Dornis / Keßenich / Lemke | Rechtswissenschaftliches Arbeiten | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 216 Seiten

Dornis / Keßenich / Lemke Rechtswissenschaftliches Arbeiten

Ein Leitfaden für Form, Methode und Inhalt zivilrechtlicher Studienarbeiten

E-Book, Deutsch, 216 Seiten

ISBN: 978-3-8463-5098-0
Verlag: UTB
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Verlässlicher Leitfaden für rechtswissenschaftliches Arbeiten

Das Lehrbuch vermittelt Studierenden juristischer Studiengänge die Grundregeln rechtswissenschaftlichen Arbeitens und den Umgang mit Quellen aller Literaturgattungen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung.

Es werden die Herangehensweise an juristische Fallfragen, die effiziente Recherche sowie der sichere Umgang mit Stil und Sprache behandelt.

Besonderes Gewicht liegt auf der Vermittlung der Grundlagen wissenschaftlich korrekter Arbeit, vor allem zur Vermeidung von Plagiaten.

Mit seinen zahlreichen Beispielen und Mustern, die dank der übersichtlichen Struktur schnell auffindbar sind, sowie einer vollständigen Muster-Hausarbeit dient dieser Leitfaden auch als Nachschlagewerk in Einzelfragen.

Ein Leitfaden bei der Erstellung rechtswissenschaftlicher Arbeiten: Anhand zahlreicher Beispiele werden die Herangehensweise an juristische Fallfragen, die Recherche, die Zitierregeln, der Stil und die Sprache sowie die Remonstration erläutert.
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Vorwort V
§ 1 Einführung. 1
§ 2 Grundlagen 3
I. Differenzierung: Gutachterliche Falllösung und Themenarbeit 3
II. Gutachterliche Falllösung 3
1. Ausgangspunkt: Aufgabenstellung 4
2. Grundlage der Falllösung: Sachverhalt 5
III. Themenarbeit 8
1. Themenauswahl 9
2. Themenformulierung und Exposé 9
3. Kategorien 10
4. Vorgehensweise und Fertigstellung 12
§ 3 Recherche 15
I. Juristische Bibliotheken 15
1. Allgemeines 16
2. Quellenrecherche 17
II. Online-Datenbanken 26
1. Juris 26
2. Beck-online 27
3. Jurion 27
4. Westlaw und LexisNexis 28
III. Frei zugängliche Internet-Quellen 28
1. Eine Warnung vorweg 28
2. Zuverlässige Online-Informationsquellen 29
3. Problematische Online-Informationsquellen 32
IV. Exkurs: Literaturverwaltungsprogramme 33
§ 4 Aufbau und Gliederung 35
I. Deckblatt 36
II. Sachverhalt und Aufgabenstellung 37
III. Gliederung 37
1. Juristische Falllösungen 38
2. Juristische Themenarbeiten 46
3. Überschriftennummerierung 47
IV. Literaturverzeichnis
1. Allgemeines: Grundsätze 50
2. Aufbau 52
3. Kategorien und Sonderregeln 56
4. Schließlich: Layout und optische Gestaltung 61
V. Rechtsprechungsverzeichnis 64
VI. Abkürzungsverzeichnis 65
VII. Eidesstattliche Erklärung 65
§ 5 Zitate und Nachweise 67
I. Rechtlicher Regelungsrahmen 69
1. Überblick: „Verbotstatbestand Plagiat“ 69
2. Definitionsversuche 70
3. Zusammenspiel der Regelungsbereiche 71
4. Einzelne Rechtsgebiete 74
II. Praktische Konsequenzen für die Zitatgestaltung 83
1. Wörtliche Übernahme 83
2. Umformulierung (Paraphrasierung) 84
III. Weitere Grundsätze 86
1. Allgemeines 86
2. Zitierfähigkeit: Veröffentlichung und Bestandsdauer 88
3. Vorrang der Primärquellen 89
4. Inhaltliche Schranken: nicht zitierfähige Quellen und Internet-Quellen 89
IV. Fußnotenformat, -struktur und –inhalt 91
1. Anbindung der Fußnoten im Text 92
2. Struktur der Fußnoten 92
3. Vollbeleg und Kurzbeleg 96
4. Folgezitate 97
5. Umfang der Fußnoten 98
V. Zitierregeln für einzelne Kategorien juristischer Quellen 99
1. Rechtsvorschriften 99
2. Rechtsprechung 103
3. Literaturquellen 107
4. Sonderfall: Ausländische und fremdsprachige Quellen 113
§ 6 Sprache, Gutachtentechnik und Methodik 115
I. Sprache 115
II. Gutachtentechnik und Methodik 118
1. Ausgangspunkt: Fallfrage und Anspruchsgrundlagen 119
2. Juristischer Syllogismus 120
3. Auslegung von Rechtsnormen 122
4. Umgang mit und Lösung von Meinungsstreiten 132
5. Frage: Originalität und Innovation? 139
III. Ausnahme: Urteilsstil 139
§ 7 Die Remonstration 141
I. Einleitung 141
II. Rechtsschutz gegen Korrekturen 142
III. Das Überdenkungsverfahren – Voraussetzungen und Ablauf 145
1. Voraussetzungen 145
2. Caveat: Bestandskraft der Prüfungsentscheidung 146
3. Risiko: Reformatio in peius 148
IV. Beispiele: „Fehler“ in der Korrekturpraxis 149
1. Fehler bei der Ermittlung des Sachverhalts und der Fragestellung 150
2. Prinzip der Vertretbarkeit 150
3. Gleiches wird ungleich bewertet 152
4. Sachfremde Erwägungen 153
5. Äußerungen zu Form, Ausdruck und Sprache sowie Rechtschreibung 154
V. Abschließende Hinweise zur Abfassung einer Remonstration 155
§ 8 Anhang: Musterhausarbeit 157
Literaturverzeichnis 181
Weiterführende Literatur 187
Stichwortverzeichnis 201


II. Gutachterliche Falllösung
Literatur: Bydlinski, Franz/Bydlinski, Peter, Grundzüge der juristischen Methodenlehre, 2. Auflage, Wien 2012, S. 17ff.; Hildebrand, Tina, Juristischer Gutachtenstil, 2. Auflage, Tübingen 2011, S. 95ff.; Klaner, Andreas, Wie schreibe ich juristische Hausarbeiten, 3. Auflage, Berlin 2003, S. 78ff.; Körber, Torsten, Zivilrechtliche Fallbearbeitung in Klausur und Praxis, JuS 2008, 289, 290ff.; Mann, Thomas, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, 5. Auflage, München 2015, § 5 ; Putzke, Holm, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 5. Auflage, München 2014, |4|S. 6ff., 27ff.; Reimer, Franz, Juristische Methodenlehre, Baden-Baden 2016, S. 52ff.; Rollmann, Christian, Die juristische Hausarbeit, JuS 1988, 42, 43f. Einstiegsfall (verkürzter Abschnitt aus der Musterhausarbeit im Anhang):   Hobbyimker V einigt sich im Oktober 2014 mit K über den Verkauf eines Bienenvolkes für € 150. Eines seiner Bienenvölker wird mit Sicherheit – voraussichtlich Ende Juni 2015 – eine neue Bienenkönigin hervorbringen. Die alte Bienenkönigin wird dann zusammen mit einem Großteil des alten Volkes aus einem der Bienenkörbe ausziehen. Sobald dies geschieht, soll der Schwarm gefangen und dem K übereignet werden. Ende Mai 2015 kommt es zum verfrühten Ausbrechen des neuen Schwarms. Vom Nachbarn N informiert, eilt der V gerade noch rechtzeitig hinzu, um den Schwarm zu verfolgen. Auf einer Eiche wenige Kilometer weiter lässt sich die Königin mit dem Schwarm nieder. Für V vollkommen unerwartet kommt es dort zur Vereinigung mit einem weiteren, am selben Tag in der Nähe ausgezogenen Schwarm des Imkers (I), der diesen ebenfalls verfolgt hat. V und I gelingt es, das nun vereinigte große Volk in einen von V mitgebrachten Bienenkorb zu überführen. K ist über die Vereinigung sehr verärgert. Er habe schließlich sein „eigenes“ Volk erwerben wollen. Da sich das neue Bienenvolk nicht mehr aufteilen lasse, müsse er sich die ganze Angelegenheit nochmals überlegen.   Wie ist die Rechtslage? Ist die Arbeit als Falllösung konzipiert, so sind zunächst der Sachverhalt und die Fragestellung zu erfassen. Dies ist selbstverständlich. Dennoch ist die Ursache einer überwiegenden Anzahl von Fehlern bei der Bearbeitung das Fehl- oder Nichtverständnis des Sachverhalts oder der Aufgabenstellung. Zum Teil werden Fallfragen falsch verstanden oder sogar ganz oder teilweise übersehen. 1. Ausgangspunkt: Aufgabenstellung
Für die Erstellung einer gutachterlichen Falllösung kommt es zunächst auf die Aufgabenstellung – d.h. die konkrete Fallfrage – an. Die Fallfrage steht am Anfang und im Zentrum der Bearbeitung. Nur bei genauer Kenntnis und Beachtung der Fallfrage kann der Sachverhalt mit der richtigen Konzentration und Gewichtung verstanden und beurteilt werden. [3] Eine zivilrechtliche Aufgabenstellung ist in der überwiegenden Zahl aller Fälle daran ausgerichtet, Ansprüche der Beteiligten zu prüfen. Dies kann bereits konkret für ein bestimmtes Verhältnis und einen bestimmten Anspruch formuliert sein: Kann V von K den Kaufpreis in Höhe von € 3.000 verlangen? Hat B gegen U einen Anspruch auf Nacherfüllung? |5|In diesen Fällen ist nur das konkrete Verhältnis (hier: V – K, B – U) und der bestimmte Anspruch (hier: Kaufpreis, Nacherfüllung) zu prüfen. Ausführungen zu Beziehungen zu oder zwischen anderen im Sachverhalt auftauchenden Personen wären nicht nur verfehlt und führten zu Punktabzügen. Sie raubten auch wertvollen Platz für die relevanten Ausführungen. Die Fragestellung kann aber auch weiter gefasst sein: Kann A von B die Zahlung von 5.000 € verlangen? Hat C gegen D einen Anspruch auf Schadensersatz? Wer ist Eigentümer des PKW ? In diesen Fällen ist die Bandbreite der zu prüfenden Ansprüche und Anspruchsgrundlagen weiter. Es muss dann dem Sachverhalt entnommen werden, woraus sich etwa der Zahlungsanspruch ergeben kann. Dies könnte ein vertraglicher Anspruch, etwa auf Kaufpreiszahlung, ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder ein Schadensersatzanspruch, sei es aus Vertrag (§§ 280ff. BGB ) oder aus Delikt (§§ 823ff. BGB ), sein, wobei mehrere dieser Grundlagen zu prüfen sein können. Schließlich kann die Aufgabenstellung auch ganz allgemein – wie in der anhängenden Musterhausarbeit – gehalten sein: Wie ist die Rechtslage? In diesem Fall sind sämtliche vernünftigerweise in Frage kommenden Ansprüche zwischen den beteiligten Personen zu prüfen. [4] 2. Grundlage der Falllösung: Sachverhalt
Vor dem Hintergrund der konkreten Aufgaben- oder Fragestellung ist der Sachverhalt zu erfassen. Die Feststellung des Sachverhalts ist, wie es Franz Bydlinski treffend erklärt hat, der erste Schritt zu einer rationalen Rechtsgewinnung. [5] Entscheidend ist das genaue Verständnis aller Tatsachen. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Satz des Sachverhalts eine Bedeutung für die Falllösung haben kann – und in der Regel auch hat. Oftmals verbergen sich Hinweise z.B. in wörtlichen Äußerungen der Beteiligten. Aber auch Zeit- oder Ortsangaben können von Bedeutung sein. Die Bedeutung derartiger Hinweise erschließt sich zuweilen erst nach einer gründlichen und zeitlich ausgedehnten Befassung mit dem Sachverhalt. Es ist daher sinnvoll und ratsam, den Sachverhalt auch während der Bearbeitungszeit immer wieder zu lesen. [6] Ob es erforderlich ist – wie es vereinzelt empfohlen wird – den Sachverhalt abzutippen, mag dahinstehen. [7] Entscheidend ist allerdings, dass der Sachverhalt gründlich und vollständig gelesen und verstanden wird. Dabei darf der Sachverhalt nicht „überinterpretiert“ werden, d.h. die geschilderten Tatsachen sind so hinzunehmen, wie sie |6|vom Aufgabensteller formuliert wurden. [8] Keineswegs dürfen Probleme ergänzt oder Fragen beantwortet werden, die der Sachverhalt überhaupt nicht aufwirft. Nur auf der Grundlage einer gründlichen Sachverhaltserfassung kann Wichtiges von Unwichtigem unterschieden und können die einzelnen Bestandteile des relevanten Sachverhalts in ihrer Bedeutung für die rechtliche Lösung eingeordnet werden. Aus diesem Grund ist es, insbesondere bei komplexen Sachverhalten, auch ratsam, eine Skizze anzufertigen, gegebenenfalls kombiniert mit einer sogenannten Zeitleiste für einen Überblick über den chronologischen Ablauf der Ereignisse im Sachverhalt. Die Reihenfolge der Handlungen und Ereignisse kann von entscheidender Bedeutung sein. Es handelt sich dabei auch keinesfalls um eine Fleißarbeit oder Geduldsübung. Die Umsetzung der Sachverhaltsinformationen in eine logisch-grafische Struktur zwingt den Bearbeiter der Falllösung zum einen dazu, den Sachverhalt tatsächlich umfänglich zu erfassen. Zum anderen ermöglicht die notwendige und meist unvermeidliche Reduktion der Informationen eine Konzentration auf das Wesentliche. Die nachfolgenden Beispiele einer Beziehungsskizze und Zeitleiste beziehen sich auf den Sachverhalt der Musterhausarbeit am Ende des Lehrbuches. Abb. 1: Einfache Beziehungsskizze zur Musterhausarbeit |7| Abb. 2: Detaillierte Beziehungsskizze zur Musterhausarbeit Oktober 2014: Kaufvertrag zwischen V und K über neues, voraussichtlich Ende Juni 2015 ausziehendes Bienenvolk zum Preis von € 150 (tatsächlicher Wert € 180). Ende Mai 2015: Verfrühtes Ausbrechen des neuen Volkes und Vereinigung mit einem Schwarm des I. Kurz darauf: V berichtet K über die Vereinigung; T bietet das Teilvolk auf „The Digital Beemaster“ über den Account des K zur Versteigerung an, Anfangspreis € 60. Darauffolgender Abend: Anderes Mitglied bietet dem K für das Teilvolk € 210, K nimmt sofort an und fordert noch in derselben Nacht per E-Mail von V die Übereignung des Teilvolkes Nächster Morgen: K erfährt von T über Angebot des D über € 96 für Teilvolk und „zieht das Angebot zurück“ Einige Tage später: D verlangt von K Übereignung des...


Lemke, Dominik
Dominik Lemke ist im Höheren Justizdienst im Land Niedersachsen tätig.

Dornis, Tim W.
Tim W. Dornis ist Professor für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz an der Leibniz Universität in Hannover.

Keßenich, Florian
Florian Keßenich ist Rechtsanwalt in Hamburg.

Tim W. Dornis ist Professor für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz an der Leibniz Universität in Hannover.Florian Keßenich ist Rechtsanwalt in Hamburg.Dominik Lemke ist im Höheren Justizdienst im Land Niedersachsen tätig.


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