Berndt Künstlersozialversicherungsrecht
2008
ISBN: 978-3-8349-9906-1
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Versicherungspflicht, Künstlersozialabgabe, Betriebsprüfung
E-Book, Deutsch, 187 Seiten, eBook
ISBN: 978-3-8349-9906-1
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Das vorliegende Buch gibt einen Überblick über die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten, die Künstlersozialabgabe der Verwerter und damit einhergehender Rechtsfragen. Es ermöglicht dem (Steuer-) Berater die rasche Einarbeitung in ein neues Rechtsgebiet und schützt so Unternehmer und Mandanten.
Prof. Dr. Joachim Berndt ist als Rechtsanwalt und Referent zum Sozialversicherungsrecht ein ausgewiesener Experte mit langjähriger Erfahrung. Er lehrt Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven.
Zielgruppe
Professional/practitioner
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;5
2;Inhaltsübersicht;6
3;Abkürzungsverzeichnis;14
4;Literaturverzeichnis;19
5;§ 1 Grundlagen der Künstlersozialversicherung;20
5.1;A. Soziale Absicherung für Künstler und Publizisten;20
5.2;B. Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit;20
5.3;C. Versicherungsumfang;21
5.4;D. Leistungen;23
5.5;E. Die Rolle der Künstlersozialkasse;23
6;§ 2 Entwicklung des Künstlersozialversicherungsgesetzes;24
6.1;A. Erstes und Zweites Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung;24
6.2;B. Drittes Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung;24
7;§ 3 Versicherungspflicht selbständiger Künstler und Publizisten;26
7.1;A. Künstler;27
7.2;B. Rechtsprechung – Überblick;30
7.3;C. Rechtsprechung – Fallgruppen;31
7.4;D. Publizistik ( Wort);42
7.5;E. Lehrtätigkeit;44
7.6;F. Gemischte Berufsbilder – Schwerpunkt der Tätigkeit;45
7.7;G. Selbständige Tätigkeit;46
7.8;H. Erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend;52
7.9;I. Beschäftigung von nicht mehr als einem Arbeitnehmer;52
8;§ 4 Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes;53
8.1;A. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung;53
8.2;B. Versicherungsfreiheit – Rentenversicherung;55
8.3;C. Versicherungsfreiheit – Krankenversicherung;57
9;§ 5 Versicherungsfreiheit auf Antrag;59
9.1;A. Berufsanfänger;59
9.2;B. Höherverdienende;60
10;§ 6 Versicherungspflicht und weitere Erwerbstätigkeit;61
10.1;A. Geringfügige Beschäftigung oder geringfügige selbständige Tätigkeit;61
10.2;B. Abhängige Beschäftigung;61
10.3;C. Sonderfall: Unständige Beschäftigung;62
10.4;D. Selbständige Tätigkeit;63
10.5;E. Vorübergehende Aufgabe der selbständigen künstlerischen Tätigkeit;63
11;§ 7 Versicherungspflicht und Rentenbezug;64
11.1;A. Fortführung der selbständigen künstlerischen/ publizistischen Tätigkeit;64
11.2;B. Beendigung der selbständigen künstlerischen/ publizistischen Tätigkeit;64
12;§ 8 Wahl einer gesetzlichen Kranken-/Pflegekasse;65
12.1;A. Wahlrecht;65
12.2;B. Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung;66
12.3;C. Übergang von freiwillige gesetzlichen Krankenversicherung zur gesetzliche Pfl ichtversicherung;66
12.4;D. Wechsel der Krankenkasse;67
13;§ 9 Beiträge – Beitragsverfahren;68
13.1;A. Beiträge;68
13.2;B. Beitragsverfahren;72
14;§ 10 Leistungen;74
14.1;A. Krankengeld;74
14.2;B. Mutterschaftsgeld – Erziehungsgeld – Elterngeld;74
14.3;C. Leistungen der Agentur für Arbeit;76
15;§ 11 Internationales Künstlersozialversicherungsrecht;79
15.1;A. Territorialprinzip – Tätigkeitsortprinzip;79
15.2;B. Über- und zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht;79
15.3;C. Sozialversicherungsabkommen;82
15.4;D. Drittländer;83
16;§ 12 GmbH- Geschäftsführer;84
16.1;A. Versicherungspflicht – GmbH- Geschäftsführer;84
16.2;B. Künstlersozialbgabepflicht der GmbH?;86
17;§ 13 Aktuelle Werte in der Künstlersozialversicherung 2008;88
17.1;A. Allgemeine sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze;88
17.2;B. Geringfügigkeitsgrenze für selbständige Künstler und Publizisten;88
17.3;C. Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) für selbstständige Künstler und Publizisten;88
17.4;D. Beitragsberechnung;88
17.5;E. Mindest-, Höchstbeiträge zur Künstlersozialversicherung;89
17.6;F. Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als „ Höherverdienender“;89
18;§ 14 Künstlersozialabgabe der Verwerter;90
18.1;A. Konzeption des Abgabeverfahrens;90
18.2;B. Unternehmerbegriff des KSVG;92
18.3;C. Geltungsbereich des KSVG – Internationales Recht – Verwerterstatut;93
18.4;D. Abgabepflichtige Unternehmen – § 24 KSVG;94
18.5;E. Werbung/Öffentlichkeitsarbeit für eigene Zwecke – § 24 Abs. 1 S. 2 KSVG;107
18.6;F. Generalklausel – § 24 Abs. 2 S. 1 KSVG;112
19;§ 15 Abgabesatz und Bemessungsgrundlage;115
19.1;A. Bemessungsgrundlage – § 25 Abs. 1 KSVG;115
19.2;B. Beteiligung mehrer Unternehmer an der Verwertung;122
19.3;C. Verjährung;126
20;§ 16 Abgabepflicht von Gesang- und Musikvereinen;128
20.1;A. Musikvereine als typischer Verwerter – § 24 Abs. 1 S. 1 KSVG;128
20.2;B. Ausbildungseinrichtungen für künstlerische Tätigkeiten – § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 KSVG;128
20.3;C. Musikvereine als nicht typischer Verwerter ( § 24 Abs. 2 KSVG);128
21;§ 17 Abgabepflicht von Veranstaltern;130
21.1;A. Beteiligung mehrerer Unternehmen – Wer ist meldepfl ichtig?;130
21.2;B. Zahlungen an Künstler durch Dritte;133
21.3;C. Verträge mit ausländischen Produktionsgesellschaften;134
21.4;D. Zahlungen an Dritte – Ausländersteuer;135
21.5;E. Auslandstournee eines deutschen Künstlers;135
21.6;F. Nachweis abhängiger Beschäftigung bei ausländischen Künstlern;135
22;§ 18 Abgabepflicht von Ausstellungs- und Messegesellschaften;137
22.1;A. Eigenveranstaltungen;137
22.2;B. Fremdveranstaltungen;138
22.3;C. Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke des eigenen Unternehmens;138
23;§ 19 Abgabepflicht von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern;139
24;§ 20 Abgabepflicht von Industrieunternehmen;141
25;§ 21 Abgabepflicht im Zusammenhang mit der Verwertung von Design – Leistungen;142
25.1;A. Typische Designer-Leistungen;142
25.2;B. Selbständig tätige Künstler/Designer;142
25.3;C. Abgabepflichtiges Entgelt;143
25.4;D. Gelegentliche Auftragserteilung;143
26;§ 22 Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe;144
26.1;A. Meldung der abgabepflichtigen Entgelte;144
26.2;B. Vorauszahlungen;145
26.3;C. Herabsetzung/Entfall der Vorauszahlungen;145
26.4;D. Schätzung;146
27;§ 23 Aufzeichnungspflichten;147
27.1;A. Anforderungen an die Aufzeichnungen;147
27.2;B. Anforderungen bei Verwendung technischer Hilfsmittel;147
27.3;C. Aufbewahrung der Aufzeichnungen;147
27.4;D. Vorlagepflichten;148
27.5;E. Ordnungswidrigkeit;148
28;§ 24 Ausgleichsvereinigungen;149
28.1;A. Rechte und Pflichten der Ausgleichsvereinigungen;149
28.2;B. Vorteile für die Mitglieder der Ausgleichsvereinigungen;149
28.3;C. Verfahren;149
28.4;D. Beispiele bestehender Ausgleichsvereinigungen:;150
29;§ 25 Betriebsprüfungen;152
29.1;A. Rentenversicherungsträger;152
29.2;B. Künstlersozialkasse;152
29.3;C. Art und Umfang der Betriebsprüfungen;152
30;§ 26 Gesetzliche Grundlagen;157
30.1;A. Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten ( Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG);157
30.2;B. Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ( KSVG- Beitragsüberwachungsverordnung);179
30.3;C. Entgeltverordnung;185
Grundlagen der Künstlersozialversicherung.- Entwicklung des Künstlersozialversicherungsgesetzes.- Versicherungspflicht selbständiger Künstler und Publizisten.- Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes.- Versicherungsfreiheit auf Antrag.- Versicherungspflicht und weitere Erwerbstätigkeit.- Versicherungspflicht und Rentenbezug.- Wahl einer gesetzlichen Kranken-/Pflegekasse.- Beiträge — Beitragsverfahren.- Leistungen.- Internationales Künstlersozialversicherungsrecht.- GmbH-Geschäftsführer.- Aktuelle Werte in der Künstlersozialversicherung 2008.- Künstlersozialabgabe der Verwerter.- Abgabesatz und Bemessungsgrundlage.- Abgabepflicht von Gesang- und Musikvereinen.- Abgabepflicht von Veranstaltern.- Abgabepflicht von Ausstellungs- und Messegesellschaften.- Abgabepflicht von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern.- Abgabepflicht von Industrieunternehmen.- Abgabepflicht im Zusammenhang mit der Verwertung von Design — Leistungen.- Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe.- Aufzeichnungspflichten.- Ausgleichsvereinigungen.- Betriebsprüfungen.- Gesetzliche Grundlagen.
§ 2 Entwicklung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (S. 27-28)
Das KSVG vom 27. Juli 1981 1 ist durch eine Reihe von Verordnungen ergänzt, im Übrigen durch zahlreiche Gesetze geändert und modifiziert worden. 2 Eckpunkte markieren die drei Änderungsgesetze zum Künstlersozialversicherungsgesetz.
A. Erstes und Zweites Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung
Das Erste Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherungsgesetz 3 verbessert die Durchführung des Gesetzes und vereinfacht das Beitragsverfahren. Außerdem werden – zwischenzeitlich wieder abgeschaffte – bereichsspezifische Abgabesätze (Wort, Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst) eingeführt. Die Abgabepflicht wird auf weitere Unternehmen ausgedehnt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes 4 führt neben Verbesserungen des Versicherungsschutzes auch zu Einschränkungen bei der Versicherungspflicht.
B. Drittes Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung
Seit einigen Jahren nehmen die Zahl der Versicherten in der Künstlersozialversicherung und damit auch der Finanzbedarf stark zu. Dies schlägt sich auch in der Erhöhung der Künstlersozialabgabe nieder. Der Beitragssatz ist von 3,8 % (2002) bis auf 5,8 % (2005) gestiegen. Die zunehmende Zahl der Versicherten lässt sich auf einen Wandel des Arbeitsmarktes zurückführen. Über den engeren Kreis der Künstler und Publizistenhinaus üben immer mehr Angehörige künstlerischer/publizistischer Berufe ihre Arbeit selbständig und nicht mehr in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus. Viele Kultureinrichtungen und -unternehmen verzichten auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern und arbeiten stattdessen – je nach Auftragslage – lieber mit Selbständigen zusammen. Demgegenüber steigen die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe nur langsam.
Dies liegt vor allem daran, dass eine erhebliche Anzahl abgabepflichtiger Unternehmen ihrer Abgabepflicht nicht nachkommt. Zwar sind die klassischen Unternehmen der Kultur- und Medienlandschaft (Verlage, Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, Rundfunk und Fernsehen, Galerien, Kunsthandel, Rundfunk, Werbeagenturen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstleri sche/publizistische Berufe etc.) nahezu flächendeckend erfasst, in anderen Bereichen bestehen jedoch beträchtliche Erfassungslücken. Unternehmen, die ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz und gefährden das System der Künstlersozialversicherung. Auch Versicherte, die eigentlich gar nicht versicherungspflichtig sind – etwa weil sie die vorgeschriebene Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 € jährlich unterschreiten – tragen zur Instabilisierung des Systems bei.
Mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Künstlersozialversicherungsgesetz 5 schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine lückenlose Erfassung der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe erfüllt. 6 Bisher wurde diese Aufgabe von der Künstlersozialkasse nur unzureichend wahrgenommen. Die Neuregelung wird in den nächsten Jahren zu einer massiven Einnahmeerhöhung führen. 7 Die Künstlersozialkasse bleibt weiterhin zuständig für die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei Unternehmen ohne Beschäftigte und bei den Ausgleichsvereinbarungen. Sie behält die Funktion der Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe.