Riesenhuber / Klöhn | Das Urhebervertragsrecht im Lichte der Verhaltensökonomik | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 9, 272 Seiten, Format (B × H): 135 mm x 205 mm

Reihe: Schriften zum europäischen Urheberrecht

Riesenhuber / Klöhn Das Urhebervertragsrecht im Lichte der Verhaltensökonomik

INTERGU-Tagung 2009
1. Auflage 2009
ISBN: 978-3-89949-761-8
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

INTERGU-Tagung 2009

E-Book, Deutsch, Band 9, 272 Seiten, Format (B × H): 135 mm x 205 mm

Reihe: Schriften zum europäischen Urheberrecht

ISBN: 978-3-89949-761-8
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Das Urhebervertragsrecht dient weithin dazu, den Urheber in besonderen "Gefährdungssituationen" zu schützen. Worin genau die besondere Schutzbedürftigkeit begründet liegt wird allerdings selten näher erörtert. Der vorliegende Band ist der Frage gewidmet, inwieweit das Handwerkszeug der Verhaltensökonomik (behavioral law and economics) dazu beitragen kann, Schutzbedürfnisse und Schutzinstrumente zu analysieren und zu bewerten. Neben Grundlagenfragen werden einzelne Schutzinstrumente zunächst unter verhaltensökonomischem Blickwinkel und anschließend aus urheberrechtlicher Sicht untersucht. Der interdisziplinäre Dialog verspricht ein vertieftes Verständnis des Urhebervertragsrechts.

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Zielgruppe


Attorneys, Law Firms, Judges, Courts, Attorneys specialized in Co / Rechtsanwälte, Kanzleien, Richter, Gerichte, Fachanwälte für gewe

Weitere Infos & Material


1;Geleitwort;5
2;Vorwort;7
3;Inhaltsverzeichnis;9
4;Autorenverzeichnis;11
5;Abkürzungsverzeichnis;13
6;Zitierte Internetseiten;19
7;§ 1 Das Urhebervertragsrecht im Lichte der Verhaltensökonomik;21
8;1. Teil: Grundlagen;37
8.1;§ 2 Behavioural Law and Economics im Urhebervertragsrecht – Ein Werkstattbericht;37
9;2. Teil: Schutzinstrumente des Urhebervertragsrechts in rechtlicher und verhaltensökonomischer Sicht;61
9.1;§ 3 Die Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG;61
9.2;§ 4 Die Zweckübertragungslehre als Grundsatz des Urheberrechts – Kommentar;85
9.3;§ 5 Verträge über unbekannte Nutzungsarten – §§ 31 a, 32 c UrhG;99
9.4;§ 6 Unbekannte Nutzungsarten – Kommentar;115
9.5;§ 7 Die „angemessene Beteiligung“ des Urhebers nach § 32 UrhG aus verhaltensökonomischer Sicht;139
9.6;§ 8 Der Anspruch auf angemessene Vergütung für Urheber und ausübende Künstler nach § 32 UrhG im Spiegel der Verhaltensökonomik – Kommentar;173
9.7;§ 9 Die weitere Beteiligung des Urhebers (§ 32 a UrhG) im Lichte der Verhaltensökonomik;187
9.8;§ 10 Bestsellerparagraph, zwingende Vergütung ex post und Verhaltensökonomik – Kommentar;215
9.9;§ 11 Zur Ökonomik des Folgerechts in § 26 UrhG;231
9.10;§ 12 Anmerkungen zum Verhalten der Teilnehmer am Kunstmarkt und zur Ökonomik des Folgerechts – Kommentar;255


Karl Riesenhuber, Universität Bochum; Lars Klöhn, Philipps-Universität Marburg.



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