Zimmermann | ESG - Made in Germany | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 208 Seiten

Zimmermann ESG - Made in Germany

Nachhaltigkeit als Unternehmensstrategie für deutsche Familienunternehmen
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-451-83155-3
Verlag: Verlag Herder
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Nachhaltigkeit als Unternehmensstrategie für deutsche Familienunternehmen

E-Book, Deutsch, 208 Seiten

ISBN: 978-3-451-83155-3
Verlag: Verlag Herder
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Umweltschutz, gute Unternehmensführung und soziale Verantwortung bieten für immer mehr Unternehmen Chancen, aber auch Herausforderungen. Anhand erfolgreicher Praxisbeispiele illustriert Felix Zimmermann anschaulich und einprägsam, wie ESG (Environmental, Social und Governance) als unternehmerische Chance genutzt werden kann, um Wettbewerbsvorteile auszubauen und nachhaltige Unternehmensstrukturen zu implementierten.

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II.
Der regulatorische Rahmen für die nachhaltige Transformation wird konkret: Der lange Weg der Entscheidungen und deren Ergebnis
A. Der Ansatz der Vereinten Nationen
1. Das Pariser Abkommen als zentraler Meilenstein Vorläufer des Pariser Abkommens 1979 fand die erste Weltklimakonferenz der UN in Genf statt. Bei den ersten Konferenzen stand zunächst die Organisation eines internationalen Rahmens für die Bekämpfung des Klimawandels im Vordergrund. So wurde 1988 der Weltklimarat (IPCC) gegründet und 1992 mit den UN-Rahmenklimakonventionen (UNFCCC) erstmals erreicht, dass sich 197 Länder dazu verpflichteten, die Einflüsse auf den Klimawandel zu reduzieren sowie die Erderwärmung und deren Klimafolgen zu bremsen – jedoch ohne konkrete Ziele. In einer zweiten Phase von 1995 (Kyoto-Konferenz) bis 2005 standen die Vorbereitung, Detaillierung und Ratifizierung von erstmals verbindlichen Klimazielen für die Industrieländer im Vordergrund. Im Kyoto-Protokoll haben sich viele dieser Länder erstmals völkerrechtlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen in der Zeit von 2008 bis 2012 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 5 % zu reduzieren. Die USA ratifizierten das Kyoto-Protokoll nicht. Sie störten sich daran, dass für Länder wie China keine Vorgaben vorgesehen wurden. Darin sahen sie eine starke Ungleichbehandlung zu Lasten der Industrieländer. Nachdem Russland im Jahr 2004 das Kyoto-Protokoll ratifiziert hatte, konnte dieses jedoch in Kraft treten. Danach begann ab 2005 die dritte Phase der Klimakonferenzen, in der erstmals ein verbindliches Abkommen für Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer angestrebt wurde, welches dann mit dem Pariser Abkommen im Jahr 2015 erreicht wurde. Es hat also insgesamt 36 Jahre gedauert, bis sich die Weltengemeinschaft auf verbindliche Klimaschutzziele für alle Länder verständigen konnte. Ergebnisse des Pariser Abkommens Im Dezember 2015 haben sich 195 Staaten auf das Pariser Abkommen als Nachfolge des Kyoto-Protokolls geeinigt. Darin verpflichteten sich die Unterzeichner, alle Anstrengungen zu unternehmen (insbesondere durch die Reduktion der Treibhausgasemissionen), um die Erderwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit (1850 bis 1900) auf deutlich unter 2 Grad Celsius (möglichst 1,5 Grad Celsius) zu beschränken. Ferner verpflichteten sich die Staaten dazu, mit geeigneten Maßnahmen die negativen Folgen des bereits zu beobachtenden und noch zu erwartenden Klimawandels zu mindern. Dazu zählen sowohl Maßnahmen in den vom Klimawandel bereits stark betroffenen Ländern der Erde als auch Vorsichtsmaßnahmen in den bisher weniger betroffenen Regionen. Damit sollte die Widerstandsfähigkeit gegenüber weiterer Klimaveränderung gestärkt werden. Und schließlich wurde vereinbart, dass eine Vereinbarkeit der Finanzmittelströme mit den Klimazielen erreicht werden soll. Sowohl öffentliche als auch private Finanzmittel sollen künftig in treibhausgasarme und die Widerstandsfähigkeit stärkende Aktivitäten »gelenkt« werden. Dazu zählt die finanzielle Unterstützung von Entwicklungsländern durch die Industrieländer bei der Bewältigung der Folgen des bereits erfolgten Klimawandels als auch die Stärkung der Resilienz dieser Länder gegenüber noch zu erwartenden Klimaveränderungen. Das Pariser Abkommen trat als völkerrechtlicher Vertrag im November 2016 in Kraft. Zu dem Zeitpunkt hatten bereits 92 Staaten das Abkommen ratifiziert. Die USA traten nach der Wahl von Donald Trump zum Präsidenten aus dem Pariser Abkommen zunächst aus, kehrten nach der Wahl von Joe Biden aber wieder in das Abkommen zurück. Umsetzung des Pariser Abkommens Zentraler Bestandteil des Pariser Abkommens ist die Verpflichtung der einzelnen Vertragsstaaten, in sogenannten NDCs (Nationally Determined Contributions) ihre nationalen Klimaschutzpläne mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen und damit ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens zu dokumentieren, zu veröffentlichen und messbar zu machen. Dadurch entstand für die Staaten ein Spielraum, ihre eigenen Klimaziele auf die jeweilige Situation in ihrem Land auszurichten. Auch wenn diese nationalen Ziele völkerrechtlich nicht verbindlich sind, müssen die Nationalstaaten jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um die formulierten Ziele zu erreichen. Alle fünf Jahre müssen die Staaten ihre NDCs erneuern und in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen berichten. Dabei sollen die Klimapläne mit der Zeit anspruchsvoller werden, um die vereinbarten Ziele von Paris auch erreichen zu können. Für die Erstellung der NDCs existierte zunächst kein verbindlicher Standard. Damit waren die vorgelegten NDCs nicht vergleichbar und ihr jeweiliger Beitrag zur Erreichung des Gesamtziels des Pariser Abkommens nur schwer ermittelbar. Aus diesem Grund wurden auf der Klimakonferenz in Polen im Jahr 2018 verbindliche Vorgaben über die Inhalte der NDCs ab 2020 festgelegt. Ergebnisse bleiben deutlich hinter den Erwartungen Am 26. Oktober 2022 haben die Vereinten Nationen die ersten zusammengefassten Ergebnisse der vorgelegten NDC-Reports von 193 Ländern veröffentlicht.1 Danach steigen die CO2-Emissionen weltweit bis 2030 auf ein Niveau, welches um 10,6 % über dem des Jahres 2010 liegt. Um die Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu beschränken, bedarf es aber einer Reduktion der CO2-Emissionen um rund 45 % im Jahr 2030 gegenüber 2010. Die vorgelegten Ziele in den NDC würden somit die Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts nur auf 2,5 Grad Celsius begrenzen. Mit diesem Ergebnis wurde deutlich, dass die bisherigen Anstrengungen und Pläne der Nationalstaaten nicht ausreichen, um die angestrebte Begrenzung der Erderwärmung zu erreichen. Vielmehr war eine erhebliche Lücke zwischen den vereinbarten Zielen, den Ambitionen und der tatsächlichen Umsetzung in den Ländern zu beobachten. Auf der Klimakonferenz in Sharm el-Sheikh (COP27) im November 2022 sprach der UN-Generalsekretär António Guterres deshalb auch davon, dass »wir auf dem Highway zur Klimahölle sind – mit dem Fuß auf dem Gaspedal«2. Auch wenn auf der COP27 eine grundsätzliche Einigung über die Gründung eines Ausgleichsfonds zur Finanzierung von klimabedingten Schäden insbesondere in Entwicklungsländern erzielt wurde, blieben die Ergebnisse weit hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere ein Bekenntnis zu einem weltweit schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung fossiler Rohstoffe zur spürbaren Reduktion der Treibhausemissionen konnte nicht erreicht werden. So bleibt der Eindruck, dass zwar an der Beseitigung der Symptome gearbeitet wird, die tatsächlichen Ursachen aber nicht konsequent angegangen werden.3 Parallel zu den spezifischen Klimaschutzzielen des Pariser Abkommens haben die Vereinten Nationen an den »Sustainable Development Goals« gearbeitet und diese ebenfalls im Jahr 2015 verabschiedet. 2. Die Sustainable Development Goals Ursprung und Zielsetzung Im Jahr 2000 verabschiedete die Weltgemeinschaft auf dem Millennium-Gipfel in New York zunächst die sog. »Millennium Development Goals« der Vereinten Nationen. Die acht formulierten Entwicklungsziele konzentrierten sich mit konkreten Zielvorgaben für das Jahr 2015 auf die weltweite Bekämpfung der Armut, den Erhalt des Friedens sowie den Schutz der Umwelt. Auch wenn im Zeitraum bis 2015 erhebliche Fortschritte in den Handlungsfeldern der MDGs erzielt werden konnten, wurden im Jahr 2015 mit den Sustainable Development Goals neue und weit umfangreichere Ziele für eine nachhaltige Entwicklung bis zum Jahr 2030 vereinbart. Im Gegensatz zu den Millennium-Zielen, die primär auf die Entwicklungsländer ausgerichtet waren, wurden die SDGs nun für alle Nationen der Welt entwickelt. Abb. 7: Die Sustainable Development Goals Die SDGs umfassen insgesamt 17 Ziele mit 169 Zielvorgaben und konzentrieren sich erstmals weltweit in gleicher Weise auf soziale, ökonomische und ökologische Handlungsfelder. Primärer Adressat der SDGs sind nicht die Unternehmen, sondern die nationalen Regierungen. Ihnen obliegt es, entsprechende Maßnahmen in ihren Ländern zu ergreifen, um ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele bis 2030 zu erreichen. Ebenso wie im Pariser Abkommen soll damit den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, bei der Erarbeitung ihrer eigenen Agenden die aktuelle Situation des eigenen Landes berücksichtigen zu können, ohne das Gesamtziel aus den Augen zu verlieren. In regelmäßigen Abständen müssen die Länder auch hier einen Fortschrittsbericht bei der UN vorlegen. So bildeten die SDGs die Grundlage für die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, welche die Bundesregierung im Januar 2017 verabschiedet hat und über deren Umsetzung sie regelmäßig berichtet. Aktueller Stand der Umsetzung der SDGs In ihrem letzten...


Zimmermann, Felix A.
Felix A. Zimmermann war über 20 Jahre als CFO und CEO in börsennotierten Unternehmen tätig, die mehrheitlich im Familienbesitz waren. Seit 2021 ist Zimmermann selbstständiger Berater von Familienunternehmen mit Fokus auf ESG. An der Universität Freiburg gibt er sein Wissen zu Themen wie „nachhaltige Unternehmensführung“ im Rahmen eines Lehrauftrags weiter. Außerdem ist er als Bei- und Stiftungsrat aktiv.

Felix A. Zimmermann war über 20 Jahre als CFO und CEO in börsennotierten Unternehmen tätig, die mehrheitlich im Familienbesitz waren. Seit 2021 ist Zimmermann selbstständiger Berater von Familienunternehmen mit Fokus auf ESG. An der Universität Freiburg gibt er sein Wissen zu Themen wie „nachhaltige Unternehmensführung“ im Rahmen eines Lehrauftrags weiter. Außerdem ist er als Bei- und Stiftungsrat aktiv.



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