Ennemoser / Lenz | Ennemoser, B: Ratgeber häusliche Pflege | Buch | 978-3-96276-076-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 159 Seiten

Ennemoser / Lenz

Ennemoser, B: Ratgeber häusliche Pflege

Buch, Deutsch, 159 Seiten

ISBN: 978-3-96276-076-2
Verlag: DATEV eG


Das Thema Pflege beschäftigt immer mehr Menschen aller Generationen und wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Allein schon deshalb, weil die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen stark zunimmt.

Im Bereich Pflege herrscht dennoch oft Unwissen, was sich genau hinter Begriffen wie bezahlte Freistellung, Pflegezeit oder Familienpflegezeit verbirgt. Oft werden auch die Leistungen der Pflegeversicherung vollkommen falsch eingestuft.

Erfreulich hingegen ist, dass sich für Beschäftigte in der Altenpflege durch den Mindestlohn und bezahlten Urlaub Verbesserungen ergeben. Dies kann ein Weg sein, die Zahl der Pflegekräfte zu steigern.

Der praxisnahe Ratgeber zeigt die Optionen für Pflegegelder und staatliche Zuschüsse auf und erläutert die Voraussetzungen, die hierfür erbracht werden müssen. Außerdem werden Besonderheiten bei von ausländischen Arbeitgebern entsandten Pflege- und Betreuungspersonal erläutert.

Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
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Zielgruppe


pflegende Angehörige

Weitere Infos & Material


1 Grundlagen der Pflege
1.1 Grundlagen der Pflegeleistungen
1.2 Was kostet die Pflege eines Angehörigen?
1.3 Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
1.3.1 Bezahlte Freistellung von der Arbeit – Kurzfristige Arbeitszeitverhinderung
1.3.2 Die Pflegezeit
1.3.3 Die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
2 Leistungen der Pflegeversicherung
2.1 Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung
2.2 Pflegegrade
2.3 Pflegegeld
2.4 Pflegesachleistungen
2.5 Tagespflege & Nachtpflege
2.5.1 Tagespflege
2.5.2 Nachtpflege
2.6 Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
2.7 Verhinderungspflege/Ersatzpflege
2.7.1 Einschaltung einer nicht familiennahen Pflegeperson
2.7.2 Ersatzpflege durch nahe Angehörige
2.8 Kurzzeitpflege
2.9 Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
2.10 Betreuungs- und Entlastungsleistungen
2.11 Ablauf der Begutachtung
2.12 Was sind Pflegeberatungseinsätze?
3 Einrichtungen in der Pflege
3.1 Ambulante Pflegedienste
3.2 Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld
3.3 Betreuung bei Auszeiten sowie Urlaub, Krankheit und Kuren
3.4 Heimplatz und Co.
4 Haushaltshilfen
4.1 Einsatz ausländischer Pflege- und Betreuungskräfte
4.2 Von ausländischen Arbeitgebern entsandtes Pflege- und Betreuungspersonal
4.2.1 Überwachung der Sozialversicherungsmeldungen
4.2.2 Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen
4.3 Nutzung von selbstständigen Pflegekräften
4.3.1 Einsatz von selbstständigen Pflegekräften aus dem Inland
4.3.2 Einsatz von selbstständigen Pflegekräften aus dem Ausland
4.3.3 Einstellung einer Hilfskraft – zu Pflegender oder Angehöriger als Arbeitgeber
4.3.4 Suche nach einer Haushaltshilfe als Arbeitgeber
4.3.4.1 Schaltung von Anzeigen per Internet/Zeitung
4.3.4.2 Vermittlungsdienste
4.3.4.3 Suche über die Arbeitsagentur
4.3.5 Einstellung einer ausländischen Haushaltshilfe
4.3.5.1 Einholung einer Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis
4.3.5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
4.3.5.3 Lohnbedingungen
4.3.6 Möglichkeiten eines Anstellungsverhältnisses
4.3.6.1 Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder Minijob
4.3.6.2 Normales Anstellungsverhältnis
4.4 Steuervorteile
5 Soziale Absicherung der Pflegeperson
5.1 Gesetzliche Absicherung durch die Pflegeversicherung
5.2 Private Pflegeversicherung
6 Hilfsmittel bei der Betreuung und Pflege
6.1 Pflegebett, Lifter, Rollstuhl und Co.
6.2 Bauliche Veränderungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
6.3 Gesetzliche Betreuung – ab wann?
7 Ausblick


Laut Studien wird die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter bis 2025 um mehr als 7 Mio., bis 2035 um mehr als 8 Mio. oder rund 17?% sinken. Die in Deutschland und auch weltweit eingeführten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise haben bis dato noch nicht absehbare Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten in den Pflegebereichen und der Krankenpflege speziell.

Dem gegenüber steht ein steter Anstieg des erreichbaren Höchstalters der Menschen und damit ein weiterer Anstieg des Bedarfs an pflegenden Personen. Der Anstieg dieser Altersgrenze trägt dazu bei, dass – wie werblich oftmals so schön formuliert – das heutige 70 das neue 50 ist. Fest steht aber weiterhin, dass diese Entwicklung zwar zu einer Verschiebung der Altersgrenzen beiträgt, im Regelfall aber trotzdem im fortgeschrittenen Alter eine gewisse Pflegebedürftigkeit eintritt.
Die Zahl pflegebedürftiger Personen in Deutschland, die auf professionelle Hilfe angewiesen sind, steigt damit unaufhaltsam weiter. Statistiken zur Folge sind mittlerweile rund ein Viertel aller Bürger ab 75 Jahren betroffen. Bis zum Jahr 2030 soll sich deren Zahl auf 3,4 Millionen erhöhen.

Wie sich diese Zahlen durch die Corona-Krise dauerhaft entwickeln werden, weiß derzeit noch niemand zu sagen. Fest steht aber, dass der Bedarf an Pflegekräften in allen Lebenslagen derzeit zu einer klaren Forderung geworden ist bzw. in den letzten Monaten sehr klar wurde, dass hier ein hoher Bedarf besteht.

Die Politik hat mit der erneuten Reform der Pflegeversicherung versucht, im Gesundheitswesen Veränderungen herbeizuführen. Leider, so muss man sagen, ist aus der eigentlich geplanten großen Reform nur ein „kleines Reförmchen“ geworden. Dennoch sind einige dieser Veränderungen durchaus erwähnenswert. So dürfen Pflegeheime und ambulante Pflegedienste nur noch Leistungen durch die Pflegeversicherung beziehen, wenn sie in ihrem Unternehmen für die Beschäftigten einen Tarifvertrag anwenden oder sich mindestens an diesen anlehnen. Diese Voraussetzungen müssen bis September 2022 erfüllt sein. Problematisch ist, dass nicht festgelegt wurde, welcher Tarifvertrag hier Anwendung finden kann oder muss und welche Bestandteile Umsetzung finden müssen. Daher finden derzeit umfangreiche Diskussionen zu diesem Thema statt und eine Einigung liegt in weiter Ferne. Derzeit steht sogar eine Verfassungsbeschwerde dazu im Raum, was die Situation nicht vereinfachen würde.

Eine weitere geplante Veränderung ist die Größe der Personalbemessung, mit der es mehr Personal in Pflegeheimen geben soll. Jedoch sehen die aktuellen Pläne nicht vor, mehr Pflegefachkräfte einzustellen. Vielmehr wird angestrebt, den Personalschlüssel durch Pflegeassistenten zu verbessern. Diese Kollegen sollen eine 2-jährige Ausbildung vorweisen. Dies setzt voraus, dass entsprechende Personen zur Verfügung stehen und zunächst auf die Ausbildung vorbereitet werden.
Der Pflegebereich steht also weiterhin vor großen Herausforderungen. Diese zu bewältigen bedeutet, vorhandene Strukturen zu überdenken oder gar aufzubrechen.

Der ehemalige Generationenvertrag, der die Versorgung der Eltern durch die Kinder sicherstellte, ist heute nicht mehr praktikabel dauerhaft haltbar. Was können Lösungen dazu sein? Betrachtet man die Entwicklungen genauer, so macht man weitere Feststellungen: Die Alterung der Bevölkerung zeigt sich in zwei Entwicklungen: an der zunehmenden Zahl an Menschen im Rentenalter und an ihrem steigenden Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Der Alterungsprozess begann in Deutschland (lange Zeit unbemerkt) bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit dem ersten Geburtenrückgang. Seit den 1970er-Jahren verstärkt die beschriebene rückläufige Sterblichkeit im höheren Alter die Dynamik. Die Verschiebungen zwischen den Anteilen der Hauptaltersgruppen der Bevölkerung sind gravierend. So ist beispielsweise der Anteil der unter 20-Jährigen zwischen 1950 und 2018 von 30 auf 18?% zurückgegangen. Das Altern der Bevölkerung bedeutet auch, dass ein hohes Alter zum Massenphänomen wird. 1950 war jeder hundertste Einwohner 80 Jahre und älter. Heute ist es bereits jeder Fünfzehnte und ab etwa 2040 könnte es mehr als jeder Zehnte sein. Diese Entwicklung kann eine gewisse Antwort darauf geben, wer zukünftig neben der Familie die Pflege übernehmen kann. Der besseren finanziellen Absicherung mit fortgeschrittenem Alter steht aber die zunehmende Altersarmut durch sinkende Renten entgegen.

Im nachfolgenden Ratgeber möchten wir Ihnen die aktuelle Systematik der Pflegegrade sowie der daraus resultierenden finanziellen Hilfsmittel aufzeigen und Lösungsansätze für Sie als zu Pflegendem oder aber auch Ihnen als Angehörigen aufzeigen. Mit zunehmendem Unterstützungsbedarf können ambulante Pflegedienste eine gute Hilfestellung und Entlastung bieten. Heime bieten oftmals bei sehr pflegeintensiven Situationen einen Ausweg an. Diese Lösungen erscheinen aber auf den ersten Blick oftmals sehr kostspielig.

Für viele Angehörige, Pflegebedürftige und deren Familien ist daher in den letzten Jahren eine Betreuungskraft aus dem Ausland zu einer sehr guten Alternative geworden. Oftmals wird durch diesen Ansatz die Pflege für Angehörige von betreuungsbedürftigen Personen oder für Betroffene selbst überhaupt erst bezahlbar. Bis zu 300 000 Menschen aus Osteuropa, die allermeisten davon Frauen, wohnen und arbeiten in deutschen Haushalten, wo sie Pflegebedürftige betreuen. Theoretisch müsste dies gut funktionieren: Auf der einen Seite stehen zahlreiche Menschen, die trotz gesundheitlicher oder altersbedingter Einschränkungen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten, aber nicht wissen, wie sie das organisieren und bezahlen sollen. Denn Hilfe durch deutsches Personal rund um die Uhr ist für Normalverdiener kaum finanzierbar.

Auf der anderen Seite stehen zahlreiche Menschen aus Ländern mit niedrigen Löhnen und schlechten Jobaussichten, die die berufliche Chance als Betreuungskraft ergreifen – selbst wenn das bedeutet, weit weg von Familie und Freunden zu sein. Die Nutzung dieser Option beinhaltet aber ebenfalls eine Vielzahl von unterschiedlichen Lösungswegen wie Personalvermittlung, eigene Festanstellung oder aber die Beauftragung eines externen Dienstleisters. Auf was muss man hierbei achten, welche Rahmenbedingungen gibt es dabei?

Dieser Ratgeber vermittelt Ihnen die notwendigen Grundlagen und zeigt Ihnen auf, welche legalen Beschäftigungsmöglichkeiten von Betreuungspersonal es gibt. Er erläutert außerdem auch die Pflegegrade, die seit 01.01.2017 Anwendung finden und bei der gesamten Planung der Betreuungssituation unbedingt berücksichtigt werden sollten. Dieser Ratgeber benennt außerdem die wichtigsten Rahmenbedingungen, kann aber eine professionelle Beratung und Unterstützung, z.?B. durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, hinsichtlich des Meldeverfahrens in Deutschland und der Abrechnung einer angestellten Kraft nicht ersetzen.

Stuttgart, April 2022
Birgit Ennemoser und Gabriele Lenz


Ennemoser, Birgit
Nach einem klassischen betriebswirtschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Personal und Arbeitsrecht stieg Birgit Ennemoser direkt in die Personalarbeit ein und lernte diese von Grund auf kennen. Heute ist sie mit mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend und als Trainerin und Seminarleiterin tätig.

Seit einigen Jahren leitet Birgit Ennemoser das Geschäftsfeld Personal Services von Auren in Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den weiteren Geschäftsfeldern von Auren, unter anderem der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung sowie der Rechtsberatung, betreut sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern Firmenkunden im Rahmen personeller Belange. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entgeltabrechnung und den damit verbundenen rechtlichen Abhängigkeiten und Voraussetzungen.

Birgit Ennemoser ist Expertin in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Themenstellungen, die sich den auftretenden Fragestellungen immer auch aus praktischer Sicht nähert.

Lenz, Gabriele
Die ausgebildete Krankenschwester ist als zertifizierte Sachverständige und Case Managerin tätig. Darüber hinaus arbeitet sie seit 15 Jahren in der Beratung und wirkt als Gutachterin unterstützend an den Sozialgerichten in Baden- Württemberg.


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