Wissmann | Was dürfen Bürgermeister | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 282 Seiten

Reihe: Bürgermeisterpraxis

Wissmann Was dürfen Bürgermeister


2., überarbeitete Auflage 2013
ISBN: 978-3-8293-1082-6
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 282 Seiten

Reihe: Bürgermeisterpraxis

ISBN: 978-3-8293-1082-6
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Das Werk aus der Reihe BÜRGERMEISTERPRAXIS zeigt - jetzt bereits in der aktualisierten und ergänzten 2. Auflage - problematische Situationen auf, in die ein Bürgermeister aufgrund seiner Funktion kommen kann, und gibt Möglichkeiten vor, wie in diesen Situationen reagiert werden sollte. Bürgermeister stehen Verwaltungen vor, repräsentieren die Kommune, deren Bürger sie gewählt haben, und häufig sind sie Aufsichtsratsmitglied eines kommunalen Unternehmens. Öfter als ihnen lieb ist, finden sie sich in der Rolle des Krisenmanagers oder gar des Sanierers. In diesen vielfältigen Funktionen, insbesondere aber als 'Entscheidungsträger' wird ein Bürgermeister von vielen umworben. Die Darstellung soll die notwendige Sensibilität für problematische Konstellationen fördern und Lösungsansätze für Verhaltensregeln geben. Zugleich ist das Handbuch ein Wegweiser für sicheres Verhalten in den vielfältigen Funktionen des Amtes. Das Werk hat Geltung für alle Flächenländer und beinhaltet ein eigenes Kapitel für die Aufsichtsratstätigkeit in kommunalen Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften. Um gerade auch Bürgermeistern, die am Anfang ihrer Laufbahn stehen, und Ehrenbeamten einen Einstieg in die Problematik zu ermöglichen, widmet das Buch zunächst drei Kapitel den grundlegenden Themenbereichen. Dies sind erstens der kommunalverfassungsrechtliche, zweitens der dienstrechtliche und drittens der strafrechtliche Handlungsrahmen. Dem folgen Kapitel zu den, den Bürgermeistern in der Praxis immer wieder begegnenden Spannungsfeldern 'Geschenke und Einladungen', 'Reisen und Veranstaltungen', 'Spenden und Sponsoring', 'Nebentätigkeiten', 'Aufsichtsratstätigkeiten', 'Dienstwagen' und 'Wahlkampf'. Das kompetente und praxisnahe Werk eignet sich vor allem für Bürgermeister, Mitglieder kommunaler Vertretungen, Rechtsämter und anwaltliche Praktiker.

Monika Wissmann, Ministerialrätin im Innenministerium in NRW, und Martin Wissmann, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Lehrbeauftragter der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
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Abkürzungsverzeichnis

a. a. O.

am angegebenen Ort

Abs.

Absatz

AG

Aktiengesellschaft, Amtsgericht

AIG Bbg

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, Brandenburg

AktG

Aktiengesetz

Art.

Artikel

BayDG

Bayerisches Disziplinargesetz

BayKomBesV

Verordnung zur Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in Bayern

BayNV

Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten, Bayern

BayRKG

Bayerisches Reisekostengesetz

BBesG

Bundesbesoldungsgesetz

BbgKVerf

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

BbgKWahlG

Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz

BeamtStG

Beamtenstatusgesetz

BeamtVG

Beamtenversorgungsgesetz

BGH

Bundesgerichtshof

BG LSA

Beamtengesetz Sachsen-Anhalt

BMF

Bundesfinanzministerium

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

bzw.

beziehungsweise

DDP

Deutscher Depeschendienst

DG LSA

Disziplinargesetz für das Land Sachsen-Anhalt

DG RP

Disziplinargesetz, Rheinland-Pfalz

DG Saarland

Disziplinargesetz Saarland

DÖD

Der öffentliche Dienst (Zeitschrift)

DÖV

Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)

DPA

Deutsche Presseagentur

DVBl

Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift)

EingrVO

Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, NRW

EinstVO

Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg (Einstufungsverordnung)

Erl.

Erläuterung(en)

EStG

Einkommensteuergesetz

e.V.

eingetragener Verein

f., ff.

folgende, fortfolgende

FG

Finanzgericht

GemHVO NRW

Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen

GemO BW

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

GemO RP

Gemeindeordnung, Rheinland-Pfalz

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GKG NRW

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, NRW

GKWG

Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein

GLKrWG

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte, Bayern

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

GmbH-Gesetz

GO Bay

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

GO LSA

Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

GO NRW

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

GO SH

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

HBG

Hessisches Beamtengesetz

HDG

...


Monika Wissmann, Ministerialrätin im Innenministerium in NRW, und Martin Wissmann, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Lehrbeauftragter der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.



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