Tiefel Strategische Aktionsfelder des Patentmanagements
2006
ISBN: 978-3-8350-9002-6
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
E-Book, Deutsch, 280 Seiten, eBook
Reihe: Interdisziplinäres Patentmanagement
ISBN: 978-3-8350-9002-6
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Die Autoren erörtern neue strategische Aktionsfelder des Patentmanagements, die es zukünftig in der Unternehmenspraxis zu berücksichtigen gilt.
Dr. Thomas Tiefel ist Professor für Betriebswirtschaftslehre im Studiengang Patentingenieurwesen an der Fachhochschule Amberg-Weiden. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte sind Produkt- und Innovationsmanagement.
Zielgruppe
Research
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;Technologie- und Erfindungsevaluierung in der Frühphase des Innovationsprozesses;9
3.1;1 Die Motivation für Innovationen;9
3.2;2 Qualitative Evaluierung von Technologien und Erfindungen;13
3.3;3 Zusammenfassung;26
3.4;Literaturverzeichnis;27
4;Ansätze der Patentportfolio- Analyse Eine vergleichende Übersicht aus der Perspektive des strategischen Technologie- und Innovationsmanagements;29
4.1;1 Einleitung;29
4.2;2 Strategisches Technologie- und Innovationsmanagement;30
4.3;3 Ansatze der Patentportfolio- Analyse;33
4.4;4 Vergleichende Zusammenfassung;58
4.5;Literaturverzeichnis;61
5;Wettbewerbsstrategische Wirkungen der Patentierbarkeit von innovativen Geschaftsmethoden;63
5.1;1 Einleitung;63
5.2;2 Der Rechtsstand zur Erlangung von Patentschutz für Geschäftsmethoden;65
5.3;3 Wettbewerbsstrategische Wirkungen;76
5.4;4 Fazit;87
5.5;Literaturverzeichnis;88
6;Kapitalmarktgestützte Patentverwertung - Ein Überblick aus der Bewertungspraxis;95
6.1;1 Einleitung;95
6.2;2 Abbau von Informationsasymmetrien als zentrale Herausforderung;97
6.3;3 Abbau von Handelshemmnissen durch monetäre Patentbewertung;98
6.4;4 Aktuelle Entwicklungen zur Erhöhung der Patentmarktliquidität;107
6.5;5 Abschlussbemerkung;108
6.6;Literaturverzeichnis;109
7;Patente als Waffen? - Die Adaption militärischer Strategieansätze in der Managementlehre;113
7.1;1 Einleitung;113
7.2;2 Der "Marketing Warfare"- Ansatz von Kotler;114
7.3;3 Der ,,Marketing Warfare" - Ansatz von Duro und Sandstrom;118
7.4;4 Der "Marketing Warfare"- Ansatz von Ries und Trout;121
7.5;5 Der „Business Wargames"- Ansatz von James;123
7.6;6 Der „CSI"- Ansatz von MacMillan, Gunther McGrath und van Putten;126
7.7;7 Der "Spheres of Influence"- Ansatz von D'Aveni;130
7.8;8 Ein kritischer Vergleich;132
7.9;9 Fazit;137
7.10;Literaturverzeichnis;137
8;Die Werbung mit gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten - Eine Bestandsaufnahme;141
8.1;1 Einleitung;141
8.2;2 Grundsätze;142
8.3;3 Wettbewerbsrechtliche Bewertung der Werbung mit den einzelnen Schutzrechten;147
8.4;4 Rechtsfolgen der unzulässigen Werbung mit Schutzrechten;174
8.5;5 Auskunftsanspruch wegen Schutzrechtsberühmung;177
8.6;6 Ergebnis;183
8.7;Literaturverzeichnis;184
9;Erfindervergütung in der Praxis Die Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst;187
9.1;1 Einleitung;187
9.2;2 Erster Teil der Richtlinien: Ermittlung des Erfindungswertes;188
9.3;3 Zweiter Teil der RL: Ermittlung des Anteilsfaktors;196
9.4;4 Dritter Teil der RL: Berechnung der Vergütung;198
9.5;5 Berechnungsbeispiel;199
9.6;Literaturhinweise;200
10;Patentinformationen aus China und Korea;201
10.1;1 Einleitung;201
10.2;2 Patentsysteme;202
10.3;3 Patentinformationsquellen;209
10.4;4 Zusammenfassung;218
10.5;Anhang;222
10.6;Literaturverzeichnis;256
10.7;Adressen und Links;257
11;Alternative Kraftstoffe und Hybridfahrzeuge - Innovation im Fahrzeugbereich mit neuen Antriebskonzepten;259
11.1;1 Erfindung für das postfossile Energiezeitalter;259
11.2;2 Hybridfahrzeuge und regeneratives Bremsen;266
11.3;3 Alternative Kraftstoffe und zukünftige Treibmittel;271
11.4;Literaturverzeichnis;285
12;Autoren und Herausgeber;287
Technologie- und Erfindungsevaluierung in der Frühphase des Innovationsprozesses.- Ansätze der Patentportfolio-Analyse.- Wettbewerbsstrategische Wirkungen der Patentierbarkeit von innovativen Geschäftsmethoden.- Kapitalmarktgestützte Patentverwertung—Ein Überblick aus der Bewertungspraxis.- Patente als Waffen?—Die Adaption militärischer Strategieansätze in der Managementlehre.- Die Werbung mit gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten — Eine Bestandsaufnahme.- Erfindervergütung in der Praxis Die Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst.- Patentinformationen aus China und Korea.- Alternative kraftstoffe und hybridfahrzeuge — Innovation im Fahrzeugbereich mit neuen Antriebskonzepten.
Technologie- und Erfindungsevaluierung in der Frühphase des Innovationsprozesses (S. 1)
Wolfgang Knappe
1 Die Motivation für Innovationen
"Forschung ist die Transformation von Geld in Wissen - Innovation ist die Transformation von Wissen in Geld" - mit diesem Schlagwort lässt sich der komplexe Prozess vom Erkennen eines Defizits bzw. eines potenziellen Bedarfs, der Problemstrukturienmg, einer Lösimgsidee bis zur ersten Umsetzung imd schlussendlich bis zur Implementiening eines entsprechenden Produkts bzw. einer Dienstleistung im Marktgeschehen apostrophieren.
Damit wird aber auch eine Vielzahl von Fragen erkennbar, die mit einer erfolgreichen Innovation untrennbar verbunden sind. Dies schon insbesondere deshalb, weil bei dieser Sichtweise keinerlei Beschränkungen, weder hinsichtlich der Ausprägung (z. B. in Form einer Ware oder Dienstleistung) noch hinsichtlich der Technologie oder Branche einer Innovation verbunden ist.
1.1 Technologien und Erfindungen
Besondere Verhältnisse liegen für Aufgaben ("Probleme") und Lösungen („Ideen") auf dem großen Gebiet der Technik vor. Zum einen findet auf diesem Gebiet ein höher Anteil der Produktivität und Wertschöpfung (z. B. in Deutschland und Europa) statt, zum anderen gibt es gerade für technische Lüsungen wirkungsvolle Möglichkeiten, sie durch gewerbliche Schutzrechte  ,abzusichem, wenn die technische Lösung gewisse Eigenschaften aufweist. Insbesondere das Patent und das Gebrauchsmuster erfreuen sich hierzu einer steigenden Nachfrage.
Die Anmeldezahlen von Patenten und Gebrauchsmustem spiegeln zwar das Erfindungspotenzial einer Volkswirtschaft wider, ein direktes Maß für realisierte Innovationen ist damit nicht verbunden. Auf Grund der Regelungen im Patent und Gebrauchsmustergesetz ist ein antizyklisches Anmeldeverhalten erforderlich, um insbesondere die Forderung nach Neuheit des Anmeldegegenstandes zum Anmeldetag  ,erfüllen zu können. Das bedeutet in sehr vielen Fällen, dass sich die technische Lösung in Form des Anmeldegegenstandes noch weitgehend in der Ideenphase befindet und eine praktische Realisierung bzw. Erprobung noch nicht erfolgt ist.
Die weiteren Überlegungen konzentrieren sich auf technische Erfindimgen, soweit sie in Deutschland (bzw. Europa) dem Patentschutz zugänglich sind.
1.2 „ Patentfähigkeit" und „ Patentwürdigkeit"
Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind (§ 3 PatG), die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (§ 4 PatG) und gewerblich anwendbar sind (§ 5 PatG). Keine Erfindung und daher vom Patentschutz ausgeschlossen (auf den Gebrauchsmusterschutz wird nicht explizit abgehoben, es sei dann, eine besondere Eigenheit des Gebrauchsmusters wäre betroffen) sind die als Ausschlussgründe formulierten Sachverhalte, wie z. B. ästhetische Formschöpfungen oder Geschäftsideen, also Ergebnisse menschlicher Verstandestätigkeit bzw. Kreativität, die ebenfalls geeignet sind, Innovationen hervorzubringen.
Das Patentgesetz formuliert die Bedingungen für die Patentfähigkeit einer Erfindung. Die Frage ob eine Patentanmeldung bzw. ein darauf erteiltes Patent den vom Anwender gewünschten Zweck erfüllt bzw. überhaupt erfüllen kann bleibt offen. Das Kriterium der gewerblichen Anwendbarkeit (§ 5 PatG) hat insbesondere nichts mit einem zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des geschützten Gegenstandes zu tun und ist vor allem kein Garant hierfür. Der Zweck dieser Rechtsvorschrift ist es „den Erfindergeist für das Gewerbe in nutzbringender Weise anzureizen und nicht die reine Theorie um eine neue Methode zu bereichern".
Die Motivation des Anmelders warum er ein Schutzrecht erlangen will, ist im Lichte des Patentgesetzes unerheblich. Dem Anmelder wird vielmehr eine in den Grenzen des Patentgesetzes autonome Position als , Herr des Verfahrens" zugewiesen, der eine erhebliche Gestaltungsfreiheit (z. B. bei der Formulienmg der Patentansprüche) besitzt. Mit der Verfahrensherrschaft untrennbar verbunden ist schon aus wirtschaftlichen Gründen ein Zwang, die gegebenen Möglichkeiten auch auszuschöpfen.