Dr. jur. Friedrich L. / Bruhn / Cranshaw | Drittschuldnerkommentar Kreditwirtschaft | Buch | 978-3-95725-059-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 1032 Seiten, Format (B × H): 1480 mm x 2100 mm

Dr. jur. Friedrich L. / Bruhn / Cranshaw

Drittschuldnerkommentar Kreditwirtschaft

Die Bank als Ziel von Pfändungen

Buch, Deutsch, 1032 Seiten, Format (B × H): 1480 mm x 2100 mm

ISBN: 978-3-95725-059-9
Verlag: Finanz Colloquium Heidelberg


Jahr für Jahr steigen die Eingangszahlen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
bei Kreditinstituten – ein Ende dieser Tendenz ist bis heute nicht in Sicht. Die Pflichten, die
die Kreditinstitute als Drittschuldner sodann zu erfüllen haben, sind mannigfaltig, hängen
von den durch die Pfändung erfassten Rechten und Werten ab und führen zu beträchtlichem
Aufwand und Haftungsrisiken – ohne, dass die Bank dafür vom Schuldner ein Entgelt
verlangen darf. Autoren aus Recht und Bankpraxis wollen den Kreditinstituten mit diesem
Kommentar alle in der täglichen Praxis aufkommenden Fragen beantworten bzw. dort, wo
es (noch) keine eindeutigen Antworten gibt – insbesondere bei der anstehenden Reform
des Pfändungsschutzkontos –, praxistaugliche Lösungsvorschläge unterbreiten. Da die den
Drittschuldner und Bankpraktiker interessierenden Fragen von Vorschriften behandelt werden,
die teilweise verstreut und verteilt über diverse Gesetzeswerke platziert sind, orientiert
sich die Auswahl der kommentierten und abgedruckten Vorschriften nicht an Gesetzbüchern,
sondern allein an der Relevanz der Vorschriften für die Praxis, die sich ihrerseits aus
den von den eingehenden Pfändungen ins Visier genommenen Werten und Rechten ergibt:

Das können nämlich neben Konten und Depots aller Art z. B. auch offene Kreditzusagen,
Rückgewähransprüche, hinterlegte oder verwahrte Wertgegenstände u. v. a. m. sein. Generell
problematische praxisrelevante Fragen, wie z. B. zu Rang- und Anspruchsverhältnisse
mit Blick auf mehrere (Ver-)Pfändungen, Abtretungen und Gläubiger – darunter auch das
eigene Haus – sowie „kollidierende“ Insolvenzverfahren, Art und Anzahl des/der Schuldner
(natürliche/juristische Person(en)) bis hin zu grenzüberschreitenden Pfändungshandlungen
werden natürlich behandelt wie auch die künftigen Änderungen beim Pfändungsschutzkonto
durch das Pfändungsschutzkontofortentwicklungsgesetz (PKoFoG).
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