Sonstiges, Deutsch, 12 Seiten, Spieldauer ca. 12 Minuten, Gewicht: 96 g
für die Lebensmittelindustrie, Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie und das Handwerk - Belehrung gemäß § 43 IfSG
Sonstiges, Deutsch, 12 Seiten, Spieldauer ca. 12 Minuten, Gewicht: 96 g
ISBN: 978-3-95468-299-7
Verlag: Behr's Verlag
Der § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) schreibt die Belehrung über die vorbeugenden Maßnahmen gegenüber Infektionskrankheiten für alle Beschäftigten, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, vor.Die Schulungs-DVD "Das Infektionsschutzgesetz für die Lebensmittelindustrie, Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie und das Handwerk" vermittelt das gesamte gesetzlich geforderte Wissen zum Infektionsschutz im Lebensmittelbereich mit vielen praktischen Beispielen. Die Erst- und Folgebelehrung ist damit keine "trockene" Pflicht-Veranstaltung mehr. Inhalt und Darstellung sind so angelegt, dass die Schulungsteilnehmer die Vorschriften schnell verstehen und diese in der täglichen Praxis im Umgang mit Lebensmitteln umsetzen. Das Booklet enthält zusätzliche Informationen zur Unterstützung der Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz, z. B. "Steckbriefe" der im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger.Zusätzlich gibt es Vorlagen für die Teilnahmebescheinigung, einen Test-Fragebogen, eine Erklärung für korrekte Händedesinfektion sowie die Erklärung über das Freisein von meldepflichtigen Krankheiten als Zusatzmaterial auf der DVD.
Die Inhalte umfassen:Forderungen des Infektionsschutzgesetzes an den Arbeitgeber und ArbeitnehmerInfektionskrankheiten, die in Lebensmittelbetrieben eine Rolle spielenSymptome, an denen Beschäftigte diese Infektionskrankheiten erkennen könnenRichtiges Verhalten des Beschäftigten, wenn er diese Symptome bei sich feststelltBedeutung des Tätigkeits- und BeschäftigungsverbotsZusatzmaterialien, wie z.B. die Bescheinigung und einen Testbogen als Formular-Vorlage >>> Version mit 15 Sprachen <<<
Laufzeit: 12 Minuten
Diese DVD wird vom "Landesverband der Lebensmittel-Kontrolleure Baden-Württemberg e.V" empfohlen.