E-Book, Deutsch, Band Reihe I: Werke. Band 3, 496 Seiten
Lauth / Fichte / Jacob Johann Gottlieb Fichte: Gesamtausgabe / Reihe I: Werke. Band 3: Werke 1794–1796
1. Auflage 1966
ISBN: 978-3-7728-3241-3
Verlag: frommann-holzboog
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
E-Book, Deutsch, Band Reihe I: Werke. Band 3, 496 Seiten
Reihe: Johann Gottlieb Fichte: Gesamtausgabe
ISBN: 978-3-7728-3241-3
Verlag: frommann-holzboog
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Die hier edierten ›Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten‹ bestimmen den gesellschaftlichen Standort des Wissenschaftsbetriebes. Die Abhandlung ›Von der Sprachfähigkeit und dem Ursprung der Sprache‹ enthält Fichtes Sprachphilosophie. Der ›Grundriß des Eigenthümlichen der Wissenschaftslehre‹ ist vor allem für die transzendentale Lehre von Raum und Zeit von Bedeutung. Die Rezension von Kants ›Zum ewigen Frieden‹ und die ›Grundlage des Naturrechts‹ (1. Teil) sind die klassischen Texte der Fichteschen Gesellschafts- und Rechtslehre.
The ›Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten‹ which appear here specify the standpoint of the scientific enterprise with respect to society. ›Von der Sprachfähigkeit und dem Ursprung der Sprache‹ contains Fichte's philosophy of language. The ›Grundriß des Eigenthümlichen der Wissenschaftslehre‹ is particularly important for the transcendental theory of space and time. The review of Kant's ›Zum ewigen Frieden‹ and part one of the ›Grundlage des Naturrechts‹ are the classical terms for Fichte's social and political theory.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Cover;1
2;Copyright;1
3;Title;1
4;J. G. FICHTE- GESAMTAUSGABE I, 3;3
5;Einleitung;9
6;Einige Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten;11
6.1;Vorbericht;35
6.2;Erste Vorlesung. Ueber die Bestimmung des Menschen an sich;37
6.3;Zweite Vorlesung. Ueber die Bestimmung des Menschen in der Gesellschaft;43
6.4;Dritte Vorlesung. Ueber die Verschiedenheit der Stände in der Gesellschaft;52
6.5;Vierte Vorlesung. Ueber die Bestimmung des Gelehrten;60
6.6;Fünfte Vorlesung. Prüfung der Rousseauischen Behauptungen über den Einfluß der Künste und Wissenschaften auf das Wohl der Menschheit;69
6.7;[Zusätze in der dänischen Ausgabe ,Den Lserdes Bestemmelse‘ von 1796];79
7;Ueber Belebung und Erhöhung des reinen Interesse für Wahrheit;85
8;Von der Sprachfähigkeit und dem Ursprung der Sprache;101
9;Grundriß des Eigentümlichen der Wissenschaftslehre in Rüksidit auf das theoretische Vermögen als Handschrift für seine Zuhörer;139
9.1;§. 1. Begriff der besondern theoretischen Wissenschaftslehre;153
9.2;§. 2, Erster Lehrsatz. Das aufgezeigte Faktum wird gesezt: durch Empfindung, oder Deduktion der Empfindung;157
9.2.1;I.;157
9.2.2;II.;158
9.3;§. 3. Zweiter Lehrsatz. Das empfindende wird gesezt durch Anschauung oder: Deduktion der Anschauung;161
9.3.1;I.;162
9.3.2;II.;162
9.3.3;III.;165
9.3.4;IV.;167
9.3.5;V.;169
9.3.6;VI.;173
9.3.7;VII.;182
9.4;§. 4. Die Anschauung wird bestimmt in der Zeit, und das angeschaute im Räume;203
9.5;Schluß-Anmerkung;218
9.6;[Erklärung:] Ich sehe mich genöthigt;219
9.7;[Rezension:] Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf von Immanuel Kant. Königsberg bei Nicolovius. 1795. 104. S. 8;227
10;Vergleichung des vom Hrn Prof. Schmid aufgestellten Systems mit der Wissenschaftslehre;239
10.1;Darstellung des Schmidischen Systems;245
10.2;I.;245
10.3;II.;249
10.4;III.;250
10.5;Verhältniß dieses Systems zu dem, was man bisher für Philosophie gehalten;257
10.6;Verhältniß dieses Systems insbesondere zur Wissenschaftslehre;261
10.7;Als Schlußanmerkung zu der I Abhandlung in diesem Heft;277
11;Erklärung gegen den Aufsatz: Verunglückter Versuch im christlichen Deutschlande eine Art von öffentlicher Vernunft-Religionsübung einzuführen, i. d. Journ. Eudämonia. 2 B. 1. St. nebst bey läufiger Aufforderung an den Verleger der N. Allg. deutschen Bibliothek;283
12;Grundlage des Naturrechts nach Principien der Wissenschaftslehre;301
12.1;Einleitung;323
12.2;I. Wie eine reelle philosophische Wissenschaft sich von bloßer Formular-Philosophie unterscheide;323
12.3;II. Was insbesondere das Naturrecht, als eine reelle philosophische Wissenschaft, zu leisten habe;329
12.4;III. Ueber das Verhältniß der gegenwärtigen Theorie des Rechts zu der Kantischen;333
12.5;Erstes Hauptstück. Deduktion des Begriffs vom Redite;339
12.6;§. 1. Erster Lehrsaz. Ein endliches vernünftiges Wesen kann sich selbst nicht setzen, ohne sich eine freie Wirksamkeit zuzuschreiben;345
12.6.1;Beweiß;339
12.6.2;Corrolaria;342
12.7;§. 2. Folgesaz. Durch dieses Setzen seines Vermögens zur freien Wirksamkeit sezt, und bestimmt das Vernunftwesen eine Sinnenwelt ausser sich;345
12.7.1;Corollaria;345
12.8;§. 3. Zweiter Lehrsaz. Das endliche Vernunftwesen kann eine freie Wirksamkeit in der Sinnenwelt sich selbst nicht zuschreiben, ohne sie auch andern zuzuschreiben, mithin, auch andere endliche Vernunftwesen ausser sich anzunehmen;350
12.8.1;Beweiß;350
12.8.2;Corollaria;357
12.9;§. 4. Dritter Lehrsaz. Das endliche Vernunftwesen kann nicht noch andere endliche Vernunftwesen ausser sich annehmen, ohne sich zu setzen, als stehend mit denselben in einem bestimmten Verhältnisse, welches man das Rechtsverhältniß nennt;359
12.9.1;Beweiß;359
12.9.2;Corollarium;364
12.9.3;Corollaria;368
12.10;Zweites Hauptstück. Deduktion der Anwendbarkeit des Rechtsbegriffs;371
12.11;§. 5. Vierter Lehrsaz. Das vernünftige Wesen kann sich nicht, als wirksames Individuum, setzen, ohne sich einen materiellen Leib zuzuschreiben, und denselben dadurch zu bestimmen;371
12.11.1;Beweiß;371
12.12;§. 6. Fünfter Lehrsaz. Die Person kann sich keinen Leib zuschreiben, ohne ihn zu setzen, als stehend unter dem Einflüsse einer Person ausser ihr, und ohne ihn dadurch weiter zu bestimmen;375
12.12.1;Beweiß;375
12.12.2;Corollaria;390
12.13;§. 7. Beweiß, daß durch die aufgestellten Sätze die Anwendung des Rechtsbegriffs möglich ist;393
12.14;Drittes Hauptstück. Systematische Anwendung des Rechtsbegriffs; oder die Rechtslehre;399
12.15;§. 8. Deduktion der Eintheilung einer Rechtslehre;399
12.16; Erstes Kapitel der Rechtslehre. Deduktion des Unrechts;413
12.17;§. 9. Auf welche Weise ein Urrecht sich denken lasse?;413
12.18;§. 10. Definition des Unrechts;414
12.19;§. 11. Analyse des Unrechts;415
12.20;§. 12. Uebergang zur Untersuchung des Zwangsrechts durch die Idee eines Gleichgewichts des Rechts;420
12.21;Zweites Kapitel der Rechtslehre. Ueber das Zwangsrecht;433
12.22;§.13;433
12.23;§. 14. Das Princip aller Zwangsgesetze;435
12.24;§. 15. Ueber die Errichtung eines Zwangsgesetzes;440
12.25;Drittes Kapitel der Rechtslehre. Vom Staatsrechte, oder dem Rechte in einem gemeinen Wesen;442
12.26;§. 16. Deduktion des Begriffs eines gemeinen Wesens;442
13;Verzeichnis der von Fichte zitierten Literatur;471
14;Personen-Verzeichnis;473
15;Orts-Verzeichnis;475
16;Sach-Verzeichnis;477
17;INHALTS-VERZEICHNIS;493