Rettler | Der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums in der DDR | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 40, 246 Seiten

Reihe: Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 3

Rettler Der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums in der DDR

E-Book, Deutsch, Band 40, 246 Seiten

Reihe: Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 3

ISBN: 978-3-11-024856-2
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das Buch enthält die erste vollständige Darstellung des strafrechtlichen Schutzes des sozialistischen Eigentums in der DDR. Sozialistisches Eigentum war nach dem Selbstverständnis der DDR das Volkseigentum, das Eigentum sozialistischer Genossenschaften und das Eigentum ihrer Parteien und Massenorganisationen. Bereits in der SBZ, als für Angriffe gegen sozialistisches Eigentum noch das RStGB galt, begann sich eine Sonderrechtsentwicklung herauszukristallisieren, die, zunächst geprägt durch die Stalin-Ära, bei Eigentums- und Vermögensdelikten gegen das Volkseigentum härtere Strafen verlangte als bei Delikten gegen das übrige Eigentum. Bereits im Strafrechtsergänzungsgesetz von 1958 ist jedoch von einer erhöhten Schutzwürdigkeit des sozialistischen Eigentums nichts mehr zu finden und die Aufspaltung des Eigentumsschutzes im StGB erfolgte nur noch aus propagandistischen Gründen ohne sonstige strafpolitische Hintergründe. Der Verfasser konstatiert eine zunehmende Liberalisierung und auch Entpolitisierung der Strafrechtspraxis auf dem untersuchten Gebiet. Im Schlussteil wird die Frage diskutiert, ob und inwieweit das Strafrecht der DDR zum Schutze des sozialistischen Eigentums unrechtsstaatliches Strafrecht war.
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1;Vorwort;8
2;Inhaltsverzeichnis;10
3;Abkürzungsverzeichnis;16
4;ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN;20
4.1;1. Kapitel: Einführung;22
4.1.1;A) Problemstellung;22
4.1.2;B) Die Bedeutung des sozialistischen Eigentums;24
4.1.2.1;I. Ideologie;24
4.1.2.2;II. Die Entwicklung des Sektors des sozialistischen Eigentums;25
4.1.3;C) Forschungsstand;26
4.1.4;D) Überblick über den Gang der Darstellung;27
4.1.5;E) Quellen;29
4.2;2. Kapitel: Zum (Straf-)Justizsystem der DDR;32
4.2.1;A) Gerichtsverfassung – Strafprozessrecht;32
4.2.2;B) Ideologie und Justiz;37
4.2.2.1;I. Demokratischer Zentralismus;39
4.2.2.2;II. Stellung der Richter;43
4.2.2.3;III. Sozialistische Gesetzlichkeit;45
4.2.3;C) Rechtssetzungsgrundsätze;47
4.2.3.1;I. Rückwirkungsverbot;47
4.2.3.2;II. Bestimmtheitsgebot;48
4.2.4;D) Rechtsanwendungsgrundsätze;49
4.2.4.1;I. Auslegungsmethoden;49
4.2.4.2;II. Analogieverbot;50
5;ZWEITER TEIL: ENTWICKLUNG 1945–1990;52
5.1;3. Kapitel: Zeitraum bis zum Inkrafttreten des VESchG;54
5.2;4. Kapitel: Das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums;60
5.2.1;A) Inhalt und Entwicklung;60
5.2.2;B) Einzelfragen;70
5.2.2.1;I. Anwendungsbereich;70
5.2.2.1.1;1. Schwerer Angriff gegen gesellschaftliches Eigentum;70
5.2.2.1.2;2. Genossenschaften;73
5.2.2.1.3;3. Sowjetisches und volksdemokratisches Eigentum;74
5.2.2.2;II. Zu den Grundtatbeständen der §§ 1 und 2 VESchG;74
5.2.2.2.1;1. Unterschlagung;74
5.2.2.2.2;2. Das sonstige Beiseiteschaffen von gesellschaftlichem Eigentum;75
5.2.2.2.3;3. Urkundenfälschung;78
5.2.2.2.4;4. Untreue;78
5.2.2.3;III. Die schweren Fälle des § 2 Abs. 2 VESchG;79
5.2.2.3.1;1. Vorbestraftheit;79
5.2.2.3.2;2. Gruppe;80
5.2.2.3.3;3. Mehrfache Begehung;81
5.2.2.3.4;4. Anwendung von Gewalt oder Diebeswerkzeugen;82
5.2.2.4;IV. Der besonders schwere Fall des § 3 VESchG;82
5.2.2.5;V. Nichtanzeige von Verbrechen;83
5.3;5. Kapitel: Entwurf eines Allgemeinen Strafgesetzbuches;85
5.4;6. Kapitel: Strafrechtsergänzungsgesetz;89
5.4.1;A) Zur Entstehungsgeschichte – Überblick;89
5.4.2;B) Einzelfragen;96
5.4.2.1;I. Die verschiedenen Begehungsformen des § 29 Abs. 1 StEG;96
5.4.2.1.1;1. Diebstahl;96
5.4.2.1.1.1;a) Diebstahl von Volkseigentum zugunsten von Volkseigentum;96
5.4.2.1.1.2;b) Diebstahl von Buchgeld;97
5.4.2.1.2;2. Unterschlagung;98
5.4.2.1.2.1;a) Entnahme von Verkaufserlösen durch Kommissionshändler;98
5.4.2.1.2.2;b) Entnahme und Abgabe von Waren „auf Borg“;99
5.4.2.1.2.3;c) Trinkgeldentnahmen;99
5.4.2.1.3;3. Betrug;100
5.4.2.1.3.1;a) Täuschung eines Verfügungsberechtigten?;100
5.4.2.1.3.2;b) Kontoabhebungen mit gefälschten Auszahlungsscheinen;101
5.4.2.1.3.3;c) Täuschung durch Unterlassen;101
5.4.2.1.4;4. Untreue;102
5.4.2.1.4.1;a) Treubruchstatbestand;102
5.4.2.1.4.2;b) Missbrauchstatbestand;105
5.4.2.1.4.3;c) Vermögensgefährdung;106
5.4.2.1.5;5. Konkurrenzen;107
5.4.2.2;II. Die schweren Fälle;108
5.4.2.2.1;1. Schwere Schädigung;108
5.4.2.2.2;2. Grobe Verletzung der sich aus einer verantwortlichen Stellung ergebenden Pflichten;112
5.4.2.2.3;3. Mitwirkung Mehrerer;113
5.4.2.2.4;4. Rückfall;114
5.4.2.2.5;5. Der unbenannte schwere Fall;114
5.4.2.2.6;6. Keine schwere Schädigung – § 30 Abs. 3 StEG;115
5.4.2.3;III. Exkurs: Sachbeschädigung;116
5.4.2.4;IV. Strafzumessungsfragen;118
5.5;7. Kapitel: Strafgesetzbuch;122
5.5.1;A) Zur Entstehungsgeschichte – Überblick;122
5.5.2;B) Die Regelungen im einzelnen;126
5.5.2.1;I. Der Begriff des sozialistischen Eigentums;126
5.5.2.2;II. Diebstahl;127
5.5.2.2.1;1. Diebstahl elektrischer Energie;128
5.5.2.2.2;2. Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch;129
5.5.2.3;III. Betrug;129
5.5.2.3.1;1. Täuschung durch konkludentes Handeln;130
5.5.2.3.2;2. Täuschung durch Unterlassen;131
5.5.2.3.3;3. Vermögensverfügung durch Unterlassen;132
5.5.2.3.4;4. Schadensfragen beim Scheckbetrug;132
5.5.2.3.5;5. Betrug in Zusammenhang mit Feierabendarbeit;134
5.5.2.4;IV. Abgrenzungsfragen;136
5.5.2.4.1;1. Abhebungen von gestohlenen Sparbüchern;136
5.5.2.4.2;2. Manipulationen mit Tankkreditscheinen;138
5.5.2.5;V. Abgrenzung der Vergehen des Diebstahls und des Betrugs von den Verfehlungen;139
5.5.2.5.1;1. Schadenshöhe;140
5.5.2.5.2;2. Erstmalige Tat;141
5.5.2.5.3;3. Große Intensität;142
5.5.2.5.4;4. Grobe Missachtung der Vertrauensstellung und andere erschwerende Umstände;143
5.5.2.6;VI. Vertrauensmissbrauch;144
5.5.2.6.1;1. Volkswirtschaft;146
5.5.2.6.2;2. Täterkreis;146
5.5.2.6.3;3. Tathandlung;147
5.5.2.6.4;4. Bedeutender wirtschaftlicher Schaden;148
5.5.2.6.4.1;a) Wirtschaftlicher Schaden;148
5.5.2.6.4.2;b) Bedeutender wirtschaftlicher Schaden;149
5.5.2.6.5;5. Erhebliche persönliche Vorteile;153
5.5.2.6.6;6. Schwere Fälle;154
5.5.2.6.7;7. Strafbarkeitslücken;155
5.5.2.7;VII. Untreue;155
5.5.2.7.1;1. Täterkreis;156
5.5.2.7.2;2. Tathandlung;157
5.5.2.7.3;3. Schaden;158
5.5.2.8;VIII. Missbrauch der Datenverarbeitung;159
5.5.2.9;IX. Die schweren Fälle des § 162 StGB;159
5.5.2.9.1;1. Schwere Schädigung;160
5.5.2.9.1.1;a) Schadenshöhe;160
5.5.2.9.1.2;b) Mehrere Einzeltaten;162
5.5.2.9.1.3;c) Schadensberechnung;164
5.5.2.9.2;2. Tatbegehung durch Mehrere;165
5.5.2.9.3;3. Wiederholt mit großer Intensität bzw. mit besonders großer Intensität;170
5.5.2.9.3.1;a) Große Intensität (StGB 1968);170
5.5.2.9.3.2;b) Besonders große Intensität (StGB 1974);171
5.5.2.9.4;4. Rückfall;173
5.5.2.9.4.1;a) Anwendbarkeit auf Anstifter und Gehilfen;173
5.5.2.9.4.2;b) Verhältnis zu den allgemeinen Rückfallvorschriften;175
5.5.2.9.5;5. Unbenannter Fall;177
5.5.2.10;X. Beschädigung sozialistischen Eigentums;177
5.5.2.10.1;1. Grundtatbestand;177
5.5.2.10.2;2. Schwere Fälle;179
5.5.2.11;XI. Wirtschafts- und Entwicklungsrisiko;180
5.5.2.12;XII. Strafzumessungsfragen;181
5.5.2.12.1;1. Schadenshöhe als maßgebendes Kriterium für die Strafzumessung;183
5.5.2.12.1.1;a) Übergabe an die gesellschaftlichen Gerichte;183
5.5.2.12.1.2;b) Strafen ohne Freiheitsentzug;183
5.5.2.12.1.2.1;aa) Öffentlicher Tadel;184
5.5.2.12.1.2.2;bb) Geldstrafe als Hauptstrafe;185
5.5.2.12.1.2.3;cc) Verurteilung auf Bewährung;186
5.5.2.12.1.3;c) Freiheitsstrafe;186
5.5.2.12.2;2. Strafzumessung in sonstigen Fällen;187
5.5.3;C) Verhältnis zu den Bestimmungen zum Schutz des persönlichen und privaten Eigentums;188
5.5.4;D) Die Irrtumsregelung des § 157 Abs. 3 StGB;191
6;DRITTER TEIL: ZUSAMMENFASSUNG UND WÜRDIGUNG;196
6.1;8. Kapitel: Zusammenfassung;198
6.2;9. Kapitel: Unrechtsstaatliches oder normales Strafrecht?;202
6.3;10. Kapitel: Schluss;213
7;ANHANG;216
7.1;Rechtsquellen;218
7.2;Rechtsquellenverzeichnis;229
8;Literatur- und Quellenverzeichnis;231


Wilhelm Rettler, Rechtsanwalt in der Lutherstadt Wittenberg


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