwangerschaft, schwierige Intubation/Atemweg, Chemotherapie, Sepsis, Mobilität, Z. n....



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