Auszug EuErbVO
Datenbank, Deutsch
C.H.Beck
EuErbVO jetzt online und ein Vorbild an Aktualität.
BeckOGK Auszug EuErbVO: der aktuelle Auftakt
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist seit 16. August 2012 in Kraft und gilt für Erbfälle, die am 17. August 2015 oder später eintreten. Letztwillige Verfügungen können jedoch schon auf das neue Recht abstellen - damit besteht in der Gestaltungspraxis akuter Beratungsbedarf! Der beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht startet deshalb gezielt mit einer frühzeitigen Kommentierung der gesamten EuErbVO:
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Zuständigkeit
- Anzuwendendes Recht
- Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen
- Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Allgemeine und Schlussbestimmungen
Daneben ist auch das in den Art. 25 und 26 EGBGB geregelte Internationale Erbrecht kommentiert.
Schwerpunkte für die Praxis
Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen Themen, die Praktiker besonders beschäftigen, wie etwa:
- neue Rechtswahlmöglichkeiten des Erblassers
- letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers
- Internationale Zuständigkeit in Erbsachen
beck-online. GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht: BeckOGK jetzt bestellen!
BeckOGK Auszug EuErbVO: der aktuelle Auftakt
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist seit 16. August 2012 in Kraft und gilt für Erbfälle, die am 17. August 2015 oder später eintreten. Letztwillige Verfügungen können jedoch schon auf das neue Recht abstellen - damit besteht in der Gestaltungspraxis akuter Beratungsbedarf! Der beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht startet deshalb gezielt mit einer frühzeitigen Kommentierung der gesamten EuErbVO:
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Zuständigkeit
- Anzuwendendes Recht
- Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen
- Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Allgemeine und Schlussbestimmungen
Daneben ist auch das in den Art. 25 und 26 EGBGB geregelte Internationale Erbrecht kommentiert.
Schwerpunkte für die Praxis
Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen Themen, die Praktiker besonders beschäftigen, wie etwa:
- neue Rechtswahlmöglichkeiten des Erblassers
- letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers
- Internationale Zuständigkeit in Erbsachen
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